Kfz-Zulassung: Außerbetriebsetzung (Online)

  • Leistungsbeschreibung

    Ab dem 01.01.2015 ist es rechtlich möglich, die Außerbetriebsetzung eines Fahrzeuges oder Anhängers über das Internet selbst zu beantragen.

    Beachten Sie dazu bitte folgende wichtige Hinweise:

    Die Nummernschilder des Fahrzeuges oder das Schild des Anhängers/Kraftrades müssen alle mit der oder den neuen Plaketten versehen sein. Diese beinhalten Sicherheitscodes, die für die Onlineabmeldung benötigt werden. Die Plaketten werden jedoch erst ab 01.01.2015 verwendet.

    Für zuvor angemeldete Fahrzeuge/Anhänger kann die Online Außerbetriebsetzung nicht beantragt werden. Es sei denn, die oder der Halter/in beantragt (freiwillig) neue Nummernschilder sowie eine Zulassungsbescheinigung Teil 1.

    Der Sicherheitscode wird durch abziehen der Trägerfolie sichtbar.

    Ihre Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Fahrzeugschein) muss nach dem 01.01.2015 ausgestellt sein.

    Auf der Rückseite ist ein Aufkleber mit einem weiteren Sicherheitscode vorhanden.

    Die Antragstellerin oder der Antragsteller muss im Besitz eines gültigen, elektronischen Personalausweises mit freigeschalteter Onlinefunktion mit PIN (eID) sein.

    Die Bezahlung der Außerbetriebsetzung erfolgt elektronisch per Bankkonto. Ihr Konto muss für Onlinebanking freigeschaltet sein. Eine Zahlung mittels PayPal ist möglich.

    Grundvoraussetzung für die Beantragung der Außerbetriebsetzung ist die Kombination aller Sicherheitscodes auf vorderem und/oder hinterem Kennzeichen sowie dem der Zulassungsbescheinigung Teil 1.

    Die letztendliche Entscheidung über die beantragte Außerbetriebsetzung trifft die zuständige Zulassungsbehörde.

    Erst wenn Ihre Zulassungsbehörde die Außerbetriebsetzung per Bescheid verfügt, gilt das Fahrzeug offiziell außer Betrieb gesetzt! Als Außerbetriebsetzungsdatum gilt dann aber das Datum der Beantragung. Zurzeit erfolgt die Zustellung ausschließlich auf dem Postweg. In einer Ausbaustufe ist dann auch eine Zusendung über DE-Email vorgesehen.

    Wechselkennzeichen können derzeit nicht online abgemeldet werden.



    Online Anträge zur Außerbetriebsetzung, Wiederzulassung, Erstzulassung und Umschreibung:

    Verfügbare Online Verfahren

    Ausfüllbare örtliche Vordrucke:


Ihr Anliegen direkt online starten

Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende