Bundestagswahl 2021


Das Wahlbüro im Erdgeschoss des Historischen Rathauses


Wahlergebnisse


Ausführliche Informationen zur Bundestagswahl 2021 hat der Landeswahlleiter in sein Internetangebot eingestellt:

Informationen des Landeswahlleiters zur Bundestagswahl 2021

Auch auf der Homepage des Bundeswahlleiters findet sich ein Informationsangebot speziell für Wählerinnen und Wähler, Wahlhelferinnen und Wahlhelfer sowie Wahlbewerberinnen und Wahlbewerber; außerdem Auskünfte zum Wahltermin, Terminen und Fristen und den Wahlkreisen:

Informationen des Bundeswahlleiters zur Bundestagswahl 2021

In der Zeit vom 25. Augst bis 5. September 2021 werden allen Wahlberechtigten wie gewohnt durch einen Versanddienstleister die Wahlbenachrichtigungen für die Bundestagswahl am 26. September 2021 zugestellt.

 

Briefwahl

Wer an der Bundestagswahl per Briefwahl teilnehmen möchte, hat die Möglichkeit einen sogenannten Wahlschein (mit Briefwahlunterlagen) zu beantragen.

Die Ausstellung von Briefwahlunterlagen ist am Wahltag nur noch bis 15:00 Uhr wegen unvorhersehbarer Gründe direkt beim Wahlbüro der Stadt nach vorheriger Anmeldung möglich (Kontaktdaten nebenstehend). Unvorhersehbare Gründe können z.B. plötzliche Erkrankung o.ä. sein, die ein Aufsuchen des Urnenwahllokales verhindert.

Aufgrund der Corona-Lage rechnet die Stadtverwaltung mit einer deutlich höheren Briefwahlbeteiligung als dies bei vergangenen Wahlen der Fall war. Dies zeichnet sich schon kurz nach Zustellung der Wahlbenachrichtigungen ab. Durch das extrem hohe Aufkommen von mehreren tausend Briefwahlanträgen kann es derzeit vorkommen, dass zwischen der Antragstellung und der Zusendung einige Tage liegen. Die Stadtverwaltung bittet dafür um Verständnis. Alle verfügbaren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus der Fachabteilung arbeiten mit Hochdruck daran, die Briefwahlunterlagen so schnell wie möglich an die Wählerinnen und Wähler zu versenden.

Wegen der großen Anzahl von Antragsbearbeitungen ist eine Abholung von Briefwahlunterlagen nur in dringenden Ausnahmefällen und nach vorheriger Terminabsprache möglich. Bitte nutzen Sie den kostenfreien Postservice für den Versand Ihres Wahlbriefes und sehen Sie möglichst von einer persönlichen Vorsprache im Wahlbüro ab.

Grundsätzlich bleibt allen wahlberechtigten Personen aus Speyer bis mindestens Donnerstag, 16. September 2021, Zeit, einen Antrag auf Briefwahl auf einem der oben genannten Wege zu stellen und so ihre Stimme rechtzeitig per Post an das Wahlamt der Stadt Speyer zurückzusenden.

Urnenwahl

Am Sonntag, 26. September 2021 sind die Wahllokale von 8 bis 18 Uhr geöffnet. In welchem Wahllokal die Wähler*innen ihre Stimme abgeben können, kann der Wahlbenachrichtigung entnommen werden. Bei der Wahl im Wahllokal sollte die Wahlbenachrichtigung sowie ein Personalausweis oder Reisepass vorgelegt werden.

Bitte beachten Sie, dass aufgrund der weiterhin andauernden Corona-Pandemie auch am Wahltag besondere Schutzmaßnahmen gelten. Insbesondere ist beim Besuch eines Wahllokals das Tragen einer medizinischen Maske (OP-Maske oder FFP2/KN95) zwingend notwendig. Da die maximale Anzahl der anwesenden Wahlberechtigten pandemiebedingt begrenzt ist, kann es vor Ort zu Wartezeiten kommen.

Bitte beachten Sie, dass die Wahllokale coronabedingt in diesem Jahr größtenteils örtlich verlegt werden mussten. Sie befinden sich alle in Schulgebäuden. Wahlberechtigte sollten daher die Wahlbenachrichtigung aufmerksam lesen. In folgenden Schulen sind die Wahllokale untergebracht: Siedlungsschule, Salierschule, IGS, Schule im Erlich, Berufsschule, Woogbachschule, Schwerd-Gymnasium, Zeppelinschule, Kaiserdomgymnasium, Vogelgesangschule. Eine Übersichtsliste finden Sie hier.

Pandemiebedingte Hygienemaßnahmen

Selbstverständlich wird bei der Wahl dem Hygienekonzept des Landeswahlleiters gefolgt.

Die Wahlvorstände werden mit Einmalhandschuhen, medizinischen Gesichtsmasken, Gesichtsvisieren und Desinfektionsmitteln ausgestattet. Die ausreichend großen Wahlräume können regelmäßig gelüftet und die Anzahl der gleichzeitig anwesenden Personen gemäß der geltenden Regeln reguliert werden.

Für die Wähler*innen werden eigene Desinfektionsmittelspender aufgestellt. Außerdem sorgen Bodenmarkierungen mit Richtungspfeilen und Abstandsmarkierungen für die nötige Besucher*innenlenkung.

Die Schreibgeräte für die Stimmabgabe werden nur einmalig benutzt bzw. nach Nutzung desinfiziert. An der Stimmzettelausgabe und bei der Stimmabgabe werden Spuckschutzscheiben die Wahlvorstandsmitglieder bzw. Wahlberechtigten gegenseitig schützen.