Parkerleichterung für Behinderte

  • Leistungsbeschreibung

    Leistungsbeschreibung

    Sofern Sie schwerbehindert sind und in Ihrem Schwerbehindertenausweis das Merkmal aG oder Bl (außergewöhnliche Gehbinderung / Blindheit) enthalten ist, können Sie bei der zuständigem Straßenverkehrsbehörde eine Ausnahmegenehmigung beantragen (formlos), mit der Sie beim Parken und Halten folgende Erleichterungen in Anspruch nehmen können:

    • Parken im eingeschränkten Halteverbot bis zu drei Stunden (die Ankunftszeit muss auf einer Parkscheibe angezeigt werden)
    • Parken im Zonenhalteverbot über die zugelassene Parkdauer hinaus
    • Parken an Parkuhren und Parkscheinautomaten gebührenfrei und zeitlich unbegrenzt
    • Parken auf Anwohnerparkplätzen bis zu drei Stunden
    • Parken in Fußgängerzonen während der Ladezeiten

    Sofern bei Ihnen die beiden v.g. Merkmale nicht bescheinigt sind, kann Ihnen evtl. dennoch Parkerleichterungen gewährt werden, sofern Sie nach § 46 Abs. 2 Satz 1 der StVO zu der "besonderen Gruppe Schwerbehinderter" gehören.

     

    Anträge / Formulare
    • Schwerbehindertenausweis
    • Personalausweis/Reisepass
    Bemerkungen

    Bei einem Antrag auf Parkerleichterung für die "besondere Gruppe Schwerbehinderter" wird die Straßenverkehrsbehörde eine Stellungnahme des Sozialamtes/der Sozialabteilung anfordern.

  • Welche Gebühren fallen an?

    Welche Gebühren fallen an?

    Gebührenfrei

  • Rechtsgrundlage

    Rechtsgrundlage

    §46 Absatz 2 Satz 1 der
    Straßenverkehrsordnung


Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende