Speyer hilft: Aktuelle Hilfsangebote für Menschen aus der Ukraine


Speyer hilft


Aktuelle Informationen

Unterbringung von Geflüchteten

Die Stadtverwaltung informiert, dass von Seiten der Stadt derzeit kein Wohnraum für geflüchtete Menschen aus der Ukraine gesucht wird, da aktuell ausreichend Unterbringungsmöglichkeiten zur Verfügung stehen.
Wer Geflüchteten privat Wohnraum zur Verfügung stellt, sollte beachten, dass Mietverträge nicht länger mit der Stadt Speyer, sondern direkt mit den Privatpersonen abgeschlossen werden.  
Nur in begründeten Einzelfällen kann die Stadt Speyer Kosten der Unterkunft, die plausibel und angemessen sind, übernehmen. Diese muss unbedingt vor der Anmietung von freiem Wohnraum beteiligt werden und der Anmietung vorher zustimmen, um Zahlungen sicherstellen zu können.

Wird Wohnraum an Vertriebene aus der Ukraine vermietet, sollte sich bezüglich der Kosten nach den Angemessenheitsgrenzen gerichtet werden.
Als Grundlage für eine Kostenübernahme und die Art der Unterbringung dienen die vom Stadtrat beschlossenen Angemessenheitsgrenzen nach dem Schlüssigen Konzept 2020. Dieses kann auch von den Vermieter*innen als Hilfestellung herangezogen werden, um zu ermitteln, welche Mietpreise als angemessen gelten.

Die in dem Konzept, das auf Basis einer repräsentativ ausgewerteten Vermieterbefragung erstellt wurde, aufgeführten Kosten sind als Orientierungsgrößen zu verstehen – über die tatsächliche Kostenübernahme wird ab 1. Juni 2022 nicht mehr das Sozialamt, sondern das Jobcenter entscheiden, das als zentrale Anlaufstelle für die gesamte Versorgung zuständig sein wird.   
So haben sich Bund und Länder in der Ministerpräsidentenkonferenz darauf geeinigt, geflüchtete Menschen aus der Ukraine ab dem 1. Juni wie anerkannte hilfsbedürftige Asylsuchende finanziell zu unterstützen. Damit haben ukrainische Bürger*innen Anspruch auf eine staatliche Grundsicherung mit Leistungen nach SGB II bzw. SGB XII.

Weitere Informationen können der Checkliste zur Unterstützung Vertriebener aus der Ukraine des Ministeriums für Familie, Frauen, Kultur und Integration Rheinland-Pfalz entnommen werden.

Darüber hinaus weist die Stadtverwaltung darauf hin, dass in der städtischen Gemeinschaftsunterkunft im Birkenweg aktuell kein Bedarf an Kleidung, Spielsachen oder ähnlichem besteht, weshalb dort zurzeit keine weiteren Sachspenden entgegengenommen werden können.


Für Geflüchtete aus der Ukraine sowie für Menschen, die diese unterstützen möchten, hat die Stadtverwaltung die wichtigsten Fragen und Antworten rund um die Ankunft und den Aufenthalt in Speyer in einem FAQ auf Deutsch und Ukrainisch aufgeführt.


Sie möchten helfen?

Unter nachfolgendem Link können Sie sich mit Ihren vollständigen Kontaktdaten und einer Beschreibung Ihres Hilfsangebots eintragen. Die Speyerer Freiwilligenagentur wird diese sichten und sich mit Ihnen in Verbindung setzen.

Bitte beachten: Die Stadt Speyer sucht aktuell keinen Wohnraum für Geflüchtete, da von Seiten der Stadt ausreichend Unterbringungsmöglichkeiten zur Verfügung stehen

Wer innerhalb einer bestehenden Wohnung eine Unterkunft (zum Beispiel ein Gästezimmer) zur Verfügung stellen möchte, kann sein Angebot auf www.unterkunft-ukraine.de registrieren lassen. 

Wer Menschen, die mit ihren Haustieren aus der Ukraine geflohen sind, Unterstützung bieten möchte, kann hierfür u.a. die Hilfs- und Vermittlungsplattform von TASSO nutzen.

Weitere Informationen können der Checkliste zur Unterstützung Vertriebener aus der Ukraine des Ministeriums für Familie, Frauen, Kultur und Integration Rheinland-Pfalz entnommen werden.

Sie sind eine Organisation, die Menschen aus der Ukraine hilft, benötigen aber selbst noch Unterstützung? Dann registrieren Sie sich bitte unter nachfolgendem Link mit einer möglichst genauen Beschreibung Ihre Hilfsgesuchs. Die Speyerer Freiwilligenagentur wird versuchen, Ihnen schnellstmöglich Hilfe durch die ehrenamtlichen Helfer*innen zu vermitteln.


Geldspenden

Wer finanziell unterstützen möchte, kann speziell für die Menschen, die durch die Stadt Speyer untergebracht werden, Geldspenden auf das Konto der Stadt Speyer bei der Sparkasse Vorderpfalz leisten:  

IBAN:  DE20 545 500 100 000 001 586, BIC: LUHSDE6AXXX

Verwendungszweck:
„Hilfe für Ukraine 31300-3794200“

Die Spenden kommen vollumfänglich der Unterbringung und Verpflegung der ukrainischen Kriegsflüchtlinge zugute. Spendenquittungen werden automatisch erstellt, sofern der Stadtverwaltung die Adresse des Spenders oder der Spenderin vorliegt.

Informationen zur Einreise

Der Europäische Rat hat am 4. März 2022 den Beschluss zur Aufnahme von Vertriebenen getroffen. Dieser ist am gleichen Tag in Kraft getreten und öffnet für Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine das vereinfachte Aufnahmeverfahren nach der EU- Richtlinie über den vorübergehenden Schutz. Damit müssen Vertriebene aus der Ukraine kein Asylverfahren durchlaufen. Ein Asylantrag ist nicht mehr erforderlich.

Geflüchtete aus der Ukraine mit Wohnraum im Stadtgebiet Speyer (nicht AfA), sind angehalten, zu den allgemeinen Öffnungszeiten (ohne Termin) in einem der beiden Bürgerbüros der Stadt Speyer vorstellig zu werden. Bei diesem Erstkontakt, nach Möglichkeit in der Muttersprache, werden die Mitarbeitenden wichtige Fragen klären:

  • Gibt es einen gültigen Pass?
  • Gibt es Passfotos? (Falls nicht wird ein Gutschein für die Anfertigung biometrischer Passfotos ausgehändigt)
  • Ist eine Wohnungsgeberbescheinigung (WGB) vorhanden?
  • Sind die Urkunden (Ehe, etc.) zur Erstellung familiärer Verknüpfungen bei der späteren Anmeldung vorhanden?

Öffnungszeiten der Bürgerbüros

Montag Von 07:30 bis 16:00 Uhr

Dienstag Von 07:30 bis 16:00 Uhr

Mittwoch Von 07:30 bis 13:00 Uhr

Donnerstag Von 07:30 bis 18:00 Uhr

Freitag Von 07:30 bis 13:00 Uhr

Anmeldeverfahren bei vorhandenem Pass

Wenn ein Pass vorhanden ist, erfolgt die Anmeldung und die Vergabe der Steuer ID umgehend im Bürgerbüro. Bei einer Anmeldung im Bürgerbüro Maximilianstraße werden die Geflüchteten anschließend direkt zur Ausländerbehörde gebracht, wo ihr Fall weiterbearbeitet wird. Für den Fall, dass die Anmeldung im Bürgerbüro Industriestraße erfolgt, ist zu beachten, dass sich die Geflüchteten anschließend selbstständig zur Ausländerbehörde in der Großen Himmelsgasse 10 begeben müssten.  

Bei der Ausländerbehörde können alle Personen mit gültigem Pass eine Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG beantragen und erhalten für die Übergangszeit eine sog. Fiktionsbescheinigung. Familienmitglieder ohne Pass werden registriert und erhalten eine sog. Anlaufbescheinigung. Sowohl Anlaufbescheinigung als auch Fiktionsbescheinigung führen zur Bezugsberechtigung von Leistungen. Familienmitglieder ohne Pass werden nach der Registrierung von der Ausländerbehörde an das Bürgerbüro gemeldet. Eine erneute Vorsprache zur Anmeldung ist nicht erforderlich.

Anmeldeverfahren ohne vorhandenen Pass

Ist kein Pass vorhanden, leitet das Bürgerbüro die Geflüchteten direkt an die Ausländerbehörde weiter.  Die Geflüchteten werden dort registriert und erhalten eine Anlaufbescheinigung.

Anschließend erfolgt auch hier ohne weitere Vorsprache beim Bürgerbüro die Anmeldung bei selbigem über die Ausländerbehörde. Möglicherweise wird das Einwohnermeldeamt beim Fehlen einer Wohnungsgeberbestätigung diese zu einem späteren Zeitpunkt nachfordern. Flüchtlinge, die in kommunalen Unterkünften wohnen, benötigen auf Dauer keine Wohnungsgeberbestätigung.

Die Geflüchteten sollten direkt beim Erstbesuch die ausgefüllte Wohnungsgeberbestätigung sowie den vollständig ausgefüllten Antrag auf Aufenthaltserlaubnis mit zur Ausländerbehörde bringen. Beide Formulare können auf der Website der Stadtverwaltung Speyer unter www.speyer.de/ukraine heruntergeladen werden.

Geflüchtete, die Unterstützung bei der Beantragung von Integrationskursen benötigen oder einen Deutschkurs besuchen möchten, wenden sich bitte unter der Telefonnummer 0 62 32 - 14 13 60 direkt an die Volkshochschule Speyer.


Weitere Informationen zur Einreise aus der Ukraine sind auf der Website des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge zu finden: www.bamf.de

Häufige Fragen und Antworten für Geflüchtete aus der Ukraine sind in einem FAQ-Katalog der Beauftragten der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration zusammengefasst.
Die FAQs stehen auch auf Ukrainisch zur Verfügung:
Біженці з України мають багато запитань і потребують підтримки. Тут громадяни України, а також громадяни третіх країн, які прибули з України, знайдуть відповіді на актуальні запитання. Інформація постійно оновлюються.

Das BMI informiert über das Hilfe-Portal.
Вам потрібна інформація та допомога, житло чи медичне обслуговування? Ми хочемо бути вашим першим цифровим контактним пунктом для доброго початку в Німеччині: www.germany4ukraine.de

Bewerben in Deutschland – Informationen für Geflüchtete aus der Ukraine: Webinar am 23.06.2022, 10:00-12:00
Подача резюме в Німеччині – Поради для біженців з України: Дата: 14 червня 2022 / Час: 10:00-12:00

Hilfe für Familien aus der Ukraine sind auf der Website des Nationale Zentrums Frühe Hilfen zu finden. 

Mehrsprachige Corona-Infos sind hier zu finden.

Wichtiger Hinweis für Privatinitiativen

In Bezug auf private Initiativen, die Menschen von der polnisch-ukrainischen Grenzen abholen, bittet die Stadt Speyer darum, das alle Helfer*innen bedenken, dass die Unterbringung dieser Menschen möglichst schon im Voraus geregelt sein sollte, da es der Stadtverwaltung nicht zu jeder Tages- und Nachtzeit möglich ist, spontan auf Unterbringungsanfragen zu reagieren. Die erste Anlaufstelle für Privatinitiativen sollte daher die Erstaufnahmeeinrichtung für Asylbegehrende (AfA) in der Spaldinger Straße 100 sein, wo die Menschen registriert und untergebracht werden und auch medizinische Versorgung erhalten können.



Hilfeangebote für Frauen und Kinder