Ausnahme vom Verbot der Sonn- und Feiertagsarbeit beantragen

  • Leistungsbeschreibung

    Als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber benötigen Sie eine Genehmigung von der örtlich zuständigen Behörde für Arbeitsschutz, wenn bei Ihnen an einem Sonn- oder Feiertag gearbeitet werden soll. 
    Sie können eine Bewilligung der Sonn- oder Feiertagsarbeit beantragen, wenn Sie:

    • Haus- und Ordermessen für gewerbliche Wiederverkäuferinnen und Wiederverkäufer durchführen möchten,
    • einen unverhältnismäßigen Schaden in einem Betrieb infolge besonderer Umstände verhindern wollen, zum Beispiel durch einen sehr hohen Krankenstand oder eine verspätete Materiallieferung, 
    • die gesetzlich vorgeschriebene Inventur machen wollen, sofern diese nicht an einem Wochentag erfolgen kann.

    Liegen andere Gründe vor, werden auch diese geprüft und die Sonn- oder Feiertagsarbeit gegebenenfalls bewilligt. 
    Von dem generellen Verbot der Sonn- und Feiertagsarbeit sind bestimmte Tätigkeiten ausgenommen, wie beispielsweise

    • Daseinsvorsorge:
      • zum Beispiel in der Pflege von Kranken oder der Versorgung von Tieren,
    • Dienstleistungen: 
      • zum Beispiel in Restaurants oder bei Taxiunternehmen, sowie 
    • Freizeitgestaltung:
      • zum Beispiel in Theatern, beim Fußball oder in Freizeiteinrichtungen,
    • Einsatz in Notfällen und außergewöhnlichen Fällen:
      • zum Beispiel unaufschiebbare Arbeiten, wie beispielsweise Reparaturen bei Rohrbrüchen oder Sturmschäden an Dächern.

    Für bestimmte Ausnahmen gelten Höchstgrenzen.
     

  • Rechtsgrundlage


An wen muss ich mich wenden?

Spezielle Hinweise für - Stadt Speyer

Für gewerbliche Arbeitgeber örtlich grundsätzlich zuständig: 

Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd
Abteilung 2 (SGD Süd) - Gewerbeaufsicht Referat 23 (SGD Süd) -
Regionalstelle Gewerbeaufsicht Neustadt
Postfach 10 05 65
67405 Neustadt / Weinstraße

Karl-Helfferich-Str. 2
67433 Neustadt / Weinstraße
 
E-Mail: Referat23@sgdsued.rlp.de
Tel.: 06321 - 99 0
Fax: 06321 - 333 98
Webseite: https://sgdsued.rlp.de/de/ueber-uns/abteilungen/abteilung-2/referat-23


Für die Zulassung verkaufsoffener Sonntage ist die Ordnungsbehörde der Stadtverwaltung Speyer zuständig.

Zuständige Abteilungen