
Name
Nr. 077 „Bauschuttrecyclinganlage Speyer“
Anlass / Ziel
Planungsziel und -anlass ist der Fortbestand der Bauschuttrecyclinganlage Speyer (BRS) am bestehenden Standort in Speyer.
Die Stadt Speyer sieht es als sinnvoll und erforderlich an, die BRS weiterhin innerhalb der Gemarkung zu halten. Die Wiederverwendung von Materialien, welche zur Reduzierung der sog. „Grauen Energie“ und zur Schonung von Deponieraum beiträgt, wird als erstrebenswert betrachtet und ist abfall- sowie bodenschutzrechtlich geboten. Weiterhin sind die Fläche und der Betrieb an der vorhandenen Stelle bereits etabliert.
Der Standort der BRS hat eine überregionale Bedeutung, denn es gibt nur wenige stationäre Bauschuttrecyclinganlagen, welche seitens der Bürgerschaft für geringere Mengen an Materialien genutzt werden können. Andernorts handelt es sich meist um mobile Anlagen, welche in einem Zusammenhang mit einem größeren Abriss o.ä. stehen.
Wesentliche Inhalte
Die bestehende Nutzung der BRS soll in ihrem bisherigen Umfang planungsrechtlich gesichert werden. Weiterhin soll auch der bestehende Richtfunkmast der Telekom durch diesen Bebauungsplan in den Bebauungsplan festgesetzt werden. Hierzu werden im Bebauungsplan grundsätzliche Regelungen getroffen, wie die überbaubare Grundstücksfläche, Grundflächenzahl, Gebäudehöhe, Grünflächen/Entwässerung sowie die Erschließung.
Verfahrensstand
Beteiligung der gem. §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB.
Zeitraum der Beteiligung der Öffentlichkeit wird noch bekannt gegeben
Die Beteiligung der Öffentlichkeit wird vsl. ab Januar 2026 beginnen. Bekanntgabe des konkreten Zeitraums und die Möglichkeit der Abgabe von Stellungnahmen im Rahmen des Bauleitplanverfahren erfolgen über das Amtsblatt sowie dieser Webseite.
Hinweis zum Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des § 3 BauGB i.V.m. Art. 6 Abs. 1 Buchst. e der Datenschutz-Grundverordnung und dem Landesdatenschutzgesetz (LDSG). Sofern Stellungnahmen ohne Absenderangaben abgegeben werden, wird den betreffenden Beteiligten das Ergebnis der Prüfung nicht mitgeteilt. Siehe auch Homepage der Stadt Speyer, Rubrik Datenschutz Informationen nach Art. 13 DSGVO | Stadt Speyer
Vorhandene Unterlagen
Bitte beachten Sie die innerhalb der öffentlichen Bekanntmachung im Amtsblatt enthaltenen Hinweise.


