
Ausgleichsflächen dienen dazu, Eingriffe in den Naturhaushalt auszugleichen. Der Ausgleich soll ökologisch sinnvoll, langfristig wirksam und bezahlbar sein. Eingriffe in die Natur und Landschaft entstehen beispielsweise durch den Bau von Gebäuden oder Straßen. Sie beeinträchtigen die Natur und ihre ökologischen Systeme an dieser Stelle. Diese Eingriffe müssen gemäß §§ 14 und 15 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) sowie §§ 1a und 35 des Baugesetzbuches (BauGB) ausgeglichen werden. Dies gilt für Privatpersonen, Firmen und auch für die Gemeinde im Rahmen ihrer Bauleitplanung.

Auch in Speyer sind bisher diverse Ausgleichsmaßnahmen erfolgt.