Verkauf von kommunalen Fahrzeugen


Es gelten folgende Verkaufsbedingungen:
Die Fahrzeuge werden verkauft wie besichtigt. Damit werden jegliche Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen. Sämtliche Fahrzeuge sind abgemeldet, zum Teil defekt oder nicht fahrbereit. Fehlteile sind möglich. Eine Probefahrt ist nicht möglich.

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass sich unter den angebotenen Fahrzeugen unfallbeschädigte, defekte und andere, nicht fahrbereite Fahrzeuge befinden können. Aussagen zu einzelnen Verkaufsgegenständen lassen keine Rückschlüsse auf andere, ebenfalls angebotene Fahrzeuge zu. Eine vorherige und intensive Besichtigung der Verkaufsgegenstände wird deshalb angeraten.

Sämtliche Fahrzeuge und Gerätschaften befinden sich in einem alters- und nutzungsbedingtem Zustand!
Die Beschreibungen und Mindestgebote sind an jedem Fahrzeug kenntlich angebracht.

Besichtigung:
Von Montag, 7. Juni 2022 bis Freitag, 17. Juni 2022 jeweils von montags bis donnerstags von 7:30 bis 15:30 Uhr, freitags von 7:30 bis 12 Uhr im Baubetriebshof der Stadtverwaltung Speyer, Heinkelstraße 2, 67346 Speyer

Fragen zu den Fahrzeugen sind zu den angegebenen Zeiten persönlich oder telefonisch unter 06232/14-2705 an Herrn Fischer zu richten.

Sämtliche Fahrzeuge sind durchnummeriert. Bitte vermerken sie auf ihrem Gebot die Objektnummer.

Ihre Angebote erwarten wir bis spätestens zum 24. Juni 2022, im verschlossenen, und als „Angebotsabgabe Fahrzeuge“ gekennzeichneten Umschlag, an nachfolgende Anschrift:

Stadtverwaltung Speyer
560-Baubetriebshof
z. Hd. Herrn Fischer
Heinkelstraße 2
67346 Speyer

Die erworbenen Fahrzeuge sind bis spätestens zwei Wochen nach Benachrichtigung zu bezahlen und abzuholen.
Bei verspäteter Abholung wird pro Kalendertag eine Verwahrungsgebühr von 10 Euro erhoben.