Einbürgerung für Ausländerinnen und Ausländer mit Einbürgerungsanspruch beantragen

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Leistungsbeschreibung

    Mit der Einbürgerung erhalten Sie die deutsche Staatsangehörigkeit und werden gleichberechtigte Bürgerin oder gleichberechtigter Bürger der Bundesrepublik Deutschland mit allen Rechten und Pflichten.

    Mit der deutschen Staatsangehörigkeit können Sie unter anderem

    • Ihr Wahlrecht in den Kommunen, in den Bundesländern, zum Deutschen Bundestag und zum Europäischen Parlament ausüben.
    • Freizügigkeit in der Europäischen Union (EU) genießen, also
      • sich frei in der EU bewegen,
      • in der EU angestellt oder selbstständig arbeiten und
      • außerhalb der EU ohne Visum in viele Länder reisen.

    Die Einbürgerung wird wirksam durch Aushändigung der Einbürgerungsurkunde. Die zuständige Behörde ist die Staatsangehörigkeitsbehörde Ihres Wohnortes.

  • Voraussetzungen

    Spezielle Hinweise für Stadt Speyer

    Für eine Einbürgerung müssen mehrere gesetzliche Voraussetzungen erfüllt sein. Ob diese Voraussetzungen in Ihrem Einzelfall vorliegen, wird durch die Staatsangehörigkeitsbehörde im Einbürgerungsverfahren geprüft.

    Eine Einbürgerung setzt in der Regel insbesondere voraus, dass

    • Sie seit mindestens fünf Jahren rechtmäßig und gewöhnlich in Deutschland leben,
    • Ihre Identität und Ihre Staatsangehörigkeit geklärt sind,
    • Sie ein unbefristetes Aufenthaltsrecht oder einen für die Einbürgerung geeigneten Aufenthaltstitel besitzen,
    • Sie den Lebensunterhalt für sich und Ihre unterhaltsberechtigten Familienangehörigen dauerhaft sichern können,
    • Sie über ausreichende Deutschkenntnisse verfügen, in der Regel mindestens auf dem Niveau B1,
    • Sie über Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung sowie der Lebensverhältnisse in Deutschland verfügen, in der Regel nachgewiesen durch den Einbürgerungstest,
    • Sie sich zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung des Grundgesetzes bekennen,
    • Sie sich zur besonderen historischen Verantwortung Deutschlands für die nationalsozialistische Unrechtsherrschaft und ihre Folgen bekennen,
    • Sie eine Loyalitätserklärung abgeben,
    • keine erheblichen strafrechtlichen Verurteilungen oder sonstigen gesetzlichen Ausschlussgründe vorliegen.

    Bitte beachten Sie: Diese Übersicht ersetzt keine Prüfung im Einzelfall. Je nach persönlicher Situation können weitere Unterlagen, Nachweise oder Prüfungen erforderlich sein.

    Zur ersten unverbindlichen Selbsteinschätzung können Sie den Quick-Check der Bundesregierung nutzen. Den Link hierzu finden Sie auf dieser Internetseite sowie im Merkblatt „Einbürgerungsverfahren“.

    Den Link zur Online-Antragstellung finden Sie auf dieser Internetseite unter dem Reiter „Anträge / Formulare“. Wenn Sie die Online-Antragstellung nutzen, erfolgt zu Beginn der Online-Antragsstrecke ebenfalls eine unverbindliche Selbstprüfung der Einbürgerungsvoraussetzungen. Diese Selbstprüfung muss dort vor dem eigentlichen Online-Antrag durchlaufen werden.

    Bitte beachten Sie: Der Quick-Check und die Selbstprüfung in der Online-Antragsstrecke ersetzen nicht die spätere rechtliche Prüfung Ihres Einbürgerungsantrags durch die Staatsangehörigkeitsbehörde.

    Der Weg zum deutschen Pass - Alle wichtigen Informationen zur Einbürgerung
    www.einbürgerung.de


  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    Spezielle Hinweise für Stadt Speyer

    Für die Prüfung Ihres Einbürgerungsantrags werden verschiedene Unterlagen und Nachweise benötigt. Welche Unterlagen im Einzelfall erforderlich sind, hängt insbesondere von Ihrer persönlichen, familiären und beruflichen Situation ab.

    Bitte beachten Sie deshalb unbedingt das Merkblatt „Benötigte Unterlagen“.

    Sie finden dieses Merkblatt auf dieser Internetseite unter dem Reiter „Anträge / Formulare“. Dort sind auch die weiteren Formulare der Stadt Speyer eingestellt, die für das Einbürgerungsverfahren benötigt werden können.

    In der Regel werden insbesondere Unterlagen zu folgenden Bereichen benötigt:

    • Identität und Staatsangehörigkeit, zum Beispiel Reisepass, Nationalpass oder sonstige Identitätsdokumente,
    • Geburtsurkunden, Heiratsurkunden und gegebenenfalls weitere Personenstandsurkunden,
    • Nachweise über Deutschkenntnisse,
    • Nachweis über den Einbürgerungstest oder einen gleichwertigen Nachweis,
    • Nachweise zum Lebensunterhalt, zum Beispiel Lohnabrechnungen, Arbeitgeberbescheinigung, Rentenbescheid, Leistungsbescheide oder sonstige Einkommensnachweise,
    • Nachweise zu Wohnraum und Wohnkosten, zum Beispiel Mietbescheinigung, Nachweise über Nebenkosten oder bei Wohneigentum entsprechende Nachweise zum Eigentum und zu laufenden Belastungen,
    • bei selbständiger Tätigkeit: die von der Stadt Speyer bereitgestellte Nettobescheinigung, ausgefüllt durch eine geeignete fachkundige Stelle,
    • bei miteinzubürgernden Kindern: Geburtsurkunden, Schulnachweise und gegebenenfalls Nachweise zum Sorgerecht.

    Bitte verwenden Sie die von der Stadt Speyer bereitgestellten Formulare, insbesondere die Arbeitgeberbescheinigung, Mietbescheinigung und Nettobescheinigung. Eigene Schreiben oder formlose Bestätigungen enthalten häufig nicht alle erforderlichen Angaben und können zu Nachforderungen und Verzögerungen führen.

    Bitte senden Sie keine Originaldokumente ein. Reichen Sie Unterlagen bei postalischer Antragstellung nur in Kopie ein. Bei Online-Antragstellung laden Sie die Unterlagen bitte als gut lesbare Dateien hoch. Originaldokumente werden erst später im Verfahren, insbesondere bei der persönlichen Vorsprache, geprüft.

    Fremdsprachige Urkunden und Nachweise müssen grundsätzlich mit einer vollständigen deutschen Übersetzung vorgelegt werden. Die Übersetzung muss in der Regel durch eine in Deutschland öffentlich bestellte, allgemein beeidigte oder ermächtigte Übersetzerin beziehungsweise einen in Deutschland öffentlich bestellten, allgemein beeidigten oder ermächtigten Übersetzer erstellt sein.

    Eine sachliche Prüfung Ihres Antrags kann regelmäßig erst beginnen, wenn die erforderlichen Unterlagen vollständig und verwertbar vorliegen. Fehlende oder unvollständige Unterlagen werden nachgefordert und können das Verfahren erheblich verzögern.

  • Welche Gebühren fallen an?

    Spezielle Hinweise für Stadt Speyer

    Das Einbürgerungsverfahren ist grundsätzlich gebührenpflichtig.

    Die Gebühr für die Einbürgerung beträgt:

    • 255,00 Euro pro einzubürgernder Person,
    • 51,00 Euro für ein minderjähriges Kind, das gemeinsam mit mindestens einem Elternteil miteingebürgert wird und keine eigenen Einkünfte im Sinne des Einkommensteuergesetzes hat.

    Die Zahlungsinformationen erhalten Sie im weiteren Einbürgerungsverfahren. Die Zahlung der Einbürgerungsgebühr erfolgt in der Regel im Rahmen der persönlichen Vorsprache.

    Bitte vereinbaren Sie hierfür keinen eigenen Zahlungstermin. Die persönliche Vorsprache erfolgt erst im weiteren Verlauf des Einbürgerungsverfahrens. Sie erhalten hierzu automatisch eine gesonderte Einladung durch die Staatsangehörigkeitsbehörde.

    Die Zahlung der Einbürgerungsgebühr bedeutet noch nicht, dass dem Einbürgerungsantrag entsprochen wird. Die Einbürgerungsvoraussetzungen werden im Einbürgerungsverfahren geprüft.

    Wird der Einbürgerungsantrag nach Beginn der sachlichen Bearbeitung zurückgenommen oder muss der Antrag abgelehnt werden, kann hierfür nach § 38 Staatsangehörigkeitsgesetz eine Gebühr erhoben werden. Diese beträgt je nach Bearbeitungsstand zwischen 25,00 Euro und der für die beantragte Einbürgerung vorgesehenen vollständigen Gebühr.

    Die Kosten für deutsche Ausweisdokumente, insbesondere Personalausweis und Reisepass, sind nicht in der Einbürgerungsgebühr enthalten. Diese Dokumente müssen nach der Einbürgerung gesondert beim Bürgerservice beantragt und bezahlt werden.

  • Bearbeitungsdauer

    Spezielle Hinweise für Stadt Speyer

    Die Bearbeitungsdauer eines Einbürgerungsverfahrens hängt stark vom Einzelfall ab. Eine verbindliche Angabe zur Gesamtdauer ist daher leider nicht möglich.

    Die Stadt Speyer bearbeitet Einbürgerungsanträge grundsätzlich in chronologischer Reihenfolge nach Antragseingang.

    Nach Eingang Ihres Antrags wird der Vorgang zunächst erfasst und angelegt. Die behördliche Eingangsbestätigung wird voraussichtlich innerhalb von 1 bis 3 Monaten nach Antragseingang versendet.

    Aufgrund der stark gestiegenen Zahl von Einbürgerungsanträgen kann es nach Versand der Eingangsbestätigung mehrere Monate dauern, bis mit der inhaltlichen Bearbeitung des Antrags begonnen wird. Aktuell ist hierfür mit einer Wartezeit von etwa 6 Monaten, gegebenenfalls auch länger, zu rechnen.

    Im Rahmen der inhaltlichen Bearbeitung werden Ihre Angaben und Unterlagen geprüft. Fehlende oder nicht verwertbare Unterlagen werden nachgefordert. Das Verfahren kann sich erheblich verzögern, wenn Unterlagen fehlen, unvollständig sind oder nicht in der erforderlichen Form vorgelegt werden.

    Sobald die Unterlagen vollständig vorliegen und die weiteren Voraussetzungen hierfür gegeben sind, erhalten Sie eine Einladung zur persönlichen Vorsprache. Sollte nach der persönlichen Vorsprache ein weiterer Termin erforderlich sein, kann es aufgrund der bestehenden Terminsituation bis zu 3 Monate dauern, bis ein Nachfolgetermin vergeben werden kann.

    Ein weiterer wesentlicher Teil des Einbürgerungsverfahrens ist die Einholung und Auswertung externer Stellungnahmen, insbesondere von Register- und Sicherheitsbehörden. Diese Prüfphase dauert erfahrungsgemäß zwischen 4 und 6 Monaten, in Einzelfällen auch länger. Dieser Zeitraum betrifft nur diesen Verfahrensabschnitt und stellt keine Aussage über die Gesamtdauer des Einbürgerungsverfahrens dar.

    Die Stadt Speyer hat auf die Bearbeitungszeiten anderer beteiligter Behörden keinen unmittelbaren Einfluss.

    Nach positiver Abschlussprüfung erfolgt die Aushändigung der Einbürgerungsurkunde grundsätzlich im Rahmen einer öffentlichen Einbürgerungsfeier. Diese findet bei der Stadt Speyer in der Regel dreimal jährlich statt, und zwar im Februar, Juni und Oktober. Auch dies kann Auswirkungen auf den Zeitpunkt der tatsächlichen Einbürgerung haben.

    Bitte sehen Sie während der Warte- und Prüfzeiten möglichst von Sachstandsanfragen ab. Jede zusätzliche Sachstandsanfrage bindet Bearbeitungszeit und kann die Bearbeitung der Verfahren insgesamt weiter verzögern.

    Zur Orientierung:

    • Eingangsbestätigung: voraussichtlich innerhalb von 1 bis 3 Monaten nach Antragseingang
    • Beginn der inhaltlichen Bearbeitung: derzeit mehrere Monate nach der Eingangsbestätigung, aktuell etwa 6 Monate oder länger
    • Nachfolgetermin zur persönlichen Vorsprache, falls erforderlich: derzeit bis zu 3 Monate Wartezeit
    • externe Prüfphase: erfahrungsgemäß 4 bis 6 Monate, in Einzelfällen länger
    • Einbürgerungsfeier nach positiver Abschlussprüfung: in der Regel im Februar, Juni oder Oktober
  • Anträge / Formulare

    Spezielle Hinweise für Stadt Speyer

    Hier finden Sie den Link zur Online-Antragstellung sowie die wichtigsten Merkblätter und Formulare für das Einbürgerungsverfahren bei der Stadt Speyer.

    Online-Antragstellung

    Einbürgerung online beantragen
    > https://www.antragsservice-einbuergerung.de/#

    Über den Online-Dienst können Sie Ihren Einbürgerungsantrag elektronisch stellen. Der Online-Dienst führt Sie Schritt für Schritt durch den Antrag. Zu Beginn der Online-Antragsstrecke erfolgt außerdem eine erste unverbindliche Selbstprüfung zu den Einbürgerungsvoraussetzungen.

    Bitte halten Sie die erforderlichen Nachweise als gut lesbare Dateien bereit und laden Sie diese im Online-Dienst hoch. Welche Unterlagen in der Regel benötigt werden, entnehmen Sie bitte dem Merkblatt „Benötigte Unterlagen“. Sie finden dieses Merkblatt weiter unten im Abschnitt „Merkblätter“.

    Die Online-Antragstellung ist der bevorzugte Weg. Alternativ kann ein Einbürgerungsantrag weiterhin schriftlich/postalisch gestellt werden. Bitte verwenden Sie hierfür die nachfolgenden Formulare und beachten Sie die Merkblätter.

    Zusätzliche Erklärungen bei Online-Antragstellung

    > Erklärungen bei Online-Antragstellung
    Dieses Dokument enthält wichtige Hinweise und Bestätigungen, die bei Verwendung des Formulars Einbürgerung bereits im Formular enthalten sind.

    Wenn Sie den Einbürgerungsantrag online stellen, laden Sie dieses Dokument bitte zusätzlich herunter, drucken Sie es aus und unterschreiben Sie die vorgesehenen Bestätigungen. Die unterschriebenen Erklärungen sind zusammen mit den übrigen Unterlagen im Online-Dienst hochzuladen, soweit dies technisch vorgesehen ist. Andernfalls reichen Sie diese bitte nach Aufforderung der Staatsangehörigkeitsbehörde nach.

    Die Erklärungen betreffen insbesondere Mitwirkungspflichten, Identitätsklärung, die Klärung weiterer Staatsangehörigkeiten, mögliche Ausnahmen von Deutschkenntnissen und Einbürgerungstest, Hinweise zu den gesetzlichen Bekenntnissen und zur Loyalitätserklärung sowie Hinweise zur Mehrstaatigkeit.

    Bei schriftlicher/postalischer Antragstellung sind diese Erklärungen grundsätzlich bereits im Formular Einbürgerung enthalten, wenn dieses vollständig verwendet wird.

    Merkblätter

    > Merkblatt Einbürgerungsverfahren
    Dieses Merkblatt enthält wichtige Informationen zum Ablauf des Einbürgerungsverfahrens bei der Stadt Speyer, insbesondere zur Antragstellung, Bearbeitung, persönlichen Vorsprache, externen Prüfphase und Aushändigung der Einbürgerungsurkunde.

    > Benötigte Unterlagen
    Dieses Merkblatt enthält eine Übersicht darüber, welche Unterlagen und Nachweise im Einbürgerungsverfahren in der Regel benötigt werden. Bitte lesen Sie dieses Merkblatt vor Antragstellung sorgfältig durch.

    > Merkblatt FDGO 
    Dieses Merkblatt enthält Informationen zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung, zur besonderen historischen Verantwortung Deutschlands und zu den gesetzlichen Bekenntnissen. Die Inhalte können im Rahmen der persönlichen Vorsprache besprochen werden.

    Formulare für die schriftliche/postalische Antragstellung

    > Formular Einbürgerung
    Dieses Formular dient der vollständigen Erhebung der für die Bearbeitung des Einbürgerungsantrags erforderlichen Daten.

    Für jede Person ab dem vollendeten 16. Lebensjahr, die eingebürgert werden soll, ist grundsätzlich ein eigenes Formular Einbürgerung auszufüllen.

    Kinder unter 16 Jahren benötigen kein eigenes Formular, wenn sie gemeinsam mit mindestens einem Elternteil eingebürgert werden sollen. Die Angaben zu diesen Kindern werden im Formular Einbürgerung des Elternteils erfasst.

    Bescheinigungen und Nachweise

    > Arbeitgeberbescheinigung
    Diese Bescheinigung ist durch den aktuellen Arbeitgeber auszufüllen. Sie enthält Angaben zur Beschäftigung, die für die Prüfung der Lebensunterhaltssicherung benötigt werden. Die Bescheinigung ist für Haupt- und Nebentätigkeiten vorzulegen.

    > Mietbescheinigung
    Diese Bescheinigung ist durch den Vermieter auszufüllen. Sie enthält Angaben zum Wohnraum und zu den Wohnkosten.

    > Nettobescheinigung bei selbständiger oder freiberuflicher Tätigkeit
    Diese Bescheinigung ist bei selbständiger oder freiberuflicher Tätigkeit vorzulegen. Sie dient der Prüfung des regelmäßig verfügbaren Nettoeinkommens und ist durch eine geeignete fachkundige Stelle auszufüllen.

    > Bescheinigung Mieteinnahmen - Steuerberater
    Diese Bescheinigung ist vorzulegen, wenn Einnahmen aus Vermietung oder Verpachtung erzielt werden. Sie dient der nachvollziehbaren Prüfung dieser Einkünfte.

    Wichtige Hinweise

    Bitte verwenden Sie die von der Stadt Speyer bereitgestellten Formulare und Bescheinigungen. Eigene Schreiben, formlose Bestätigungen oder abweichende Bescheinigungen enthalten häufig nicht alle erforderlichen Angaben und können zu Nachforderungen und Verzögerungen führen.

    Bitte senden Sie keine Originaldokumente ein. Bei postalischer Antragstellung reichen Sie bitte nur Kopien ein. Bei Online-Antragstellung laden Sie die Unterlagen bitte als gut lesbare Dateien hoch. Originaldokumente werden erst später im Verfahren, insbesondere bei der persönlichen Vorsprache, geprüft.

    Fremdsprachige Urkunden und Nachweise müssen grundsätzlich mit einer vollständigen deutschen Übersetzung vorgelegt werden. Die Übersetzung muss in der Regel durch eine in Deutschland öffentlich bestellte, allgemein beeidigte oder ermächtigte Übersetzerin beziehungsweise einen in Deutschland öffentlich bestellten, allgemein beeidigten oder ermächtigten Übersetzer erstellt sein.

    Bitte reichen Sie Unterlagen möglichst vollständig und gesammelt ein. Unvollständige Unterlagen oder einzelne Nachreichungen können die Bearbeitung verzögern.

  • Was sollte ich noch wissen?

    Spezielle Hinweise für Stadt Speyer

    Bitte lesen Sie vor Antragstellung die Hinweise und Merkblätter auf dieser Internetseite sorgfältig durch.

    Wichtige Informationen zum Ablauf des Einbürgerungsverfahrens, zu den benötigten Unterlagen, zu den gesetzlichen Bekenntnissen sowie zur Prüfung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung finden Sie unter dem Reiter „Anträge / Formulare“.

    Dort finden Sie insbesondere:

    • das Merkblatt „Einbürgerungsverfahren“,
    • das Merkblatt „Benötigte Unterlagen“,
    • das Merkblatt „FDGO“,
    • die Formulare für eine postalische Antragstellung,
    • weitere Bescheinigungen, zum Beispiel Arbeitgeberbescheinigung, Mietbescheinigung und Nettobescheinigung.

    Bitte reichen Sie keine Originaldokumente ein. Bei postalischer Antragstellung reichen Sie bitte Kopien ein. Bei Online-Antragstellung laden Sie die Unterlagen bitte als gut lesbare Dateien hoch. Originaldokumente werden erst später im Verfahren, insbesondere bei der persönlichen Vorsprache, geprüft.

    Während des laufenden Einbürgerungsverfahrens müssen Sie wichtige Änderungen unverzüglich mitteilen. Hierzu gehören insbesondere Änderungen bei Adresse, Familienstand, Einkommen, Beschäftigung, Sozialleistungsbezug, strafrechtlichen Ermittlungsverfahren oder Verurteilungen sowie Änderungen bei Ihren Ausweisdokumenten oder bei Ihrer Staatsangehörigkeit.

    Bitte achten Sie darauf, dass alle Angaben vollständig und wahrheitsgemäß sind. Falsche oder unvollständige Angaben können zur Ablehnung des Einbürgerungsantrags führen. Sie können außerdem strafrechtliche Folgen haben. In bestimmten Fällen kann eine Einbürgerung für die Dauer von zehn Jahren ausgeschlossen sein.

    Die persönliche Vorsprache ist grundsätzlich ein erforderlicher Bestandteil des Einbürgerungsverfahrens. Sie dient insbesondere der Identitätsprüfung, der Prüfung von Originaldokumenten, der Klärung offener Fragen sowie der persönlichen Abgabe der gesetzlichen Bekenntnisse und der Loyalitätserklärung.

    Bitte bereiten Sie sich auf die persönliche Vorsprache sorgfältig vor. Lesen Sie hierzu insbesondere das Merkblatt „FDGO“, das Sie unter dem Reiter „Anträge / Formulare“ finden. Die dort erläuterten Inhalte können im Rahmen der persönlichen Vorsprache besprochen werden.

    Die Aushändigung der Einbürgerungsurkunde erfolgt bei der Stadt Speyer grundsätzlich im Rahmen einer öffentlichen Einbürgerungsfeier. Diese findet in der Regel im Februar, Juni und Oktober statt. Bitte berücksichtigen Sie diese Zeiträume frühzeitig bei Ihrer privaten und beruflichen Terminplanung.

  • Weiterführende Informationen

  • FAQ

    Spezielle Hinweise für Stadt Speyer

    Häufig gestellte Fragen zur Einbürgerung

    Hier finden Sie Antworten auf häufige Fragen zum Einbürgerungsverfahren bei der Stadt Speyer.

    Kann ich meinen Einbürgerungsantrag online stellen?

    Ja. Die Stadt Speyer bietet die Online-Antragstellung für Einbürgerungsanträge an.

    Den Link zur Online-Antragstellung finden Sie auf dieser Internetseite. Der Online-Dienst führt Sie Schritt für Schritt durch den Antrag. Bitte halten Sie die erforderlichen Nachweise als gut lesbare Dateien bereit.

    Kann ich den Antrag auch weiterhin schriftlich einreichen?

    Ja. Alternativ zur Online-Antragstellung kann der Antrag weiterhin schriftlich/postalisch eingereicht werden.

    Bitte verwenden Sie hierfür die unter dem Reiter „Anträge / Formulare“ bereitgestellten Formulare der Stadt Speyer und fügen Sie die erforderlichen Nachweise vollständig in Kopie bei.

    Wann gilt mein Antrag als gestellt?

    Der Antrag gilt mit Eingang des online übermittelten oder schriftlich eingereichten Einbürgerungsantrags bei der Stadt Speyer als gestellt.

    Eine sachliche Prüfung kann regelmäßig erst beginnen, wenn die erforderlichen Unterlagen vollständig und verwertbar vorliegen.

    Welche Unterlagen muss ich einreichen?

    Welche Unterlagen im Einzelfall erforderlich sind, hängt von Ihrer persönlichen, familiären und beruflichen Situation ab.

    Bitte beachten Sie hierzu das Merkblatt „Benötigte Unterlagen“. Sie finden dieses Merkblatt auf dieser Internetseite unter dem Reiter „Anträge / Formulare“.

    Muss ich Originaldokumente einreichen?

    Nein. Bitte senden Sie keine Originaldokumente ein.

    Bei postalischer Antragstellung reichen Sie bitte Kopien ein. Bei Online-Antragstellung laden Sie die Unterlagen bitte als gut lesbare Dateien hoch. Originaldokumente werden erst später im Verfahren, insbesondere bei der persönlichen Vorsprache, geprüft.

    Was gilt für fremdsprachige Urkunden und Nachweise?

    Fremdsprachige Urkunden und Nachweise müssen grundsätzlich mit einer vollständigen deutschen Übersetzung vorgelegt werden.

    Die Übersetzung muss in der Regel durch eine in Deutschland öffentlich bestellte, allgemein beeidigte oder ermächtigte Übersetzerin beziehungsweise einen in Deutschland öffentlich bestellten, allgemein beeidigten oder ermächtigten Übersetzer erstellt sein.

    Wie lange dauert das Einbürgerungsverfahren?

    Die Bearbeitungsdauer hängt stark vom Einzelfall ab. Eine verbindliche Angabe zur Gesamtdauer ist daher nicht möglich.

    Die Stadt Speyer bearbeitet Einbürgerungsanträge grundsätzlich in chronologischer Reihenfolge nach Antragseingang. Weitere Informationen zu den aktuellen Bearbeitungszeiten finden Sie auf dieser Internetseite unter dem Reiter „Bearbeitungsdauer“.

    Warum soll ich von Sachstandsanfragen absehen?

    Sachstandsanfragen binden zusätzliche Bearbeitungszeit. Dies kann die Bearbeitung der Einbürgerungsverfahren insgesamt weiter verzögern.

    Bitte sehen Sie daher während der Warte- und Prüfzeiten möglichst von Sachstandsanfragen ab. Sie erhalten eine Nachricht von uns, sobald Ihr Antrag weiterbearbeitet wird oder weitere Unterlagen benötigt werden.

    Was passiert, wenn Unterlagen fehlen?

    Wenn Unterlagen fehlen, unvollständig sind oder nicht in der erforderlichen Form vorliegen, werden diese nachgefordert.

    Bitte reichen Sie angeforderte Unterlagen vollständig und möglichst gesammelt ein. Unvollständige Unterlagen oder einzelne Nachreichungen können die Bearbeitung verzögern.

    Muss ich persönlich bei der Staatsangehörigkeitsbehörde vorsprechen?

    Ja. Die persönliche Vorsprache ist grundsätzlich ein erforderlicher Bestandteil des Einbürgerungsverfahrens.

    Sie dient insbesondere der Identitätsprüfung, der Prüfung von Originaldokumenten, der Klärung offener Fragen sowie der persönlichen Abgabe der gesetzlichen Bekenntnisse und der Loyalitätserklärung.

    Was wird bei der persönlichen Vorsprache geprüft?

    Bei der persönlichen Vorsprache werden insbesondere Ihre Identität, Ihre Originaldokumente, Ihre Angaben im Antrag und offene Fragen zum Verfahren geprüft.

    Außerdem kann geprüft werden, ob Sie die Inhalte der gesetzlichen Bekenntnisse verstanden haben. Hierzu gehören insbesondere die freiheitlich-demokratische Grundordnung, die besondere historische Verantwortung Deutschlands für die nationalsozialistische Unrechtsherrschaft und ihre Folgen sowie die Loyalitätserklärung.

    Wo finde ich Informationen zur FDGO und zu den Bekenntnissen?

    Informationen zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung, zu den gesetzlichen Bekenntnissen und zur Loyalitätserklärung finden Sie im Merkblatt „FDGO“.

    Sie finden dieses Merkblatt auf dieser Internetseite unter dem Reiter „Anträge / Formulare“.

    Was kostet die Einbürgerung?

    Die Einbürgerung ist grundsätzlich gebührenpflichtig.

    Die Gebühr beträgt 255,00 Euro pro einzubürgernder Person. Für ein minderjähriges Kind, das gemeinsam mit mindestens einem Elternteil miteingebürgert wird und keine eigenen Einkünfte im Sinne des Einkommensteuergesetzes hat, beträgt die Gebühr 51,00 Euro.

    Weitere Informationen finden Sie auf dieser Internetseite unter dem Reiter „Welche Gebühren fallen an?“.

    Muss ich auch zahlen, wenn ich den Antrag zurücknehme oder der Antrag abgelehnt wird?

    Wird der Einbürgerungsantrag nach Beginn der sachlichen Bearbeitung zurückgenommen oder muss der Antrag abgelehnt werden, kann hierfür eine Gebühr erhoben werden.

    Diese beträgt je nach Bearbeitungsstand zwischen 25,00 Euro und der für die beantragte Einbürgerung vorgesehenen vollständigen Gebühr.

    Wann bekomme ich die Einbürgerungsurkunde?

    Nach positiver Abschlussprüfung erhalten Sie einen Termin zur Aushändigung der Einbürgerungsurkunde.

    Die Aushändigung erfolgt bei der Stadt Speyer grundsätzlich im Rahmen einer öffentlichen Einbürgerungsfeier. Diese findet in der Regel im Februar, Juni und Oktober statt.

    Kann ich die Einbürgerungsurkunde auch außerhalb der Einbürgerungsfeier erhalten?

    Eine Aushändigung außerhalb der Einbürgerungsfeier kommt nur ausnahmsweise und bei Vorliegen eines zwingenden Grundes in Betracht.

    Bitte berücksichtigen Sie die regelmäßigen Termine der Einbürgerungsfeiern frühzeitig bei Ihrer privaten und beruflichen Terminplanung.

    Wann kann ich nach der Einbürgerung deutsche Ausweisdokumente beantragen?

    Nach der Einbürgerung können Sie in der Regel beim Bürgerservice deutsche Ausweisdokumente, insbesondere Personalausweis und Reisepass, beantragen.

    Die Kosten für diese Ausweisdokumente sind nicht in der Einbürgerungsgebühr enthalten.

    Weitere allgemeine Informationen zur Einbürgerung in Deutschland finden Sie auf der Internetseite der Bundesregierung.

    Bundesregierung-Einbürgerung in Deutschland