Wahlen

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Leistungsbeschreibung

    Wahlen werden durch die Verwaltungen der Gemeinden, Städte und Landkreise organisiert und entsprechend den geltenden Bestimmungen bekannt gemacht. Mit der zugesandten Wahlbenachrichtigung können Sie persönlich Ihre Stimme in dem Ihnen dort zugewiesenen Wahlraum am Wahltag abgeben.

    Wenn Sie durch Briefwahl wählen wollen, müssen Sie einen Wahlschein beantragen.

    Spezielle Hinweise für - Stadt Speyer

    Bis die Mitbürgerinnen und Mitbürger ihren Stimmzettel in die Wahlurne werfen können und wenige Stunden später das Wahlergebnis erhalten, ist hinter den Kulissen ein zum Teil erheblicher Aufwand nötig. Dieser beginnt mit der Gewinnung und Verpflichtung von Wahlhelfern, ohne die ein Wahltag nicht stattfinden könnte, und endet mit der Auszählung der Stimmen und der Präsentation der Ergebnisse. Dazwischen liegen die Prüfung der Wahlvorschläge, der Druck der Wahlzettel, die Organisation des Materials für die Wahllokale, die Überprüfung der EDV-Systeme, die Ausstellung von Briefwahlunterlagen und vieles mehr.

  • Anträge / Formulare

    Den Antrag für den Wahlschein bei einer Briefwahl stellen Sie bei der auf der Wahlbenachrichtigung angegebenen Stelle. Es kann auch eine andere Person den Antrag für Sie stellen oder Ihre Unterlagen in Empfang nehmen, wenn Sie die Person schriftlich bevollmächtigen.

  • Was sollte ich noch wissen?

    Weitergehende Informationen zu diesem Themenbereich können auf den Internetseiten des rheinland-pfälzischen Landeswahlleiters abgerufen werden.


An wen muss ich mich wenden?

Spezielle Hinweise für - Stadt Speyer

Das Briefwahl-Büro der Stadt Speyer erreichen Sie temporär vor Wahlen telefonisch unter der Rufnummer 14-2600 oder per E-Mail unter wahlen@stadt-speyer.de

Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende