Übersicht über externe Beratungs-, Gutachten- und Unterstützungsleistungen


Euro-Banknoten


„Externe Unterstützungsleistungen können aus unterschiedlichsten Gründen benötigt werden, beispielsweise bei der Erstellung von Konzepten, bei der Einführung von neuen Aufgabengebieten sowie bei Sanierungsmaßnahmen oder Projekten im Bauwesen. Dabei ist es mir wichtig, dass externe Leistungen so häufig wie nötig, aber so selten wie möglich zum Einsatz kommen. Die Expertise im eigenen Haus ist, wo immer möglich, vorzuziehen. Die nun erstellte Übersichtsliste soll einerseits die Verwaltung zur Selbstreflektion und zum kritischen Hinterfragen anregen und andererseits größere Transparenz nach außen schaffen“, erläutert Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler den Hintergrund der Veröffentlichung.

Eine ähnliche Information erfolgte letztmalig im Jahr 2016, wobei die nun erstelle Übersicht vor allem dadurch, dass es keinen thematischen Schwerpunkt gab, deutlich umfangreicher ausgefallen ist. Weiterhin wurde eine Betragsgrenze von 10.000 Euro festgelegt – das heißt, dass alle Beratungskosten erfasst werden, die diesen Betrag überschreiten. Mit den beiden vorherigen, weniger umfangreichen Aufstellungen ist sie daher nur bedingt vergleichbar. Was sich jedoch erkennen lässt, ist ein Trend: Ab 2011 ist die Summe der externen Dienstleistungen bis heute kontinuierlich gestiegen, hat sich aber in den letzten Jahren auf dem Niveau von rund 800.000 stabilisiert. 

Künftig soll eine gleich gelagerte und damit vergleichbare Übersicht alle zwei bis drei Jahre erstellt werden.

 

Medien-Information der Stadt Speyer vom 21. November 2022