Am 1. Januar 2025 soll die neue Regelung zur Grundsteuer in Kraft treten. Wichtig für Eigentümerinnen und Eigentümer ist dann die Frage, wie sich der Wert der Immobilie durch die Berechnung nach neuem Recht verändert. Ob ihre Immobilie zu den besonders „wertvollen“, zu den weniger „wertvollen“ oder eher durchschnittlichen gehört, darüber entscheidet das neue Grundsteuerrecht des Bundes, das der Grundsteuer-Messbescheid abbildet.