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Leistungsbeschreibung
Anlagen der Außenwerbung (Werbeanlagen) sind alle ortsfesten Einrichtungen, die der Ankündigung oder Anpreisung oder als Hinweis auf Gewerbe oder Beruf dienen und vom öffentlichen Verkehrsraum aus sichtbar sind. Hierzu zählen insbesondere Schilder, sonstige Anschläge, Beschriftungen, Bemalungen, Lichtwerbungen, Schaukästen sowie für Anschläge oder Lichtwerbung bestimmte Säulen, Tafeln und Flächen.
Anträge / Formulare
Welche Gebühren fallen an?
Spezielle Hinweise für - Stadt Speyer
Gebühren nach Größe der Werbeanlage Rechtsgrundlage
Rechtsgrundlage
Landesbauordnung Rheinland-Pfalz (LBauO)
Spezielle Hinweise für - Stadt Speyer
http://www.speyer.de/de/rathaus/verwaltung/ortsrechtssammlung/6.1.08_werbesatzung_1998.pdf Zuständige MitarbeiterZugeordnete Abteilungen | Rathaus Quickfinder
Allgemeine Dienstleistungs-auskünfte erhalten Sie unter der Rufnummer 115. |