Geburt auf deutschen Seeschiffen beurkunden

  • Leistungsbeschreibung

    Wird Ihr Kind während einer Reise auf einem Seeschiff geboren, das die deutsche Bundesflagge führt, müssen Sie die Geburt beim Standesamt I in Berlin melden.

    Dazu erstatten Sie als sorgeberechtigter Elternteil die Geburtsanzeige bei der Schiffsführerin oder beim Schiffsführer, die oder der die Anzeige an das Standesamt I in Berlin weiterleitet. Sind Sie oder das andere Elternteil verhindert, kann jede andere Person, die bei der Geburt zugegen war, die Geburt anzeigen.

    Sie müssen die Geburtsanzeige in jedem Fall machen, auch wenn ein Elternteil oder beide Eltern nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen.

  • Verfahrensablauf

    • Als sorgeberechtigter Elternteil erstatten Sie die Geburtsanzeige bei der Schiffsführerin oder beim Schiffsführer.
    • Wenn Sie verhindert sind, kann auch eine andere Person, die bei der Geburt anwesend war, die Anzeige erstatten.
    • Die Schiffsführerin oder der Schiffsführer nimmt eine Niederschrift auf und leitet die Geburtsanzeige an das Standesamt I in Berlin weiter.
    • Im Idealfall fügen Sie die erforderlichen Unterlagen bei. Wenn das nicht möglich ist, müssen Sie diese bei nächster Gelegenheit beim Standesamt I in Berlin nachreichen.
    • Beim Standesamt I in Berlin erfolgt die Registrierung im Geburtenregister.
    • Sie erhalten die bestellten Geburtsurkunden per Post.
  • Zuständige Stelle

    Standesamt I Berlin

  • Voraussetzungen

    • Ihr Kind wurde auf einem Seeschiff unter deutscher Flagge während der Fahrt geboren.
  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    • Niederschrift der Schiffsführerin oder des Schiffsführers über die Anzeige der Geburt
    • Ausweisdokument der Eltern, zum Beispiel:
      • Personalausweis
      • Reisepass
      • anerkanntes Passersatzpapier

    Bei miteinander verheirateten Eltern:

    • Geburtsurkunden der Eltern, gegebenenfalls mit:
      • Übersetzung
      • Legalisation
      • Apostille
    • Eheurkunde oder ein beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister, gegebenenfalls mit:
      • Übersetzung
      • Legalisation
      • Apostille
    • Eheurkunde und Nachweis über die Eheauflösung, wenn die Ehe inzwischen geschieden oder der Ehemann binnen 300 Tagen vor der Geburt des Kindes verstorben ist.

    Bei nicht miteinander verheirateten Eltern:

    • Geburtsurkunde der Mutter, gegebenenfalls mit:
      • Übersetzung
      • Legalisation
      • Apostille

    Falls die Vaterschaft bereits anerkannt wurde:

    • Erklärung über die Vaterschaftsanerkennung
    • Zustimmungserklärung der Mutter
    • Geburtsurkunde des Vaters
    • gegebenenfalls Sorgeerklärung
    • alles gegebenenfalls mit:
      • Übersetzung
      • Legalisation
      • Apostille
    • Welche Gebühren fallen an?

      Vorkasse: Nein
      Für die Eintragung ins Geburtenregister fallen keine Kosten an, wenn die Meldung durch die Schiffsführerin oder den Schiffsführer erfolgt.

    • Rechtsgrundlage

    • Was sollte ich noch wissen?

      Die Schiffsführerin oder der Schiffsführer meldet auch, wenn das Kind tot zur Welt gekommen ist.

    • Weiterführende Informationen


    Zuständige Abteilungen

    Zuständige Mitarbeitende