Kulturförderung


Seit dem Jahr 2021 gilt ein zweisäuliges Fördermodell, bestehend aus einer Basisförderung sowie einer Projektförderung. Alle wichtigen Informationen über die Förderberechtigung, das Antrags- und Auszahlungsverfahren können den im April 2024 aktualisierten Richtlinien entnommen werden:  

Kulturförderung 2026

Bitte beachten Sie, dass die Anträge für 2026 für beide Förderarten nur mittels der neuen Online-Formulare gestellt werden können und spätestens bis 30. September 2025 eingereicht werden müssen. PDF-Anträge aus den Vorjahren können nicht mehr entgegen genommen werden.

Für die Auszahlung der Projektfördermittel ist die Vorlage des nachfolgenden Verwendungsnachweises bis spätestens 6 Wochen nach Abschluss des Projekts erforderlich:

Bitte verwenden Sie ausschließlich die aktuellen Formulare, welche Sie mit dem Adobe Acrobat Reader öffnen und direkt ausfüllen können.