Landschaftsschutzgebiet Befahrerlaubnis beantragen

  • Leistungsbeschreibung

    Wenn eine Verordnung über ein Natur- oder Landschaftsschutzgebiet ein Befahrensverbot enthält, Sie dieses jedoch befahren wollen, müssen Sie  eine Ausnahmegenehmigung bzw. Erlaubnis bei der zuständigen Naturschutzbehörde beantragen.

  • Was sollte ich noch wissen?

    Weitere Infos finden Sie auch beim Landschaftsinformationssystem der Naturschutzverwaltung Rheinland-Pfalz.