Bewohnerparken

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Leistungsbeschreibung

    Leistungsbeschreibung

    Mit Bewohnerparken (früher Anwohnerparken) wird die in der StVO gegebene Möglichkeit beschrieben, ein Fahrzeug auch über einen längeren Zeitraum in einem Bewohnerparkgebiet parken zu können.
    Um auf einem für Bewohner ausgewiesenen Parkplatz rechtmäßig parken zu können, benötigen Sie einen Bewohnerparkausweis. Den Parkausweis, der vollständig sichtbar im Bereich der Frontscheibe innen ausgelegt werden soll, stellt die jeweilige Verwaltungsbehörde aus.

    Parkplätze, die zum Bewohnerparken berechtigen, erkennen Sie an folgenden Verkehrszeichen:


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    Bewohnerparkplatz


    Auf den Bewohnerparkplätzen gelten die sonst üblichen Parkregelungen. Der Bewohnerparkausweis berechtigt nicht zum Parken im Halteverbot oder auf Gehsteigen und ist kein Ersatz für Parkscheine aus dem Parkscheinautomaten.


    Anspruch auf einen Bewohnerparkausweis

    Die Anspruchsvoraussetzungen sind regional unterschiedlich. Hat Ihre Kommune entsprechende Bewohnerparkgebiete ausgewiesen, sollten Sie entsprechende Informationen im Web-Angebot der Verwaltung finden

     


  • Welche Gebühren fallen an?

    Spezielle Hinweise für - Stadt Speyer

    Gebührenrahmen 10,20 - 30,70 Euro pro Jahr (GebOSt Nr. 265)

    • Erstausstellung/Verlängerung/Gültigkeitsdauer 1 Jahr   30,70 EURO
    • Erstausstellung/Verlängerung/Gültigkeitsdauer 2 Jahre 61,40 EURO
    • Umschreibung wg. Umzug in ein anderes Quartier oder Kennzeichenwechsel, jeweils ohne Änderung der Gültigkeitsdauer 20,00 EURO
    • Verlust des Ausweises = wie Erstausstellung