Baumfällgenehmigung

  • Rechtsgrundlage

    Eine generelle Baumschutzsatzung der Stadt Speyer existiert nicht. Die rechtlichen Bestimmungen zu geschützten Landschaftsbestandteilen und Naturdenkmalen finden Sie in Abschnitt 5 der Ortsrechtssammlung der Stadt Speyer (Umwelt, Landschaft, Natur)

    https://www.speyer.de/de/rathaus/verwaltung/ortsrechtssammlung

    Nach Beginn der Vegetationsphase und während der Brutzeit wildlebender Vögel ist ein auf Stock setzen oder Fällen von Bäumen nach dem Naturschutzrecht außerhalb des Waldes, von Kurzumtriebsplantagen oder gärtnerisch genutzten Grundflächen, sowie von Hecken, lebenden Zäunen, Gebüschen und anderen Gehölzen in der Zeit vom 1. März bis zum 30. September grundsätzlich verboten; zulässig sind schonende Form- und Pflegeschnitte zur Beseitigung des Zuwachses der Pflanzen oder zur Gesunderhaltung von Bäumen. Ebenso können artenschutzrechtliche Bestimmungen eine Rolle spielen. Daneben kann es auch aus einzelnen Bebauungsplänen ein Erhaltungsgebot für Baumbestand geben. Informationen hierzu erhalten Sie bei der Naturschutzbehörde der Stadt.