
Unbehandelte oder nicht ausreichend behandelte psychische Erkrankungen können dazu führen, dass Unterstützungsbedarfe in anderen Bereichen entstehen oder sich verstärken. Dies betrifft insbesondere die Jugendhilfe, die Eingliederungshilfe nach § 35a SGB VIII, die Schulsozialarbeit sowie Beratungs- und Unterstützungsangebote der Kommunen. Was durch Einschränkungen in der gesundheitlichen Versorgung eingespart wird, kann durch daraus entstehende zusätzliche Unterstützungsbedarfe an anderer Stelle zu höheren Belastungen führen – etwa durch zusätzliche Leistungen der Jugendhilfe und Eingliederungshilfe, mehr Unterstützungsbedarfe in Schulen oder eine stärkere Inanspruchnahme sozialer Beratungsangebote.
Der Bundestag hat mit dem GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz Regelungen beschlossen, die erhebliche Auswirkungen auf die ambulante psychotherapeutische Versorgung haben. Die im parlamentarischen Verfahren vorgesehenen Ausnahmen und Nachbesserungen sind ein wichtiger erster Schritt, reichen jedoch nicht aus, um eine bedarfsgerechte Versorgung langfristig sicherzustellen. Deshalb appellieren wir an die Bundesregierung, die vorgesehenen Regelungen nochmals kritisch zu prüfen und weiterzuentwickeln. Die Ausnahmen von der Budgetierung müssen so ausgestaltet und ausgeweitet werden, dass Menschen mit psychischen Erkrankungen auch künftig entsprechend ihrem tatsächlichen Bedarf behandelt werden können. Zugleich bitten wir die Landesregierung Rheinland-Pfalz, sich über den Bundesrat dafür einzusetzen, dass die ambulante psychotherapeutische Versorgung gesichert und bestehende Versorgungsengpässe nicht weiter verschärft werden.
Bereits heute warten viele Menschen in Speyer und der Region ein Jahr oder länger auf einen Therapieplatz. Diese Situation ist für Betroffene oftmals kaum tragbar. Psychische Erkrankungen verschlechtern sich ohne rechtzeitige Behandlung häufig, werden chronisch und führen nicht selten zu längeren Arbeitsunfähigkeiten oder stationären Krankenhausaufenthalten. In besonders schweren Fällen kann eine ausbleibende oder verzögerte Behandlung das Suizidrisiko erhöhen.
Die ambulante psychotherapeutische Versorgung muss deshalb so ausgestaltet sein, dass Menschen unabhängig von der Schwere ihrer Erkrankung zeitnah die notwendige Behandlung erhalten können. Finanzielle Begrenzungen dürfen nicht dazu führen, dass notwendige Therapien nicht oder verspätet angeboten werden.
Wir fordern deshalb:
1. Die ambulante Psychotherapie muss weiterhin bedarfsgerecht und ohne starre Mengenbegrenzung vergütet werden.
Die Rückführung in eine budgetierte Gesamtvergütung birgt die Gefahr, dass Behandlungen künftig nicht mehr entsprechend dem tatsächlichen Bedarf erbracht werden können. Eine Deckelung der Finanzierung bedeutet am Ende eine Deckelung der Versorgung.
2. Versorgungsstrukturen dürfen nicht durch veränderte Rahmenbedingungen wirtschaftlich geschwächt werden.
Viele Praxen haben ihre Kapazitäten in den vergangenen Jahren auf ausdrücklichen Wunsch der Selbstverwaltung und der Politik erweitert – unter anderem durch die Teilung bestehender Kassensitze, die Anstellung weiterer Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten sowie den Ausbau von Gruppenangeboten. Besonders die Teilung von Kassensitzen hat innerhalb des bestehenden Zulassungssystems zusätzliche Behandlungskapazitäten geschaffen und das Behandlungsangebot erweitert. Diese Investitionen in den Ausbau der Versorgung dürfen durch veränderte Vergütungsregelungen nicht nachträglich entwertet werden. Wer Versorgung ausbaut, darf dafür nicht wirtschaftlich bestraft werden.
3. Die psychotherapeutische Versorgung muss als Zukunftsinvestition verstanden werden.
Psychische Erkrankungen zählen heute zu den häufigsten Ursachen für Arbeitsunfähigkeit und gehören zu den häufigsten Ursachen für krankheitsbedingte Frühverrentungen. Jeder lange Ausfall bedeutet erhebliche Belastungen für Beschäftigte, Unternehmen, Sozialversicherungssysteme und die öffentliche Hand.
Die ambulante Psychotherapie verursacht nur einen vergleichsweise geringen Anteil der Gesamtausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung. Nach Angaben der Berufsverbände entfallen darauf rund 0,7 Prozent der GKV-Gesamtausgaben. Die Vergütungsanpassungen der vergangenen Jahre dienten der Umsetzung gesetzlicher Vorgaben und der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts zur angemessenen Vergütung psychotherapeutischer Leistungen. Sie sichern die wirtschaftliche Grundlage der ambulanten psychotherapeutischen Versorgung. Die beiden die Psychotherapie betreffenden Maßnahmen – die Rückführung in die morbiditätsbedingte Gesamtvergütung und die Streichung der Zuschläge zur Kurzzeittherapie – sollen nach Schätzungen der Finanzkommission Gesundheit im Jahr 2027 rund 90 Millionen beziehungsweise rund 100 Millionen Euro einsparen. Dies entspricht etwa einem Prozent des Entlastungsziels von 16,3 Milliarden Euro, das der Regierungsentwurf für 2027 vorsieht. Die Finanzkommission Gesundheit ordnet beide Maßnahmen der Kategorie B zu, also Maßnahmen mit unsicheren oder potenziell negativen Auswirkungen auf Versorgungsqualität, Zugang und Verteilungsgerechtigkeit.
Eine frühzeitige psychotherapeutische Behandlung hilft nachweislich, Arbeitsfähigkeit zu erhalten, stationäre Aufenthalte zu vermeiden und Folgekosten zu reduzieren. Die ambulante Psychotherapie leistet damit einen erheblichen gesundheitlichen und volkswirtschaftlichen Beitrag.
4. Psychische Gesundheit als entscheidenden Wirtschafts- und Standortfaktor anerkennen
Unternehmen und öffentliche Einrichtungen sind auf motivierte, gesunde und leistungsfähige Beschäftigte angewiesen. Gleichzeitig stehen Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber in vielen Bereichen bereits heute vor großen Herausforderungen durch den Fachkräftemangel. Lange krankheitsbedingte Ausfälle aufgrund unbehandelter psychischer Erkrankungen verschärfen diese Situation zusätzlich.
Eine leistungsfähige ambulante psychotherapeutische Versorgung trägt dazu bei, Beschäftigte schneller zu stabilisieren, ihre Erwerbsfähigkeit zu erhalten und eine nachhaltige Rückkehr ins Berufsleben zu ermöglichen. Investitionen in psychische Gesundheit sind deshalb nicht nur Sozial- und Gesundheitspolitik, sondern ebenso Wirtschafts- und Arbeitsmarktpolitik.
5. Die Lehren aus der Corona-Pandemie dürfen nicht in Vergessenheit geraten.
Die vergangenen Jahre haben deutlich gemacht, wie stark psychische Belastungen in der Bevölkerung zugenommen haben. Kinder und Jugendliche, Familien, ältere Menschen sowie Beschäftigte in vielen Berufsgruppen leiden bis heute unter den Folgen von Isolation, Existenzängsten, Überlastung und Dauerstress. Gleichzeitig nehmen psychische Erkrankungen wie Depressionen, Angststörungen und Erschöpfungssyndrome weiter zu. Repräsentative Untersuchungen zeigen, dass insbesondere depressive und Angstsymptome bei Erwachsenen zugenommen haben. Auch bei Kindern und Jugendlichen liegen die psychischen Belastungen weiterhin über dem Niveau vor der Pandemie.
Auch wenn die unmittelbaren Belastungen der Pandemie überwunden sind, wirken ihre psychosozialen Folgen bis heute nach. Hinzu kommen neue Belastungen durch wirtschaftliche Unsicherheiten, steigende Lebenshaltungskosten und gesellschaftliche Krisen. Gerade vor diesem Hintergrund wäre es das falsche Signal, ausgerechnet bei der ambulanten psychotherapeutischen Versorgung zu sparen. Stattdessen braucht Deutschland eine Gesundheitsversorgung, die dem gestiegenen Bedarf gerecht wird und die vorhandenen Versorgungsstrukturen stärkt.
5. Gesundheitspolitik muss langfristig denken.
Kurzfristige Einsparungen dürfen nicht zu langfristigen Mehrkosten führen. Werden psychische Erkrankungen nicht rechtzeitig behandelt, steigen die Ausgaben an anderer Stelle – durch längere Krankengeldzahlungen, häufigere Krankenhausaufenthalte, Frühverrentungen und eine geringere Erwerbsbeteiligung. Insbesondere die Kommunen sind von diesen Folgewirkungen betroffen, wenn zusätzliche Unterstützungsbedarfe in der Jugendhilfe, Eingliederungshilfe und sozialen Infrastruktur entstehen. Auch Vergütungsregelungen müssen den tatsächlichen Versorgungsbedarf berücksichtigen. Eine Begrenzung der Vergütungsentwicklung unabhängig von der tatsächlichen Nachfrage nach psychotherapeutischen Leistungen birgt die Gefahr, dass notwendige Versorgungskapazitäten nicht ausreichend vorgehalten oder weiterentwickelt werden können.
Eine stabile ambulante psychotherapeutische Versorgung ist deshalb nicht nur sozialpolitisch geboten, sondern auch wirtschaftlich vernünftig.
Als Oberbürgermeisterin und Bürgermeister der Stadt Speyer setzen wir uns gemeinsam dafür ein, dass die Menschen in unserer Region auch künftig zeitnah Zugang zu psychotherapeutischer Hilfe erhalten. Die aktuellen Reformschritte im Gesundheitswesen müssen dieses Ziel unterstützen. Sie dürfen nicht dazu führen, dass bestehende Versorgungsengpässe weiter verschärft werden.
Medieninformation der Stadt Speyer vom 10. Juli 2026


