230 - Bürgerdienste (Bürgerbüros)
Adresse
Sonstige Angaben
Durchwahlnummer BB I = 14 1333 (Bürgerbüro Maximilianstraße 94)
Durchwahlnummer BB II = 14 1334 (Bürgerbüro Industriestraße 23)
Die beiden Bürgerbüros der Stadt Speyer sind die Anlaufstelle für alle wichtigen Angelegenheiten, die bei der Verwaltung zu erledigen sind. Sei es die An-, Ab- oder Ummeldung der Wohnanschrift, die Beglaubigung von Dokumenten oder die Beantragung von Pass- und Reisedokumenten.
Das städtische Fundbüro befindet sich im Bürgerbüro Maximilianstraße.
Das Bürgerbüro in der Industriestraße beherbergt zusätzlich die Kfz-Zulassungsstelle und die Führerscheinstelle der kreisfreien Stadt Speyer.
Die einzelnen Leistungen der Bürgerbüros finden Sie in deren Leistungsverzeichnis.
Datenschutzerklärung
Informationen gem. Art. 13 der Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) für meldepflichtige Personen.
Öffnungszeiten
Öffnungszeiten der Bürgerbüros:
Montag und Dienstag: |
7:30 Uhr bis 16:00 Uhr |
Mittwoch: |
7:30 Uhr bis 12:30 Uhr |
Donnerstag: |
7:30 Uhr bis 18:00 Uhr |
Freitag: |
7:30 Uhr bis 12:30 Uhr |
Die Bürgerbüros können künftig sowohl nach vorheriger Terminvereinbarung als auch im Rahmen festgelegter offener Sprechzeiten ohne Termin besucht werden.
Ab 01.03.26 ändern sich die Öffnungszeiten des Bürgerbüros Maximilianstraße wie folgt:
Montag: |
7:30 Uhr bis 12:30 Uhr - mit Termin |
13:30 Uhr bis 16:00 Uhr - ohne Termin |
Dienstag: |
7:30 Uhr bis 12:30 Uhr - ohne Termin |
13:30 Uhr bis 16:00 Uhr - mit Termin |
Mittwoch: |
7:30 Uhr bis 12:03 Uhr - ohne Termin |
- |
Donnerstag: |
7:30 Uhr bis 12:30 Uhr - mit Termin |
13:30 Uhr bis 18:00 Uhr - mit Termin |
Freitag: |
7:30 Uhr bis 13:00 Uhr - mit Termin |
- |
Vorsprachen im Fundbüro sind weiterhin zu o.g. Zeiten ohne Termin möglich.
Terminvereinbarung: https://termine-reservieren.de/termine/speyer/
Öffnungszeiten der Führerscheinstelle (im Bürgerbüro II):
Montag: |
geschlossen |
Dienstag: |
7:30 Uhr bis 16:00 Uhr |
Mittwoch: |
7:30 Uhr bis 12:30 Uhr |
Donnerstag: |
7:30 Uhr bis 18:00 Uhr |
Freitag: |
7:30 Uhr bis 12:30 Uhr |
Bitte beachten: Ab Januar 2026 kann im Bürgerbüro II inklusive der Führerschein- und Zulassungsstelle nur noch bargeldlos gezahlt werden.
Achtung: Genereller Annahmeschluss für Ausfuhr- und Kurzzeitkennzeichen ist 30 Minuten vor Ende der Öffnungszeiten (BB II).
Bei großem Andrang kann es bereits vor Ende der Öffnungszeiten zu einem Annahmeschluss kommen. Bei den Öffnungszeiten der Bürgerbüros handelt es sich um Bearbeitungszeiten und nicht um Kundenannahmezeiten.
Bitte haben Sie Verständnis, dass Anliegen, die kurz vor Ende der Öffnungszeiten eingehen, gegebenenfalls nicht mehr entgegengenommen werden können.
Eine Vorsprache in der Führerscheinstelle ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich: www.speyer.de/termine.
Um die Umstellung der Fahrerlaubnis für den Pflichtumtausch zu beantragen, können Sie auch mittwochs und freitags von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr ohne vorherige Terminvereinbarung kommen.
Angaben zur Barrierefreiheit
- Rollstuhlgeeignet
Zuständigkeiten
- Ausweispflicht befreien
- Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale ändern von Adress- und Personendaten
- Entsperrung elektronischer Identitätsnachweis
- Untersuchungsberechtigungsschein beantragen
- Wiedererteilung der Taxigenehmigung beantragen
- Wohnsitz abmelden wegen Auswanderung
- Wohnungsgeberbestätigung
- Änderung der Hauptwohnung


