Bewohnerparken
Leistungsbeschreibung
Leistungsbeschreibung
Mit Bewohnerparken (früher Anwohnerparken) wird die in der StVO gegebene Möglichkeit beschrieben, ein Fahrzeug auch über einen längeren Zeitraum in einem Bewohnerparkgebiet parken zu können.
Um auf einem für Bewohner ausgewiesenen Parkplatz rechtmäßig parken zu können, benötigen Sie einen Bewohnerparkausweis. Den Parkausweis, der vollständig sichtbar im Bereich der Frontscheibe innen ausgelegt werden soll, stellt die jeweilige Verwaltungsbehörde aus.Parkplätze, die zum Bewohnerparken berechtigen, erkennen Sie an folgenden Verkehrszeichen:

Bewohnerparkplatz
Auf den Bewohnerparkplätzen gelten die sonst üblichen Parkregelungen. Der Bewohnerparkausweis berechtigt nicht zum Parken im Halteverbot oder auf Gehsteigen und ist kein Ersatz für Parkscheine aus dem Parkscheinautomaten.
Anspruch auf einen Bewohnerparkausweis
Die Anspruchsvoraussetzungen sind regional unterschiedlich. Hat Ihre Kommune entsprechende Bewohnerparkgebiete ausgewiesen, sollten Sie entsprechende Informationen im Web-Angebot der Verwaltung findenWelche Gebühren fallen an?
Spezielle Hinweise für - Stadt SpeyerGebührenrahmen 10,20 - 30,70 Euro pro Jahr (GebOSt Nr. 265)
- Erstausstellung/Verlängerung/Gültigkeitsdauer 1 Jahr 30,70 EURO
- Erstausstellung/Verlängerung/Gültigkeitsdauer 2 Jahre 61,40 EURO
- Umschreibung wg. Umzug in ein anderes Quartier oder Kennzeichenwechsel, jeweils ohne Änderung der Gültigkeitsdauer 20,00 EURO
- Verlust des Ausweises = wie Erstausstellung


