
Name
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nummer 016 A „Östliches Erlichgebiet – Änderungsplanung Waldstraße“
Anlass / Ziel
Ziel der Planung und der Aufstellung des Bebauungsplanes ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine geplante Wohnbebauung zu schaffen.
Nachdem zunächst von den Projektentwicklern Erhard & Stern Real Estate GmbH geplant war, auf der brach gefallenen Fläche in der Waldstraße einen Mix aus einem Hotel und kleinflächigem Einzelhandel zu entwickeln, wurde am 30.11.2017 der Aufstellungsbeschluss zur Erarbeitung eines Bebauungsplanes gefasst.
Vor dem Hintergrund tiefergehender Untersuchungen und des dringenden Wohnbedarfs wird für das Gebiet nun Wohnbebauung priorisiert. Daher hat der Stadtrat am 19.09.2019 den ergänzenden Aufstellungsbeschluss nach § 2 Abs. 1 BauGB mit der neuen Zielsetzung gefasst. Durch einen Wechsel der Projektentwickler ist nun die Ostermayer Wohnbau GmbH mit der Entwicklung der Fläche betraut.
Mit dem Bebauungsplan und der Entwicklung von Wohnbauflächen soll der Deckung der Wohnbedürfnisse der Bevölkerung Rechnung getragen werden (§ 1 Abs. 6 Nr. 2 BauGB). Darüber hinaus soll das Ergebnis des Flächenprogramms Wohnen als ein von der Gemeinde beschlossenes Entwicklungskonzepts umgesetzt werden (vgl. § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB). Zur Schaffung des notwendigen Planungsrechtes und zur Gewährleistung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung ist die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 016 A „Östliches Erlichgebiet – Änderungsplanung Waldstraße“ erforderlich. Mit diesem Bebauungsplan soll der rechtsverbindliche Bebauungsplan Nr. 016 „Östliches Erlichgebiet - Neufassung und Erweiterung“ III. Änderung im entsprechenden Teilbereich ersetzt werden.
Die Aufstellung des Bebauungsplans erfolgt im beschleunigten Verfahren gem. § 13 a BauGB. Die hierzu erforderlichen Kriterien sind erfüllt. Daher wird in diesem Verfahren gemäß § 13 a Abs. 2 i.V.m § 13 Abs. 3 BauGB von der Umweltprüfung (§ 2 Abs. 4 BauGB), vom Umweltbericht (§ 2 a Nr. 2 BauGB), der Auslegung der bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen (§ 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB), der Angabe der umweltbezogenen Informationen (§ 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB) und von der zusammenfassenden Erklärung (§ 10 Abs. 4 BauGB) abgesehen. Eine frühzeitige Öffentlichkeits- und Trägerbeteiligung wurde im Interesse der Anlieger allerdings trotz beschleunigtem Verfahren durchgeführt.
Gemäß § 13 a Abs. 2 Nr. 2 BauGB soll der Flächennutzungsplan für den Geltungsbereich des Bebauungsplans angepasst werden.
Die Abgrenzung des Geltungsbereiches ergibt sich aus dem beigefügten Lageplan.
Wesentliche Inhalte
Geplant ist eine Wohnbebauung in unterschiedlichen Kubaturen. Den Auftakt in die Waldstraße bildet ein orthogonal zur Waldstraße ausgerichteter Baukörper mit vier Vollgeschossen und einem gestaffelten Dachgeschoss. Darin sollen insbesondere Wohnungen realisiert werden. Im Erdgeschoss ist zudem die Unterbringung von Gastronomie oder einer Dienstleistungsnutzung denkbar. Entlang der Waldstraße in Richtung Norden schließen sich zwei Punkthäuser mit je drei Vollgeschossen mit zusätzlichem gestaffeltem Dachgeschoss an. Im westlichen Teil orientiert sich eine Riegelbebauung mit gleicher Geschossanzahl als Lärmschutz entlang der Achse der vorhandenen Bahntrasse. Wichtiger Bestandteil des Konzeptes ist eine zentrale Freifläche mit eigenem „Quartiersplatz“ und einem Kinderspielplatz. Die Zufahrt der Tiefgarage ist im Süden über die aktuelle Zufahrt zum Parkhaus angedacht. Durch diese Planung sollen insgesamt rund 85 Wohneinheiten entstehen. Dabei wird die im ‚Speyerer Bündnis für bezahlbares Wohnen‘ festgelegte Sozialquote von 25 % der den Förderbestimmungen der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz unterliegenden Neubauwohnungen verwirklicht.
Verfahrensstand
Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB.
Zeitraum der Beteiligung der Öffentlichkeit
Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB.
Zeitraum der Beteiligung der Öffentlichkeit
Die Beteiligung findet in der Zeit
vom 22. März 2021 bis einschließlich 22. April 2021
statt.
Die Auslegung des Entwurfs zum oben genannten Bauleitplanverfahren erfolgt gemäß § 3 Abs. 1 des Planungssicherstellungsgesetzes (PlanSiG) in elektronischer Form durch eine Veröffentlichung im Internet.
Um Einsicht in die auszulegenden Unterlagen nehmen zu können, bietet die Stadt Speyer im oben genannten Zeitraum gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 PlanSiG den Versand der Unterlagen in Papierform an. Soweit Sie die Übersendung der Dokumente in Papierform wünschen, bitten wir Sie um eine Mitteilung an die unten genannte Telefonnummer, genannte E-Mail- oder postalische Adresse.
Zusätzlich kann der Planentwurf in der o. g. Zeit im Foyer des Rathauses der Stadt Speyer, Maximilianstraße 12, Erdgeschoss, während der Dienststunden (von Montag bis Donnerstag von 8.00 bis 12.00 und 14.00 bis 16.00 Uhr und Freitag von 8.00 bis 12.00 Uhr) sowie nach Vereinbarung eingesehen werden.
Aufgrund der aktuellen Situation kann eine Einsichtnahme nur unter Einhaltung der geltenden Hygiene- und Abstandsmaßnahmen erfolgen. Das Tragen einer medizinischen Gesichtsmaske (OP-Maske) oder einer Maske der Standards KN95/N95 oder FFP2 ist Voraussetzung für das Betreten der Verwaltungsgebäude durch Besucher*innen. Es gelten außerdem die Ausnahmeregelungen des Landes, wonach Kinder unter sechs Jahren und Personen, denen die Verwendung einer Mund-Nasen-Bedeckung wegen einer Behinderung oder aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich oder unzumutbar ist, keine Maske tragen müssen. Der gebotene Sicherheitsabstand von 1,5 Metern zu Mitarbeiter*innen und anderen Besucher*innen ist jederzeit einzuhalten.
Nach Voranmeldung besteht außerdem unter Einhaltung der aktuell gültigen Hygiene- und Abstandsregelungen die Möglichkeit, Auskünfte und Informationen zu erhalten bzw. den Plan zu erörtern und sich zu äußern. Gerne kann unter der unten angegebenen Nummer auch eine telefonische Erörterung stattfinden.
Sie können Stellungnahmen schriftlich, per E-Mail oder per Onlineformular www.speyer.de/waldstrasse-beteiligung und nach Terminvereinbarung zur Niederschrift jeweils unter Angabe von Namen und Adresse abgeben.
Unter der Telefonnummer 14-2408 oder der E-Mail-Adresse: Stadtplanung@Stadt-Speyer.de können die Unterlagen angefordert, Auskünfte erteilt und entsprechende Termine vereinbart werden. Die postalische Adresse lautet: Stadt Speyer, Abteilung 520 Stadtplanung, Maximilianstraße 100, 67346 Speyer.
Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB können nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist. Es wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag nach § 47 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) zur Einleitung einer Normenkontrolle unzulässig ist, wenn mit ihm nur Einwendungen geltend gemacht werden, die von der beantragenden Person/Einrichtung im Rahmen der förmlichen Beteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
Hinweis zum Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des § 3 BauGB i.V.m. Art. 6 Abs. 1 Buchst. e der Datenschutz-Grundverordnung und dem Landesdatenschutzgesetz (LDSG). Sofern Stellungnahmen ohne Absenderangaben abgegeben werden, wird den betreffenden Beteiligten das Ergebnis der Prüfung nicht mitgeteilt. Siehe auch Homepage der Stadt Speyer, Rubrik Datenschutz Informationen nach Art. 13 DSGVO | Stadt Speyer
Vorhandene Unterlagen zum Entwurf des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nummer 016 A "Östliches Erlichgebiet - Änderungsplanung Waldstraße"
Bitte beachten Sie die innerhalb der öffentlichen Bekanntmachung im Amtsblatt enthaltenen Hinweise.
- 01_Abgrenzung des Geltungsbereichs, Stadt Speyer
- 02_Entwurf der Planzeichnung, BBP, Januar 2021
- 03_Entwurf der textlichen Festsetzungen, BBP, Dezember 2020
- 04_Entwurf der Begründung, BBP, Dezember 2020
- 05_Entwurf des Vorhaben- und Erschließungsplans, BBP, Januar 2021
- 06_Ergebnis der Beschlussfassung über die Anregungen, Dezember 2020
- 07 1_1. Orientierende Untersuchung (Bericht 1 – RT Consult GmbH, Mannheim) -15.08.2019
- 07 2_1. Orientierende Untersuchung (Bericht 2 – RT Consult GmbH, Mannheim) -15.08.2019
- 08 1_Verkehrsgutachten (Verkehrsgutachten-Willaredt Ingenieure, Sinsheim) - August 2019
- 08 2_Ergänzende Stellungnahme zum Verkehrsgutachten vom 11.09.2020
- 09_Geräuschimmissionsprognose (Außenlärmbelastung – von Rekowski und Part) 2020
- 10_Klimagutachten (ÖKOPLANA, Mannheim) - 03.06.2019
- 11 1_Naturschutzfachliche Voruntersuchung (Fachbeitrag Plessing) - Oktober 2017
- 11 2_Sachstandsberichte Artenschutz (Plessing, Heidelberg) - Dezember 2018
- 11 3_Sachstandsberichte Artenschutz (Plessing, Heidelberg) - Januar 2020
- 11 4_Sachstandsberichte Artenschutz (Plessing, Heidelberg) - Februar 2020
- 11 5_Sachstandsberichte Artenschutz (Plessing, Heidelberg) - 21.09.2020
- 12_Verschattungsstudie (SSV Architekten, Heidelberg) - 27.06.2019