Kommunaler Vollzugsdienst

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  • Leistungsbeschreibung

    Der kommunale Vollzugsdienst ist für die Gefahrenabwehr und die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung zuständig. Im Fokus steht die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten wie:

    • Ruhestörungen,
    • Belästigungen der Allgemeinheit,
    • Verfolgung der Einhaltung von kommunalen Satzungen und Verordnungen wie beispeilsweise
      • Feld -/Wegesatzung,
      • Straßenreinigungssatzung,
      • Gefahrenabwehrverordnung

    Diese Aufgaben können kommunale Vollzugsbeamte unter Umständen auch mit Gewalt gegen Personen durchzusetzen.

    In kreisfreien Städten in Rheinland-Pfalz ist der kommunale Vollzugsdienst i.d.R. für die Verbringung von psychisch Kranken zuständig und übernimmt hierbei die Einlieferung dieser in entsprechende Einrichtungen. In allen anderen Kommunen ist die hierfür zuständige Behörde die jeweilige Kreisverwaltung. In größeren Städten und Kommunen besteht eine Trennung zwischen kommunalem Vollzugsdienst und der Verkehrsüberwachung. In kleineren Kommunen sind die kommunalen Vollzugsbeamten oft auch gleichzeitig Hilfspolizeibeamte und somit für die Kontrolle des ruhenden Verkehrs zuständig.

    Spezielle Hinweise für - Stadt Speyer

    Der kommunalere Vollzugsdienst der Stadt Speyer

    • Die GEFAHRENABWEHR und die AUFRECHTERHALTUNG DER ÖFFENTLICHEN SICHERHEIT UND ORDNUNG werden durch Fuß- und Fahrzeugstreifen gewährleistet. In diesem Sinne können die Mitarbeiter*innen z.B. die Anleinpflicht für Hunde überwachen, gegen aggressive und organisierte Bettler einschreiten oder exzessiven Alkoholmissbrauch in der Öffentlichkeit unterbinden. Auch der LÄRMSCHUTZ, insbesondere bei nächtlicher Ruhestörung durch private Feiern und Partys, gehört zum Aufgabenbereich des KVD
    • ANSPRECHPARTNER für Bürgerinnen und Bürger
    • Überwachung des Verlaufs von Veranstaltungen
    • Durchführung von KONTROLLEN zur Einhaltung des Jugendschutzes in Gaststätten, Spielhallen und Lebensmittel- Märkten. Auch die Auflagen für die Sondernutzung des öffentlichen Straßenraums, etwa durch Verkaufsstände, werden überwacht
    • Ermittlungen und Maßnahmen im Vollzug des Tierseuchengesetzes und des Prostituiertenschutzgesetzes
    • Verbringung von psychisch kranken Personen gemäß PsychKHG
    • Zwangsstillegung von KFZ durch Entsiegelung
    • Amtshilfe bei Ersuchen anderer Behörden und Dienststellen
    • sowie weitere Aufgaben, welche durch das Land übertragen wurden

    Die zentrale Leitstelle des Kommunalen Vollzugsdienstes der Stadt Speyer erreichen Sie zu den Dienstzeiten unter der Telefonnummer 14-2939