Friedhof Nutzungsrecht erwerben

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Leistungsbeschreibung

    Auf Gemeindefriedhöfen müssen auf jeden Fall Reihengräber (beachte: das Nutzungsrecht kann nicht verlängert werden) zur Verfügung gestellt werden. Dies können Urnenreihengräber oder Reihengräber zur Erdbestattung sein.

    Außerdem kann die Gemeinde Wahlgräber (Nutzungsrecht kann verlängert werden und man hat die Wahl des Standortes) zur Verfügung stellen, ebenfalls für beide Bestattungsformen oder als gemischte Gräber.

    Dabei regeln die Gemeinden, im Falle kirchlicher Friedhöfe die Träger kirchlicher Bestattungsplätze (= Kirchengemeinde) die Benutzung des Friedhofes durch eine Satzung oder Benutzungsordnung.

    Spezielle Hinweise für - Stadt Speyer

    Der Friedhof in Speyer ist eine rund 17 ha große, parkähnliche Einrichtung der Stadt Speyer. Der Haupteingang liegt in der Wormser Landstraße auf Höhe der Einmündung der Auestraße. Weitere Zugänge finden Sie in der Landwehrstraße (Höhe TÜV, Landwehrstraße 34), am Alten Postweg (Höhe Einmündung Armensünderweg) und in der Brunckstraße/Hertrichweg 2. Dort ist auch der Eingang zum Büro der Friedhofsverwaltung und zur Trauerhalle.

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  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    Welche Unterlagen benötigt werden, erfragen Sie beim zuständigen Friedhofsamt.

  • Welche Gebühren fallen an?

    Die Gebühren richten sich nach der Friedhofsgebührensatzung der jeweiligen Kommune.

    Spezielle Hinweise für - Stadt Speyer

    Die Grabstättengebühr ist abhängig von Art und Lage der Grabstätte.

    Link zur Friedhofsgebührensatzung der Stadt Speyer

  • Rechtsgrundlage

    • Gesetz über das Friedhofs- und Bestattungswesen in Rheinland-Pfalz (BestG)
    • Landesverordnung zur Durchführung des Bestattungsgesetzes (BestG-DVO)
    • Friedhofssatzungen der Gemeinden
    • Satzungen der Gemeinden über die Friedhofsgebühren
    • § 28 bis 30 Personenstandsgesetz