Beigeordneten-Stelle soll erst nach der Kommunalwahl besetzt werdenDarauf hat sich der Ältestenrat in seiner gestrigen Sitzung verständigt. Da es keinen rechtlichen Spielraum für die Verschiebung der Wahl gibt, empfiehlt der Ältestenrat eine vorübergehende Änderung der Hauptsatzung verbunden mit der Streichung der zweiten hauptamtlichen Beigeordneten-Stelle. Sowohl die Verwaltung als auch die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Trier (ADD) als kommunale Aufsichtsbehörde sehen darin die einzige juristische Möglichkeit, eine vorzeitige Wahl zu vermeiden. Alle anwesenden Fraktionen des Rates haben sich in der Sitzung des Ältestenrates dieser Auffassung angeschlossen. Man würde es als „falsches Signal“ verstehen, wenn vor der Kommunalwahl eine neue Beigeordnete oder ein neuer Beigeordneter bestellt würde, so der einhellige Tenor im gestrigen Ältestenrat. Medieninfo
der Stadt Speyer vom 25. Januar 2019 | Rathaus Quickfinder
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