Briefwahl beantragen

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Leistungsbeschreibung

    Wenn Sie eine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, aber am Wahltag nicht vor Ort in Ihrem Wahlbezirk wählen können oder wollen, können Sie Wahlunterlagen für eine Briefwahl beantragen.  Einen entsprechenden Antrag finden Sie auf der Rückseite Ihrer Wahlbenachrichtigung.  Die Erteilung des Wahlscheins kann schriftlich oder mündlich bei der Gemeindebehörde beantragt werden.

    Sie erhalten dann folgende Wahlunterlagen:

    • einen Wahlschein
    • einen amtlichen Stimmzettel
    • einen amtlichen Stimmzettelumschlag
    • einen amtlichen hellroten Wahlbriefumschlag und
    • ein Merkblatt mit wichtigen Hinweisen zur Briefwahl.

    Wenn Sie Ihren Wahlschein und die Briefwahlunterlagen persönlich bei der Stadt- oder Gemeindeverwaltung abholen, können Sie Ihre Stimme auch gleich vor Ort abgeben. Die Verwaltung stellt sicher, dass Sie Ihren Stimmzettel unbeobachtet kennzeichnen und in den Stimmzettelumschlag legen können.

    Können Sie wegen einer körperlichen Beeinträchtigung oder wegen Schreib- und Leseproblemen Ihre Stimme per Briefwahl nicht allein abgeben? Dann darf Ihnen eine andere Person dabei helfen. Ihre Helferin oder Ihr Helfer muss 

    • mindestens 16 Jahre alt sein, 
    • durch eine Versicherung an Eides statt bestätigen, dass der Stimmzettel nach Ihrem erklärten Willen gekennzeichnet wurde und
    • die erlangte Information zu Ihrer Stimmabgabe geheim halten.
       
    Spezielle Hinweise für Stadt Speyer

    Das Wahlbüro der Stadt Speyer hat folgende Öffnungszeiten:

    Mo-Fr. 8 Uhr bis 13 Uhr
    und Do. zusätzlich von 14 Uhr bis 18 Uhr


  • Welche Gebühren fallen an?

    Spezielle Hinweise für Stadt Speyer

    Die Beantragung von Briefwahlunterlagen ist kostenlos.

  • Was sollte ich noch wissen?

    Eine telefonische Antragstellung ist nicht möglich. 


An wen muss ich mich wenden?

Spezielle Hinweise für Stadt Speyer

Das Briefwahl-Büro der Stadt Speyer erreichen Sie temporär vor Wahlen telefonisch unter der Rufnummer 14-2605 bis -2607 oder per E-Mail unter wahlen@stadt-speyer.de

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Zuständige Mitarbeitende