Auskunft über die Bodenrichtwerte beantragen

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Leistungsbeschreibung

    Bodenrichtwerte dienen der Transparenz auf dem Grundstücksmarkt. Als durchschnittliche Lagewerte des Bodens gelten sie für eine Mehrzahl von Grundstücken, für die im Wesentlichen gleiche Nutzungs- und Wertverhältnisse vorliegen. Sie werden zum 1. Januar eines jeden geraden Kalenderjahres bezogen auf den Quadratmeter Grundstücksfläche ermittelt.

    Spezielle Hinweise für Stadt Speyer

    Für die Festlegung der Bodenrichtwerte in Speyer ist der Gutachterausschuss für Bodenrichtwerte zuständig, der organisatorisch dem

    Vermessungs- und Katasteramt Rheinpfalz
    Pestalozzistraße 4
    76829 Landau in der Pfalz
    Tel. 06341 – 1490
    vermka-rpf@vermkv.rlp.de

    zugeordnet ist. Dort können Sie auch verbindliche Auszüge der Bodenrichtwerte (kostenpflichtig) anfordern.

    Bodenrichtwerte können auch über das digitale Bodenrichtwertinformationssystem RLP des Landesamtes für Vermessung und Geodatenbasisinformation kostenlos online abgerufen werden - Link BORIS.RLP
    Geben Sie dort den gesuchten Ort in die Suchmaske ein und zoomen Sie sich in der Karte auf den gewünschten Bereich: die aktuellen Bodenrichtwerte für das Gebiet sind dort hinterlegt.

  • Welche Gebühren fallen an?

    Maßgebend ist die Landesverordnung über die Gebühren der Vermessungs- und Katasterbehörden und der Gutachterausschüsse (Besonderes Gebührenverzeichnis). Für gedruckte Auszüge aus den Bodenrichtwertkarten werden je nach Format Gebühren in Höhe von 22,00 bis 94,00 Euro erhoben.

  • Rechtsgrundlage