069 II Rheinufer-Nord, 2. Teilbebauungsplan Industriehof



Name

069 II "Rheinufer-Nord, 2. Teilbebauungsplan Industriehof"

Anlass / Ziel

Bereits um das Jahr 2000 wurde das Gelände des Industriehofs in die Überlegungen zur Umstrukturierung des Rheinufers miteinbezogen. Mitte 2018 fand ein Eigentümerwechsel für das Areal des Industriehofs statt. Nachdem das Gebiet planerisch lange Zeit nicht zur Verfügung stand, ist nun eine städtebauliche Entwicklung möglich.

Hinzu kommt, dass ein Sanierungsstau für die Gebäude und die Infrastruktur identifiziert wurde, weswegen ohnehin zahlreiche Maßnahmen zum Erhalt zwingend durchzuführen sind. Gleichzeitig wurde die Denkmaleigenschaft des Areals festgestellt, auch in diesem Zusammenhang werden zahlreiche Untersuchungen und Instandsetzungsarbeiten erforderlich.

Um die Entwicklung wirksam steuern zu können und die Zielvorstellungen der Stadt Speyer, insbesondere den Erhalt des Industriehofs mit seinem heutigen Charakter, durchsetzen zu können, wurde der Beschluss zur Aufstellung eines Bebauungsplans und zur Änderung des FNP 2020 gefasst.

Ziel des Bebauungsplans 069 II ist es, den Industriehof und die benachbarten Bereiche sowohl im Hinblick auf bedeutende Gebäude als auch auf die gewerblich geprägte Nutzungsstruktur zu erhalten und weiterzuentwickeln. 

Die Entwicklung soll das verträgliche Nebeneinander der Nutzungen durch planungsrechtliche Festsetzungen  regeln. Sowohl der Erhalt von Gebäuden, als auch die verträgliche Entwicklung von einzelnen neuen Baufeldern ist zu ermöglichen. Der Charakter des Industriehofs ist zu wahren.

Zur Sicherung dieser Planungsziele ist die Aufstellung eines Bebauungsplans erforderlich.

Die Abgrenzung des Änderungsbereichs ergibt sich aus dem beigefügten Lageplan.

Wesentliche Inhalte

Dem Entwurf zum Bebauungsplan 2020 liegen der städtebauliche Wettbewerb Industriehof Speyer und der städtebauliche Rahmenplan für den Industriehof Speyer zugrunde.

Der städtebauliche Entwurf ist wie folgt charakterisiert:

  • Erhalt der Gebäudestrukturen des Industriehofes mit wenigen Ergänzungen durch Aufstockung,
  •  gute städtebauliche Ergänzung des Bestandes durch unterschiedliche Gebäudetopologien (insbesondere aufgelöste Blockstrukturen und Terrassenhäuser),
  • gemischte Nutzung,
  • Gliederung des Gebietes mit Gewerbeschwerpunkt im Norden und Wohnschwerpunkt im Süden des Areals,
  • die Schaffung einer „Urbanen und mobilen Achse“ im Industriehof,
  • Planung eines „Archäologischen Fensters“ im Bereich der historischen Gleisanlage,
  • ein Auftaktplatz am Rheinufer 
  • attraktiver Ost-West-Grünzug mit Retentionsflächen,
  • eine schlüssige, schleifenförmige Verkehrserschließung, 
  • sowie ein dezentrales Parkierungssystem.

Im Bebauungsplanentwurf erfolgt für den Bereich des Industriehofs die Festsetzung eines urbanen Gebietes (MU) gemäß § 6a BauNVO differenziert nach der jeweils vorgefundenen Bestandssituation. In Ergänzung zum vorhandenen Wohngebiet im Süden wird ein allgemeines Wohngebiet nach § 4 BauNVO festgesetzt. Die Regelungen werden durch Grün- und Verkehrsflächen ergänzt. Der Bauleitplan enthält weitere grünbezogenen und gestalterische Festsetzungen.

Verfahrensstand

Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1  BauGB.

Zeitraum der Beteiligung der Öffentlichkeit

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit fand in der Zeit

 vom 09. Oktober 2023 bis einschließlich 10. November 2023 statt. 

Die zur Verfügung stehenden Unterlagen können an folgenden Stellen in oben genanntem Zeitraum eingesehen werden: 

  • Informationstafel der Stadtverwaltung Speyer, Maximilianstraße 100, Erdgeschoss, sowie bei der Abteilung Stadtplanung, Maximilianstraße 100, 3. Obergeschoss, während der Dienststunden von Montag bis Donnerstag von 8.00 bis 12.00 und von 14.00 bis 16.00 Uhr sowie freitags von 8.00 bis 12.00 Uhr und nach Vereinbarung
  • Industriehof im Bereich der Pforte (hier nur Ausstellung)
  • Homepage der Stadt Speyer (siehe unten)

Außerdem werden:

Am Donnerstag dem 12.Oktober 2023 von 12:00 bis 18:00 Uhr Mitarbeitende der Stadt Speyer und des Industriehofs in Halle 127 vor Ort sein, um den Entwurf zu diskutieren und Fragen zu beantworten.

Es besteht die Möglichkeit, während der Auslegungszeiten im Stadthaus bei der Abteilung Stadtplanung, Maximilianstraße 100, 3. Obergeschoss, Auskünfte und Informationen zu erhalten, den Plan zu erörtern und sich zu äußern.

Auch unter der Telefonnummer 06232-142408, der Email Adresse: Stadtplanung@Stadt-Speyer.de oder der postalischen Adresse: 

Stadtverwaltung Speyer
Abteilung 520 Stadtentwicklung und Stadtplanung
Maximilianstraße 100
67346 Speyer

können Auskünfte erteilt und Fragen beantwortet werden.

Sie können Stellungnahmen schriftlich, per Email, bei der Abteilung Stadtplanung zur Niederschrift zu den oben genannten Zeiten oder per Onlineformular  jeweils unter Angabe von Namen und Adresse abgeben.

Hinweis zum Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des § 3 BauGB i.V.m. Art. 6 Abs. 1 Buchst. e der Datenschutz-Grundverordnung und dem Landesdatenschutzgesetz (LDSG). Sofern Stellungnahmen ohne Absenderangaben abgegeben werden, wird den betreffenden Beteiligten das Ergebnis der Prüfung nicht mitgeteilt. Siehe auch Homepage der Stadt Speyer, Rubrik Datenschutz Informationen nach Art. 13 DSGVO | Stadt Speyer


Vorhandene Unterlagen

Bitte beachten Sie die innerhalb der öffentlichen Bekanntmachung im Amtsblatt enthaltenen Hinweise.

Vorhandene Pläne und Programme