
Zur Unterstützung der durch die Auswirkungen der Corona-Pandemie angeschlagenen Unternehmen hatte die Stadt Speyer die zinslose Stundung der Festsetzung der Gewerbesteuer 2018 und 2019 zuletzt im Januar 2021 bis zum 30. Juni 2021 verlängert. Nun hat der Stadtvorstand angesichts der andauernden pandemiebedingten Ausnahmesituation beschlossen, den Zeitraum, in dem die zinslose Stundung möglich ist, zu erweitern, und zwar bis zum 30. September 2021. Auf diese Weise soll weiterhin unbürokratisch Entlastung ermöglicht werden, um die Auswirkungen der Corona-Pandemie zumindest abzumildern.
Darüber hinaus kann für die Gewerbesteuervorauszahlungen 2021 beim zuständigen Finanzamt eine Herabsetzung bis auf null beantragt werden. Die Vorauszahlung für das zweite Quartal 2020 ist zum 17. Mai 2021 fällig, für das dritte Quartal 2020 zum 16. August 2021 und für das vierte Quartal 2020 zum 15. November 2021. Die Kontaktdaten der jeweiligen Ansprechpartner*innen des Finanzamts finden Unternehmen auf ihrem Steuerbescheid.