Pressemeldungen zum Thema Corona im Jahr 2021



  • 29.12.2021 Stadt erlässt Allgemeinverfügung zur Silvesternacht und verlängert Allgemeinverfügung zum Verbot von nicht angemeldeten Versammlungen

    Die Stadtverwaltung verlängert die Allgemeinverfügung zu nicht angemeldeten Versammlungen auf dem Gebiet der Stadt Speyer. Demnach wird die für Montag, 3. Januar 2022 nicht ordnungsgemäß angemeldete Versammlung sowie jede weitere thematisch vergleichbare Ersatzversammlung in der Zeit vom 30. Dezember 2021 bis 2. Januar 2022 in Speyer ganztägig untersagt.

    Hintergrund der Allgemeinverfügung und deren Verlängerung analog zur Stadt Landau und den Landkreisen Germersheim und Südliche Weinstraße ist der am 13. Dezember erstmalig durchgeführte sogenannte „Montagsspaziergang“ von Gegnern der Corona-Maßnahmen, u.a. der „Freien Pfälzer“, die in den sozialen Medien zur Teilnahme an den Märschen aufgerufen hatten.

    „Zu diesen Treffen wird gerade über Social Media unter dem Deckmantel eines „Spaziergangs“ systematisch mobilisiert und damit sowohl die allgemeine Sicherheits-, als auch die Infektionslage zugespitzt. Denn bei ordnungsgemäß und rechtzeitig angemeldeten Versammlungen, die rechtlich zugelassen sind, kann die Stadt vorab den Charakter der Veranstaltung ermitteln, Unterstützung bieten und gegebenenfalls durch bestimmte Auflagen einen sicheren Rahmen gewährleisten. Dieser Schutz wird aber bei unkontrollierten Ansammlungen wie wir sie zuletzt erleben mussten, gezielt unterwandert. Daher haben wir uns für ein Verbot solcher Versammlungen entschieden, auch um Krankenhäuser, Rettungskräften sowie Polizei, Ordnungsamt und Feuerwehr, die um den Jahreswechsel besonders beansprucht sind, einer nicht potenziell noch größeren Belastung auszusetzen“, zeigt Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler auf. „Dass ausgerechnet zwei Mitglieder des Stadtrates bei der vergangenen untersagten Versammlung teilgenommen haben, führt nicht nur vor Augen, dass sich die Bereitschaft zu einer solchen Teilnahme durch alle Bevölkerungsgruppen zieht, sondern ist in Anbetracht der bewussten Unterwanderung behördlicher Anordnungen sehr bedenklich“, so die Stadtchefin.

    Silvesternacht

    Außerdem erlässt die Stadtverwaltung für den Zeitraum vom 31. Dezember 2021 ab 22.00 Uhr bis einschließlich 1. Januar 2022 um 03.00 Uhr eine Allgemeinverfügung. Demnach besteht an bestimmten öffentlichen Straßen, Plätzen und Anlagen im Stadtgebiet Speyer auch im Freien die Verpflichtung, eine medizinische Gesichtsmaske (OP-Maske), eine FFP2-Maske oder eine Maske vergleichbaren Standards zu tragen. Betroffen ist insbesondere der Innenstadtbereich, nämlich die gesamte Maximilianstraße einschließlich Domplatz, Geschirrplätzel und Postplatz, sowie deren Seitenstraßen, aber auch der Berliner Platz und der Platz der Stadt Ravenna. Die Gesamtheit der betroffenen Bereiche kann der Verfügung entnommen werden.

    Die Stadtverwaltung stützt sich damit auf die 29. CoBeLVO des Landes Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 22. Dezember 2021, mit der die Landesregierung in Folge der Beschlüsse der Ministerpräsidentenkonferenz auf das weiterhin rasch zunehmende Infektionsgeschehen und die damit einhergehende sich dramatisch verschlechternde Situation in den Krankenhäusern und auf den Intensivstationen in Rheinland-Pfalz reagiert hat. Daraus ergibt sich das bundesweite Verbot von Menschenansammlungen, die über zehn geimpfte/genesene Personen bzw. Ungeimpfte plus Personen des eigenen Hausstands und max. zwei weiteren Personen eines anderen Hausstands hinausgehen.

    Dennoch kann es gerade in der Silvesternacht auf publikumsträchtigen Straßen und Plätzen zu unbeabsichtigten Kontakten kommen, die das Risiko einer Ansteckung deutlich erhöhen.

    „Um das Gesundheitssystem nicht noch mehr zu belasten, ist die Maskenpflicht daher eine geeignete Maßnahme, die die Übertragungsmöglichkeiten und -wege minimiert. Sie stellt für die oder den Einzelnen auch keine unzumutbare Einschränkung dar“, erläutert Stefanie Seiler.
    Die Einsatzkräfte der Polizei werden in der Silvesternacht verstärkt Präsenz zeigen und unterstützen den Kommunalen Vollzugsdienst bei den Kontrollen zur Einhaltung der Maßnahmen.

    Auch vom Abbrennen von Feuerwerkskörpern rät die Stadt ebenso wie die Landesregierung dringend ab.
    Bürgermeisterin Monika Kabs richtet einen dringenden Appell an die Bürgerschaft: „Nach dem Brandschutzgesetz darf allgemein keine Pyrotechnik in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen gezündet werden, und das aus gutem Grund. Aber besonders in der Pandemie ist jeder Feuerwerkskörper, der nicht gezündet wird, ein Gewinn für unsere Krankenhäuser. Ich möchte daher die Speyererinnen und Speyerer bitten, sich insbesondere vor dem Hintergrund der neuen Welle mit der Omikron-Variante an die Vorgaben und Empfehlungen zu halten und auch im heimischen Garten auf Feuerwerk zu verzichten. Auch ein gemütliches Abendessen im kleinen Kreis und vielleicht das friedliche Knistern einer Wunderkerze können den Jahreswechsel gebührend einleiten.“

  • 18.12.2021 Stadt Speyer erlässt Allgemeinverfügung zur Untersagung eines „Montagsspaziergangs“ am 20. Dezember

    Zum Schutz der Bürgerschaft hat die Stadt Speyer eine Allgemeinverfügung erlassen, die sogenannte „Montagsspaziergänge“ sowie alle vergleichbaren, nicht-angemeldeten Versammlungen im Stadtgebiet am Montag, 20. Dezember 2021, explizit untersagt. Am zurückliegenden Montag hat es in Speyer eine unangemeldete Versammlung gegeben, für die sich unter anderem die „Freien Pfälzer“ verantwortlich zeichneten, die sich nach dem Vorbild der „Freien Sachsen“ gegründet haben und in den sozialen Netzwerken Menschen mobilisiert haben.

    „Die nicht-angemeldeten Versammlungen stellen in der aktuellen Situation ein unnötiges Sicherheitsrisiko für die Bevölkerung dar, insbesondere, weil sich die Teilnehmenden an keinerlei Corona-Schutzmaßnahmen halten. Wie auch schon die Stadt Landau und die Landkreise Germersheim und Südliche Weinstraße, haben wir uns daher entschieden, den in den sozialen Medien bereits fleißig beworbenen Spaziergang am kommenden Montag mittels einer Allgemeinverfügung zu untersagen“, führt Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler aus.

    Nach dem deutschen Versammlungsrecht können die zuständigen Behörden Versammlungen verbieten, wenn deren Durchführung die öffentliche Sicherheit und Ordnung unmittelbar gefährden würden. Eine solche Gefährdung ist gegeben, weil sich die Teilnehmenden am vergangenen Montag zu einer nicht angemeldeten Versammlung getroffen haben, was für sich bereits ein Verstoß gegen geltendes Recht darstellt, weil eine solche Versammlung gegen die in der 29. Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz geregelte Personenbegrenzung für den Aufenthalt im öffentlichen Raum verstößt und weil sowohl in den sozialen Netzwerken als auch vor Ort ein hohes Maß an Aggressivität und Radikalisierung zu beobachten war und ist. 

    Bei den Montagsspaziergängen handelt es sich gerade nicht um Spaziergänge, also um zufällige Treffen. Der Charakter einer Versammlung ist u.a. durch die Ankündigung und das Mobilmachen in den sozialen Netzwerken gegeben. 

    Der genaue Wortlaut der erlassenen Allgemeinverfügung kann unter www.speyer.de/corona eingesehen werden. 

  • 04.12.2021 Beschicker baut seinen Stand auf dem Weihnachtsmarkt ab

    Nach der gestrigen Versammlung der Beschicker*innen des Weihnachtsmarktes und Vertreter*innen der Stadt Speyer, hat Patrick Barth, der mit drei Verzehrständen auf dem Weihnachtsmarkt im Bereich der Alten Münze vertreten ist, entschieden, seine Buden am heutigen Samstag abzubauen. In der gestrigen Beschicker*innenversammlung hat die Stadt den Schuastellerbetrieben angeboten, ihre Stände selbstbestimmt abzubauen, sollte sich die Teilnahme für sie nicht mehr lohnen.

    Von diesem Angebot hat Schausteller Patrick Barth nun Gebrauch gemacht, nachdem am Freitag einer seiner Mitarbeiter mittels Schnelltest positiv auf das Coronavirus getestet wurde. Der betroffene Mitarbeiter war diese Woche zwar nicht im Dienst, ist allerdings mit Kollegen gemeinschaftlich untergebracht, sodass Patrick Barth in Rücksprache mit der Verwaltung vorsorglich Quarantänemaßnahmen ergriffen hat, bis das Ergebnis des am Freitagabend durchgeführten PCR-Tests vorliegt. Die Verzehrstände der Firma Barth wurden bis zu diesem Zeitpunkt ebenfalls vorsorglich geschlossen. Diese Entwicklung hat den Schausteller zur Entscheidung bewogen, seine Buden abzubauen.

    Der Weihnachts- und Kunsthandwerkermarkt hat heute bis 18 Uhr geöffnet. Am morgigen Sonntag bleibt aufgrund des zu erwartenden Besucheransturms vorsorglich geschlossen.

  • 04.12.2021 29. Corona-Bekämpfungsverordnung in Kraft getreten

    Das Land Rheinland-Pfalz hat am gestrigen Freitagabend, 3. Dezember 2021 die 29. Corona-Bekämpfungsverordnung (29. CoBeLVO) verkündet, die am Samstag, 4. Dezember 2021 in Kraft getreten ist. Die Regelungen der Verordnung gehen auch aus den Beschlüssen der Bund-Länder-Beratungen mit der Bundesregierung am 2. Dezember 2021 hervor. 

    In Rheinland-Pfalz gilt ab sofort flächendeckend die 2G-plus-Regel in Innenräumen und die 2G-Regel im Außenbereich, wenn nicht dauerhaft eine Maske getragen werden kann. Darüber hinaus hat das Kabinett entschieden, dass Menschen mit bereits erfolgter Auffrischungsimpfung von der Testpflicht der 2G-plus-Regelung ausgenommen sind. 

    Weitere Informationen gibt es auf der Seite des Landes unter www.corona.rlp.de

  • 03.12.2021 Weihnachtsmarkt ab sofort an Sonntagen geschlossen

    Die Stadtverwaltung informiert, dass der Weihnachtsmarkt aufgrund der Corona-Lage ab sofort an Sonntagen komplett geschlossen bleibt. Dies betrifft auch den Kunsthandwerkermarkt im Rathausinnenhof.

    „Durch die Absage der meisten Weihnachtsmärkte in der Umgebung können wir aktuell nicht einschätzen, wie sich das Besuchsaufkommen an den Wochenenden entwickeln wird. Der Verwaltungsstab der Stadt Speyer hat daher entschieden, vorsorglich am erfahrungsgemäß stärksten frequentierten Tag – am Sonntag – generell zu schließen“, erläutert Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler die Entscheidung. „Ich appelliere nochmals an alle Besucherinnen und Besuchers unseres Weihnachts- und Kunsthandwerkermarktes, sich an die geltenden Regeln zu halten und umsichtig zu sein. Halten Sie Abstand, tragen Sie Maske und beachten Sie die 2G-Regel in allen Aufenthalts- und Verzehrbereichen“, so Seiler weiter.

    Der Kunsthandwerkermarkt findet freitags von 16 bis 18 Uhr und samstags von 11 bis 18 Uhr statt. Der Weihnachtsmarkt ist von Montag bis Samstag jeweils von 11 bis 18 Uhr geöffnet.

  • 03.12.2021 Stadt und DRK eröffnen Impfstelle im ehemaligen Stiftungskrankenhaus

    Wie bereits angekündigt werden die Stadt Speyer und das DRK Speyer am kommenden Dienstag, 7. Dezember 2021 eine Impfstelle im ehemaligen Stiftungskrankenhaus eröffnen.

    „Es ist wichtig, dass die Impfkampagne wieder Fahrt aufnimmt, damit wir mit den Booster-Impfungen schnell vorankommen und jenen, die sich erst jetzt für eine Impfung entscheiden, auch schnell eine solche anbieten können. Aus diesem Grund haben wir uns schon früh für die Eröffnung einer kommunalen Impfstelle entschieden und sind froh, diese nun in Betrieb zu nehmen. Hierfür danke ich dem allen beteiligten Kräften, ob ehrenamtlich oder hauptamtlich für ihren erneuten, unermüdlichen Einsatz“, betont Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler.

    Der Betrieb startet zunächst mit Probedurchläufen sowie am Donnerstag und Freitag mit einem Impfangebot ausschließlich für die städtischen sozialen Einrichtungen und für Einrichtungen für Bedürftige. Die Terminvergabe wird über den Fachbereich Jugend, Familie, Senioren und Soziales durch direkte Ansprache der Einrichtungen und Betroffenen organisiert. Hintergrund ist, dass dieser Personenkreis häufig keinen unkomplizierten Zugang zum Internet hat und sich daher nicht ohne Weiteres um einen Impftermin bemühen kann.

    Das erste offene Impfangebot findet am Samstag, 11. Dezember 2021 zwischen 10 und 17 Uhr statt. Impfwillige können ohne Termin vorbeikommen und sich impfen lassen. Mitzubringen ist lediglich der Personalausweis und, wenn vorhanden, der Impfpass. Erstimpfungen werden an diesem Tag ausschließlich mit dem Vakzin von Johnson & Johnson durchgeführt, Booster-Impfungen mit Moderna – Zweitimpfungen sind im Rahmen des offenen Impfangebots leider nicht möglich.

    Beginnend ab Dienstag, 14. Dezember 2021 wird dann jeweils von Dienstag bis Freitag von 16 Uhr bis 20 Uhr nach vorheriger Terminvereinbarung geimpft. Die Terminvereinbarung läuft über das Programm des Landes Rheinland-Pfalz, das auch schon für die Impfzentren genutzt wurde und ist ab Dienstag, 7. Dezember 2021 unter www.impftermin.rlp.de möglich. Es werden automatisch gleich zwei Termine vergeben – für die Erstimpfung und für die Zweitimpfung im zeitlich korrekten Abstand.

    Für Impfungen von Dienstag bis Freitag stehen die Vakzine von BioNTech und Moderna zur Verfügung. Personen unter 30 Jahren erhalten BioNTech, Personen über 30 Jahren Moderna. Sofern gewünscht können aber auch unter 30-Jährige nach einer vorherigen Aufklärung durch den anwesenden Arzt mit dem Vakzin von Moderna geimpft werden. 

  • 01.12.2021 Impfbus-Stationen in Speyer im Dezember

    Der Impfbus des Landes Rheinland-Pfalz macht im Dezember zwei- bis dreimal wöchentlich jeweils von 9.00 bis 17.00 Uhr in Speyer Station. Die ersten drei Haltepunkte sind auf dem Berliner Platz, Platz der Stadt Ravenna und Heinrich-Lang-Platz. Aufgrund der jahreszeitlich bedingten Witterungsverhältnisse stehen auf dem Berliner Platz und dem Platz der Stadt Ravenna wie zuletzt neben Zelten auch zwei Busse der DB Regio AG als „Wartezimmer“ nach der Impfung zur Verfügung. Bei der Station auf dem Heinrich-Lang-Platz kann die Kirche St. Konrad zum Aufenthalt im Anschluss an die Impfung genutzt werden.

    Ab Donnerstag, 9. Dezember 2021 wird der Impfbus nur noch vor der Halle 101 (Am Neuen Rheinhafen 6) halten, um den Impflingen in der Halle vor, während und nach der Impfung Schutz vor Nässe und Kälte zu bieten.

    Es stehen jeweils die Vakzine von Johnson & Johnson und BioNTech zur Verfügung. Eine vorherige Terminvereinbarung ist nicht notwendig.
    Der Personalausweis ist mitzuführen. Personen ab 12 Jahren können in Begleitung eines Erziehungsberechtigten das Impfangebot wahrnehmen. Jugendliche zwischen 16 und 18 Jahren erhalten mit einer schriftlichen Einverständniserklärung eines kErziehungsberechtigen eine Schutzimpfung.
    Es sind Erst-, Zweit- sowie Booster-Impfungen möglich. Booster Impfungen werden in einem Abstand von fünf Monaten zur Zweitimpfung bei einem mRNA-Impfstoff verabreicht. Bei einer Impfserie mit dem Vakzin von Johnson & Johnson sind es vier Wochen.

    Die Termine der Impfbus-Stationen in Speyer sind wie folgt:

    Donnerstag, 2. Dezember 2021 - Berliner Platz
    Samstag, 4. Dezember 2021- Platz der Stadt Ravenna
    Dienstag, 7. Dezember 2021 - Heinrich-Lang-Platz
    Donnerstag, 9. Dezember 2021 - Halle 101
    Montag, 13. Dezember 2021 - Halle 101
    Mittwoch, 15. Dezember 2021 - Halle 101
    Freitag, 17. Dezember 2021 - Halle 101
    Dienstag, 21. Dezember 2021 - Halle 101
    Donnerstag, 23. Dezember 2021 - Halle 101
    Dienstag, 28. Dezember 2021 - Halle 101
    Donnerstag, 30. Dezember 2021 - Halle 101

    Darüber hinaus eröffnet die Stadt Speyer gemeinsam mit dem DRK Kreisverband Speyer und der Unterstützung der Dr. Klaus-Peter Wresch und Prof. Dr. Gerald Haupt im ehemaligen Stiftungskrankenhaus (Spitalgasse 1) ab dem 7. Dezember 2021 eine kommunale Impfstelle für die Speyerer Bürgerschaft. Sobald alle Rahmenbedingungen feststehen, informiert die Stadtverwaltung selbstverständlich umgehend. 

  • 30.11.2021 Weihnachts- und Neujahrsmarkt: Stadt passt Allgemeinverfügung an

    Die Stadtverwaltung hat die Allgemeinverfügung für die Durchführung des Weihnachts- und Neujahrsmarktes angepasst, welche am morgigen Mittwoch, 1. Dezember 2021 in Kraft tritt.

    „Wir stehen aktuell vor einem schwierigen Spagat: Auf der einen Seite möchten wir die Schaustellerinnen und Schausteller unserer Stadt vor weiteren wirtschaftlichen Einbußen bewahren und Veranstaltungen wie Weihnachtsmärkte so lang es geht geöffnet lassen. Zudem ist die Ansteckungsgefahr an der frischen Luft nachweislich geringer als drinnen, weshalb ein Treffen unter kontrollierten Bedingungen privaten Treffen in Innenräumen vorzuziehen ist. Auf der anderen Seite erleben wir in den letzten Tagen und Wochen stetig steigende Infektionszahlen und müssen dementsprechend das Infektionsgeschehen täglich neu bewerten und entsprechende Schutzmaßnahmen treffen“, erklärt Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler und fügt hinzu: „Dabei befinden wir uns stets in enger Abstimmung mit den Schaustellerinnen und Schaustellern, um einen transparenten Entscheidungsprozess sicherzustellen.“

    2G-Regel mit Bändchen

    So haben laut der aktuellen Allgemeinverfügung ab morgen nur noch Geimpfte und Genesene Zugang zum Bereich der Schlittschuhbahn sowie zu allen Verweilplätzen, also insbesondere in allen Bereichen, in denen der Verzehr von Nahrungsmitteln und Getränken erfolgt – es gilt die 2G-Regel. Von dieser Regelung ausgenommen sind unter 18-Jährige mit aktuellem Testnachweis sowie Personen, die sich aus gesundheitlichen Gründen nicht impfen lassen können und über eine entsprechende Bescheinigung sowie einen aktuellen Testnachweis verfügen.

    Um den 2G-Nachweis ersichtlich zu machen, werden an den Ständen farbige Bändchen ausgegeben. Die Schausteller*innen sind angewiesen, Speisen und Getränke zum Verzehr vor Ort nur an Besucher*innen auszugeben, die ein solches Bändchen tragen oder ein solches bei ihnen berechtigterweise erwerben.        
    An den Verkaufsständen sowie bei der Abgabe von Speisen und Getränken „to go“ ist kein 2G-Nachweis erforderlich. Auch der Einzelhandel ist von dem eingeschränkten Zugang weiterhin nicht betroffen.

    Am vergangenen Freitag wurden bereits die Öffnungszeiten des Weihnachtsmarktes reduziert, um Besucherströme in den späten Abendstunden zu vermeiden. Da sich auch am Wochenende bei den Kontrollen durch den Kommunalen Vollzugsdienst gezeigt hat, dass auch an den Verzehrplätzen mitunter aufgrund der Vielzahl an Besucher*innen die Abstände nicht mehr eingehalten werden können und in diesen Bereichen keine Maskenpflicht besteht, soll die 2G-Regelung vor einer erhöhten Infektionsgefahr schützen. Das Inkrafttreten einer neuen Landesverordnung mit verschärften Maßnahmen wird frühestens für den 4. Dezember erwartet.

    Generelle Maskenpflicht in Warte- und Aufenthaltssituationen

    Des Weiteren besteht auf dem Weihnachtsmarktgelände in der Fußgängerzone sowie auf dem Kunsthandwerkermarkt zwischen 11.00 Uhr und 18.30 Uhr in allen Warte- und Aufenthaltssituationen die generelle Verpflichtung, eine medizinische Mund-Nase-Bedeckung zu tragen. Der konkrete Geltungsbereich ergibt sich aus dem beigefügten Lageplan der Allgemeinverfügung.

  • 26.11.2021 Weihnachtsmarkt schließt ab sofort ab 18 Uhr - 2G-Regel ab kommender Woche

    Aufgrund des dynamischen Infektionsgeschehens und der wiederholten Feststellung von Verstößen gegen die Hygieneauflagen, hat der Verwaltungsstab der Stadt Speyer entschieden, dass der Weihnachtsmarkt ab sofort und bis auf Weiteres bereits um 18 Uhr schließt.

    „Gerade in der aktuellen Situation, ist es äußerst wichtig, dass die geltenden Hygieneauflagen eingehalten werden. Leider haben wir bei unsere Kontrollen insbesondere in den Abendstunden festgestellt, dass dies vermehrt nicht der Fall war. Es war viel los auf dem Weihnachtsmarkt, größere Personengruppen standen ohne Abstand und Maske beisammen und die 3G-Regelung wurde ebenso vielfach nicht eingehalten. Daher haben wir uns entschieden, die Öffnungszeiten weiter zu begrenzen“, erklärt Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler.

    Von den eingeschränkten Öffnungszeiten ist auch der Kunsthandwerkermarkt betroffen, der von Freitag bis Sonntag im Rathausinnenhof stattfindet uns ebenfalls generell nur bis 18 Uhr geöffnet hat.

    „Ich möchte an alle Speyererinnen und Speyerer sowie an alle Besucherinnen und Besucher appellieren, sich auf dem Weihnachtsmarkt an die Regeln zu halten und, wo immer möglich, Maske zu tragen. Wir bekommen leider gerade wieder äußerst eindrucksvoll vor Augen geführt, dass die Pandemie noch nicht vorbei ist. Es liegt jetzt an uns allen, uns gegenseitig zu schützen, um den Kollaps unseres Gesundheitssystems zu vermeiden und zu zeigen, dass wir verantwortungsvoll mit der Pandemie umgehen“, führt Seiler weiter aus.

    Weiterhin wird in der kommenden Woche die Allgemeinverfügung der Stadt Speyer zur Durchführung des Weihnachts- und Neujahrsmarktes angepasst und die 2G-Regel auf dem gesamten Weihnachtsmarkt eingeführt. Die Stadtverwaltung wird zu gegebener Zeit über die Veröffentlichung und das Inkrafttreten der überarbeiteten Allgemeinverfügung informieren.

  • 24.11.2021 28. Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz veröffentlicht

    Mit der 28. Corona-Bekämpfungsverordnung (28. CoBeLVO) des Landes Rheinland-Pfalz vom 23. November 2021 gilt nunmehr allein die landesweite Sieben-Tage-Hospitalisierungs-Inzidenz als Maßstab für die Einschätzung der aktuellen Entwicklung der Aus- und Belastung des Gesundheitssystems in Rheinland-Pfalz und damit für die erforderlichen Schutzmaßnahmen.

    Die Sieben-Tage-Hospitalisierungs-Inzidenz zeigt an, wie viele Erkrankte innerhalb eines Zeitraums von sieben Tagen neu stationär aufgenommen wurden.
    Das bisher geltende Warnstufensystem des Landes Rheinland-Pfalz anhand der drei Leitindikatoren „7-Tage-Inzidenz", „7-Tage-Hospitalisierungs-Inzidenz" und „Anteil Intensivbetten" wird nicht fortgeführt.

    Die Erforderlichkeit derzeitiger und weiterer Maßnahmen wird mindestens alle vier Wochen geprüft und in der darauf beruhenden Landesverordnung festgelegt. So tritt die 28. CoBeLVO mit Ablauf des 15. Dezember 2021 außer Kraft.     
    Je nach Infektionsgeschehen kann die Stadt Speyer über die Landesverordnung hinaus ergänzende Maßnahmen erlassen.

    In fast allen Bereichen gilt seit dem heutigen Mittwoch, 24. November 2021 die 2G-Regelung. Davon betroffen sind u.a. Hotellerie, Schwimmbäder, Museen oder außerschulischer Kunst- und Musikunterricht.

    Zu Veranstaltungen im Innenbereich und zu körpernahen Dienstleistungen haben demnach nur noch geimpfte und genesene Erwachsene oder diesen Personen gleichgestellte Personen Zugang. Dies ist ebenso bei Veranstaltungen im Außenbereich mit festen Plätzen und Einlasskontrollen der Fall.

    Standesamtliche Trauungen und Bestattungen hingegen sind von der 2G-Regelung ausgenommen.

    Ausnahmen von dieser Regelung bestehen außerdem für Minderjährige. Nicht geimpfte, genesene oder diesen gleichgestellte Minderjährige unterliegen stattdessen der Testpflicht. Kinder bis drei Monate nach Vollendung ihres 12. Lebensjahres gelten als geimpft/genesen.

    Nicht geimpfte oder genesene Schüler*innen müssen sich für die Teilnahme am Präsenzunterricht zweimal in der Woche testen lassen.

     Für Sitzungen kommunaler Gremien gilt die Testpflicht sowie die Pflicht zum Tragen einer Maske bis zum Platz.

    Darüber hinaus besteht die 3G-Pflicht am Arbeitsplatz für Arbeitgeber*innen und Arbeitnehmer*innen in allen Arbeitsstätten, bei der Personenbeförderung sowie für Studierende an Hochschulen.

    Sofern eine Testpflicht besteht, kann diese nur noch durch professionelle Schnell- oder PCR-Tests, nicht aber anhand von Selbsttests nachgewiesen werden.

    Personen, die sich aus gesundheitlichen Gründen nicht impfen lassen können und über eine entsprechende ärztliche Bescheinigung sowie einen aktuellen Schnelltest oder PCR-Test verfügen, werden geimpften/genesenen Personen gleichgestellt.

    Eine ausführliche Darstellung der neuen Regelungen finden Sie auf www.corona.rlp.de sowie auf www.speyer.de/corona.

    Die 28. CoBeLVO kann im Wortlaut unter www.speyer.de/corona nachgelesen werden.
    Für alle nicht-medizinischen Fragen steht von Montag bis Freitag von 10.00 bis 12:30 Uhr und von Montag bis Donnerstag darüber hinaus von 13:30 bis 16.00 Uhr das Bürgertelefon der Stadt Speyer unter 06232 141312 zur Verfügung.

  • 21.11.2021 Stadt ab Montag in Warnstufe 2

    Da in Speyer am gestrigen Samstag an drei aufeinanderfolgenden Werktagen zwei der drei Leitindikatoren den in der Landesverordnung festgelegten Wertebereich überschritten haben, treten ab dem übernächsten Tag, also ab Montag, 22. November 2021 weitere Schutzmaßnahmen in Kraft. Das Erreichen der Warnstufe 2 ergibt sich aus dem Überschreiten des Wertebereichs der 7-Tages-Inzidenz sowie des Anteils der Intensivbettenkapazität. 

    Ein Überblick über die geltenden Regelungen ist unter speyer.de/corona sowie unter www.corona.rlp.de einzusehen.

  • 19.11.2021 Städtische Kitas kehren in feste Stammgruppen zurück

    Aufgrund des zuletzt erhöhten Infektionsgeschehens in mehreren Kindertagesstätten hat die Stadt beschlossen, dass alle städtischen Kitas ab sofort ausnahmslos in festen, voneinander getrennten Stammgruppen betreuen.
    Das bedeutet, dass wie schon im Frühjahr zu komplett voneinander unabhängigen Betreuungssettings zurückgekehrt wird.
    Demnach werden Kinder und pädagogische Fachkräfte festen Gruppen zugeordnet, sodass ein Wechsel zwischen den Gruppen nicht mehr möglich sein wird.
    Im Falle eines Infektionsgeschehens muss so nicht die ganze Einrichtung geschlossen, sondern lediglich die betroffene Gruppe isoliert werden.

    Durch die Arbeit in festen, voneinander getrennten Gruppen kann es unter Umständen zu Einschränkungen des Betreuungsangebotes (u.a. Früh- und Spätdienst) kommen. Hierfür bittet die Stadtverwaltung die Eltern und Sorgeberechtigten schon vorab um Verständnis und Unterstützung.

  • 19.11.2021 Stadt erlässt Allgemeinverfügung für den Weihnachts- und Neujahrsmarkt

    Basierend auf der 27. Corona-Bekämpfungsverordnung (27. CoBeLVO) des Landes Rheinland-Pfalz vom 4. November 2021 erlässt die Stadt Speyer nach Unterrichtung der zuständigen Landesbehörden eine Allgemeinverfügung, welche die Rechtsgrundlage für die Durchführung des Weihnachts- und Neujahrmarktes bildet. Sie tritt mit der Eröffnung des Weihnachtsmarktes am Montag, 22. November 2021 in Kraft und gilt bis zum Ablauf des 9. Januar 2022.

    „Durch die Regelungen, die wir mit der Allgemeinverfügung erlassen, begegnen wir der besorgniserregenden Infektionslage, die sich in den letzten Wochen leider immer weiter zugespitzt hat. Zugleich möchten wir einen Weihnachtsmarkt ermöglichen, der im Einklang mit den erforderlichen Schutzmaßnahmen steht und den Besucherinnen und Besuchern größtmögliche Sicherheit bietet“, erläutert Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler und fügt hinzu: „Über die Regularien hinaus kommt es aber auch auf die Eigenverantwortlichkeit und die Solidarität eines jeden Einzelnen an. Das gilt für den Weihnachtsmarkt, wie auch in allen anderen Lebenslagen. Denn der Winter ist noch lang und Momente wie einen Bummel über den Weihnachtsmarkt können wir nur dann genießen, wenn wir als Gesellschaft an einem Strang ziehen und aufeinander achtgeben.“

    Gemäß der Allgemeinverfügung besteht für die Zeit des Weihnachts- und Neujahrsmarktes täglich zwischen 11.00 und 20.00 Uhr die Verpflichtung, in der Fußgängerzone überall dort eine medizinische Gesichtsmaske zu tragen, wo der Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen Personen verschiedener Hausstände nicht eingehalten werden kann. Die Maskenpflicht sowie das Abstandsgebot gelten auch in sämtlichen zum Weihnachtsmarkt gehörenden allseitig geschlossenen Buden oder sonstigen an mindestens drei Seiten geschlossenen Räumen des Weihnachtsmarktes.
    Der räumliche Geltungsbereich dieser Regelungen ist dem der Allgemeinverfügung beigefügten Lageplan zu entnehmen.

    Zudem besteht im Bereich der Schlittschuhbahn sowie an den Verzehr- und Verweilplätzen die 3G-Regel. Diese wird in einem ersten Schritt von den Schaustellerbetrieben beim Verkauf von Speisen oder Getränken und im zweiten Schritt stichprobenartig durch den Kommunalen Vollzugsdienst kontrolliert. Möchten sich die Besucher*innen im Bereich der Stände aufhalten und dort essen und trinken, ist der entsprechende Nachweis erforderlich, wobei Schnelltests nicht älter als 24 Stunden und PCR-Tests nicht älter als 48 Stunden sein dürfen. Selbsttests werden nicht anerkannt. Kinder bis einschließlich elf Jahre sowie Schüler*innen unter 18 Jahre, die im Rahmen ihres Schulbesuches regelmäßigen Testungen unterliegen, sind von der Testpflicht befreit. Schüler*innen sollten einen gültigen Schülerausweis o.Ä. bereithalten.

    Der Kauf von Speisen „to go“ ist ohne Impf-, Genesenen- oder Testnachweis möglich.

    In zum Weihnachtsmarkt gehörenden Buden und Räumen dürfen nur dann Bewirtungsleistungen erbracht sowie Essen und Getränke verzehrt werden, wenn diese mindestens zu einer Seite hin komplett geöffnet sind.

    Verstöße der Weihnachtsmarktbesucher*innen gegen die oben genannten Regelungen werden mit einem Bußgeld in Höhe von 50 Euro geahndet.

    Die Stadt behält sich vor, bei Verschärfung der Infektionslage gegebenenfalls weitere Maßnahmen mit den Schaustellerbetrieben abzustimmen und umzusetzen.

  • 17.11.2021 Impfbus des Landes Rheinland-Pfalz: Stadt stellt „Wartezimmer“ bereit

    Am morgigen Donnerstag, 18. Oktober 2021 steht der Impfbus des Landes Rheinland-Pfalz in Speyer auf dem Berliner Platz zur Verfügung. Von 9.00 bis 17.00 Uhr können alle Bürger*innen kostenlos neben Erst- und Zweitimpfungen auch Booster-Impfungen erhalten. Letzteres gilt für den Fall, dass die Zweitimpfung bereits sechs Monate bzw. bei einer Impfung mit dem Impfstoff von Johnson & Johnson vier Wochen zurückliegt.

    Aufgrund der vorhergesagten Witterungsverhältnisse stellt die Stadt Speyer am Donnerstag neben Zelten zwei Linienbusse der DB Regio AG zur Verfügung, die für die 15-minütige Wartezeit im Anschluss an die Impfung genutzt werden können. Diese sollen den Impflingen nicht nur Schutz vor Nässe, sondern auch die Möglichkeit bieten, sich aufzuwärmen und die empfohlene Ruhezeit nach der Impfung wahrzunehmen.

    Die Stadtverwaltung bittet darum, die Parksituation vor Ort und die Regelungen der Straßenverkehrsordnung zu beachten.

    Informationen zu aktuellen Impfaktionen sind der städtischen Homepage unter www.speyer.de/impfaktionen-speyer zu entnehmen.

  • 16.11.2021 Ausweitung der Teststrategie in Kindertagesstätten und Einrichtungen der Kindertagespflege

    Die Stadt wird in Kooperation mit dem Arbeiter-Samariter-Bund (ASB) Speyer in den Räumlichkeiten der Jugendförderung ab dem 17. November 2021 PCR-Testungen für Kindertagesstätten und Einrichtungen der Kindertagespflege in städtischer wie freier Trägerschaft anbieten. Diese Maßnahme stützt sich auch auf die Änderung der Absonderungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz vom 11. November 2021.

    „Ich begrüße die Regelung zur umfassenden PCR-Testung im Infektionsfall in Kindertagesstätten und Einrichtungen der Kindertagespflege. Da bei einrichtungsbezogenen Infektionen unverzügliches Handeln gefordert ist, wollen wir mit dem niedrigschwelligen Testangebot schnellstmöglich agieren können“, erläutert Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler den Entschluss. „Zugleich möchte ich an die umliegenden Gebietskörperschaften appellieren, ebenfalls Testmöglichkeiten zu schaffen bzw. wieder hochzufahren. Nur mit einem flächendeckenden Angebot an leicht zugänglichen Impf- und Teststellen kann das Infektionsgeschehen eingedämmt werden“, so die Stadtchefin weiter.

    Die Stadt hatte bislang bereits bei Infektionsfällen in ihren Einrichtungen auch den Kontaktpersonen eine kostenfreie PCR-Testung angeboten - unabhängig davon, ob geimpft/genesen oder nicht – um zu verhindern, dass das Virus weitergegeben wird. Aufgrund der Häufung der Infektionsfälle wurden zuletzt aber die Kapazitäten der mobilen Test-Teams überstrapaziert.

    Das kostenfreie Angebot in der Seekatzstraße 5 richtet sich an Kinder und Mitarbeiter*innen der genannten Einrichtungen, die positiv auf das Coronavirus getestet wurden, sowie an die Kinder und Fachkräfte innerhalb der Gruppe oder Einrichtung, in der die Infektion aufgetreten ist.

    Die Teststelle wird montags, mittwochs und freitags jeweils von 17.00 bis 19.00 Uhr geöffnet sein. Sie wird ergänzend zum PCR-Testzentrum des St. Vincentius Krankenhauses im ehemaligen Stiftungskrankenhaus eingerichtet.

    Darüber hinaus werden in Kooperation mit der Erlich Apotheke Speyer die freiwilligen PoC-Lolli-Tests für Kinder in den Kitatagesstätten in Trägerschaft der Stadt Speyer auch im Jahr 2022 fortgeführt.

    „Es geht insbesondere darum, die Kleinsten, die noch nicht geimpft werden können, zu schützen. Zugleich soll der Kita-Betrieb möglichst aufrechterhalten werden, denn Kinder brauchen andere Kinder und dürfen nicht wiederholt die Leidtragenden der Pandemie sein. PoC-Lolli-Tests können dazu beitragen, Infektionen frühzeitig zu erkennen und entsprechend zu agieren, was in Einrichtungen von unschätzbarem Wert ist. Daher möchte ich die Eltern bitten, dieses Angebot weiterhin in Anspruch zu nehmen“, so der Appell von Bürgermeisterin und Sozialdezernentin Monika Kabs.

  • 05.11.2021 27. Corona-Bekämpfungsverordnung veröffentlicht – Schutzmaßnahmen im Außenbereich fallen – Kontrollmaßnahmen des Vollzugsdienst mit durchwachsenem Ergebnis

    Am heutigen 5. November 2021 hat das Land Rheinland-Pfalz die 27. Corona-Bekämpfungsverordnung veröffentlicht, die am Montag, 8. November 2021 in Kraft tritt und bis einschließlich 28. November 2021 gilt. Wie bereits vorab angekündigt, sieht diese für den Außenbereich in weiten Teilen keine Schutzmaßnahmen mehr vor. Nur bei Veranstaltungen im Freien, bei denen feste Plätze eingenommen werden und bei denen der Zutritt auf Basis einer Einlasskontrolle oder zuvor gekaufter Tickets erfolgt, gilt die Testpflicht und die Pflicht zur Vorhaltung eines Hygienekonzepts. Für solche Veranstaltungen gilt künftig keine Begrenzung der Teilnehmendenzahl mehr. Die Änderungen bedeuten auch, dass auf Wochenmärkten im Außenbereich künftig keine Maskenpflicht mehr gelten wird.

    Für den Innenbereich bleiben die bisher bekannten Regelungen unverändert bestehen.

    „Wir befinden uns aktuell in der paradoxen Situation, dass bundesweit die Infektionszahlen in die Höhe schnellen und gleichzeitig Schutzmaßnahmen gelockert werden. So entsteht schnell der Eindruck, die Pandemie sei überstanden, was leider keineswegs der Fall ist. Angesichts der Infektionszahlen ist es umso wichtiger, dass die Menschen weiterhin Vorsicht walten lassen und sich rücksichtsvoll verhalten. Am wichtigsten ist jedoch, dass wir daran arbeiten, die Impfquote zu steigern. Ich appelliere daher an all jene, die bislang noch nicht gegen das Coronavirus immunisiert sind, ihre Entscheidung zu überdenken und sich impfen zu lassen. Nutzen Sie unsere vielfältigen Angebote und schützen Sie sich und Ihre Mitmenschen“, so der Appell von Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler.

    Weiterhin wurden mit der neuen Verordnung die Personenbegrenzung von einer Person pro fünf Quadratmeter Verkaufs- oder Besuchsfläche und die Personenhöchstzahl beim Aufenthalt in geschlossenen Räumen im öffentlichen Raum ersatzlos gestrichen. Auch das Verbot des Verzehrs von alkoholischen Getränken im ÖPNV ist weggefallen. Nicht-geimpfte Schüler*innen und Lehrkräfte müssen sich künftig nur noch einmal zu Beginn der Schulwoche testen lassen. Für ungeimpfte Mitarbeitende von bestimmten Einrichtungen der Pflege, beispielsweise Krankenhäuser und Hospize, gilt künftig eine tägliche Testpflicht.

    Ferner hat der Kommunale Vollzugsdienst in dieser Woche eine groß angelegte Gaststättenkontrolle durchgeführt, bei der sechs Beamt*innen in Zivil insgesamt 13 Gastronomiebetriebe in der Innenstadt bezüglich der Einhaltung der Corona-Schutzmaßnahmen kontrolliert haben. Während der Großteil die Auflagen vorbildblich erfüllt hat, mussten drei Betriebe beanstandet werden, weil die Kontrolle der erforderlichen Impf- oder Testnachweise und/oder die Kontaktdatenerfassung komplett ausblieben. Seitens der Stadtverwaltung werden nun Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet. Die Bußgeldhöhe bemisst sich nach den Vorgaben des Landes und wird sich für die beiden Tatbestände jeweils im Bereich von 1.000 Euro bewegen.

  • 27.10.2021 Drive-Thru-Impfaktion mit BioNTech am Sonntag, 7. November – Impfungen für rund 500 Personen auch ohne Termin möglich

    Am Sonntag, 7. November 2021, zwischen 9:00 und 14:00 Uhr findet auf den Parkplätzen von BÖ Fashion (Hasenpfühlerweide 1) und EDEKA Stiegler (Am Rübsamenwühl 4) wieder eine Drive-Thru-Impfaktion mit dem Impfstoff von BioNTech/Pfizer statt. Nachdem die Ständige Impfkommission Anfang Oktober eine Empfehlung für eine Auffrischungsimpfung mit einem mRNA-Impfstoff für alle Personen ausgegeben hat, die mit dem Vakzin von Johnson & Johnson geimpft wurden, haben Prof. Dr. Gerald Haupt und Peter Bödeker, die bereits mehrere Drive-Thru-Impfaktionen in Speyer initiiert haben, die rund 3.000 Personen, die bei der Aktion im Juni geimpft wurden, zu einer Auffrischungsimpfung mit BioNTech eingeladen. Die Stadtverwaltung und viele weitere Partner unterstützen die Aktion in bewährter Weise.

    Von der Impfaktion mit Johnson & Johnson im Juni 2021 haben sich allein rund 1.000 Personen für eine Zweitimpfung mit BioNTech durch das MVZ Professor Haupt und Kollegen angemeldet. Zahlreiche weitere haben sich für eine Auffrischungsimpfung durch den eigenen Hausarzt oder die eigene Hausärztin entschieden. Um größere Verkehrsbeeinträchtigungen zu vermeiden, werden Teilnehmenden alphabetisch zu bestimmen Terminslots eingeladen.

    Ab 12.00 Uhr können dann auch Personen, die eine BioNTech-Impfung wünschen, ohne Termin zur Aktion kommen. Dafür stehen rund 500 Impfdosen zur Verfügung. Dies können Erst- und Zweitimpfungen sein, aber auch Drittimpfungen für Personen, deren Zweitimpfung mit BioNTech bereits mindestens sechs Monate zurückliegt. Die witterungsunabhängige Aktion eignet sich besonders für Impfwillige, die nur schlecht zum Hausarzt oder Impfbus kommen können, weil sie beispielsweise nicht so gut zu Fuß sind oder nicht lange stehen können, denn wie gehabt können die Impflinge die ganze Zeit im Auto bleiben.

    Personen, die sich bei der Drive-Thru-Aktion erstimpfen lassen, können den Zweittermin entweder bei ihrer Hausarztpraxis anfragen oder direkt im MVZ Professor Haupt und Kollegen. Termine hierfür werden ausschließlich über impfung@prof-haupt.de vergeben.

    Die Auestraße wird ab dem Kreisverkehr Höhe Hasenpfühler Weide bis zum Kreisverkehr Franz-Kirrmeier-Straße in beiden Fahrtrichtungen für den Individualverkehr gesperrt. Die Zufahrt in die Auestraße ist von der Franz-Kirrmeier-Straße kommend ausschließlich für Teilnehmende der Impfaktion und direkte Anlieger*innen möglich, wenn diese von Norden über die K2 aus Richtung Otterstadt (Abfahrt von der B9: Rinkenbergerhof/Otterstadt) anfahren. Die Anfahrt in die Auestraße aus Richtung Dom/Süden ist grundsätzlich nicht möglich. Die Zufahrt zum Parkplatz von BÖ Fashion erfolgt über das Gelände der Firma Blumen Risse. Diejenigen Teilnehmenden, die am Aktionstag zuerst vor Ort sind und den Anfang der Warteschlange bilden, werden gebeten, bereits auf der Auestraße anzuhalten und noch nicht das Gelände der Firma Blumen Risse zu befahren. Mit Beginn um 9 Uhr werden die Wartenden dann autoweise eingelassen. Die Abfahrt erfolgt ausschließlich über die Nachtweide und die Tullastraße. 

    Für Verkehrsteilnehmende, die in Richtung Abfallwirtschaftshof, Kläranlage und Deutschhof fahren möchten, ist die Anfahrt aus Richtung Dom/Süden kommend grundsätzlich ohne größere Probleme möglich. Die Abfahrt aus den o.g. Bereichen wird, solange die Wartesituation andauert, ausschließlich in Richtung Otterstadt möglich sein.

    Verkehrsteilnehmende mit dem Ziel Am Rübsamenwühl haben die Möglichkeit über die Route Wormser Landstraße – Auestraße – Kreisverkehr Am Rübsamenwühl zum Campingplatz, Badestrand und Restaurant am Steinhäuserwühlsee zu gelangen und auf diesem Wege auch wieder abzufahren.

    Der Kommunale Vollzugsdienst der Stadt Speyer und die Polizei werden den Verkehr sowie die gesperrten Zufahrtswege überwachen.

    Die Stadt Speyer bittet um Verständnis für die entstehenden Einschränkungen im Straßenverkehr. 

  • 11.10.2021 Neue Testverordnung in Kraft – Speyerer Schnelltestzentren

    Mit der Änderung der Testverordnung des Bundes, welche am heutigen Montag, 11. Oktober 2021 in Kraft getreten ist, endet das Projekt „Testen für Alle“ und damit das kostenfreie Angebot für PoC-Antigen-Schnelltests. Kostenlose Schnelltests stehen demnach gemäß der Coronavirus-Testverordnung (TestV) des Bundes nur noch einem definierten Personenkreis zur Verfügung.

    In der Folge kommt es zu Schließungen von Schnelltestzentren, auch im Speyerer Stadtgebiet. Drei Schnelltestzentren, die in Kooperation mit der Stadt Speyer betrieben werden, bleiben weiterhin bestehen: Das Schnelltestangebot des Arbeiter-Samariter-Bundes (ASB) Speyer in den Räumlichkeiten der Jugendförderung (Seekatzstraße 5), des DRK Kreisverbandes Speyer im ehemaligen Stiftungskrankenhaus (Spitalgasse 1) sowie des Malteser Hilfsdienstes im Bruder Konrad Haus (Am Anger 4).

    Der ASB wird künftig PoC-Antigen-Schnelltests ausschließlich Personen anbieten, die über eine Berechtigung für einen kostenlosen Schnelltest verfügen. In den Schnelltestzentren des DRK und MHD ist darüber hinaus auch ein kostenpflichtiger Schnelltest zum Selbstkostenpreis in Höhe von 15,00 Euro für all jene Personen möglich, die sich nicht kostenfrei testen lassen können.

    Personen, die laut Coronavirus-Testverordnung weiterhin einen kostenfreien PoC-Antigen-Schnelltest erhalten können, müssen einen entsprechenden Nachweis (z.B. ärztliches Attest, Mutterpass o.ä.) vorlegen.

    Nach § 4a TestV stehen kostenlose Testungen folgenden Personen zur Verfügung:

    • Personen, die zum Zeitpunkt der Testung das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet haben oder in den letzten drei Monaten vor der Testung das zwölfte Lebensjahr vollendet haben,
    • Personen, die aufgrund einer medizinischen Kontraindikation, insbesondere einer Schwangerschaft im ersten Schwangerschaftsdrittel, zum Zeitpunkt der Testung nicht gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 geimpft werden können oder in den letzten drei Monaten vor der Testung aufgrund einer medizinischen Kontraindikation nicht gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 geimpft werden konnten,
    • bis zum 31. Dezember 2021 Personen, die zum Zeitpunkt der Testung das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, zum Zeitpunkt der Testung Schwangere und zum Zeitpunkt der Testung Studierende, bei denen eine Schutzimpfung mit anderen als den vom Paul-Ehrlich-Institut im Internet unter der Adresse Paul-Ehrlich-Institut - COVID-19-Impfstoffe (pei.de) genannten Impfstoffen erfolgt ist,
    • Personen, die zum Zeitpunkt der Testung an klinischen Studien zur Wirksamkeit von Impfstoffen gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 teilnehmen oder in den letzten drei Monaten vor der Testung an solchen Studien teilgenommen haben,
    • Personen, die sich zum Zeitpunkt der Testung aufgrund einer nachgewiesenen Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 in Absonderung befinden, wenn die Testung zur Beendigung der Absonderung erforderlich ist.

    Einen Überblick über das aktuelle Angebot der Schnelltestzentren in Speyer mit Informationen zu Öffnungszeiten, Terminvereinbarung u.a. bietet die Homepage der Stadt Speyer unter www.speyer.de/schnelltests.

    Ein Gesamtüberblick über alle Teststellen in Speyer und in Rheinland-Pfalz ist über die Homepage des Landes unter www.corona.rlp.de/de/testen abrufbar.

  • 22.09.2021 Impfaktion des DRK auf der Maximilianstraße

    Am Sonntag, 26. September 2021 von 11 bis 17 Uhr bietet der DRK Kreisverband Speyer eine Impfaktion auf dem Platz vor dem Bürgerbüro Maximilianstraße (ehemalige Sparkasse) an. Geimpft wird mit Johnson & Johnson und BioNTech.

    Personen, die älter als 80 Jahre sind oder solche, die in Alten- und Pflegeeinrichtungen sowie Einrichtungen der Eingliederungshilfe tätig sind und deren (Zweit-)Impfung schon mindestens sechs Monate zurückliegt, können vom DRK auch ihre Auffrischungsimpfung/Drittimpfung erhalten.

    Anmeldungen sind nicht erforderlich. Geimpft werden können Erwachsene und Jugendliche ab 12 Jahren. Impfwillige werden gebeten, ihren Personalausweis oder Reisepass und wenn möglich, auch den Impfpass mitzubringen.

    Sie haben die Wahl – gehen Sie impfen!

  • 15.09.2021 Herbstmesse abgesagt – Fokus auf Weihnachts- und Neujahrsmarkt

    Die Stadtverwaltung Speyer informiert, dass die Mitte bis Ende Oktober geplante Herbstmesse leider auch 2021 abgesagt werden muss. Grund dafür ist, dass eine Durchführung unter den herrschenden Corona-Auflagen mit großen finanziellen Herausforderungen verbunden wäre, beispielsweise für eine Einzäunung des Festgeländes oder die Überwachung und Eingangskontrolle durch Security, die weder die Stadt noch die Schaustellerbetriebe derzeit stemmen können.

    „Ich bedauere es sehr, dass wir die Herbstmesse nun das zweite Jahr in Folge absagen müssen. Dennoch ist es wichtig, Prioritäten zu setzen und unser Hauptaugenmerk liegt dieses Jahr auf der Durchführung des Weihnachts- und Neujahrsmarkt unter Corona-Bedingungen, die wir unbedingt anstreben“, führt Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler aus.

    Das gastronomische Angebot der Schausteller*innen im Domgarten läuft noch bis mindestens Sonntag, 3. Oktober 2021, jeweils mittwochs bis sonntags von 12 Uhr bis 21 Uhr.

  • 14.09.2021 Stadtvorstand beschließt weitere Verlängerung der zinslosen Stundung der Gewerbesteuer 

    Zur Unterstützung der durch die Auswirkungen der Corona-Pandemie angeschlagenen Unternehmen hatte die Stadt Speyer die zinslose Stundung der Festsetzung der Gewerbesteuer 2018 und 2019 zuletzt im Mai 2021 bis zum 30. September 2021 verlängert. Nun hat der Stadtvorstand angesichts der andauernden pandemiebedingten Ausnahmesituation beschlossen, den Zeitraum, in dem die zinslose Stundung möglich ist, bis zum 31. Dezember 2021 zu verlängern. Auf diese Weise soll weiterhin unbürokratisch Entlastung ermöglicht werden, um die Auswirkungen der Corona-Pandemie zumindest abzumildern.

    Darüber hinaus kann für die Gewerbesteuervorauszahlungen 2021 beim zuständigen Finanzamt eine Herabsetzung bis auf null beantragt werden. Die Kontaktdaten der zuständigen Ansprechpartner*innen des Finanzamts finden Unternehmen auf ihrem Steuerbescheid.

  • 13.09.2021 Schuldezernentin begrüßt Änderung des Corona-Hygieneplans für Schulen – Schulischer Schwimmunterricht wieder möglich

    Mit der seit heute geltenden 11. überarbeiteten Fassung des Hygieneplans-Corona für die Schulen in Rheinland-Pfalz hat das Land die Weichen dafür gestellt, dass der zu Schuljahresbeginn zunächst ausgesetzte Schwimmunterricht nun wieder regulär stattfinden kann.

    Bürgermeisterin und Schuldezernentin Monika Kabs freut sich über diesen wichtigen Schritt zurück zur Normalität und hin zu mehr Sicherheit für Kinder und Jugendliche: „Ich habe schon mehrfach betont, wie wichtig der schulische Schwimmunterricht ist und wie groß der bestehende Nachholbedarf. Durch die Corona-bedingte Schließung der Bäder über viele Wochen und Monate hat ein ganzer Jahrgang nicht wie gewohnt schwimmen gelernt“.

    Einer Erhebung der DLRG zufolge waren schon 2017 60 Prozent der Zehnjährigen keine sicheren Schwimmer*innen. „Auch ohne konkretes Zahlenmaterial können wir annehmen, dass sich diese Situation durch die Pandemie und die damit einhergehenden Einschränkungen sicher noch verschärft hat. Es ist besorgniserregend, dass die Tendenz sich inzwischen stark in Richtung Nichtschwimmer neigt. Umso wichtiger ist, dass wir hier in enger und guter Zusammenarbeit mit den Stadtwerken Speyer stehen, die das bademaxx betreiben und sofort bereitwillig mehr zeitliche Kapazitäten für den schulischen Schwimmunterricht geschaffen haben, sodass in den Vormittagsstunden nun zwei weitere Schulklassen schwimmen lernen und trainieren können“, führt Kabs weiter aus.

    „Wir müssen dafür sorgen, dass die Kinder, deren Schwimmunterricht bislang nicht wie gewohnt stattgefunden hat, nicht durchs Raster fallen und sie möglichst schnell schwimmen lernen – das ist die beste Prävention gegen spätere Badeunfälle“, unterstreicht die Dezernentin.

    Im Jahr 2020 hatte es in Rheinland-Pfalz 16 tödliche Badeunfälle gegeben, sieben mehr als im Vorjahr.  

  • 13.09.2021 Stadtrat tagt wieder in Präsenz – 3G-Regel gilt

    Der Speyerer Stadtrat wird am Donnerstag, 16. September 2021, 17 Uhr zum ersten Mal in diesem Jahr wieder vollständig in Präsenz tagen. Da in der Stadthalle nach wie vor das Impfzentrum in Betrieb ist, findet die Sitzung in der Aula der Deutschen Universität für Verwaltungswissenschaften statt.

    Aufgrund der beschränkten Platzkapazitäten können zur Sitzung leider nach wie vor keine Besucher*innen zugelassen werden. Um die Öffentlichkeitswirkung herzustellen, wird der Offene Kanal die Sitzung in bekannter Weise übertragen. Der Livestream ist am Donnerstag, 16. September 2021 ab 17 Uhr unter www.speyer.de/gremienkanal abrufbar.

    Die Stadtverwaltung bittet um Beachtung, dass für alle Anwesenden die 3G-Regel gilt, das heißt an der Präsenzsitzung kann nur teilnehmen, wer vollständig geimpft, genesen oder tagesaktuell negativ getestet ist. Diese Regelung gilt ab sofort und für alle Gremiensitzungen, die in Präsenz stattfinden.

  • 07.09.2021 26. Corona-Bekämpfungsverordnung: „2G+“-System und neue Corona-Warnstufen – Neue Absonderungsverordnung für Schulen

    Der rheinland-pfälzische Ministerrat hat die 26. Corona-Bekämpfungsverordnung beschlossen. Diese wird am Sonntag, 12. September 2021 in Kraft treten. 

    „2G+“-System und neue Warnstufen

    Der Leitindikator „Sieben-Tage-Inzidenz“ richtet sich für jeden Landkreis und jede kreisfreie Stadt nach der Zahl der Neuinfizierten im Verhältnis zur Bevölkerung je 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner kumulativ in den letzten sieben Tagen. Dabei sind die für jeden Landkreis und jede kreisfreie Stadt unter Berücksichtigung der mit Stand vom 30. Juni 2020 in der Gebietseinheit befindlichen ausländischen Stationierungsstreitkräfte innerhalb von sieben Tagen für die betreffenden Kommunen veröffentlichten Zahlen zugrunde zu legen.

    Der Leitindikator „Sieben-Tage-Hospitalisierungs-Wert“ bestimmt sich nach der Zahl der Hospitalisierungsfälle mit COVID-19-Erkrankung je 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner im Durchschnitt der letzten sieben Tage bezogen auf ein Versorgungsgebiet gemäß Krankenhausplan des Landes Rheinland-Pfalz. Ein Hospitalisierungsfall ist jede Person, die sich in Bezug auf die COVID-19-Erkrankung in einem Krankenhaus in stationärer Behandlung befindet.

    Der Leitindikator „Anteil Intensivbetten“ bestimmt sich nach dem prozentualen Anteil der mit COVID-19-Erkrankten belegten Intensivbetten an der Intensivbettenkapazität innerhalb des Landes.

    Die aktuellen Werte dieser drei Leitindikatoren werden auf der Internetseite des Landesuntersuchungsamtes Rheinland-Pfalz veröffentlicht. Erreichen für das Gebiet eines Landkreises oder einer kreisfreien Stadt an drei aufeinander folgenden Werktagen jeweils zwei der drei Leitindikatoren mindestens den in dieser Verordnung festgelegten Wertebereich, so wird der Landkreis oder die kreisfreie Stadt den Zeitpunkt, ab dem die jeweilige Warnstufe in seinem oder ihrem Gebiet gilt, kommunizieren.

     Neue Absonderungsverordnung für Schulen

    Tritt eine Infektion mit dem Coronavirus in Schulen auf, besteht für die Schülerinnen und Schüler innerhalb der Klasse, Lern- oder Betreuungsgruppe, in der die Infektion aufgetreten ist, sowie deren Lehrkräfte nur bei einer eigenen Infektion eine Absonderungspflicht. Alle anderen Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Klassen- oder Lerngruppe müssen sich im Regelfall nicht absondern. Sie müssen sich stattdessen für den Zeitraum von fünf aufeinanderfolgenden Schultagen täglich mittels Selbsttest testen sowie eine Maske am Platz tragen. Die Testpflicht gilt dabei nicht für geimpfte und genesene Personen. Das Gesundheitsamt kann bei besonderen Ausbrüchen auch strengere Maßnahmen anlegen. Dann sollen sich zunächst nur die unmittelbaren Sitznachbarn in Quarantäne begeben, alle anderen können nach einem negativen PCR Test auch wieder in die Schule gehen. Es bleibt bei der darauffolgenden Test- und Maskenpflicht. 

    Aus der Medien-Information der Staatskanzlei RLP vom 07.09.2021 (die komplette Medien-Information ist unter www.rlp.de einzusehen).

  • 07.09.2021 Testangebot für Kinder in Kindertagesstätten – Beschluss der Gesundheitsministerkonferenz zur Quarantäne in Schulen und Kinderbetreuungseinrichtungen

    Gemäß der aktuellen Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz ist auch im neuen Schuljahr, zunächst bis zu den Herbstferien, ein kostenloses Testangebot in Schulen sichergestellt. So können sich Schüler*innen zwei Mal pro Woche mittels vom Land bereitgestellten Antigen-Selbsttests auf das Coronavirus testen.

    Im Gegensatz zu den Schulen sieht die derzeitige Landesverordnung für Kindertagesstätten kein verbindliches Testangebot vor. „In Anbetracht der steigenden Infektionszahlen und dem bevorstehenden Herbst sehen wir in diesen Einrichtungen jedoch einen erhöhten Bedarf an Schutzmaßnahmen, um größere Ausbruchsgeschehen zu vermeiden“, erläutert Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler.

    Die Stadt Speyer hat daher in Kooperation mit der Erlich und Cura Apotheke für die zwölf Kindertagesstätten in Trägerschaft der Stadt Speyer freiwillige sogenannte Lolli-Schnelltests für Kinder organisiert. Die Testungen für Kinder dieser Einrichtungen sind kostenlos und werden nur nach vorherigem Einverständnis der Eltern zunächst einmal pro Woche durch geschulte Mitarbeiter*innen der Apotheken durchgeführt.

    Das Testangebot startet ab Mittwoch, 8. September 2021. Aktuell haben rund 185 Familien ihr Einverständnis für die freiwillige Testung erklärt.

    „Die Jüngsten gehören ebenso wie die hochbetagteren Menschen zu jenen Gruppen, die sich selbst nicht ausreichend vor einer Infektion schützen können und damit von einem erhöhten Ansteckungsrisiko betroffen sind. So ist für Kinder unter zwölf Jahren noch keine Impfung zugelassen. Ich möchte daher an die Eltern appellieren, das Testangebot anzunehmen und somit zu helfen, dass Infektionen frühzeitig erkannt und entsprechend reagiert werden kann“, so Bürgermeisterin und Monika Kabs und fügt hinzu: „Der Lolli-Test geht einfach und schnell und tut vor allem nicht weh.“

    „Wir sind der Erlich und Cura Apotheke sehr dankbar, dass sie eine regelmäßige Testung für die Kleinsten ermöglichen und damit wertvolle Unterstützung im Kampf gegen die Pandemie leisten“, betont die Stadtchefin.

    Des Weiteren wird das Testangebot für Kita-Mitarbeiter*innen aufrechterhalten, um einen größtmöglichen Schutz zu gewährleisten und die Betreuungsangebote langfristig sicherzustellen.

    Beschluss der Gesundheitsministerkonferenz zur Quarantäne in Schulen und Kitas

    Nach Beschluss der rheinland-pfälzischen Gesundheitsministerkonferenz vom 6. September 2021 wurden die Absonderungsregelungen bei Infektionsgeschehen in Schulen und Kindertagesstätten angepasst.

    Demnach besteht bei Auftreten eines Infektionsfalls in Kinderbetreuungseinrichtungen nur für die betroffenen Kinder, jedoch weder für die anderen Kinder innerhalb der Gruppe oder Einrichtung noch für die Mitarbeiter*innen der Einrichtung eine Absonderungspflicht. Stattdessen soll der Schutz vor einer Infektion mittels einmaliger, negativer PCR-Testung vor dem Wiederbetreten der Einrichtung gewährleistet werden. Ausnahmen gelten bei Auftreten einer neuen Virusvariante oder einem durch das Gesundheitsamt als besonders relevant eingestuftes Ausbruchsgeschehen.

    In Bezug auf Schulen wurde sich dahingehend geeinigt, dass künftig bei Neuinfektionen nur noch die direkten Sitznachbar*innen in einer Schulklasse in Quarantäne geschickt werden sollen. Für diese Kinder soll nach fünf Tagen die Möglichkeit des Freitestens bestehen, für die anderen Schüler*innen wird eine intensivierte Testung vorgesehen. Voraussetzung ist die Einhaltung der allgemeinen Hygienemaßnahmen einschließlich eines Lüftungskonzeptes.

  • 07.09.2021 Auffrischungsimpfungen und Endspurt im Impfzentrum

    Ab sofort können Personen, die älter als 80 Jahre sind oder solche, die in Alten- und Pflegeeinrichtungen sowie Einrichtungen der Eingliederungshilfe tätig sind und deren (Zweit-)Impfung schon mindestens sechs Monate zurückliegt, ihre Auffrischungsimpfung im Impfzentrum Speyer erhalten. Diese Möglichkeit besteht noch bis zur Schließung der Landesimpfzentren zum 30. September 2021 während des offenen Impfangebots immer von Montag bis Freitag von 9 bis 17 Uhr.

    Anders als zunächst mitgeteilt, sind im Impfzentrum Speyer noch bis zu Schließung zum Monatsende auch Erstimpfungen möglich. Personen, die sich noch bis einschließlich Donnerstag erstimpfen lassen, erhalten ihre Zweitimpfung im Abstand von drei Wochen im Impfzentrum. Jene, die ihre Erstimpfung nach dem 9. September 2021 mit dem Impfstoff von BioNTech erhalten, müssen sich um den Zweitimpftermin bei einem niedergelassenen Arzt bemühen. Personen, die keine Hausarztpraxis haben, können sich unter der Telefonnummer 116 117 diesbezüglich an den ärztlichen Bereitschaftsdienst wenden.

    Alternativ wird im Speyerer Impfzentrum ab Freitag, 10. September 2021 auch der Impfstoff von Johnson & Johnson angeboten, bei dem schon eine einmalige Gabe für den vollständigen Impfschutz ausreicht.

  • 06.09.2021 Infektionscluster im Seniorenheim Am Adenauerpark

    Im Alten- und Pflegeheim Am Adenauerpark wurden im Rahmen einer Covid-19-Reihentestung in der Summe 24 Personen, darunter 16 Bewohner*innen, sechs Mitarbeiter*innen und zwei freie Mitarbeiter*innen, mittels PCR positiv auf das Coronavirus getestet. Von den Betroffenen waren 23 Personen seit April vollständig geimpft. Vier Bewohner*innen mussten zur stationären Behandlung in Krankenhäuser verbracht werden. Alle zwölf weiterhin betroffenen Bewohner*innen zeigen ebenfalls bisweilen leichte Symptome und erhalten entsprechende Medikamente zur Linderung. Sie stehen in der Einrichtung unter medizinischer Beobachtung. Die Mitarbeiter*innen sind bislang symptomfrei.

    „Die Booster- bzw. Auffrischungsimpfungen für Hochbetagte und Menschen mit eingeschränkter Immunabwehr starteten landesweit am 1. September. Das vorliegende Ausbruchsgeschehen im Seniorenheim Am Adenauerpark belegt deren Dringlichkeit: Bewohnerinnen und Bewohner sowie die Belegschaft des betroffenen Hauses sind zu fast einhundert Prozent seit April vollständig geimpft. Eine Auffrischung des Impfstoffs soll die Immunantwort wieder verstärken. Außerdem haben wir umgehend das zuständige Gesundheitsamt und das rheinland-pfälzische Gesundheitsministerium über das Infektionscluster informiert“, führt Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler aus.

    Schon die Zulassungsstudie des Impfstoffs von BioNTech/Pfizer kam zu dem Ergebnis, dass die Wirksamkeit der Schutzwirkung nach der zweiten Impfung leicht aber kontinuierlich nachlässt. In besonderem Maße waren davon alte und immungeschwächte Personen betroffen. Die Häufung der nun im Seniorenheim Am Adenauerpark festgestellten Infektionen trotz vollständiger Impfung scheint diese Ergebnisse zu unterstreichen. Sie legen nahe, dass eine zeitnahe dritte Booster- bzw. Auffrischungsimpfung vor allem bei der ehemaligen Priorisierungsgruppe 1 dringend erforderlich ist. Aus diesem Grund ist die Stadtverwaltung bereits mit diversen Partnern in Kontakt getreten, um die Möglichkeit der Booster- bzw. Auffrischungsimpfungen in den Seniorenreinrichtungen zu beschleunigen.

    Die grundsätzliche Wirksamkeit der Impfung sollte durch dieses Geschehen aber keinesfalls in Frage gestellt werden, denn betrachtet man die Infizierten- und insbesondere die Hospitalisierungsrate, so wird deutlich, dass aktuell in der weit überwiegenden Anzahl der Fälle Ungeimpfte betroffen sind. Bei Jüngeren verhindert die Impfung häufig eine Infektion und fast immer einen schweren Krankheitsverlauf. Ältere Personen, deren Immunantwort naturgemäß schwächer ausfällt, haben indes das höchste Risiko für Impfdurchbrüche und schwere Krankheitsverläufe, auch nach der Impfung – deshalb ist es besonders wichtig, dass sich die jüngeren Menschen, unter denen sich tendenziell noch viele Ungeimpfte befinden, impfen lassen.

    Das Seniorenheim Am Adenauerpark hatte bereits seit Beginn vergangener Woche ein Besuchsstopp verhängt, sodass eine Verschleppung der Infektionen nach außen unwahrscheinlich ist. Wie die Infektion in das Heim eingetragen wurde, ist unklar.

  • 03.09.2021 ASB führt Schnellteststation auf dem Festplatz weiter – Johanniter ziehen sich zurück

    Nach über 14.000 in Pflegeeinrichtungen und in der Teststation auf dem Festplatz durchgeführten Schnelltests, hat sich die Johanniter-Unfall-Hilfe e.V. dazu entschlossen, das Testzentrum auf dem Festplatz mit Ablauf des heutigen Tages zu schließen. Grund dafür ist, dass die rein ehrenamtlichen Einsatzkräfte mit dem dauerhaften Betrieb der Teststation an ihre Leistungsgrenze gekommen sind.

    Christian Kölsch, städtischer Koordinator der Schnelltestzentren und Andreas Wiedemann vom Arbeiter-Samariter-Bund (ASB) Speyer, sind allerdings zur Übereinkunft gelangt, dass der ASB den Testbetrieb auf dem Festplatz bereits ab Samstag, 4. September 2021 nahtlos weiterführen wird. Vorerst wir das Testzentrum künftig samstags und sonntags von 10 bis 16 Uhr geöffnet sein. Eine spätere Anpassung der Öffnungszeiten an das Testzentrum in der Seekatzstraße ist wahrscheinlich und wird rechtzeitig seitens der Stadt und des ASB kommuniziert.

    „Im Namen der Stadt bedanke ich mich bei den Ehrenamtlichen der Johanniter-Unfall-Hilfe, die in den letzten Wochen und Monaten Großartiges geleistet haben und der Stadt ein verlässlicher Partner waren. Auch Kräften des ASB danke ich für die seit Monaten unermüdlich geleistete Unterstützung und die stete Bereitschaft, immer wieder spontan einzuspringen, wenn sich kurzfristig der Bedarf ergibt“, unterstreicht Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler.

    Terminvereinbarungen für das Testzentrum auf dem Festplatz können weiterhin unter www.speyer.de/juh-festplatz vorgenommen werden.

  • 02.09.2021 Impfbus-Aktion des Landes verlängert – weitere Termine in Speyer

    Aufgrund der positiven Resonanz hat das Land Rheinland-Pfalz die Impfbus-Aktion in den September verlängert. Für Speyer sind gleich zwei Termine vorgesehen: am Dienstag, 7. September 2021 am Geschirrplätzel und am Samstag, 18. September 2021 am SEA LIFE (Im Hafenbecken 5). Von 8 bis 18 Uhr haben Impfwillige jeweils die Chance, sich spontan und ohne vorherige Terminvereinbarung impfen zu lassen. Es stehen die Vakzine von Johnson & Johnson und BioNTech sowie teilweise von Moderna zur Verfügung

    Das Angebot richtet sich insbesondere auch an Kinder und Jugendliche ab 12 Jahre, ihre Eltern und Verwandten. Geimpft wird nach dem bekannten Prinzip: „Hingehen, ausweisen und Schutzimpfung erhalten“. Mitzubringen ist der Personalausweis und nach Möglichkeit der Impfpass. Minderjährige können nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten eine Schutzimpfung erhalten.

    Weitere Informationen gibt es auf der Website des Landes Rheinland-Pfalz: https://corona.rlp.de/de/impfen/informationen-zur-corona-impfung-in-rheinland-pfalz/

  • Speyerer Sportler*innen sagen der Pandemie den Kamp an – Große Impfaktion des TSV Speyer 

    Mit Unterstützung der Stadt Speyer, des DRK Kreisverbands und der Feuerwehr, lädt der TSV Speyer alle Speyerer Sportvereine zu einer Impfaktion am Samstag, 18. September 2021 von 9 bis 17 Uhr ins Helmut-Bantz-Stadion ein. Geimpft wird mit Johnson & Johnson für Erwachsene und mit Biontech für Jugendliche ab 12 Jahren.

    „Wir möchten alle wieder ein Stück Normalität in unserem Leben und unsere Mitglieder haben durch die pandemiebedingten Trainingsausfälle Defizite erlitten. Wir möchten wieder in allen Abteilungen und Sportarten Training anbieten, deshalb ist es wichtig, dass wir uns durch die Impfung schützen und versuchen, eine weitere Ausbreitung dieses Virus zu unterbinden. Deshalb haben wir diese Aktion geplant – für unsere Sportlerinnen und Sportler sowie deren Familien und Freunde“, betont Angelika Wöhlert, Vorsitzende des TSV Speyer.

    Da für die Aktion Impfstoff bestellt werden muss, bittet der TSV um Anmeldung bis Anfang der Kalenderwoche 36 unter angelika.woehlert@web.de.

  • 26.08.2021 Coronabedingte Verstärkerfahrten im Schülerverkehr auch nach den Sommerferien

    Die Stadtverwaltung Speyer informiert, dass auch nach den Sommerferien – beginnend am ersten Schultag am Montag, 30. August 2021 – während der Hauptverkehrszeit zusätzliche Busse für die Schülerbeförderung eingesetzt werden.

    „Die Verstärkerfahrten haben sich in den vergangenen Monaten bewährt. Insbesondere mit Blick auf das neue Schuljahr, das für die Schülerinnen und Schüler hoffentlich weitestgehend in Präsenz stattfinden kann, ist es sinnvoll, das Angebot beizubehalten, um überfüllte Busse zuverlässig zu vermeiden. Das schafft für alle mehr Sicherheit“, unterstreicht Schuldezernentin Monika Kabs.

    Die Linien 507, 568, 572 und 573, die abschnittsweise einer starken Belastung ausgesetzt sind, werden weiterhin wie folgt unterstützt:

    Linie 507 (Harthausen – Hanhofen – Dudenhofen – Speyer):
    von Harthausen, Autohaus Engel: 07:08 Uhr
    nach Speyer, Karl-Leiling-Allee: 07:45 Uhr

    Linie 573 (Iggelheim – Speyer)
    von Iggelheim, Eisenbahnstraße Hin: 06:56 Uhr
    nach
    Speyer, Stadthalle Rück: 07:18 Uhr
    Leerfahrt nach Dudenhofen, Kirche

    Linie 507 (Dudenhofen – Speyer)
    von Dudenhofen, Kirche: 07:31 Uhr
    nach
    Speyer, Karl-Leiling-Allee: 07:53 Uhr

    Linie 568 (Römerberg – Speyer)
    von Mechtersheim (Römerberg), Trifelsstraße: 07:00 Uhr
    nach
    Speyer, Kolb Schulzentrum: 07:45 Uhr

    Linie 572 (Waldsee – Otterstadt – Speyer)
    von Waldsee, Friedhof: 07:01 Uhr
    nach
    Speyer, Karl-Leiling-Allee: 07:34 Uhr

  • 25.08.2021 Familientag im Impfzentrum Speyer am kommenden Samstag

    Am Samstag, 28. August 2021 findet von 10 bis 17 Uhr ein Familienimpftag im Impfzentrum in der Speyerer Stadthalle statt. An diesem Tag sind speziell Familien dazu aufgerufen, ohne vorherige Anmeldung oder Terminvereinbarung im Impfzentrum vorbeizuschauen und sich impfen zu lassen. Möglich ist das ab einem Alter von 12 Jahren.

    „Jede Impfung zählt – dass das auch bei jüngeren Menschen der Fall ist, zeigt aktuell die vergleichsweise hohe Inzidenz in den jüngeren Altersgruppen, in denen sich tendenziell noch viele Ungeimpfte befinden. Daher unterstützen wir die Idee des Landes Rheinland-Pfalz zu einem Familienimpftag und rufen alle Speyererinnen und Speyer, aber auch alle bislang ungeimpften Personen über die Grenzen unserer Stadt hinaus, dazu auf, das niederschwellige Impfangebot in der Stadthalle am kommenden Samstag zu nutzen“, führt Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler aus.

    „Das letzte Schuljahr und der ständige Wechsel zwischen Präsenz- und Fernunterricht haben alle sehr viel Kraft gekostet. Ich appelliere daher an Eltern und Jugendliche, die nun mögliche Impfung ab 12 Jahren für einen sicheren Start in ein neues Schuljahr ernsthaft in Erwägung zu ziehen und den Termin im Impfzentrum wahrzunehmen“, ergänzt Bildungsdezernentin Monika Kabs.

    Geimpft wird beim Familienimpftag mit dem Impfstoff von BioNtech/Pfizer. Die Zweitimpfung findet ab Montag, 20. September 2021, montags bis freitags zwischen 9 und 17 Uhr innerhalb des regulären Betriebs des Impfzentrums statt.

  • 19.08.2021 25. Corona-Bekämpfungsverordnung: 3-G für einen sicheren Herbst

    Das Land Rheinland-Pfalz hat in einer Mitteilung am heutigen Donnerstag, 19. August 2021 die 25. Corona-Bekämpfungsverordnung (25. CoBeLVO) verkündet, die am Montag, 23. August 2021 in Kraft tritt. 
    Die neue Landesverordnung setzt die Beschlüsse der Konferenz der Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten von vergangener Woche um. 

    Ab dem 23. August 2021 gilt in Rheinland-Pfalz:

    Ab einer Inzidenz von 35 greift die 3-G-Regel für Aktivitäten im Innenraum. Auf dieser Grundlage werden auch die Hochschulen ins Wintersemester starten und für Geimpfte, Genesene und Getestete wieder mehr Präsenzveranstaltungen anbieten.

    Wer nicht geimpft oder genesen ist, muss bei Aktivitäten in Innenräumen einen Test-Nachweis vorweisen können. Schülerinnen und Schüler sind hiervon ausgenommen, da sie im Rahmen eines verbindlichen schulischen Schutzkonzeptes regelmäßig getestet werden. Diese Regelung greift zukünftig ab einer 7-Tage-Inzidenz von 35.

    Der Test-Nachweis kann durch einen negativen Antigen-Schnelltest, der nicht älter als 24 Stunden ist, oder einen negativen PCR-Test, der nicht älter als 48 Stunden ist, erbracht werden.

    Die 3-G-Regel gilt ab dem 23. August u.a. für Besuche in Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen sowie Einrichtungen der Behindertenhilfe, der Innengastronomie, Teilnahme an Veranstaltungen und Festen (z. B. Informations-, Kultur- oder Sportveranstaltungen) in Innenräumen, bei der Inanspruchnahme körpernaher Dienstleistungen (z. B. Friseur, Kosmetik, Körperpflege) und bei der Beherbergung. Hier ist ein Test bei Anreise und danach alle 72 Stunden während des Aufenthalts notwendig.

    Beim Sport im Innenbereich ist die Testpflicht nach wie vor inzidenzunabhängig; die Trainerinnen und Trainer sind nicht mehr befreit.

    Offene Hochschulen: Mehr Präsenz-Veranstaltungen mit 3-G-Regel

    Die neue Corona-Bekämpfungsverordnung sieht vor, dass die Hochschulen wieder Präsenz-Veranstaltungen für Geimpfte, Genesene und Getestete anbieten können. Die Hochschulen erhalten darüber hinaus die Möglichkeit, Veranstaltungsräume entweder mit Abstand im Schachbrett-Muster oder ohne Abstand jedoch mit Maskenpflicht am Platz zu besetzen.

    Aus der Medien-Information der Staatskanzlei RLP vom 19.08.2021

  • 17.08.2021 Überschreitung der 7-Tages-Inzidenz von 35: Schutzmaßnahmen greifen

    Die 7-Tages-Inzidenz der Stadt Speyer lag laut den Zahlen des Landesuntersuchungsamtes (LUA) mit dem heutigen Dienstag an drei aufeinanderfolgenden Tagen über dem Wert von 35.
    Die für Einschränkungen maßgeblichen Meldedaten des Robert-Koch-Instituts erfolgen immer zeitversetzt um einen Tag zu den Zahlen des LUA.   
    Somit werden auf Basis der 24. CoBeLVO des Landes Rheinland-Pfalz am übernächsten Tag, also ab Freitag, 20. August 2021 folgende Schutzmaßnahmen in Kraft treten:

    Veranstaltungen in geschlossenen Räumen sind nur noch mit maximal 350 Teilnehmer*innen und Veranstaltungen im Freien mit maximal 500 Teilnehmer*innen zulässig.

    Zudem greift die Maskenpflicht im Schulunterricht. Da die Schulen in Rheinland-Pfalz noch bis zum 27. August 2021 in den Sommerferien sind, gilt diese Regelung lediglich für die Sommerschulen. In Speyer sind davon die Siedlungsschule und die Berufsbildende Schule betroffen.

  • 16.08.2021 Steigende Inzidenz in Speyer – Appell an Reiserückkehrer*innen

    Über das vergangene Wochenende kam es in Speyer zu einem signifikanten Anstieg der Sieben-Tage-Inzidenz. Die von Freitag bis Sonntag gemeldeten 15 Neuinfektionen sorgen heute bereits den zweiten Tag in Folge für eine Inzidenz von 53,4. Nach den für mögliche Einschränkungen maßgeblichen Zahlen des Robert-Koch-Instituts wird die Stadt Speyer somit am morgigen Dienstag, 17. August 2021, den zweiten Werktag in Folge eine Inzidenz von über 50 aufweisen. Die Stadtspitze befindet sich derzeit in Abstimmung mit dem rheinland-pfälzischen Gesundheitsministerium, um auszuloten ob und gegebenenfalls welche weiteren Schritte zu veranlassen sind.

    Die in Kalenderwoche 32 gemeldeten Neuinfektionen sind gemäß Auskunft des Gesundheitsamtes des Rhein-Pfalz-Kreises auf ein Infektionsgeschehen in einer Familie mit sechs Personen zurückzuführen, die sich kürzlich im Ausland aufgehalten haben, auf vier Fälle in der Aufnahmeeinrichtung für Asylbegehrende – wobei hier ausschließlich Neuankommende betroffen sind, die direkt von den übrigen Bewohner*innen separiert wurden – sowie auf drei weitere Reiserückkehrer*innen, die in keinem bekannten Verhältnis zueinander stehen. Die übrigen Fälle sind diffus. Die Untere Infektionsschutzbehörde wird im Zusammenhang mit der Quarantäneüberprüfung nun den Impfstatus aller positiv getesteten Personen ermitteln. Bei den bereits bekannten Daten zeigt sich allerdings schon jetzt, dass vornehmlich ungeimpfte Personen betroffen sind.

    „Es ist sehr bedauerlich, dass die Infektionszahlen in Speyer nun wieder sprunghaft angestiegen sind“, bedauert Beigeordnete Irmgard Münch-Weinmann. „Umso mehr gilt es nun, dieser Entwicklung frühzeitig entgegenzuwirken. Ich appelliere daher eindringlich an alle Bürgerinnen und Bürger: Machen Sie von unserem breiten Schnell- und PCR-Testangebot Gebrauch und lassen Sie sich nach Möglichkeit impfen – es gibt in der Stadt und der Region aktuell viele niedrigschwellige Angebote für jede Person mit Wohnsitz in Deutschland“, so Münch-Weinmann weiter.

    Seit dem 1. August 2021 sind alle Personen ab 12 Jahren, die nach Deutschland einreisen verpflichtet, einen negativen Corona-Test oder eine Impf- oder Genesenenbescheinigung vorzuweisen – unabhängig davon aus welchen Land oder mit welchem Verkehrsmittel die Einreise erfolgt. Antigentests dürfen hierbei maximal 48 Stunden alt sein, PCR-Tests 72 Stunden. Einreisende aus einem Virusvariantengebiet müssen unabhängig von ihrem Impf- oder Genesenenstatus grundsätzlich einen negativen Corona-Test vorweisen. Hier gelten 72 Stunden für den PCR-Test und 24 Stunden für den Antigentest. Ob das Urlaubsland einen Status als Virusvarianten- oder  Hochinzidenzgebiet hat, kann auf der Website des Auswärtigen Amts eingesehen werden (https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/reise-und-sicherheitshinweise).

    Anmelde- und Quarantänepflichten gelten weiterhin für Einreisende aus Hochrisikogebieten und Virusvariantengebiete. Personen, die aus einem Virusvariantengebiet nach Deutschland einreisen, müssen sich in eine 14-tägige Quarantäne begeben. Nicht geimpfte oder nicht genesene Personen, die aus Hochrisikogebieten nach Deutschland einreisen, müssen sich für zehn Tage in Quarantäne begeben. Beendet werden kann diese frühestens ab dem fünften Tag durch Übermittlung eines negativen Testnachweises. Bei unter 12-Jährigen endet die Quarantäne automatisch nach fünf Tagen, sofern kein positives Testergebnis vorliegt.

    Alle wichtigen Informationen zum Coronavirus sowie zu den Test- und Impfangeboten sind unter www.speyer.de/corona zu finden.

  • 13.08.2021 Sonderimpfaktion um „offene Impfstunde“ ergänzt

    Die Stadtverwaltung informiert, dass die Sonderimpfaktion der städtischen Betriebsärztin Dr. Stephanie Grabs am Samstag, 14. August 2021 um eine „offene Impfstunde“ ohne vorherige Terminvereinbarung von 10.00 bis 11.00 Uhr ergänzt wurde.

    Eine Anmeldung über das Terminportal für die morgige Impfaktion ist ab sofort nicht mehr möglich.

    Aus organisatorischen Gründen findet die gesamte morgige Impfaktion nicht wie ursprünglich geplant in der Stadthalle, sondern in der Praxis von Dr. Stephanie Grabs (Eselsdamm 46) statt. Die betroffenen Personen werden gesondert informiert.

    Alle Impfwilligen mit Wohnsitz in Deutschland können sich im Rahmen dieser Impfaktion impfen lassen.          
    Die Erstimpfung am Samstag erfolgt mit dem Impfstoff von AstraZeneca, für den Zweittermin wird das Vakzin von Biontech/Pfizer verimpft.

  • 10.08.2021 Sonderimpfaktion mit Johnson & Johnson beim Sommerfest des Kneipp-Vereins am Samstag, 14. August

    Der Kneipp-Verein bietet in Kooperation mit dem DRK Kreisverband Speyer am Samstag, 14. August 2021 im Rahmen seines jährlichen Sommerfests eine Sonderimpfaktion an. Von 14 bis 17 Uhr können sich Impfwillige über 18 Jahren und mit Wohnsitz in Deutschland im Kneipp-Kräutergarten in der Spitalgasse (hinter dem ehemaligen Stiftungskrankenhaus) durch das mobile Team des DRK mit dem Vakzin von Johnson & Johnson, bei dem bereits eine einmalige Gabe für den vollen Impfschutz ausreicht, impfen lassen.

    Eine vorherige Terminvereinbarung ist nicht erforderlich. Impfwillige werden gebeten, ihren Personalausweis oder Reisepass und, sofern vorhanden, den Impfpass mitzubringen.

  • 06.08.2021 Einfach impfen lassen: Impfaktionen in Speyer 

    Die Stadtverwaltung Speyer weitet in der kommenden Woche ihre niedrigschwelligen Impfangebote weiter aus.

    „Der Wendepunkt der Impfkampagne ist längst überschritten. Waren zunächst die Impfdosen nur begrenzt verfügbar, ist inzwischen ein ausreichendes Kontingent vorhanden, jedoch lässt sich in den letzten Wochen leider eine gewisse Impfmüdigkeit bei den noch ungeimpften Bürgerinnen und Bürgern feststellen. Da wir als Stadt davon überzeugt sind, dass die Impfung neben den umfangreichen Schutzmaßnahmen der Schlüssel zum langfristigen Erfolg im Kampf gegen die Pandemie ist, wollen wir in Speyer weiterhin unkomplizierte Impfangebote schaffen“, so Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler.

    So ermöglichen die Stadt und die städtische Betriebsärztin Dr. Stephanie Grabs am Samstag, den 14. August 2021 von 10.00 bis 13.00 Uhr in der Stadthalle (Obere Langgasse 33) eine Sonderimpfaktion. Die Erstimpfung erfolgt mit dem Impfstoff von AstraZeneca, für den Zweittermin wird das Vakzin von Biontech/Pfizer verimpft.
    Der Termin für die Zweitimpfung ist für Samstag, den 11. September 2021 um die gleiche Zeit wie der jeweilige Termin für die Erstimpfung angesetzt.   
    Alle Impfwilligen mit Wohnsitz in Deutschland können sich ab sofort unter www.speyer.de/termine für einen Impftermin registrieren.   

    „Da nach aktuellen Studienerkenntnissen sowie der Empfehlung der STIKO die Immunantwort nach heterologem Impfschema, also einer Kombination aus Vektor- und mRNA-Impfstoff, einer homologen Impfserie deutlich überlegen ist, haben wir uns bei der Impfaktion am 14. August für diese Vorgehensweise entschieden“, erläutert Dr. Stephanie Grabs.

    Außerdem wird das „Offene Impfen“ im Impfzentrum über den 22. August hinaus verlängert, sodass Erstimpfungen ohne Terminvergabe noch bis zum 3. September 2021 möglich sind. Da seit dieser Woche von Seiten des Landes Rheinland-Pfalz der Impfabstand auf drei Wochen verkürzt wurde, kann die Zweitimpfung noch vor Schließung des Impfzentrums am 30. September 2021 erfolgen.

    „Die erste Woche des spontanen Impfens war sehr erfolgreich“, freut sich die Stadtchefin. „157 Erst- und 52 Zweitimpfungen wurden vorgenommen. Besonders erfreulich ist, dass wir auch die Gruppe der unter 18-Jährigen erreichen konnten: In dieser Altersgruppe konnten seit dem 3. August 20 Personen geimpft werden.“    
    Seit dem 3. August 2021 ist in Folge des Beschlusses Gesundheitsministerinnen und –minister des Landes Rheinland-Pfalz auch im Speyerer Impfzentrum eine Impfung der 12- bis 17-Jährigen möglich. Voraussetzung ist die Begleitung eine*r Erziehungsberechtigten sowie ein ärztliches Aufklärungsgespräch.

    Eine weitere Impfaktion steht seitens des Landes Rheinland-Pfalz an: Seit dem 2. August sind in Zusammenarbeit mit dem Deutschen Roten Kreuz und in Kooperation mit den Supermarktketten Aldi, Edeka, Penny, Rewe und Wasgau sechs Impfbusteams in Rheinland-Pfalz mit rund 200 Impfterminen auf Supermarktparkplätzen unterwegs und sorgen für einen unkomplizierten Zugang zur Corona-Schutzimpfung.

    Am Dienstag, 10. August 2021 hält der Impfbus auch in Speyer. Von 8.00 bis 12.00 Uhr findet auf dem Parkplatz von Edeka Stiegler (Am Rübsamenwühl 4) die offene Impfaktion ohne Terminvereinbarung statt.

    Gewählt werden kann zwischen dem Vakzin von Johnson & Johnson und Biontech. Die anstehenden Zweitimpfungen sind für alle Impflinge durch einen erneuten Besuch des Impfbusses oder alternativ im Speyerer Impfzentrum gesichert. Bei Johnson & Johnson ist keine Zweitimpfung nötig. 

    Alle Informationen zur Landes-Aktion gibt es unter www.corona.rlp.de/de/impfbus.

    Eine Übersicht über aktuelle Impfaktionen in der Stadt Speyer findet sich unter www.speyer.de/impfaktionen-speyer.


  • 09.08.2021 Schließung des Schnelltestzentrums des Pflegeteams Handermann & Schäfer  

    Die Stadtverwaltung informiert, dass das Schnelltestzentrum des Pflegeteams Handermann & Schäfer am Berliner Platz aufgrund gesunkener Nachfrage ab dem morgigen Samstag, 7. August 2021 geschlossen ist.

    Die ebenfalls am Berliner Platz gelegene Erlich-Apotheke (Fünfkirchener Weg 3) bietet nach wie vor Schnelltestungen auf das Coronavirus an.

    Die Öffnungszeiten der Erlich-Apotheke sind:

    montags bis freitags, von 8.00 bis 10.30 Uhr und von 15.00 bis 18.00 Uhr
    samstags, von 8.30 bis 11.00 Uhr
    Terminvereinbarung ist vor Ort oder unter www.erlich-apotheke.de möglich.

    Eine Übersicht über alle Schnelltestangebote in Speyer gibt es auf der städtischen Homepage hier

  • 05.08.2021 Belüftungsstrategie an Speyerer Schulen: Stadt führt zu Beginn des neuen Schuljahrs CO2-Ampel-System ein

    Am 30. August sind die Sommerferien in Rheinland-Pfalz vorbei und die Schule geht wieder los. Damit Präsenzunterricht auch bei potenziell weiter ansteigenden Infektionszahlen gerade im Herbst möglich ist, bereiten sich auch die Stadt und die Speyerer Schulen entsprechend vor. Bis eine flächendeckende Ausstattung mit stationären raumlufttechnische Anlagen gewährleistet werden kann, werden die Schulen ergänzend zum regelmäßigen Lüften der Klassenräume mit CO2-Ampeln und teils mobilen Luftfiltergeräten bestückt. Diese Maßnahme erfolgt zusätzlich zu einem Pilotprojekt, das vom TÜV Hessen begleitet wird und das seit Februar 2021 alle Speyerer Grund- und Förderschulen mit insgesamt 25 mobilen Luftfilteranlagen eines ortsansässigen Unternehmens ausgestattet hat.

    Mitte Juni 2021 wurde darüber hinaus ein Förderprogramm für sogenannte stationäre raumlufttechnische Anlagen (RLT-Anlagen) für die städtischen Kitas und öffentlichen Schulen bereitgestellt. Gefördert werden die Investitionsausgaben sowie die Ausgaben für Planung und Montage in Höhe von bis zu 80 Prozent der förderfähigen Ausgaben. Die maximale Förderung beträgt 500.000 Euro pro (Schul-)Standort.

    Das Gebäudemanagement der Stadt prüft aktuell unter der Beteiligung der Bauverwaltung die Möglichkeiten der Umsetzung des bundesweiten Förderprogramms.

    Da die bautechnische Umsetzung für die stationären Geräte nach derzeitiger Einschätzung des städtischen Gebäudemanagements erst im Spätjahr 2022 abgeschlossen sein dürfte, setzt sich die Stadt Speyer bis dahin für alternative Belüftungsstrategien ein.  

    „Das Förderprogramm der Bundesregierung ist begrüßenswert, allerdings wurden leider die Fehler aus dem letzten Jahr wiederholt und die Förderung der Mittel zum Infektionsschutz in Schulen zu spät in Gang gesetzt“, bedauert Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler. „Eine frühzeitige Initiative wäre zielführender gewesen, damit die Maßnahmen rechtzeitig von den Kommunen hätten umgesetzt werden können.“

    „Hinzu kommt, dass für mobile Lüftungsanlagen bislang keine finanziellen Fördermittel zur Verfügung gestellt werden. Allerdings können mobile Luftfilter in erster Linie auch nur eine Ergänzung sein und ersetzen auf keinen Fall das Fensterlüften. Einen wertvollen Infektionsschutz leistet erst ein Mix aus diversen Vorsichtsmaßnahmen“, so Bürgermeisterin Monika Kabs.

    So werden als Interimslösung in den fünf öffentlichen Grund- und Förderschulen sowie zunächst in den Klassenstufen 5 und 6 der drei städtischen Gymnasien, der beiden Realschulen plus und der IGS in Speyer CO2-Ampeln eingerichtet, mit deren Hilfe die Raumluftqualität bestimmt werden kann. 

    „Wird eine vorgegebene Schwelle überschritten, ist manuelles Lüften der Klassenräume angesagt“, erläutert Bildungsdezernentin Monika Kabs. „Hier sind wir mit den Stadtwerken in guten Gesprächen, wie dieses System zeitnah umgesetzt werden kann.“

    Im Weiteren sollen die Speyerer Schulen sukzessiv mit stationären Belüftungsfiltern ausgestattet werden. Davon ausgenommen sind Schulen wie die GS Zeppelin (die aber Teil eines Pilotprojekts mit mobilen Geräten ist) oder das Gymnasium am Kaiserdom, die in denkmalgeschützten Gebäuden angesiedelt sind und der Einbau von stationären Lüftungsgeräten somit nicht möglich ist. Das GaK wird dafür zunächst mit 15 mobilen Geräten ausgestattet.   
    Das FMSG hat in Kooperation mit der Elternschaft ein eigenes Projekt nach dem Lüftungsanlagen-Selbstbaumodell des Max-Planck-Instituts initiiert.

    Die CO2-Ampeln und mobilen Lüftungsanlagen sollen spätestens zum 1. September 2021 vor Ort sein, voraussichtlich können die Schulen aber schon von Beginn an mit den unterstützenden Geräten ins neue Schuljahr starten.

  • 03.08.2021 Impfung von 12- bis 17-Jährigen ab sofort im Speyerer Impfzentrum möglich

    Bislang hatten in Rheinland-Pfalz-Pfalz 12- bis 17-Jährige bei Kinderärzt*innen und niedergelassenen Ärzt*innen Zugang zu einem Impfangebot.

    Nach gestrigem Beschluss der Konferenz der Gesundheitsminister*innen (GMK) ist dies nun auch in Impfzentren möglich.

    Auch das Speyerer Impfzentrum bietet ab sofort Impfungen für Kinder und Jugendliche dieser Altersklasse mit dem Vakzin von Biontech/Pfizer an. Die Impfungen können nach vorgegangenem ärztlichen Beratungsgespräch und individueller Risikoakzeptanz und wenn der oder die Impfwillige von eine*r Erziehungsberechtigten begleitet wird, erfolgen.
    Die Impfungen im Impfzentrum können derzeit ohne vorherige Terminvereinbarung erfolgen. Der Altersnachweis ist u.a. über die Geburtsurkunde oder die Gesundheitskarte zu erbringen.

    „Ich begrüße den gestrigen Beschluss der Gesundheitsministerinnen und Gesundheitsminister, denn es ist die Herdenimmunität, die aus der Pandemie herausführt und dabei steht das Impfen an oberster Stelle. Auch bei jungen, bislang gesunden Menschen kann das Coronavirus schwerwiegende Folgen haben, weshalb eine Impfung für Menschen dieser Altersgruppe einen wertvollen individuellen Schutz, aber letztlich auch einen Schutz für die gesamte Gesellschaft bieten kann. Die Entscheidung für eine Impfung sollte jedoch von Fall zu Fall nach der Risikoabschätzung durch ein Gespräch der Eltern mit einem Arzt oder einer Ärztin getroffen werden. Daher haben wir in Speyer selbstverständlich ein Ärzteteam vor Ort im Impfzentrum, das für die Aufklärung und Beratung zur Verfügung steht“, betont Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler.

    Derzeit ist es im Speyerer Impfzentrum zunächst vom 2. August bis 3. September 2021 für alle Bürger*innen mit Wohnsitz in Deutschland möglich, ohne vorherige Terminvergabe mit dem Vakzin von Biontech/Pfizer geimpft zu werden.

    Die Stadtverwaltung verweist zudem erneut auf die Impfaktionen am kommenden Wochenende: Am Freitag, 6. August auf dem Berliner Platz und am Samstag, 7. August 2021 auf dem Festplatz können sich alle Bürger*innen mit Wohnsitz in Deutschland ohne vorherige Terminvereinbarung impfen lassen.       
    Geimpft wird an beiden Tagen das Vakzin von Johnson&Johnson, bei dem ein einmaliger „Piks“ für den vollen Impfschutz ausreichend ist.

  • 30.07.2021 Schnelltestzentrum auf dem Festplatz vom 2. bis 22. August geschlossen

    Die Stadtverwaltung informiert, dass das Schnelltestzentrum der Johanniter-Unfall-Hilfe e.V. auf dem Festplatz vom 2. bis 22. August 2021 geschlossen ist.
    Die ehrenamtlichen Kräfte gehen nach über sechs Monaten Dauereinsatz und zuletzt der tatkräftigen Unterstützung im Hochwassergebiet in die Sommerpause.

    Dank der zahlreichen Teststellen bleibt ein flächendeckendes Schnelltestangebot in Speyer weiter bestehen. Eine Übersicht aller Schnelltestmöglichkeiten in Speyer findet sich auf der städtischen Homepage unter www.speyer.de/schnelltest oder in der „MeinSpeyer-App“ der Stadtwerke Speyer.

  • 28.07.2021 Impfzentrum: Impfen ohne Terminvereinbarung im August 

    (Pop-up-)Impfzentrum vom 2. August bis 3. September ohne Terminvergabe

    Neben der generellen Impfbereitschaft haben auch die frühzeitige Einbeziehung von Haus- und Betriebsärzten in die Impfkampagne der Stadt sowie zahlreiche Sonderimpfaktionen zur hohen Impfquote der Stadt beigetragen.
    Daher sind auch künftig weitere, niedrigschwellige Angebote geplant:

    So etabliert die Stadt in Zusammenarbeit mit dem DRK Kreisverband Speyer am Freitag, 6. August 2021 auf dem Berliner Platz und Samstag, 7. August 2021 auf dem Festplatz ein Pop-up-Impfzentrum. Zum „Offenen Impfen“ sind alle Impfwilligen, unabhängig von ihrem Wohnsitz, eingeladen und können sich an diesen beiden Tagen zwischen 9 und 12 Uhr ohne vorherige Terminvereinbarung impfen lassen.

    Des Weiteren wird es ab dem 2. August 2021 zunächst bis zum 22. August für alle Impfwilligen möglich sein, ohne Terminvereinbarung für eine Impfung direkt zum Impfzentrum zu kommen. Das Impfzentrum ist ab kommender Woche von Montag bis Freitag von 9.00 bis 17.00 Uhr geöffnet; je nach Nachfrage werden die Öffnungszeiten entsprechend angepasst. Geimpft wird das Vakzin von Biontech/Pfizer; der Zweittermin findet vier Wochen später statt.
    Impfwillige werden gebeten, ihren Personalausweis oder Reisepass und wenn möglich, auch den Impfpass und die Krankenkassenkarte mitzubringen.

  • 28.07.2021 Oberbürgermeisterin erfreut über hohe Impfquote

    Von der Gesamtbevölkerung haben in Speyer mittlerweile 62,65 Prozent den vollen Impfschutz erhalten. Mit einer Impfquote von 74,6 Prozent der vollständig geimpften Bürger*innen über 18 Jahren ist Speyer Spitzenreiter im Land Rheinland-Pfalz. Das zeigt das Impfquotenmonitoring des Landes vom 26. Juli 2021. 

    „Dass Speyer derzeit Vorreiter bei den Corona-Schutzimpfungen ist, freut mich besonders“, so Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler. „Denn das zeigt, dass wir in unserer Stadt eine sehr hohe Impfbereitschaft und Solidarität haben, nicht nur sich selbst, sondern auch andere vor einer Infektion bestmöglich zu schützen.“

    „Insbesondere die hohe Impfquote bei den über 80-Jährigen ist immens wichtig, da die vulnerable Gruppe ein erhöhtes Risiko eines schweren Krankheitsverlaufs trägt und daher auch einen erhöhten Schutz bedarf“, erläutert Bürgermeisterin und Sozialdezernentin Monika Kabs. So haben 83,57 Prozent der Menschen zwischen 80 und 84 Jahren sowie 77,54 Prozent der 85- bis 89-Jährigen den vollen Impfschutz erhalten.

    Das Monitoring lässt seit diesem Monat statistisch gestützte Rückschlüsse über die tatsächliche Höhe der Impfquote in Speyer sowie eine Klassifizierung nach Altersklassen zu, da auch Bürger*innen erfasst werden, die zwar in Speyer wohnhaft, aber außerhalb geimpft wurden. Für eine weiterhin bestehende statistische Unschärfe sorgen allerdings die Daten der Kassenärztlichen Vereinigung.

    „Mit der hohen Impfquote haben wir zwar eine positive Ausgangslage, allerdings reicht diese, wie Wissenschaft und Medizin immer wieder betonen, bei weitem nicht aus, um sicher durch die zweite Jahreshälfte zu kommen“, gibt die Stadtchefin zu bedenken. „Daher appelliere ich nochmals an alle, die bisher noch nicht über einen Impfschutz verfügen: Lassen Sie sich impfen und tragen Sie so dazu bei, dass wir im Herbst nicht die gleichen Einschränkungen erfahren müssen wie im letzten Jahr. Wir alle haben den weiteren Verlauf der Pandemie maßgeblich selbst in der Hand und das beste Gegenmittel ist die Schutzimpfung.“

  • 08.07.2021 Straßenmusik wieder erlaubt

    Aufgrund der inzwischen stabil niedrigen Inzidenz und der allgemein gelockerten Corona-Maßnahmen, ist Straßenmusik in Speyer ab sofort wieder gemäß der bekannten vorgaben erlaubt.

    Diese ergeben sich aus der Sondernutzungssatzung der Stadt Speyer, gemäß welcher Straßenmusik werktags, aber ausdrücklich nicht an Sonn- und Feiertagen, zwischen 9:00 Uhr und 12:00 Uhr und zwischen 15:00 Uhr und 18:00 Uhr auf folgenden Plätzen erlaubnisfrei zulässig ist:

    • Postplatz
    • Platz am Altpörtel
    • Platz an der Alten Münze.

    Es darf längstens 30 Minuten am selben Standplatz gespielt werden, danach muss der Spielort gewechselt werden und darf innerhalb desselben Tages nicht zum wiederholten Male von denselben Musizierenden genutzt werden. Das bedeutet, dass Musiker*innen ohne explizite Erlaubnis also maximal 1,5 Stunden pro Tag auf der Maximilianstraße spielen können.

    Für sowohl örtlich als auch zeitlich als auch in der Ausgestaltung darüber hinausgehende musikalische Darbietungen ist bei der Umweltabteilung eine lärmschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung zu beantragen.

  • 02.07.2021 Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler erfreut über hohe Impfquote in Speyer

    Am Freitag, 2. Juli 2021, hat das Land Rheinland-Pfalz der Stadt Speyer ein Impfquotenmonitoring mit Stand vom 30. Juni 2021 übermittelt. Gemäß diesem haben bereits 69,32 Prozent der Menschen über 18 Jahren mit Wohnort Speyer ihre Erstimpfung erhalten. Bei 47,63 Prozent dieser Menschen konnte die Impfserie bereits abgeschlossen werden, sodass vollständiger Impfschutz besteht.

    „Die hohe Impfquote in unserer Stadt stimmt mich hoffnungsvoll, dass wir bald die sogenannte Herdenimmunität erreichen und uns dies den dauerhaften Ausweg aus der Corona-Pandemie ebnet“, betont Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler. „Fast 70 Prozent der Menschen in unserer Stadt sind erstgeimpft – das spricht für eine erfreulich hohe Impfbereitschaft. Umso wichtiger ist mir der Appell an die Menschen, die sich bislang noch nicht impfen lassen haben: Lassen Sie sich impfen, schützen Sie sich und andere und tragen Sie dazu bei, dass wir diese Pandemie so schnell wie möglich hinter uns lassen können. Sollten Sie sich bewusst gegen die Impfung entschieden haben, bitte ich Sie, diese Entscheidung angesichts der seit über einem halben Jahr laufenden Impfkampagne, die uns zeigt, dass die Impfstoffe wirksam und sicher sind, zu überdenken“, so Seiler weiter.

    Bisher hatte die Stadt Speyer nur Zugriff auf die statistischen Daten derjenigen Personen, die im Speyerer Impfzentrum geimpft wurden, die aber nicht unbedingt in Speyer wohnhaft sind. Bürger*innen der Stadt, die außerhalb geimpft wurden, konnten in der Statistik bislang nicht erfasst werden. Das Monitoring, dass das Land Rheinland-Pfalz nun zur Verfügung gestellt hat, lässt erstmals statistisch gestützte Rückschlüsse über die tatsächliche Höhe der Impfquote in Speyer zu. Für eine weiterhin bestehende statistische Unschärfe sorgen allerdings die Daten der Kassenärztlichen Vereinigung. Diese betrifft all jene, die bei einem niedergelassenen Art oder einer niedergelassenen Ärztin geimpft wurden. Dadurch, dass die Daten in aggregierter Form übermittelt werden, sind keine Aussagen über den Wohnort des Impflings möglich. Die Aufschlüsselung der Impfungen erfolgt nach dem Ort der Impfung je Landkreis.

    Die genauen statistischen Auswertungen des Landes Rheinland-Pfalz können den obern unter "Impfzentrum" verlinkten pdf-Dateien entnommen werden (Quelle: Impfdokumentation Rheinland-Pfalz).

  • 28.06.2021 Stadtvorstand spricht sich für die Nutzung des digitalen Impfnachweises aus – Digitalisierung sorgt für leichtere Kontrollen

    Seit fast zwei Wochen erhalten alle Impflinge nun bereits beim Termin im Speyerer Impfzentrum einen QR-Code, mit dem sie sich ihren personalisierten digitalen Impfnachweis schnell und unkompliziert auf ihr Smartphone laden können. Hierfür wird lediglich die neue CovPass-App, die luca-App oder die Corona-Warn-App benötigt, die kürzlich ein entsprechendes Update erhalten hat.

    „Die sinkenden Infektionszahlen ermöglichen uns allen die Rückkehr zu etwas mehr Normalität, dennoch sind weiterhin Schutzmaßnahmen erforderlich. Um die Einhaltung dieser möglichst schnell und einfach zu überwachen und um Infektionsquellen und –gefahren früh zu erkennen und rechtzeitig zu reagieren, möchte ich alle Speyererinnen und Speyerer erneut dazu aufrufen, die Corona-Warn-App, die regelmäßig Updates und neue Funktionen erhält, und/oder die CovPass-App und die luca-App zu nutzen“, so der Appell von Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler.

    „Man kann der Corona-Pandemie nichts Positives abgewinnen, allerdings hat sie uns im Bereich der Digitalisierung vorangebracht, weil sie und dazu gezwungen hat, wichtige Themen und Problemstellungen schnell und effizient anzugehen. Der digitale Impfnachweis ist ein weiteres gelungenes Beispiel dafür, wie uns digitale Tools bei der Pandemiebekämpfung unterstützen können, in dem sie notwendige Prozesse vereinfachen und schneller machen – für ein sicheres Miteinander trotz Pandemie“, betont Digitalisierungsbeigeordnete Sandra Selg.

    Auch für all jene, die verpflichtet sind, Impfzertifikate zu überprüfen, beispielsweise die Kontrollorgane von Polizei und Ordnungsamt oder Gastronomietreibenden in der Innengastronomie, bedeutet der digitale Impfnachweis eine große Erleichterung. Mit der CovPassCheck-App kann der digitale Impfnachweis mit nur einem Scan auf Gültigkeit überprüft und ohne Zeitverzug festgestellt werden, ob schon vollständiger Impfschutz besteht – die häufig zeitaufwändige Kontrolle des Impfpasses entfällt. Auch Fälschungen sind somit kaum mehr möglich, was für die Allgemeinheit mehr Sicherheit bedeutet. Perspektivisch sollen so auch Genesenen- und Testzertifikate überprüft werden können.

    Die CovPass-App, die CovPassCheck-App, die Corona-Warn-App und die luca-App können kostenlos im App-Store, Google Play Store und der AppGallery heruntergeladen werden.

  • 25.06.2021 Absage des Altstadtfests 2021

    Die Stadtverwaltung Speyer informiert, dass das Altstadtfest aufgrund der weiterhin andauernden Corona-Pandemie leider auch in diesem Jahr abgesagt werden muss.

    „Ein Altstadtfest so wie wir es kennen und lieben – mit vollen Gassen und viel Trubel von der Sonnenbrücke bis zum Fischmarkt – ist unter der weiterhin erforderlichen Einhaltung von Abstand- und Hygieneregeln sowie einer Personenbegrenzung inklusive Kontakterfassung nicht möglich. Auch mit Blick auf die sich weiter ausbreitende hochansteckende Delta-Variante des Coronavirus hat sich der Verwaltungsstab der Stadt Speyer zu diesem Schritt entschlossen“, führt Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler aus. „Trotzdem werden wir versuchen, am Altstadtfestwochenende eine Alternative zu finden – je nach Infektionslage in Form einer Veranstaltung oder einer Aktion“, so die Stadtchefin weiter.

    Das nächste Altstadtfest soll am 9. und 10. September 2022 stattfinden.

  • 21.06.2021 Zweite Drive-Thru-Impfaktion: 2563 Dosen des Vakzins von Johnson & Johnson verimpft

    Am gestrigen Sonntag, 20. Juni 2021, endete am frühen Abend die zweite große Drive-Thru-Impfaktion, die federführend von Prof. Dr. Gerald Haupt und Peter Bödeker organisiert und von der Stadtverwaltung und vielen weiteren Partnern unterstützt wurde.
    Auf den Parkplätzen von BÖ Fashion und EDEKA Stiegler wurden insgesamt 2.563 Dosen des Vakzins von Johnson & Johnson verimpft.

    Anders als bei der ersten Aktion wurde der Kreis der impfberechtigten Bürger*innen eingegrenzt sowie durch Terminvergabe geregelt. Auch die Verkehrsführung verlief aufgrund umfangreicher Planung, die auf den Erfahrungen der ersten Aktion basierten, reibungslos.

     „Die Organisation und Durchführung der Impfaktion war ein enormer Kraftakt – nach einem Blick in die vielen freudigen Gesichter der heute Geimpften hat sich dieser aber mehr als gelohnt“, so Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler am gestrigen Sonntag. „Ich freue mich sehr, dass die Aktion von Beginn bis zum Schluss reibungslos verlief und danke allen Beteiligten, die dies ermöglicht haben, für ihren Einsatz und die hervorragende Arbeit! Insbesondere den Hauptorganisatoren Prof. Dr. Gerald Haupt und Peter Bödeker, aber auch den städtischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, der Polizei, den medizinischen Fachkräften und selbstverständlich den vielen freiwilligen Helferinnen und Helfern, die u.a. mit Mineralwasser für Abkühlung bei den warmen Temperaturen gesorgt haben.“

    Von den 2563 Impflingen klagten zwischenzeitlich rund 20 über Kreislaufprobleme, die aber laut den medizinischen Fachkräften, die eine unmittelbare Versorgung sicherstellten, nicht auf die Impfung, sondern u.a. auf die Wetterbedingungen und Flüssigkeitsmangel zurückzuführen waren und gut beherrscht werden konnten.

    Das St. Vincentius Krankenhaus, Ludwig-Apotheke, EDEKA Stiegler, Zelt Seibert, It's Gelato Tolone, Picobello, Bäckerei Wilhelmi, Toi Toi & Dixi Sanitärsysteme und Spira Bau unterstützten die Aktion.          
    Hinzu kamen zahlreiche ehrenamtliche und freiwillige Helfer*innen wie die gesamte Familie Bödeker, die an den Planungen sowie der Organisation vor Ort maßgeblich beteiligt war.

    „Die gesamte Aktion war von erstklassigem Teamwork geprägt und wurde so zu einem vollen Erfolg“, erklärt Peter Bödeker begeistert. „Der Zusammenhalt, der in dieser Stadt herrscht, wurde so wieder einmal deutlich: Alle haben mit angepackt und waren sofort zur Stelle, wenn Unterstützung notwendig war. Da können die etlichen Helferinnen und Helfer wirklich stolz auf sich sein.“

     „Mit den rund 2500 Impfungen konnte ein weiterer Meilenstein in der Impfkampagne erreicht werden“, freut sich auch Brand- und Katastrophenschutzinspektor und Co-Organisator Peter Eymann. „Ein klares Plus des Vakzins von Johnson & Johnson ist, dass nur eine Spritze nötig ist – somit haben alle, die gestern geimpft wurden, nach 14 Tagen den vollen Impfschutz. Hinzu kommt, dass das Vakzin auch bei Kühlschranktemperaturen über einen längeren Zeitraum gelagert werden kann. Das ist gerade angesichts der Impfdosen, die gestern nicht verimpft werden konnten, von großem Vorteil.“

     Etwa 400 Impfdosen sind nach Ende der Aktion übriggeblieben, obwohl alle Personen, die auf der Nachrückerliste standen, kontaktiert wurden.
    „Zum Glück konnte aber der Impfstoff in allen aufgezogenen Spritzen verimpft werden und die übrigen Impfdosen können kurzfristig über die Praxis verabreicht werden“, stellt Prof. Dr. Gerald Haupt klar, der das Impfstoff-Kontingent über das „Medizinische Versorgungszentrum Haupt und Kollegen“ bestellt hatte.

  • 18.06.2021 Verkehrslenkung zur Drive-Thru-Impfaktion am Sonntag, 20. Juni 2021

    Am Sonntag, 20. Juni 2021, zwischen 7:00 und spätestens 15:00 Uhr findet die zweite große Drive-Thru-Impfaktion auf den Parkplätzen von BÖ Fashion (Hasenpfühlerweide 1) und EDEKA Stiegler (Am Rübsamenwühl 4) statt. Obwohl dieses Mal mit vorheriger Terminvergabe gearbeitet wird, was das Verkehrsaufkommen gegenüber der ersten Aktion deutlich reduzieren sollte, ist im Bereich der Auestraße und der K2 aus Richtung Otterstadt/Franz-Kirrmeier-Straße mit Verkehrsbehinderungen und Rückstaus zu rechnen.

    Die Auestraße wird zwischen der Hasenpfühler Weide und der Tullastraße grundsätzlich für den Individualverkehr gesperrt. Die Zufahrt in die Auestraße ist von der Franz-Kirrmeier-Straße kommend ausschließlich für Impfwillige mit Termin möglich, wenn diese von Norden über die K2 aus Richtung Otterstadt (Abfahrt von der B9: Rinkenbergerhof/Otterstadt) anfahren. Auch für den Personenkreis, der an der Impfaktion teilnimmt, ist die Anfahrt in die Auestraße aus Richtung Dom/Süden nicht möglich. Die Zufahrt zum Parkplatz von BÖ Fashion erfolgt über das Gelände der Firma Blumen Risse. Die Impfwilligen, die am Sonntag zuerst vor Ort sind und den Anfang der Warteschlange bilden, werden gebeten, bereits auf der Auestraße anzuhalten und noch nicht das Gelände der Firma Blumen Risse zu befahren. Zum Aktionsbeginn um 7 Uhr wird an der Einfahrt der Firma Blumen Risse mit der Kontrolle der Terminbestätigungen begonnen. Die Zufahrt zur Impf-Warteschleife auf dem Gelände erfolgt dann schrittweise.
    Alle anderen Zufahrtswege und Abkürzungen sind gesperrt. Die Abfahrt erfolgt ausschließlich über die Nachtweide und die Tullastraße.

    Für Verkehrsteilnehmende, die in Richtung Abfallwirtschaftshof, Kläranlage und Deutschhof fahren möchten, ist die Anfahrt aus Richtung Dom/Süden kommend grundsätzlich ohne größere Probleme möglich. Die Abfahrt aus den o.g. Bereichen wird, solange die Wartesituation andauert, ausschließlich in Richtung Otterstadt möglich sein.

    Verkehrsteilnehmende mit dem Ziel Am Rübsamenwühl haben die Möglichkeit über die Route Wormser Landstraße – Auestraße – Tullastraße – Nachtweide oder direkt über die Waldseer Straße – Tullastraße – Nachtweide zum Campingplatz, Badestrand und Restaurant am Steinhäuserwühlsee zu gelangen und auf diesem Wege auch wieder abzufahren.

    Der Kommunale Vollzugsdienst der Stadt Speyer und die Polizei werden den Verkehr sowie die gesperrten Zufahrtswege überwachen.

    Die Stadt Speyer bittet um Verständnis für die entstehenden Einschränkungen im Straßenverkehr.

    Alle wichtigen Informationen zum Ablauf des Impf-Drive-Thru von Prof. Dr. Gerald Haupt und Peter Bödeker sind gebündelt unter www.speyer.de/impfaktion zu finden.

  • 17.06.2021 Weitere Lockerungen zum 18. Juni 2021

    • Öffnung des Innenbereichs von Freizeiteinrichtungen (z.B. Indoorminigolf, Indoorspielplätze) mit Test und Personenbeschränkung.
    • Private Veranstaltungen bei einer Inzidenz unter 100: Diese sind innen und außen auch in gemieteten Räumen mit max. 25 Personen möglich, bei privaten Veranstaltungen im Innenbereich besteht Testpflicht, Geimpfte und Genesene werden nicht einberechnet.
    • Private Veranstaltungen bei einer Inzidenz unter 50: Diese sind ausschließlich im Freien mit bis zu 50 Personen möglich. Geimpfte und Genesene werden nicht einberechnet.
    • Ausübung von Sport/Kultur bei einer Inzidenz unter 100: 30 teilnehmende Personen sind im Freien gestattet.
    • Ausübung von Sport/Kultur bei einer Inzidenz unter 50: Außen sind 50 teilnehmende Personen ohne Test gestattet. Im Innenbereich gilt dies für 20 Personen mit Test, für Kinder bis einschließlich 14 Jahre entfällt drinnen die Testpflicht.
    • Veranstaltungen im Kultur/Sportbereich bei einer Inzidenz unter 100: Veranstaltungen können mit 250 Zuschauern außen ohne Test stattfinden.
    • Veranstaltungen im Kultur/Sportbereich bei einer Inzidenz unter 50: Im Innenbereich sind 250 Gäste mit Test zugelassen, für den Außenbereich gilt: 500 Zuschauer können eine entsprechende Veranstaltung besuchen.
    • Zuschauer im Amateursport sind in selber Anzahl wie im Profisport wieder zugelassen.
    • Auftrittsbetrieb mit Zuschauern in der Laienkultur ist in selber Anzahl wie in öffentlichen und gewerblichen Kultureinrichtungen wieder möglich.
    • Hallen- und Spaßbäder sowie Thermen öffnen mit vorzuhaltendem Hygienekonzept, Test und 50 Prozent Kapazitätsbegrenzung.
    • Öffnung aller Campingplätze und deren Gemeinschaftseinrichtungen wird wieder gestattet. Bei gastronomischen Angeboten, Sport oder Wellness gelten die entsprechenden Regelungen.
    • Kantinen können für Betriebsangehörige ohne Test öffnen.
    • Jugendfreizeiten sind mit Übernachtung möglich.

    Darüber hinaus wurde die Absonderungsverordnung geändert. Gemäß dieser ist es nun für alle als corona-positiv unter Quarantäne gestellten Personen wieder verpflichtend, sich vor der Beendigung der Quarantäne einer erneuten PCR-Testung zu unterziehen.

    Aus der Medien-Information der Staatskanzlei RLP vom 09.06.2021

  • 16.06.2021 Drive-Thru-Impfaktion: Kreis der impfberechtigten Gemeinden erweitert

    Aufgrund der Vielzahl noch verfügbarer Termine hat das Organisationsteam der zweiten Drive-Thru-Impfaktion um Prof. Dr. Gerald Haupt und Peter Bödeker entschieden, den Kreis der impfberechtigten Gemeinden zu erweitern.

    Ab sofort können sich Bürger*innen aus dem gesamten Rhein-Pfalz-Kreis, den Städten Ludwigshafen, Frankenthal, Neustadt an der Weinstraße, Landau und Germersheim sowie den Landkreisen Germersheim und Südliche Weinstraße unter www.speyer.de/termine für einen Impftermin registrieren.

    Die Stadtverwaltung weist darauf hin, dass es sich bei dem Sicherheits-Captcha, das während des Registrierungsvorgangs abgefragt wird, tatsächlich um eine Rechenaufgabe handelt. In das Eingabefeld muss also das Rechenergebnis eingetragen werden. Das bloße Abtippen der Zahlenfolge, wie es auf vielen Websites verlangt wird, führt zu einer Fehlermeldung.

    Die Impfaktion findet am Sonntag, 20. Juni 2021, ab 7 Uhr auf den Parkplätzen von BÖ Fashion (Hasenpfühlerweide 1) und EDEKA Stiegler (Am Rübsamenwühl 4) in Speyer statt. Verimpft werden mindestens 2.500, maximal 3.500 Dosen des Vakzins von Johnson & Johnson – dem einzigen zugelassenen Impfstoff, bei dem eine Spritze für den vollen Impfschutz ausreicht.

    Aktuell sind noch rund 1.000 feste Impftermine verfügbar. Sobald sich dieses Kontingent dem Ende zuneigt, werden weitere 800 Termine für mögliche Nachrücker*innen freigeschaltet. Auch für diese ist die Wahrscheinlichkeit hoch, tatsächlich geimpft zu werden. Personen mit Platz auf der Warteliste werden daher gebeten, am Sonntag, 20. Juni, schon ab den Morgenstunden regelmäßig ihr E-Mail-Postfach zu kontrollieren, da schon früh damit begonnen wird, Nachrücker*innen zu informieren und zur Impfung einzubestellen. 

    Die Impfbestätigung, die im Anschluss an eine erfolgreiche Registrierung per E-Mail versandt wird, ist auszudrucken und am Tag der Impfung gut sichtbar in die Windschutzscheibe des Fahrzeuges zu legen.

    Um die Einschränkungen im Straßenverkehr möglichst gering zu halten, werden alle Impfwilligen gebeten, erst pünktlich zu ihrem Termin anzureisen. Eine Registrierung für einen Termin um 8 Uhr bedeutet dabei, dass man zwischen 8 und 9 Uhr vor Ort sein sollte. Die Zufahrt zum Parkplatz von BÖ Fashion erfolgt ausschließlich von Osten kommend über die K2 aus Richtung Otterstadt (Abfahrt von der B9: Rinkenbergerhof/Otterstadt) auf die Auestraße und über das Gelände der Firma Blumen Risse. Alle anderen Zufahrtswege und Abkürzungen sind gesperrt. Die Abfahrt erfolgt über die Nachtweide und Tullastraße.

  • 15.06.2021 Drive-Thru-Impfaktion: Hälfte der Termine noch verfügbar

    Die Stadtverwaltung informiert, dass der Server zur Terminvergabe am heutigen Tag stabil blieb und bis dato knapp 1.250 der 2.500 sicher verfügbaren Impftermine mit dem Impfstoff Janssen® von Johnson & Johnson vergeben wurden.     
    Impfwillige Personen aus Speyer, VG Rheinauen, Schifferstadt, VG Böhl-Iggelheim und VG Römerberg-Dudenhofen haben daher noch den gesamten heutigen Tag sowie den Mittwoch, 16. Juni 2021 – bis das Kontingent erfüllt ist – die Chance, sich unter www.speyer.de/termine für einen Impftermin zu registrieren.

    Auch das Nachrückerkontingent wurde bislang noch nicht freigeschaltet. Dieses wird erst dann freigegeben, wenn die Anzahl der sicher verfügbaren Termine vergeben werden konnte.

    Am Sonntag, 20. Juni 2021, ab 7 Uhr findet die zweite große Drive-Thru-Impfaktion statt, die federführend von Prof. Dr. Gerald Haupt und Peter Bödeker organisiert und neben diversen Partnern auch von der Stadtverwaltung – u.a. in der Terminvergabe – unterstützt wird. Weitere Informationen zur Impfung an sich finden sich auf der Homepage von Prof. Dr. Gerald Haupt unter www.prof-haupt.de

  • 14.06.2021 Bilanz zur Terminbuchung für Drive-Thru-Impfaktion

    Nachdem am heutigen Montag, 14. Juni 2021 die Terminbuchung für die Drive-Thru-Impfaktion am kommenden Sonntag gestartet ist, zieht die Stadtverwaltung eine erste Bilanz.

    Da sich nicht nur – wie vorgesehen – Speyerer und Personen aus dem direkten Umland, sondern deutschlandweit in das Buchungssystem einwählten, wurde der Server maßlos beansprucht und war zwischenzeitlich nicht mehr funktionstüchtig. Somit konnten von den 2500 freigeschalteten Terminen nur 330 verbindlich zugesagt werden.

    Bis zum frühen Montagabend ist der Server noch immer überlastet, weshalb aller Voraussicht nach erst am Dienstag, 15. Juni 2021 wieder auf das System zugegriffen werden kann. Sollte das Problem von der betreibenden Firma des Portals, die unter Hochdruck an einer Lösung arbeitet, im Laufe des morgigen Tages nicht behoben werden können, muss ein alternatives Prozedere zur Vergabe der Impfungen vorgezogen werden.

    Bis dahin können impfwillige Bürger*innen am morgigen Dienstag erneut versuchen, einen Termin über das Ticketportal zu buchen, da dann vorerst die restlichen Kontingente – unabhängig von einer bestimmten Uhrzeit – verfügbar sein sollen, sofern der Server stabil ist.

    „Heute haben sehr viele Menschen Zeit und Geduld darin investiert, einen Impftermin zu erhalten und damit deutlich gemacht, wie groß die Impfbereitschaft bei den Bürgerinnen und Bürgern ist. Auch wenn eine nicht erfolgreiche Terminbuchung bei einigen verständlicherweise zu Frustration geführt haben mag, bitte ich um Geduld und Verständnis für diese Ausnahmesituation“, erklärt Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler.

    Denjenigen, die eine Bestätigung auf der Terminbuchungswebsite angezeigt wird, allerdings keine Bestätigungsmail erhalten haben, wird diese E-Mail entweder zugeschickt, sobald der Server entlastet ist, oder sie wird in den nächsten Tagen manuell von der städtischen EDV-Abteilung versendet.

    Wer mehrere Versuche gestartet und somit mehrere Bestätigungen erhalten hat, wird dringend gebeten, die nicht benötigten Termine umgehend zu stornieren, damit sie für andere Bürger*innen freigegeben werden können.

  • 14.06.2021 Kindertagesstätten: Maskenpflicht entfällt im Außenbereich – weitere Lockerungen ab 21. Juni

    Ab dem heutigen Montag, 14. Juni 2021 entfällt in den Kindertagesstätten in Trägerschaft der Stadt Speyer die Maskenpflicht in der pädagogischen Interaktion im Außengelände bzw. wenn im Außengelände der Mindestabstand von 1,50 Metern eingehalten werden kann.

    Das Landesjugendamt (LSJV) hat mit Rundschreiben vom 11. Juni 2021 weitere Lockerungen angekündigt, die zum 21. Juni 2021 in Kraft treten und in der erwarteten 23. Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes (CoBeLVO) rechtlich verankert werden sollen. Laut Informationsschreiben sollen die Kindertagesstätten in Rheinland-Pfalz zum 21. Juni 2021 in den Regelbetrieb zurückkehren. Voraussichtlich soll die Arbeit in festen, voneinander getrennten Gruppen sowie die Maskenpflicht während der pädagogischen Interaktion im Gebäude aufgelöst werden.

    Die Stadt Speyer wird den Hygieneplan der Kindertagesstätten in Trägerschaft der Stadt Speyer überarbeiten, sobald die neue CoBeLVO mit den angepassten Regelungen für die Kindertagesstätten veröffentlicht wurde.

    Der Hygieneplan der städt. Kindertagesstätten sieht vor, dass die Sieben-Tage-Inzidenz weiter beobachtet und bei Überschreitung eines Schwellenwertes wieder in die Arbeit in festen, voneinander getrennten Gruppen gewechselt wird.

    „Wir sind zuversichtlich, dass sich die Betreuungssituation in den Kindertagesstätten durch die Lockerungen entspannen wird, da wir unser Personal wieder gruppenübergreifend einsetzen und auf Personalausfälle reagieren können. Zeitgleich bitten wir um Ihr Verständnis, dass wir bei Personalausfällen den Notfallplan bei Unterschreitung des Personalschlüssels anwenden müssen, um das Wohl der Kinder sowie die Aufsichtspflicht sicherzustellen. Der Notfallplan bei Unterschreitung des Personalschlüssels ist mit dem LSJV abgestimmt und wurde den Eltern/ Sorgeberechtigten bei Abschluss des Betreuungsvertrages vorgelegt“, führt der zuständige Abteilungsleiter Michael Stöckel aus.

    In Abstimmung mit der Stadtspitze wird bis mindestens zu den Sommerferien an der bisherigen Regelung festgehalten, dass die Kinder vor dem Gebäude der Kindertagesstätte abgegeben und abgeholt werden und während der Hol- und Bringsituation eine Maskenpflicht (FFP2-Maske, Maske der Standards KN95/N95 oder medizinische OP-Maske) für jugendliche und erwachsene Personen besteht. Für die Krippenkinder wird die Regelung beibehalten, dass jeweils ein Elternteil die Kindertagesstätte mit einer Maske (s.o.) betreten und das Kind in der Gruppe abgeben und abholen darf.

  • 14.06.2021 Update: Terminbuchung zur Drive-Thru-Impfaktion wieder möglich

    Nachdem der Server zur Terminbuchung der Drive-Thru-Impfaktion am frühen Morgen überlastet war, hat er sich inzwischen stabilisiert. Somit können die Buchungen langsam wieder anlaufen und auch das nächste Buchungsfenster um 11 Uhr ist freigeschaltet. 

  • 14.06.2021 Drive-Thru-Impfaktion: Terminbuchung vorübergehend nicht möglich

    Am heutigen Montag, 14. Juni 2021 wurde um 8.00 Uhr das erste Ticketkontingent für die Drive-Thru-Impfaktion am kommenden Sonntag freigeschaltet. Da Menschen aus ganz Deutschland versuchen, auf den Server zuzugreifen, ist dieser leider so stark überlastet, dass bislang keine Buchung erfolgreich war. Die städtischen Mitarbeiter*innen sowie der Provider arbeiten auf Hochtouren daran, das Buchungssystem wieder zu aktivieren. Wir bitten um Geduld und Verständnis und geben bekannt, sobald neue Informationen vorliegen.

  • 11.06.2021 Zweite Drive-Thru-Impfaktion findet am 20. Juni statt – Terminregistrierung ab Montag möglich

    Am Sonntag, 20. Juni 2021, ab 7 Uhr findet die zweite große Drive-Thru-Impfaktion statt, die federführend von Prof. Dr. Gerald Haupt und Peter Bödeker organisiert und von der Stadtverwaltung und vielen weiteren Partnern unterstützt wird. Auf den Parkplätzen von BÖ Fashion (Hasenpfühlerweide 1) und EDEKA Stiegler (Am Rübsamenwühl 4) werden mindestens 2.500, maximal 3.500 Dosen des Vakzins von Johnson & Johnson verimpft – dem einzigen zugelassenen Impfstoff, bei dem eine Spritze für den vollen Impfschutz ausreicht.

    „Ich danke Prof. Dr. Gerald Haupt und Peter Bödeker und ihren Teams für ihren beispiellosen Einsatz zum Wohle der Bürgerinnen und Bürger der Stadt Speyer und des Umlandes. Sie verwenden viel Zeit und Energie auf die Organisation dieser Impfaktionen und tragen damit entscheidend dazu bei, dass wir in Speyer bereits eine der höchsten Impfquoten des Landes verzeichnen können“, unterstreicht Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler.

    Anders als bei der ersten Aktion sind dieses Mal nur Bürger*innen mit Erstwohnsitz in Speyer, den Verbandsgemeinden Römerberg-Dudenhofen und Rheinauen sowie Schifferstadt und Böhl-Iggelheim impfberechtigt. Außerdem ist eine vorherige Terminvereinbarung zwingend erforderlich. Ab Montag, 14. Juni 2021 können sich Impfwillige unter www.speyer.de/termine registrieren. Um einem möglichst breiten Personenkreis die Chance zu geben, einen Impftermin zu reservieren, werden die sicher verfügbaren 2.500 Termine in gleich große Kontingente unterteilt und um 8 Uhr, 11 Uhr, 14 Uhr und 17 Uhr zur Buchung freigeschaltet. Jede Person, die geimpft werden möchte, muss eine separate Registrierung vornehmen, auch wenn am Impftag gegebenenfalls mehrere registrierte Personen in einem Auto (maximal vier) anreisen.

    Im letzten Zeitfenster um 17 Uhr werden weitere 800 Termine für mögliche Nachrücker*innen vergeben. Wer einen Platz auf der Warteliste bekommt, ist angehalten, am Sonntag, 20. Juni, schon ab den Morgenstunden regelmäßig sein E-Mail-Postfach zu kontrollieren, da schon früh damit begonnen wird, Nachrücker*innen zu informieren und zur Impfung einzubestellen.  

    Impflinge, die einen Termin gebucht haben, ihn dann aber nicht wahrnehmen möchten oder können, werden gebeten, diesen möglichst frühzeitig unter www.speyer.de/termine zu stornieren, damit freigewordene Plätze unmittelbar an Nachrücker*innen vergeben werden können.

    Die Terminregistrierung ist auszudrucken und gut sichtbar hinter die Windschutzscheibe zu legen. Es wird vor Ort kontrolliert, ob alle registrierten Personen auch tatsächlich aus den zur Anmeldung berechtigen Gemeinden stammen. Zum Impftermin ist daher neben der Impfanmeldung auch der Personalausweis mitzubringen. Außerdem, wenn vorhanden, eine Versichertenkarte sowie das ausgefüllte Aufklärungsmerkblatt und der unterzeichnete Einwilligungsbogen für Vektorimpfstoffe, die auf der Homepage des RKI heruntergeladen werden können. Letztere werden bei Bedarf auch noch vor Ort ausgehändigt.

    „Um die Pandemie endlich zu überwinden ist es wichtig, dass schnell eine möglichst große Zahl an Menschen den vollen Impfschutz erreicht – je schneller und barrierearmer das geschieht, desto besser. Das ist der Hauptgrund, warum ich über das Medizinische Versorgungszentrum, das ich leite, die größtmögliche Menge an Impfstoff für diese und die vorangegangene Aktion bestellt habe – erfreulicherweise mit Erfolg“, führt Prof. Dr. Gerald Haupt, der als Arzt als medizinischer Leiter der Aktion fungiert, aus.

    Auch Co-Organisator Peter Bödeker ist vom großen Nutzen der Impfaktion überzeugt: „Das Miteinander in Speyer ist großartig. Wir haben unglaublich viel Unterstützung erfahren, sowohl von der Stadtverwaltung als auch vom St. Vincentius Krankenhaus und unseren weiteren Partnern wie der Ludwig-Apotheke, EDEKA Stiegler, Zelt Seibert, It's Gelato Tolone, Picobello, Bäckerei Wilhelmi, Toi Toi & Dixi Sanitärsysteme und Spira Bau. Eine solche Aktion gelingt nur durch den Einsatz vieler ehrenamtlicher Kräfte und es macht mich froh und stolz, dass wir nun schon zum zweiten Mal eine so große Zahl an Freiwilligen für unsere Sache gewinnen konnten“.

    Um größere Einschränkungen im Straßenverkehr zu vermeiden, werden alle Impfwilligen gebeten, erst pünktlich zu ihrem Termin anzureisen. Ein früheres Eintreffen bietet keinerlei Vorteile, da eine Impfung nur nach entsprechender Terminregistrierung möglich ist – ein „Vordrängeln“ muss daher nicht befürchtet werden.

    Die Stadtverwaltung bittet alle Impfwilligen zu beachten, dass die Zufahrt zum Parkplatz von BÖ Fashion ausschließlich über die Auestraße von Osten kommend über die K2 aus Richtung Otterstadt (Abfahrt von der B9: Rinkenbergerhof/Otterstadt) erfolgen kann. Alle anderen Zufahrtswege und Abkürzungen sind gesperrt. Die Abfahrt erfolgt über die Nachtweide und Tullastraße.

  • 07.06.2021 Weiterhin Maskenpflicht auf Wochenmärkten

    Der Kommunale Vollzugsdienst stellte bei seinen Kontrollen auf dem Speyerer Wochenmarkt am vergangenen Wochenende fest, dass von Besucher*innen mehrfach gegen die Maskenpflicht verstoßen wurde.

    Zwar ist die Maskenpflicht in der Speyerer Innenstadt und auf dem Berliner Platz mit Ablauf des 31. Mai 2021 außer Kraft getreten. Die Stadtverwaltung weist aber ausdrücklich darauf hin, dass auch nach der 22. Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz weiterhin die Pflicht besteht, auf Wochenmärkten sowie im jeweiligen unmittelbaren Umfeld eine Maske zu tragen. Dies gilt für alle Speyerer Wochenmärkte.

    Die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske oder einer Maske der Standards KN05/N95 bzw. FFP2 gilt auch für diejenigen, die bereits vollständig geimpft oder von einer Corona-Erkrankung genesen sind. Zusätzlich ist der Abstand von 1,5 Metern einzuhalten.

  • 01.06.2021 Weitere Lockerungen zum 2. Juni 2021

    Rheinland-Pfalz kann aufgrund der anhaltend niedrigen Infektionszahlen umfangreichere Öffnungsschritte gehen als geplant. Das hat der Ministerrat in seiner heutigen Sitzung beschlossen

    Folgende Änderungen treten zum 2. Juni 2021 in Rheinland-Pfalz in Kraft:

    ·         Kontaktbeschränkung fünf Personen aus fünf Hausständen zzgl. Kinder bis einschl. 14 und Geimpfte/Genesene
    ·         Grundsätzlich entfällt bei Außenaktivitäten die Testpflicht bei möglichst digitaler Kontakterfassung.
    ·         In der Gastronomie: Auch bei Inzidenz zwischen 50 und 100 im Innenbereich geöffnet; Wegfall der Testpflicht im Freien, Möglichkeit der Abholung von Speisen/Getränken an der Theke
    ·         Öffnung von Freizeiteinrichtungen (z.B. Minigolfplätze) und Freizeitparks im Freien (mit Maske, wo immer möglich sowie Kontakterfassung; zusätzlich Vorausbuchungspflicht im Freizeitpark)
    ·         Im Sport: Bei Inzidenz unter 100: Training (inklusive Kontaktsport) im Freien in der 10er Gruppe mit Trainer plus Geimpfte und Genesene, für Kinder bis 14 Jahre auch Kontaktsport draußen mit bis zu 25 Kindern,
    ·         bei Inzidenz unter 50: Training inklusive Kontaktsport im Freien mit 20 Personen nebst Trainer plus Geimpfte und Genesene, innen mit zehn Personen (kontaktfrei und mit Trainer plus Geimpfte und Genesene) und 25 Kinder mit Kontakt auch innen;
    ·         Zuschauerinnen und Zuschauer beim Sport: bei Inzidenz unter 50 250 (statt 100) Zuschauerinnen und Zuschauer im Außenbereich möglich;
    ·         Öffnung der Freibäder und Badeseen mit Kapazitätsbeschränkung auf 50 Prozent und weiteren Schutzmaßnahmen;
    ·         Saunen können öffnen mit Test und maximal 50 Prozent Belegung;
    ·         In den Hotels: Bewirtung der Gäste innen und außen, Frühstück auch als Buffet zulässig; Saunaöffnung zulässig, Wellnessangebote – auch Kosmetikanwendungen – und Hallenbadnutzung unter Auflagen für die Hotelgäste möglich im Rahmen der Kontaktbeschränkung.
    ·         In der Kirche: Gemeindegesang im Freien möglich, Musik/Gesang in der Kirche durch kleinere Ensembles möglich, Kommunion-/Konfirmations-/Firmunterricht zulässig
    ·         Im Bereich außerschulische Bildung jetzt Angebote mit einer Person pro angefangene 10 qm (statt 20), ebenso im Bereich des Musik- und Kunstunterricht; weitere Erleichterung für Musik- und Kunstunterricht für Kinder in Gruppen bis zu 25 Kindern
    ·         Kultureinrichtungen (Theater, Kino etc.) innen und im Freien für 100 Zuschauer und Zuschauerinnen, bei Inzidenz unter 50 sind im Freien 250 Zuschauerinnen und Zuschauer möglich;
    ·         Proben in der Laienkultur im Rahmen der Kontaktbeschränkungen nebst Anleitungsperson, wobei Geimpfte und Genese nicht zählen, innen mit Testpflicht; im Freien mit bis zu zehn Personen nebst Anleitungsperson, wobei Geimpfte und Genese nicht zählen; Kinder draußen in Gruppen mit 25 Kindern;


    Aus der Medien-Information der Staatskanzlei RLP vom 01.06.2021

  • 01.06.2021 Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler begrüßt Start der Luca-App

    Wie die Kreisverwaltung am gestrigen Montag informiert hat, ist die Luca-App nun beim Gesundheitsamt des Rhein-Pfalz-Kreises eingebunden und einsatzbereit. Das bedeutet, dass alle Speyerer Betriebe und Einrichtungen, die gemäß der geltenden Rechtslage zur Kontaktdatenerfassung verpflichtet sind, dafür nun die Luca-App nutzen können.

    „Ich freue mich sehr, dass die Luca-App nun im Zuständigkeitsbereich des Gesundheitsamtes des Rhein-Pfalz-Kreises und damit auch in Speyer starten kann. Unser Stadtvorstand hat sich schon sehr früh dafür eingesetzt und ich bin nach wie vor davon überzeugt, dass die App an vielen Stellen Entlastung bringen und die Kontaktnachverfolgung im Infektionsfall erleichtern wird“, führt Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler aus. „Damit das wie gewünscht funktioniert ist es wichtig, dass sich so viele Geschäfte und Einrichtungen wie möglich daran beteiligen, um Einheitlichkeit und Bürgerfreundlichkeit zu schaffen. Ich rufe daher alle Gastronomie-, Kultur- und Gewerbetreibende dazu auf, sich in der Luca-App zu registrieren und die digitale Kontaktnachverfolgung anzubieten“, so die Stadtchefin weiter.

    Gewerbetreibende und Einrichtungen können sich für die Nutzung der Luca-App registrieren und erhalten dann einen einrichtungsbezogenen QR-Code. Nutzer*innen laden sich die App herunter, tragen ihre Kontaktdaten ein und checken durch Abscannen des QR-Codes in eine Location ein oder aus. Das aufwändige Ausfüllen von Kontaktbögen entfällt und das Gesundheitsamt kann so ohne Zeitverzug in die Kontaktnachverfolgung einsteigen und mögliche Kontaktpersonen umgehend benachrichtigen, sollte ein Infektionsfall auftreten.

    Das Gesundheitsamt des Rhein-Pfalz-Kreises hat den Einsatz der Luca-App zuvor mit einigen wenigen ausgewählten Betrieben erfolgreich erprobt, darunter beispielsweise die Buchhandlung Osiander. Auch weitere Speyerer Geschäfte und Gastronomiebetriebe nutzen die Luca-App bereits. Sie ist kostenlos für Android, iOS und als Webapp erhältlich.

  • 28.05.2021 Inzidenz unter 50: Weitere Öffnungsschritte ab Montag

    Am heutigen Freitag, 28. Mai 2021 liegt die Sieben-Tage-Inzidenz der Stadt Speyer gemäß der Meldung des Landesuntersuchungsamtes mit 31,6 erneut deutlich unter dem Schwellenwert von 50. Mit dem bekannten Meldeverzug wird diese Zahl am morgigen Samstag in die Statistik des Robert Koch Institutes (RKI) übernommen. Somit ist bereits heute klar, dass die Stadt Speyer morgen offiziell den fünften Werktag in Folge stabil unter 50 liegen wird, was nach der 21. Corona-Bekämpfungsverordnung (CoBeLVO) weitere Öffnungsschritte ab kommendem Montag, 31. Mai 2021 ermöglicht.

    „Es freut mich sehr, dass sich der positive Trend in der Entwicklung der Fallzahlen, der sich bereits über das Pfingstwochenende angekündigt hat, im Laufe der Woche fortgesetzt hat und wir dadurch weitere Lockerungen veranlassen können, die vor allem die Bereiche Kultur, Sport und Gastronomie betreffen – allesamt Bereiche, die von der Pandemie besonders hart getroffen wurden. Dabei dürfen wir jedoch nicht vergessen, dass diese nur dank der enormen Kraftanstrengungen der letzten Wochen möglich sind. Ich appelliere daher an die Bürgerinnen und Bürger weiterhin die gewohnte Vorsicht walten zu lassen und achtsam zu bleiben, während wir alle ein Stück mehr Normalität genießen“, führt Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler aus. 

    „Es ist ein wichtiger Schritt, dass erstmals seit langem wieder Sport in Gruppen und damit eine gemeinsame körperliche Betätigung möglich ist. Das trägt nicht nur zum aktuellen Wohlbefinden, sondern auf lange Sicht zur körperlichen und seelischen Gesundheit der Menschen bei. Im Kulturbereich ist es enorm wichtig, dass auch im Innenbereich wieder ein Zusammenkommen möglich ist. Das ist über die Sommermonate, die vieles draußen ermöglichen werden, vor allem für die Einrichtungen wichtig, die ihr Angebot nicht unter freien Himmel verlagern können“, betont Sport- und Kulturdezernentin Monika Kabs.

    Ab Montag, 31. Mai 2021 ist im Amateur- und Freizeitsport die kontaktlose Sportausübung im Freien auch auf öffentlichen und privaten Sportanlagen in Gruppen bis maximal zehn Personen, zuzüglich einer Trainerin oder eines Trainers, möglich.

    Weiterhin wird der Probebetrieb in der Breiten- und Laienkultur unter freiem Himmel in kleinen Gruppen bis maximal zehn Personen zuzüglich einer leitenden Person wieder ermöglicht.

    Vollständig geimpfte und genesene Personen werden in beiden Fällen nicht mitgezählt.

    Auch die Innengastronomie darf unter Einhaltung der bereits aus der Außengastronomie bekannten Regeln wieder öffnen. Demgemäß gilt:

    -       zwischen den Gästen unterschiedlicher Tische sowie in Wartesituationen das Abstandsgebot

    -       die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Mund-Nase-Bedeckung für Gäste und Personal, die am Tisch jedoch entfällt

    -       die Pflicht zur Kontakterfassung

    -       eine Vorausbuchungs-/Reservierungspflicht zur Steuerung des Zutritts

    -       die Verpflichtung zum Nachweis eines tagesaktuellen (nicht älter als 24 Stunden) negativen Schnelltests.

    Eine Bewirtung darf ausschließlich an Tischen mit festem Sitzplatz und unter Beachtung der Kontaktbeschränkungen erfolgen.

    Auch öffentlich und gewerblich betriebene Kultureinrichtungen dürfen im Innenbereich mit bis zu 100 Gästen wieder öffnen. Dazu zählen beispielsweise auch Kinos.

    Unter Einhaltung des Abstandsgebots, der verschärften Maskenpflicht, der Pflicht zur Kontakterfassung sowie der Vorausbuchungs- und Testpflicht dürfen auch Spielhallen, Spielbanken, Wettvermittlungsstellen und ähnliche Einrichtungen wieder öffnen.

    Die Stadt Speyer weist außerdem nochmal ausdrücklich darauf hin, dass die Maskenpflicht in der Innenstadt und auf dem Berliner Platz entgegen falscher Mitteilungen in den Medien erst mit Ablauf des Montags, 31. Mai 2021 außer Kraft tritt und damit offiziell ab Dienstag, 1. Juni 2021 nicht mehr gilt. Dies wurde bereits mit der Pressemitteilung vom 21. Mai 2021 mitgeteilt und hat weiterhin Bestand.

    Die aktuell geltenden Regelungen können unter www.speyer.de/corona nachgelesen werden. Für alle nicht-medizinischen Fragen steht von Montag bis Freitag von 10 bis 12:30 Uhr und von Montag bis Donnerstag darüber hinaus von 13:30 bis 16 Uhr das Bürgertelefon der Stadt Speyer unter 0 62 32 - 14 13 12 zur Verfügung.

  • 28.05.2021 Dieses Wochenende: Kurzfristig erweiterte Öffnungszeiten in Schnellteststation auf dem Festplatz

    Aufgrund der Öffnung der Außengastronomie ab dem heutigen Freitag, 28. Mai 2021 erweitert die Johanniter-Unfall-Hilfe e.V. Ortsverband Speyer am Wochenende die Öffnungszeiten ihrer Schnellteststation auf dem Festplatz.

    Alle Bundesbürger*innen können sich am heutigen Freitag, den 28. Mai noch bis 20:00 Uhr, sowie am Samstag, den 29. Mai und am Sonntag, den 30. Mai 2021 jeweils von 10:00 bis 20:00 Uhr mittels PoC-Antigenschnelltest auf das Coronavirus testen lassen. Die erweiterten Öffnungszeiten gelten nur an diesem Wochenende.

    Eine vorherige Terminvereinbarung ist nicht notwendig.

  • 28.05.2021 Stadtbibliothek öffnet ab Dienstag ihre Türen für den Publikumsverkehr

    Die Stadtbibliothek Speyer öffnet am Dienstag, den 1. Juni 2021 mit Einschränkungen wieder für den Publikumsverkehr.

    Die Öffnungszeiten sind ab nächster Woche dienstags und donnerstags von 15.00 bis 18.00 Uhr sowie mittwochs und freitags von 11.00 bis 15.00 Uhr.

    Es dürfen sich maximal 12 Besucher*innen gleichzeitig in der Bibliothek aufhalten. Die Anzahl wird mittels Körben, die am Eingang mitzunehmen sind, geregelt. Die Rückgabe entliehener Medien erfolgt über den 24/7-zugänglichen Medienrückgabekasten an der Villa.

    Das Tragen einer medizinischen bzw. FFP2-Maske ist verpflichtend für alle ab dem 7. Lebensjahr.

    Die Stadtbibliothek bittet ihre Besucher*innen, den Aufenthalt in der Bibliothek so kurz wie möglich zu halten. Ein Aufenthalt über die reine Medien-Ausleihe hinaus ist zurzeit leider nicht möglich.

    Das Team der Stadtbibliothek bietet weiterhin die Abholung von vorbestellten Büchertüten zur kontaktlosen Übergabe dienstag-  und donnerstagvormittags an. Die gewünschten Medien können telefonisch unter 06232 14-1380 oder per E-Mail an stadtbibliothek@stadt-speyer.de bestellt werden. Auf Wunsch wird auch weiterhin eine Überraschungstüte gepackt.

  • 28.05.2021 Stadt Speyer führt Probatix-Software für Schnelltestzentren ein: Spitalgasse startet am 1. Juni 

    Die Stadtverwaltung Speyer führt für alle mit ihr kooperierenden Schnelltestzentren die Anwendung Probatix der Firma Venture Leap GmbH ein – eine webbasierte Software, die eine smarte und digitale Komplettlösung von der Terminbuchung bis zur Ergebnisübermittlung bietet. Starten wird das Testzentrum im ehemaligen Stiftungskrankenhaus in der Spitalgasse. Ab Dienstag, 1. Juni 2021 können Schnelltesttermine online unter www.speyer.de/spitalgasse gebucht werden.

    „Die einheitliche Software erleichtert uns die Abläufe vor Ort ungemein und trägt zum Bürokratieabbau bei, indem beispielsweise die Gesundheitsämter automatisiert über positive Testergebnisse informiert werden und die Daten, die zur Abrechnungen der Tests nötig sind, direkt mitverarbeitet werden. Auch für Bürgerinnern und Bürger, die die Testzentren nutzen, wird so Einheitlichkeit und Übersichtlichkeit geschaffen. Vor Ort entfällt das Warten auf das Testergebnis, da dieses künftig mobil abrufbar ist, was einerseits die Wartesituation entzerrt und andererseits mehr Flexibilität für die Getesteten schafft“, führt Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler aus. 

    „Smarte Lösungen müssen den Ablauf für die Bürgerinnen und Bürger vereinfachen, mit wenigen Klicks von der Terminvereinbarung zum Testergebnis aufs Mobiltelefon. Bei Probatix sind die Prozesse DSGVO-konform – das sicher den Nutzerinnen und Nutzern einen hohen Standard im Bereich der Sicherheit ihrer Daten“ ergänzt Digitalisierungsbeigeordnete Sandra Selg. 

    Die Stadt Speyer stattet die mit ihr kooperierenden Schnelltestzentren mit der notwendigen Hardware aus und trägt die monatliche Grundgebühr pro Teststelle. Die jeweiligen Betreiber der Schnelltestzentren tragen ihrerseits die Transaktionskosten pro durchgeführter Testung. Der Stadt Speyer entsteht dadurch ein monatlicher Kostenaufwand von 791 Euro. 

    „Die Nachfrage nach Schnelltests steigt täglich und wird vermutlich mit den anstehenden Öffnungsschritten insbesondere im Bereich der Gastronomie weiter zunehmen. Während wir in Kalenderwoche 19 in den acht mit der Stadt Speyer kooperierenden Schnelltestzentren noch 3.681 Tests durchgeführt haben, waren es in Kalenderwoche 20 schon insgesamt 6.734 Tests. Dieser enorme Anstieg ist mit einer analogen Arbeitsweise kaum noch zu handhaben, weshalb wir uns für den Einsatz von Probatix entschieden haben“, so Christian Kölsch, stellvertretender Brand- und Katastrophenschutzinspekteur, der sich für die Organisation der Schnelltestzentren seitens der Stadt verantwortlich zeichnet.  

    Die Stadtverwaltung arbeitet aktuell mit Hochdruck daran, die nötige Hardware zu beschaffen, zu installieren und die acht Schnelltestzentren an das System anzuschließen. Eine Übersicht über alle mit der Stadt Speyer kooperierenden Schnelltestzentren ist unter www.speyer.de/schnelltests zu finden. 

    Das Testzentrum im ehemaligen Stiftungskrankenhaus hat am Donnerstag, 3. Juni 2021 aufgrund des Feiertags geschlossen. Stattdessen öffnet es am Freitag, 4. Juni 2021 von 10 bis 12 Uhr. 

  • 28.05.2021 Stadtbibliothek öffnet ab Dienstag ihre Türen für den Publikumsverkehr

    Die Stadtbibliothek Speyer öffnet am Dienstag, den 1. Juni 2021 mit Einschränkungen wieder für den Publikumsverkehr.
    Die Öffnungszeiten sind ab nächster Woche dienstags und donnerstags von 15.00 bis 18.00 Uhr sowie mittwochs und freitags von 11.00 bis 15.00 Uhr.

    Es dürfen sich maximal 12 Besucher*innen gleichzeitig in der Bibliothek aufhalten. Die Anzahl wird mittels Körben, die am Eingang mitzunehmen sind, geregelt. Die Rückgabe entliehener Medien erfolgt über den 24/7-zugänglichen Medienrückgabekasten an der Villa.
    Das Tragen einer medizinischen bzw. FFP2-Maske ist verpflichtend für alle ab dem 7. Lebensjahr.
    Die Stadtbibliothek bittet ihre Besucher*innen, den Aufenthalt in der Bibliothek so kurz wie möglich zu halten. Ein Aufenthalt über die reine Medien-Ausleihe hinaus ist zurzeit leider nicht möglich.

    Das Team der Stadtbibliothek bietet weiterhin die Abholung von vorbestellten Büchertüten zur kontaktlosen Übergabe dienstag-  und donnerstagvormittags an. Die gewünschten Medien können telefonisch unter 06232 14-1380 oder per E-Mail an stadtbibliothek@stadt-speyer.de bestellt werden. Auf Wunsch wird auch weiterhin eine Überraschungstüte gepackt.

  • 21.05.2021 Öffnungsschritte auf Landesebene ab Freitag möglich – Allgemeinverfügung der Stadt Speyer wird nicht verlängert 

    Ab Freitag, 28. Mai 2021, tritt in Speyer die Bundesnotbremse außer Kraft. Da die 7-Tage-Inzidenz laut den Meldungen des Robert-Koch-Instituts (RKI) am heutigen Mittwoch den fünften Werktag in Folge unter dem Wert 100 lag, gelten ab Freitag die Regelungen des Landes Rheinland-Pfalz. So sind auf Grundlage der 21. Corona-Bekämpfungsverordnung (CoBeLVO) vom 19. Mai 2021 Öffnungsschritte in diversen Bereichen des privaten und öffentlichen Lebens möglich.

    „Wir freuen uns sehr, dass nun auch in Speyer die Infektionszahlen sinken und sich der positive Effekt der Schutzmaßnahmen eingestellt hat. Speyer hat sich von Pandemiebeginn an durch eine stringente Kontaktnachverfolgung und seit diesem durch eine breitgefächerte Schnellteststrategie ausgezeichnet. Beides erzielt eine frühe Unterbrechung der Infektionsketten und dämmt somit das Infektionsgeschehen ein. Dass die Inzidenz seit dem Pfingstwochenende konstant unter der 50er Marke liegt, zeigt, dass wir mit einem guten Gefühl in den Sommer starten und die Bürgerinnen und Bürger für ihre Anstrengungen belohnt werden können“, so Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler.

    „Daher wird die Stadt die aktuelle Allgemeinverfügung zum 31. Mai auslaufen lassen, sodass ab kommendem Dienstag, 1. Juni, in der Innenstadt und am Berliner Platz keine Maskenpflicht mehr vorgesehen ist. Diese Änderung soll aber nicht von dem weiterhin für jede und jeden geltenden Verantwortungsbewusstsein entbinden. Wir müssen weiterhin achtsam bleiben, um die gewonnenen Freiheiten nicht wieder aufgeben zu müssen“, unterstreicht die Stadtchefin.

    Ab dem 28. Mai wird die Ausgangsbeschränkung von 22 bis 5 Uhr aufgehoben und die allgemeinen Kontaktbeschränkungen gelockert. So dürfen sich im öffentlichen Raum zwei Haushalte treffen, maximal aber fünf Personen, wobei Kinder bis einschließlich 14 Jahren sowie Geimpfte und Genesene mit entsprechendem Nachweis nicht mitzählen.

    Der gesamte Einzelhandel kann unter den gleichen Bedingungen wie bislang in Geschäften des täglichen Bedarfs öffnen. Neben Maskenpflicht und Abstandsgebot darf sich in Einrichtungen mit einer Verkaufsfläche von bis zu 800 qm höchstens eine Person pro 10 qm aufhalten, bei einer Verkaufsfläche ab 800 qm gilt die Regelung von einer Person pro 20 qm.

    Die Außengastronomie darf unter folgenden Auflagen öffnen: Die Bewirtung darf ausschließlich an Tischen mit festem Sitzplatz und mit Vorausbuchungs- und Maskenpflicht bis zum Platz sowie unter Kontakterfassung erfolgen. Eine Bewirtung an der Theke und Selbstbedienung sind nicht zulässig. Geimpfte und Genesene sind von der Testpflicht befreit.

    Auch für Hotels, Pensionen, Gasthöfe, Gästehäuser, Ferienhäuser, Ferienwohnungen, Privatquartiere, Jugendherbergen und ähnliche Einrichtungen ebenso wie Camping- und Wohnmobilstellplätze mit eigenen sanitären Anlagen greift der Öffnungsschritt unter bestimmten Auflagen. So gilt für Gäste in Hotels und ähnlichen Einrichtungen kontaktarmer Urlaub (beispielsweise Frühstück auf dem Zimmer) sowie die Testpflicht bei Anreise und danach alle 48 Stunden für Personen, die weder geimpft noch von einer Corona-Erkrankung genesen sind. Alle Regelungen zum Thema Beherbergung sind auf der Homepage des Landes Rheinland-Pfalz zu finden: www.corona.rlp.de/de/service/rechtsgrundlagen.

    Körpernahe Dienstleistungen sind sowohl im medizinischen als auch kosmetischen Bereich zulässig. Kann wegen der Art einer körpernahen Dienstleistung (wie z.B. bei einer Bartrasur oder einer bestimmten kosmetischen Anwendung) eine Maske nicht getragen werden, gilt die Testpflicht.

    Öffnungsschritte in den Bereichen Kultur und Sport

    „Auch die Bereiche Kultur und Sport werden endlich ein gutes Stück entlastet“, freut sich Bürgermeisterin und Kultur- und Sportdezernentin Monika Kabs. „Die Kulturbranche war von einem sehr langen, teilweise existenzbedrohenden Stillstand und die Kulturschaffendem von einem immensen Druck belastet. Ich hoffe sehr, dass der Sommer eine Verschnaufpause für unsere Künstlerinnen und Künstler und bereithält und unser Kulturbüro wie gewohnt außergewöhnliche Momente schaffen darf.“

    Der Probenbetrieb der Breiten- und Laienkultur ist im Freien in einer Gruppe von maximal fünf Personen aus verschiedenen Haushalten zulässig.

    Kulturveranstaltungen sind im Freien mit bis zu 100 Zuschauer*innen möglich. Es gilt neben den Abstands-, Hygiene- und Kontakterfassungsregeln die Pflicht zur Vergabe von festen Sitzplätzen. Zuschauer*innen müssen getestet, vollständig geimpft oder genesen sein.  

    In Speyer öffnet der Kulturhof Flachsgasse ab Freitag, 28. Mai 2021 seine Türen für die Ausstellungen „Rupert Eder, Jo Schöpfer und Ivo Ringe: Trio“ in der Städtischen Galerie, die nach mehrmaliger Verlängerung nur noch bis 30. Mai zu sehen ist, und „Franziska Rutishauser: Close Strangeness“ in den Räumen des Kunstvereins. Es gilt eine Vorausbuchungspflicht. Diese kann telefonisch montags bis mittwochs von 8 bis 13 Uhr sowie während der Öffnungszeiten unter 06232-14-2399 erfolgen.

    Das Purrmann-Haus zeigt ab Donnerstag, 3. Juni 2021, die größte öffentliche Sammlung an Werken des bedeutenden Künstlerpaares der Klassischen Moderne Hans Purrmann (1880-1966) und Mathilde Vollmoeller-Purrmann (1876-1943).

    Das Museum öffnet unter begrenzten Öffnungszeiten: freitags von 15 bis 17 Uhr, samstags von 11 bis 16 Uhr, sonntags und an Feiertagen von 11 bis 13 Uhr. Termine können montags bis donnerstags von 8 bis 13 Uhr sowie während der Öffnungszeiten unter 06232-14-2020 vereinbart werden.

    Laut Regelungen des Landes Rheinland-Pfalz kann Gruppensport außen mit maximal fünf Personen auch unter Anleitung eine*r Trainer*in aus fünf Haushalten mit Abstand betrieben werden. Innen ist das Training mit Abstand und maximal einer Person auf 40 qm und Testpflicht erlaubt. Im Innenbereich müssen die Sportlerinnen und Sportler getestet, geimpft oder genesen sein. Bis zu 20 Kinder bis einschließlich 14 Jahren dürfen draußen unter Anleitung eine*r Trainer*in gemeinsam Sport treiben. Im Innenbereich gelten die gleichen Regeln wie für Erwachsene.

    Die Öffnung von Fitnessstudios, Tanzschulen und ähnlichen Einrichtungen ist mit der Pflicht zur Testung und Kontaktnacherfassung möglich, sofern sich eine Person auf 40 qm Trainingsfläche aufhält.

    Die Sportstätten in Speyer dürfen ab Freitag, 28. Mai 2021 gemäß den erteilten Genehmigungen für das Sommerhalbjahr 2021 wieder unter Beachtung der Vorgaben genutzt werden, sofern eine Nutzung der öffentlichen Sportstätten über die Pfingstferienzeit beantragt wurde. Ist dies nicht der Fall, steht die jeweilige öffentliche Sportstätte nach den Pfingstferien, also ab Freitag, 4. Juni 2021, den Vereinen wieder zur Verfügung.

    Im Profi- und Spitzensport sind bis zu 100 Zuschauer*innen mit Maske, unter Einhaltung der Abstandsregelungen sowie einem festen Sitzplatz gestattet.

    Die 7-Tage-Inzidenz liegt laut RKI aktuell bei 37,6 und somit den zweiten Werktag in Folge unter 50. Bleibt die Inzidenz an fünf Werktagen unter dem Wert 50 öffnet die Gastronomie am übernächsten Tag auch im Innenbereich und es sind Kulturveranstaltungen nicht nur im Freien gestattet. Laut Perspektivplan des Landes Rheinland-Pfalz sind ab dem 2. Juni 2021 weitere Öffnungsschritte vorgesehen.

  • 20.05.2021 Johanniter-Unfall-Hilfe erweitert Testangebot in Schnellteststation Festplatz

    Die Schnellteststation auf dem Festplatz für alle Bundesbürger*innen, die die Johanniter-Unfall-Hilfe e.V. Ortsverband Speyer in Kooperation mit der Stadt Speyer betreibt, erweitert ihr PoC-Antigenschnelltest-Angebot, sodass ab Kalenderwoche 21 das Testzentrum täglich geöffnet hat.

    Die neuen Öffnungszeiten sind Montag bis Freitag von 9.00 bis 17.00 Uhr sowie an den Wochenenden und Feiertagen von 10.00 bis 18.00 Uhr.

    Eine vorherige Terminvereinbarung ist nicht erforderlich.

    Zusätzlich zu dem Schnelltestangebot wird ab Samstag, den 22. Mai 2021 wird auch ein PCR-Test vor Ort angeboten. Dieses Angebot gilt nur bei einem zuvor durchgeführten positiven Schnelltest. Sollte aus anderen Gründen (z.B. Einreise aus dem Ausland) ein PCR-Test erforderlich sein, kann dieser nicht durchgeführt werden.

    Das Testzentrum bietet ausreichend Parkmöglichkeiten und einen barrierefreien Zugang.

  • 17.05.2021 7-Tage-Inzidenz unter 150: Einzelhandel ab Mittwoch für Terminshopping geöffnet

    Ab Mittwoch, 19. Mai 2021 tritt der Öffnungsschritt für den Einzelhandel in Speyer in Kraft, welcher über die bundeseinheitliche Notbremse des Infektionsschutzgesetzes vom 23. April 2021 geregelt wird. Da die 7-Tage-Inzidenz der Stadt Speyer den fünften Werktag in Folge unter 150 liegt, kann ab dem übernächsten Tag der Einzelhandel für Terminshopping öffnen.

    „Dass der Einzelhandel nun endlich wieder seine Türen nicht nur für ‚Click&Collect‘ öffnen kann, ist ein positives Signal und die Belohnung dafür, dass die Speyererinnen und Speyerer sich die letzten Wochen und Monate so konsequent an die Schutzmaßnahmen gehalten haben. Nun hoffe ich, dass die Inzidenzzahlen weiter sinken, appelliere aber zugleich an die Bürgerinnen und Bürger, sich nicht in falscher Sicherheit zu wiegen: Wir müssen uns weiterhin der Instrumente der Pandemiebekämpfung bedienen, wie regelmäßige und flächendeckende Schnelltestung, denn noch hat der Virus leider einen Vorsprung vor unseren Maßnahmen. Zudem dürfen wir nicht vergessen, dass sich auch Geimpfte noch mit dem Coronavirus infizieren können“, mahnt Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler zur Vorsicht.

    So ist auch die Öffnung des Einzelhandels an einen negativen Antigen-Schnelltest der Kund*innen sowie an eine (spontane) Terminbuchung gebunden. Pro 40 qm ist ein*e Kund*in zugelassen.         
    Liegt die 7-Tage-Inzidenz an drei aufeinanderfolgenden Werktagen über dem Wert von 150, muss der Einzelhandel für Publikumsverkehr wieder schließen und es darf nur per „Click&Collect“ eingekauft werden. 

  • 16.05.2021 Drive-Thru-Impfung: Alle Impfdosen sind verimpft

    Wie die Organisatoren der "Drive-Thru-Impfung" um 13.30 Uhr mitgeteilt haben, wurden inzwischen alle verfügbaren Impfdosen verabreicht.
    Die Auestraße wurde in der Zwischenzeit gesperrt. Impfwillige, die auf dem Weg nach Speyer oder bereits im Stadtgebiet sind, werden gebeten, umzukehren bzw. der Beschilderung zu folgen.

    Die Stadtverwaltung dankt allen Beteiligten der Aktion - den Organisatoren MVZ Professor Haupt und Kollegen, Bödeker Fashion, Sankt Vincentius Krankenhaus, Ludwigapotheke und Edeka Stiegler sowie der Polizei und den städtischen Mitarbeiter*innen - für ihren Einsatz und ihr großartiges Engagement sowie allen Impfwilligen für ihre Impfbereitschaft.

  • 14.05.2021 Speyerer Schulen: Rückkehr in den Wechselunterricht ab 17. Mai 2021

    Die Stadtverwaltung Speyer informiert, dass die Speyerer nach den Regelungen des Infektionsschutzgesetzes am Montag, den 17. Mai 2021 wieder in den Wechselunterricht gehen können.

    Da die 7-Tage-Inzidenz für die Stadt Speyer laut der maßgebenden Meldedaten des Robert-Koch-Instituts (RKI) am heutigen Freitag, 14. Mai 2021 den fünften Werktag in Folge unter den Wert von 165 fiel, können die Schulen in Abstimmung mit der Schulbehörde am übernächsten Werktag öffnen. Diese Öffnung gilt für alle Klassenstufen von allgemeinbildenden sowie für berufsbildende Schulen. 

    Überschreitet die Inzidenz an drei aufeinanderfolgenden Tagen den Schwellenwert von 165, ist wieder der Übergang in den Fernunterricht vorgesehen.

    „Die Stadt hat bereits alle Schulleiterinnen und Schulleiter informiert, sodass entsprechende Vorbereitungen für Montag getroffen werden können“, so Bürgermeisterin und Bildungsdezernentin Monika Kabs. „Damit die Schülerinnen und Schüler möglichst lange von dem Präsenzunterricht profitieren und nicht direkt nach den Pfingstferien wieder in den Fernunterricht gehen müssen, ist es wichtig, dass auch in den Schulen die verstärkten Hygienemaßnahmen wie umfassende Testungen unbedingt durchgehalten werden sollten, um nicht einen Ausbruch eines Infektionsgeschehens zu riskieren. Neben den regelmäßigen Schnelltests sind bei Bedarf auch Selbsttestungen ein probates Mittel, um Infektionen frühzeitig zu erkennen und eine Ausbreitung des Coronavirus zu vermeiden.“

    Auch die Speyerer Kindertagesstätten und die Kindertagespflege können aufgrund der Regelungen des Infektionsschutzgesetzes ab Montag, 17. Mai 2021 in den Regelbetrieb zurückkehren.

  • 11.05.2021 Impfzentrum am Donnerstag geschlossen

    Die Stadtverwaltung Speyer informiert, dass das Impfzentrum in der Stadthalle entgegen der gestrigen Mitteilung am kommenden Donnerstag (Christi Himmelfahrt) doch geschlossen bleiben muss. Leider wurde kein zusätzliches Impfstoffkontingent zur Verfügung gestellt. 

  • 11.05.2021 Stellungnahme der Stadt Speyer zur Pressemeldung „GRÜNE fordern die Gleichbehandlung bei Inzidenzen“

    Die Stadtverwaltung Speyer nimmt Stellung zum heute von der Stadtratsfraktion der Grünen in der Presse veröffentlichen Statement in Bezug auf die Veröffentlichung der Fallzahlen in der Erstaufnahmeeinrichtung für Asylbegehrende (AfA). 

    „Das Gesundheitsamt veröffentlicht alle Einrichtungen und Betriebe, in der eine auffällige Zahl an Neuinfektionen mit dem Coronavirus auftritt. Daher halte ich es für richtig und wichtig, die AfA hier nicht auszunehmen“, betont die zuständige Dezernentin Irmgard Münch-Weinmann.

    „Der Verwaltungsstab der Stadt Speyer hat sich nach intensiver Beratung und nach mehrmaliger Kontaktaufnahme mit der zuständigen ADD und dem Integrationsministerium dazu entschlossen, die Situation in der AfA öffentlich zu thematisieren. Damit soll verhindert werden, dass die Menschen dort aufgrund eines Prozederes, für das sie nichts können und auf das sie keinen Einfluss haben, stigmatisiert werden“, führt Münch-Weinmann weiter aus und bezieht sich damit auf die Tatsache, dass in der AfA wöchentlich eine nicht unerhebliche Zahl an infizierten Neuankömmlingen eintrifft, die vor Ort getestet werden und deren Ergebnisse dann in die Speyerer Statistik und Inzidenzberechnung einfließen. „Unabhängig vom Testergebnis werden Neuankommende direkt nach ihrem Eintreffen in der AfA für die Dauer von 14 Tagen separiert. So soll eine Weiterverbreitung möglicher Infektionen ausgeschlossen werden. Dass die Fallzahlen dennoch in die Inzidenzberechnung einbezogen werden, ist gegenüber der Bevölkerung, die sich zum Großteil vorbildlich an die geltenden Regelungen hält, gegenüber den Geschäftsleuten, die um ihre Existenzen bangen und gegenüber den Asylbewerber*innen, die neu in unserer Stadt ankommen, nicht fair. Es ist unsere humanitäre Verpflichtung, dass für den Gesundheitsschutz dieser Menschen, von denen offenbar niemand weiß woher sie kommen und wie sie nach Speyer reisen, Sorge getragen wird“.

    Die Stadtverwaltung hatte mit einer Pressemeldung vom 20. April 2021 bereits darüber aufgeklärt, dass die Bewohner*innen der AfA in der Tat in die Speyerer Einwohnerstatistik einfließen. Das ändert jedoch nichts daran, dass die Einbeziehung dieses Clusters in die Fallzahlenstatistik enorme Auswirkungen auf die Inzidenzberechnung hat.

    Dass die hohen Fallzahlen mit der Dichte an Schulen und Senioreneinrichtungen zu tun haben, mag in der Vergangenheit zugetroffen haben. Aktuell jedoch gibt es in Schulen, die sich ja ohnehin im ausschließlichen Distanzunterricht befinden, und in Senioreneinrichtungen, die weitestgehend durchgeimpft sind, kaum noch Infektionen zu verzeichnen.

  • 11.05.2021 Coronavirus: Nachweis für Genesene

    Medien-Information des Rhein-Pfalz-Kreises

    Schrittweise zurück zur Normalität: Bund und Länder haben Erleichterungen für Geimpfte gegen das Coronavirus und Genesene einer überstandenen Corona-Infektion geschaffen und mit Menschen gleichgesetzt, die einen aktuellen negativen Coronatest vorweisen können.

    Für vollständig geimpfte Personen gilt als Vorlage der Impfausweis bzw. das Beiblatt, das nach der Impfung an die geimpfte Person ausgegeben wurde. Als vollständig geimpft gelten Personen nach Ablauf von 14 Tagen nach der Zweitimpfung – beim Impfstoff Johnson&Johnson bereits 14 Tage nach der ersten Impfung.

    Als genesen gelten Personen, die ein mindestens 28 Tage zurückliegendes positives PCR-Testergebnis nachweisen können, welches nicht länger als 6 Monate zurückliegt. Dieses positive Testergebnis ist zunächst als Nachweis ausreichend. Weiterhin kann der Nachweis durch entsprechende Bescheinigung eines niedergelassenen Arztes oder des Gesundheitsamtes erbracht werden.

    Bürgerinnen und Bürger des Rhein-Pfalz-Kreises und der Städte Ludwigshafen, Frankenthal und Speyer können diese Bescheinigung seit heute damit auch bei dem Gesundheitsamt der Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis unter https://www.rhein-pfalz-kreis.de/kv_rpk/Slider/Informationen%20zum%20Coronavirus/ anfordern.

    Eine Ausstellung dieses Genesenennachweises durch die Kreisverwaltung erfolgt nur auf  Antrag für Personen, bei denen innerhalb der letzten sechs Monate eine Infektion mit SARS-CoV2 durch PCR-Test nachgewiesen wurde.

    Für aktuelle Fälle ist die automatische Übersendung nach entsprechender Genesung beabsichtigt.

  • 10.05.2021 Allgemeinverfügung verlängert – Impfzentrum am Donnerstag geöffnet

    Da die Sieben-Tage-Inzidenz der Stadt Speyer leider weiterhin deutlich über 100 liegt, wird die geltende Allgemeinverfügung, die in der Hauptsache die Maskenpflicht in der Innenstadt regelt, bis einschließlich 31. Mai 2021 verlängert.

    „Glücklicherweise sinkt die Inzidenz in Speyer tendenziell. Wir befinden uns zwar auf einem guten Weg, haben aber leider immer noch mit hohen Fallzahlen und einer damit einhergehenden hohen Inzidenz zu kämpfen. Deshalb haben wir uns dazu entschlossen, die Allgemeinverfügung nochmal zu verlängern“, führt Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler aus. „Ich hoffe, dass sich der Trend fortsetzt und sich die Fallzahlen in den kommenden Tagen und Wochen auf einem möglichst niedrigen Niveau stabilisieren. Sollte das der Fall sein, werden wir die Allgemeinverfügung zum Ende des Monats auslaufen lassen“, stellt die Stadtchefin in Aussicht.

    Die Stadtverwaltung informiert weiterhin, dass das Impfzentrum in der Stadthalle am kommenden Donnerstag trotz des anstehenden Feiertags geöffnet bleibt. Personen, die sich auf die Warteliste haben setzen lassen, können also auch an Christi Himmelfahrt kurzfristig angerufen und ins Impfzentrum gerufen werden, um als Nachrücker*in kurzfristig eine Impfung zu erhalten.

    „Ich möchte noch einmal darum bitten, dass Personen, die einen Impftermin über das Land im Impfzentrum erhalten haben, diesen aber nicht wahrnehmen können oder wollen, nicht nur über die Website oder die Hotline des Landes absagen, sondern sich insbesondere bei kurzfristig abgesagten Terminen auch direkt im Impfzentrum Speyer melden. Das erleichtert uns die Abläufe vor Ort ungemein“, betont Brand- und Katastrophenschutzinspekteur Peter Eymann.

  • 04.05.2021 Neues Schnelltestzentrum Vogelgesang

    Ab dem morgigen Mittwoch, 5. Mai 2021 startet nach einem erfolgreich durchgeführten Probelauf ein zusätzliches Schnelltestangebot des Betreibers Alexander Hengst, Inhaber der Erlich Apotheke, in Kooperation mit der Stadt Speyer.

    Das Schnelltestzentrum befindet sich im Nahversorgungszentrum am Platz der Stadt Ravenna (Windthorststraße 11).
    Künftig können sich dort alle Bundesbürger*innen mittels PoC-Antigenschnelltest auf das Coronavirus testen lassen.

    Die Öffnungszeiten sind montags bis freitags von 15.00 bis 19.00 Uhr sowie samstags und sonntags von 11.00 bis 15.00 Uhr. Das Angebot gilt auch an Feiertagen.
    Eine vorherige Terminvereinbarung ist nicht notwendig.

  • 26.04.2021 Resonanz des Schnelltestangebots in Kalenderwoche 16

    Die Stadtverwaltung Speyer informiert, dass die Resonanz in den fünf in Kooperation mit der Stadt betriebenen Schnelltestzentren in der vergangenen Woche durchweg hoch war.

    In der vom Pflegedienst Handermann und Schäfer betriebenen Schnellteststation auf dem Berliner Platz haben sich von Montag bis Sonntag 312 Personen testen lassen. Dabei fiel kein Test positiv aus. Auf dem Festplatz hat die Johanniter-Unfall-Hilfe e.V. am Samstag und Sonntag insgesamt 305 testwillige Speyerer*innen und Besucher*innen der Domstadt versorgen. Zwei Tests fielen positiv aus. In der vom Deutschen Roten Kreuz Kreisverband Speyer betriebenen und vergangenen Freitag neu eröffneten Schnellteststation in der Postgalerie wurden von Freitag bis Sonntag insgesamt 225 Personen schnellgetestet. Es gab kein positives Testergebnis. Der Arbeiter-Samariter-Bund hat von Montag bis Samstag bei insgesamt 740 Personen PoC-Antigentests durchgeführt. Positive Ergebnisse wurden nicht festgestellt. Arbeitsmedizinerin Dr. Stephanie Grabs und ihr Team testeten im Stiftungskrankenhaus in der Spitalgasse am Dienstag und Donnerstag 125 Personen. Auch hier gab es keine positiven Ergebnisse.

    Zusammengefasst wurden in Kalenderwoche 16 in allen fünf mit der Stadt Speyer assoziierten Testzentren 1.707 PoC-Antigenschnelltests durchgeführt. Dabei wurden zwei positive Testergebnisse festgestellt.

  • 24.04.2021 Bundesinfektionsschutzgesetz in Kraft getreten – 19. Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz veröffentlicht

    Am heutigen Samstag, 24. April 2021 ist das geänderte Infektionsschutzgesetz des Bundes in Kraft getreten, das die sogenannte „Bundesnotbremse“ und damit bundeseinheitliche Regelungen zur Eindämmung des Coronavirus einführt. Basierend darauf hat das Land Rheinland-Pfalz die 19. Corona-Bekämpfungsverordnung erlassen, die ebenfalls am heutigen Tag in Kraft tritt. Die Regelungen der Bundesnotbremse gelten in Städten und Landkreisen, in denen die 7-Tages-Inzidenz an drei aufeinanderfolgenden Tagen den Wert von 100 übersteigt. Liegt der Wert darunter, gelten die Landesregelungen.

    „Ich hoffe, dass die Bundesnotbremse nun zu etwas mehr Übersichtlichkeit in den Corona-Schutzmaßnahmen führt. Gerade mit der engen Anbindung unserer Stadt an die Metropolregion Rhein-Neckar bestanden oft Unsicherheiten, welche Regelungen nun wo gelten. Dennoch hätte ich mir gewünscht, dass die Kommunen, die das Infektionsgeschehen vor Ort am besten kennen und einschätzen können, mehr Mitspracherecht und einen eigenen Entscheidungsrahmen hätten“, führt Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler aus. „Mit Blick auf das inzwischen ausschließliche Auftreten der B.1.1.7.-Mutation in unserer Stadt wäre eine stringente Testpflicht, die einen PCR-Test mit gleichzeitiger Sequenzierung zum Nachweis von Mutationen zwingend vorschreibt dringend notwendig “, so die Stadtchefin weiter.

    Das geänderte Infektionsschutzgesetz sieht in Städten und Kreisen mit einer Inzidenz über 100 – das betrifft auch die Stadt Speyer – vor, dass sich ein Haushalt höchstens mit einer weiteren Person treffen darf. Kinder unter 14 Jahren werden weiterhin nicht mitgerechnet.  

    Außerdem gilt ab heute aufgrund der hohen Inzidenz gemäß der Bundesregelung auch in Speyer eine allgemeine Ausgangssperre zwischen 22 und 5 Uhr. Das eigene Grundstück darf in dieser Zeit nur in begründeten Ausnahmefällen verlassen werden. Bewegung an der frischen Luft bleibt bis 24 Uhr möglich, allerdings nur alleine.

    Da die Stadt Speyer auch den für Schulen und Kitas festgelegten Grenzwert von 165 überschreitet, wechseln die Schulen schon am Montag, 26. April 2021 in den ausschließlichen Distanzunterricht – Ausnahmen gibt es ausschließlich für Abschlussklassen. Sinkt der Inzidenzwert unter 165 und ist damit Präsenz- bzw. Wechselunterricht wieder möglich, besteht für Schüler*innen die Pflicht, zweimal wöchentlich einen negativen Selbsttest nachzuweisen, wenn sie am Präsenzunterricht teilnehmen möchten. Auch die Kitas bieten ab Montag nur noch eine Notbetreuung an. Die Stadt Speyer hat darüber bereits gestern in einer Pressemeldung ausführlich berichtet.

    Weiterhin darf der Einzelhandel, der nicht zum erweiterten täglichen Bedarf gehört nur noch Abholung („Click and Collect“) anbieten, bis die Inzidenz wieder stabil unter 150 liegt. Bei einer Inzidenz zwischen 100 und 150 ist dann wieder Terminshopping („Click and Meet“) mit Dokumentationspflicht und negativem Schnelltest möglich.

    Medizinische und ähnliche Dienstleistungen sowie Friseur und Fußpflege sind, solange die Inzidenz über 100 liegt, nur mit FFP2-Maske und bei Vorlage eines tagesaktuellen (nicht älter als 24 Stunden) negativen Schnelltests möglich. Gemäß der vom Land Rheinland-Pfalz schon Anfang April beschlossenen Ausnahmen von der Test- und Absonderungspflicht für Geimpfte, sind Personen, deren zweite Corona-Impfung mindestens 14 Tage zurückliegt und die keine typischen COVID-19-Symtome zeige, von der Testpflicht ausgenommen. Ein Impfnachweises muss beispielsweise durch Vorlage des Impfpasses erbracht werden.

    Die Gastronomie bleibt weiterhin geschlossen. Lieferdienst und Abholung bis 22 Uhr sind möglich. Sinkt die Inzidenz auf einen Wert zwischen 50 und 100, darf die Außengastronomie mit vorheriger Terminvereinbarung und bei Vorlage negativer Schnelltests durch die Gäste wieder öffnen.

    Gemäß der Bundesnotbremse ist bei einer Inzidenz von über 100 Individualsport alleine, zu zweit oder mit Personen des eigenen Hausstandes erlaubt. Kontaktloser Gruppensport ist ausschließlich für Kinder und Jugendliche zwischen 5 und 14 Jahren erlaubt.

    Im Öffentlichen Personennahverkehr gilt außerdem eine verschärfte Maskenpflicht, gemäß welcher nur noch FFP2-Schutzmasken zulässig sind, keine OP-Masken mehr.

    Die 19. CoBeLVO kann im Wortlaut unter www.speyer.de/corona nachgelesen werden. Für alle nicht-medizinischen Fragen steht von Montag bis Freitag von 10 bis 12:30 Uhr und von Montag bis Donnerstag darüber hinaus von 13:30 bis 16 Uhr das Bürgertelefon der Stadt Speyer unter 0 62 32 - 14 13 12 zur Verfügung.

  • 23.04.2021 Umsetzung der Erweiterung des Infektionsschutzgesetzes: Notbetreuung in Kindertagesstätten 

    Der Bundestag und der Bundesrat haben die Erweiterung des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) beschlossen, sodass landesrechtliche Anpassungen der Corona-Bekämpfungsverordnung (CoBeLVO) erforderlich sind, woraus sich auch Auswirkungen auf die Kindertagesstätten in freier und kommunaler Trägerschaft ergeben.

    Nach den neuen Regelungen des IfSG vom 22. April 2021 wird in Kindertageseinrichtungen und in Kindertagespflege, wenn in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt an drei aufeinanderfolgenden Tagen die Sieben-Tage-Inzidenz den Schwellenwert von 165 überschreitet, am übernächsten Tag das reguläre Betreuungsangebot ausgesetzt und eine Notbetreuung eingerichtet. Bleibt die Sieben-Tage-Inzidenz an fünf aufeinanderfolgenden Werktagen unter dem Schwellenwert von 165, treten die Maßnahmen am übernächsten Tag wieder außer Kraft.

    „Auch wenn eine Notbetreuung durch die neuen Regelungen gesichert ist, möchte ich die Eltern dringend bitten, so weit es möglich ist, ihre Kinder zu Hause zu betreuen. Mit einer aktuellen 7-Tage-Inzidenz von 217,6 und den zuletzt gehäuften Infektionsfällen in Kitas müssen die Kontakte eingeschränkt werden, um das Ansteckungsrisiko mit dem Coronavirus zu reduzieren, wo immer es geht. Wir wissen, dass die Lage für viele Familien eine riesige Herausforderung ist, aber wir müssen solidarisch sein“, richtet Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler ihren Appell an die Eltern.

    Bürgermeisterin Monika Kabs ergänzt: „Gerade für Familien aus systemrelevanten Berufsgruppen und Familien, die dringend auf Unterstützung angewiesen sind, muss eine zuverlässige Betreuung der Kinder gewährleistet sind. Daher appelliere auch ich an Sie, liebe Eltern, eine verantwortungsbewusste Entscheidung zu treffen, und danke Ihnen für Ihre Unterstützung und Ihr Verständnis in dieser schwierigen Lage.“

    Gemäß dem Schreiben des Landesamtes für Soziales, Jugend und Versorgung (Landesjugendamt) vom heutigen Freitag, 23. April 2021 muss der Bedarf für eine Notbetreuung, wie es beispielsweise der Fall ist, wenn die Eltern die Betreuung nicht auf andere Weise sicherstellen können, von den Eltern und den sorgeberechtigten Personen glaubhaft dargelegt werden. Ein schriftlicher Nachweis ist nicht erforderlich.

  • 21.04.2021 Stadt Speyer und der DRK Kreisverband Speyer etablieren neues Schnelltestangebot in Postgalerie

    Ab dem morgigen Freitag, 23. April 2021 startet nach einem erfolgreich durchgeführten Probelauf in der Postgalerie, Postplatz 1 (Zugang über den Eingang des Amedia Plaza) ein zusätzliches Schnelltestangebot. 

    Künftig können sich dort alle Bundesbürger*innen täglich zwischen 10 und 18 Uhr mittels PoC-Antigenschnelltest auf das Coronavirus testen lassen. 
    Das Angebot gilt auch am Wochenende sowie an Feiertagen. Eine vorherige Terminvereinbarung ist nicht notwendig.

    In Verbindung mit einem in diesem Schnelltestzentrum durchgeführten Schnelltest, dessen Ergebnis positiv ausfällt, ist ein anschließender PCR-Test direkt vor Ort möglich.

  • 20.04.2021 Infektions-Cluster in Einrichtungen: Stadt plant Anpassung der Allgemeinverfügung

    Die Stadtverwaltung Speyer informiert, dass zum nächsten Zeitpunkt die Allgemeinverfügung der Stadt um einen Passus bzgl. der Bildung von Infektions-Clustern und deren Einbeziehung in die Inzidenzberechnung erweitert werden soll. Dabei soll sich auf §23 der aktuellen CoBeLVO des Landes Rheinland-Pfalz berufen und zum Einvernehmen an das Ministerium für Soziales, Arbeit und Gesundheit (MSAGD) geschickt werden. Demzufolge kann in besonderen atypischen Ausnahmefällen, insbesondere wenn das Infektionsgeschehen vollständig eingrenzbar ist, im Einvernehmen mit dem zuständigen Ministerium auch eine abweichende Allgemeinverfügung erlassen werden.

    „Eine Clusterbildung wie sie aktuell in der Aufnahmeeinrichtung für Asylbegehrende nachgewiesen ist, ist nach dem Dafürhalten der Stadtverwaltung eindeutig einem solchen atypischen Ausnahmefall zuzuordnen.
    Wie wir in inzwischen klarstellen konnten, fließt die Zahl der Bewohner*innen der Afa zwar in die Einwohnerstatistik der Stadt Speyer ein, dennoch hat bei einem Ausbruch an Infektionen mit dem Coronavirus in der Einrichtung die Einbeziehung eines solchen Clusters in die Fallzahlenstatistik einen unmittelbaren Einfluss auf die Inzidenzberechnung. Eine Vorgehensweise, die diesen Umstand nicht berücksichtigt, sollte daher unbedingt kritisch hinterfragt und dementsprechend angepasst werden“, betont Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler.

  • 19.04.2021 Zusätzliches Schnelltestangebot im ehemaligen Stiftungskrankenhaus

    Am Donnerstag, 22. April 2021 startet im ehemaligen Stiftungskrankenhaus, Spitalgasse 1 (Zugang über den Haupteingang), ein zusätzliches Schnelltestangebot. Betrieben wird es von Dr. Stephanie Grabs, Betriebsärztin der Stadtverwaltung Speyer. Künftig können sich dort alle Bundesbürger*innen dienstags und donnerstags zwischen 10 und 14 Uhr mittels PoC-Antigenschnelltest auf das Coronavirus testen lassen. Das Testangebot richtet sich aufgrund der fußläufigen Entfernung auch explizit an alle Bediensteten der Stadtverwaltung Speyer.

    Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler ermutigt ihre rund 1.000 Mitarbeiter*innen, das Angebot rege zu nutzen: „So lange ein Großteil unserer Belegschaft aufgrund der Impfpriorisierung noch nicht geimpft ist, sind neben den AHA+L Regeln regelmäßige Schnelltests unverzichtbar, um größtmögliche Sicherheit im Arbeitsalltag zu schaffen. Daher möchte ich Sie bitten: Nutzen Sie die vielfältigen Schnelltestmöglichkeiten und schützen Sie damit sich und Ihre Kolleginnen und Kollegen“.

    Um vorherige Terminvereinbarung unter www.speyer.de/termine wird gebeten.

  • 19.04.2021 AstraZeneca-Nachrückerliste im Speyerer Impfzentrum: Impfwillige Bürger*innen über 60 Jahren können sich melden

    Die Stadtverwaltung Speyer informiert, dass sich Bürger*innen über 60 Jahren, die in Speyer wohnen und bisher noch keinen oder einen späten Impftermin erhalten haben, auf eine im Impfzentrum geführte Nachrückerliste für den Impfstoff des Herstellers AstraZeneca setzen lassen können. Diese kommt zum Einsatz, wenn am Ende eines Tages Impfdosen übrig sind, die aufgrund kurzfristig abgesagter oder nicht wahrgenommener Termine nicht verimpft werden konnten. Die Personen auf der Nachrückerliste werden dann abtelefoniert und können noch am selben Tag geimpft werden.

    „Gemäß der aktuellsten Empfehlung der Ständigen Impfkommission darf der Impfstoff von AstraZeneca seit einigen Wochen nur noch für Menschen über 60 Jahren verwendet werden. Das führt dazu, dass viele ursprünglich an Personen unter 60 Jahren vergebene Termine mit diesem Vakzin sowie zahlreiche Zweitimpfungstermine dieser Personengruppe frei werden“, erklärt Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler. „Damit diese nicht ersatzlos verfallen müssen und im schlimmsten Fall Impfstoff übrigbleibt, ist es wichtig, dass sich all jene Menschen über 60, die mit AstraZeneca geimpft werden möchten, nun bei uns melden. Die Wahrscheinlichkeit ist hoch, auf diese Weise schnell einen Impftermin zu erhalten“, so die Stadtchefin.

    Eine weitere Voraussetzung ist, dass die Personen, die sich auf die Nachrückerliste setzen lassen, mobil sind und innerhalb einer halben Stunde im Impfzentrum sein können. Mitzubringen ist ein gültiges Ausweisdokument und wenn möglich auch der Impfpass.

    Wer über die Nachrückerliste kontaktiert wird und so einen kurzfristigen Impftermin bekommt, erhält automatisch auch einen regulären Termin für die Zweit- bzw. Auffrischungsimpfung im richtigen zeitlichen Abstand.

    Speyerer Bürger*innen, die sich selbst oder einen impfwilligen Angehörigen auf die Nachrückerliste setzen lassen möchten, wenden sich bitte unter Angabe des vollständigen Namens, des Geburtsdatums, der Adresse und der Telefonnummer der impfwilligen Person per E-Mail an impfen@stadt-speyer.de.

  • 16.04.2021 Schnelltestangebot der Stadt und des ASB Speyer erweitert

    Die Stadtverwaltung Speyer informiert, dass das Schnelltestangebot der Stadt und des Arbeiter-Samariter-Bundes (ASB) Speyer weiter ausgebaut wird. 

    Ab kommender Woche ist das Schnelltestzentrum in der Jufö (Seekatzstraße 5) zusätzlich zu den bisherigen Terminen auch montags und freitags geöffnet.

    Zu folgenden Zeiten können sich ab KW 16 alle Bundesbürger*innen mittels PoC-Antigentest auf das Coronavirus testen lassen:

    montags bis freitags von 17:00 bis 19:00 Uhr mit Termin sowie von 19:00 bis 20:00 Uhr ohne Termin
    samstags von 11 bis 15 Uhr mit Termin sowie von 15:00 bis 16:00 Uhr ohne Termin

  • 16.04.2021 Schreiben an das Land: Stadt Speyer und Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis möchten gemeinsam die Luca-App testen

    Die Speyerer Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler, Digitalisierungsbeigeordnete Sandra Selg und Landrat Clemens Körner haben sich in dieser Woche mit einem gemeinsamen Schreiben an das Gesundheitsministerium in Mainz gewandt, um für den probeweisen Einsatz der Luca-App in Speyer zu werben.

    „Die Stadt Speyer hat beim Land schon früh Interesse angemeldet, um Modellkommune für den Einsatz der Luca-App zu werden. Ich bin nach wie vor davon überzeugt, dass eine der stärksten Waffen in dieser Pandemiebekämpfung die stringente und schnelle Nachverfolgung aller relevanten Kontaktpersonen ist, um frühzeitig Infektionsketten zu unterbrechen. Die Luca-App kann uns dabei unterstützen und künftig Öffnungsschritte ermöglichen, die uns zurück zu etwas mehr Normalität führen“, so Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler.

    „Wir freuen uns sehr darüber, dass beim Gesundheitsamt des Rhein-Pfalz-Kreises die technischen Voraussetzungen geschaffen werden können, um die Luca-App einzuführen“, sagt Sandra Selg, die sich als Beigeordnete der Stadt Speyer für den Bereich der Digitalisierung verantwortlich zeichnet. „Sobald die Infektionszahlen in Speyer unter die kritische Marke von 100 gefallen sind, möchten wir den Modellversuch starten. Zahlreiche Gastronomie- und Einzelhandelsbetriebe haben uns bereits signalisiert, dass sie sich beteiligen möchten“.

    In ihrem gemeinsamen Schreiben bitten die Stadt Speyer und der Rhein-Pfalz-Kreis, bei dem das Gesundheitsamt ansässig ist, nun beim Land um Information darüber, wann das Gesundheitsamt mit dem nötigen Zugang zur Luca-App rechnen kann.

    Landrat Clemens Körner unterstützt den Vorstoß der Stadt Speyer: „Ich bin überzeugt davon, dass der Einsatz der Luca-App sinnvoll ist. Mit dem Modellversuch in Speyer haben wir die Möglichkeit, wertvolle Erfahrungen zu sammeln, von denen später auch die anderen Kommunen im Zuständigkeitsbereich des Gesundheitsamt Rhein-Pfalz-Kreis profitieren werden“.

    Das Land Rheinland-Pfalz hat kürzlich sechs Kreise ausgewählt, die offiziell zu Testregionen für die Luca-App ernannt wurden – eine Voraussetzung dafür, um bei entsprechend niedriger Inzidenz Modellregion zur behutsamen Öffnung im Lockdown zu werden.

    „Zum Zeitpunkt der Auswahl der Testregionen hatte das Gesundheitsamt die notwendige Software noch nicht vollständig implementiert und konnte daher nicht berücksichtigt werden. Der vom Bund beauftragte externe Dienstleister wird die Voraussetzungen in Kürze geschaffen haben, so dass auch das Gesundheitsamt des Rhein-Pfalz-Kreises die Möglichkeit haben wird, die Luca-App zu testen“, erklärt Landrat Körner.

    Luca funktioniert ganz einfach: Nutzer*innen laden sich die App auf ihr Smartphone und geben einmalig ihre Kontaktdaten ein. Die App generiert einen sich minütlich ändernden QR-Code, der dem eigenen Endgerät zugeordnet ist. Mit diesem kann man sich nun ganz einfach in Locations „einchecken“ – egal, ob Wochenmarkt, Kirche, Restaurant, Geschäft oder Familientreffen. Alles was der Gegenpart dafür benötigt, ist ebenfalls Gerät mit installierter Luca-App oder einen einrichtungsbezogenen QR-Code. Betrete ich nun beispielsweise ein Restaurant, checke ich mit dem Smartphone ein und logge mich beim Gehen wieder aus. Tritt nun ein Infektionsfall ein, werden alle Gäste dieser Location informiert, die sich zur betreffenden Uhrzeit dort aufgehalten haben. Parallel werden die Gesundheitsämter informiert, die dann automatisch Zugriff auf die Daten der übrigen Gäste erhalten. Zusätzlich bietet die App ein Kontakttagebuch an. Dieses ermöglicht den Nutzer*innen für die letzten 30 Tage zurückzuverfolgen, wann man sich wo aufgehalten hat. Für Menschen ohne Smartphone soll es außerdem analoge Schlüsselanhänger geben.  

  • 16.04.2021 Amtshilfe durch die Bundeswehr verlängert

    Die Stadtverwaltung Speyer informiert, dass die Amtshilfe durch die Bundeswehr, mit der sich Besucher*innen von Alten- und Pflegeheimen seit dem 1. Februar 2021 mittels PoC-Test auf das Coronavirus testen lassen können, bis einschließlich 30. April 2021 verlängert wurde.      
    Die Testungen finden wie bisher montags bis freitags von 9.00 bis 13.00 in den Räumlichkeiten der Jugendförderung statt.      
    Eine vorherige Terminvereinbarung ist für diese Zeiten weiterhin nicht notwendig.

  • 15.04.2021 Pflegeteam Handermann & Schäfer etabliert weitere Schnellteststation auf dem Berliner Platz

    Am morgigen Freitag, 16. April 2021 startet eine neue, vom Pflegeteam Handermann & Schäfer GmbH betriebene Schnellteststation auf dem Berliner Platz. Künftig können sich dort alle Bundesbürger*innen von Montag bis Freitag von 10:30 bis 14:30 Uhr und von Samstag bis Sonntag von 10:30 bis 13:30 Uhr kostenlos mittels PoC-Antigenschnelltest auf das Coronavirus testen lassen.
    Eine vorherige Terminvereinbarung ist nicht notwendig.

    Aufgebaut wurde die Schnellteststation am gestrigen Mittwoch durch die Mitarbeiter*innen des städtischen Baubetriebshofes.

  • 15.04.2021 Allgemeinverfügung verlängert

    Da die 7-Tages-Inzidenz der Stadt Speyer weiterhin deutlich über 100 liegt, wird die geltende Allgemeinverfügung mit Wirkung vom 17. April 2021 bis einschließlich 25. April 2021 verlängert.

    „Leider haben wir weiterhin eine tendenziell steigende Inzidenz, was sicherlich nicht zuletzt an den Nachwirkungen der Osterfeiertage liegt. Um den Wert zu senken und letztlich zu stabilisieren und damit unser Gesundheitssystem zu entlasten, müssen wir an den bisherigen Regelungen festhalten. Parallel müssen wir auf eine ausgereifte Teststrategie, eine stringente Kontaktnachverfolgung und auf die Impfkampagne setzen, die dringend Fahrt aufnehmen muss“, schlussfolgert Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler.

    Die bisher geltenden Regelungen bleiben bestehen. Ergänzt wurde lediglich ein Passus unter Ziffer 16, der vollständig geimpfte Personen, die keine typischen Symptome einer SARS-CoV-2-Infektion zeigen, von der Testpflicht bei Besuchen in Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen der Eingliederungshilfe entbindet.

    Lockerungen sind erst möglich, wenn die Neuinfektionsrate für sieben Tage stabil unter dem Wert 100 liegt.

  • 12. April 2021 18. CoBeLVO verlängert und geändert – neue Absonderungsverordnung – Ausnahmen von Test- und Absonderungspflicht für Geimpfte

    Am Samstag, 10. April 2021, hat das Land Rheinland-Pfalz die Gültigkeit der aktuellen Corona-Bekämpfungsverordnung mittels der 2. Änderungsverordnung zur 18. CoBeLVO bis einschließlich 25. April 2021 verlängert und die geltenden Regeln in einigen Punkten angepasst.

    Darüber hinaus hat das Land Rheinland-Pfalz am vergangenen Samstag eine neue Absonderungsverordnung erlassen, die am heutigen Montag in Kraft tritt und bis zum 10. Mai 2021 gilt.

    Die Absonderungsverordnung wurde um einen Passus zu „Selbsttests“ ergänzt. Demnach müssen Personen, deren Selbsttest auf das Coronavirus ein positives Ergebnis aufweist, einen PoC-Antigentest (Schnelltest) durch geschultes Personal vornehmen lassen. Ist das Ergebnis positiv, hat sich die betreffende Person unverzüglich in Absonderung zu begeben.

    Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler verweist auf die Problematik, die sich aus dieser Regelung ergibt: „Indem bei einem positiven Selbsttest kein PCR-, sondern lediglich ein PoC-Antigentest erforderlich ist, wird die Ermittlung von Virusmutanten maßgeblich erschwert. Eine Testung auf Mutation ist nur mittels PCR-Testung möglich – fällt diese weg, fließt weder der Infektionsfall noch die potentielle Ermittlung einer Mutation in die Statistik ein und erzeugt somit eine Lücke in der Bewertung des Infektionsgeschehens.“      
    Die Stadt Speyer ist diesbezüglich in Kontakt mit dem Land getreten, um eine Überarbeitung dieser Regelung anzuregen.

    Gemäß der geänderten Absonderungsverordnung sind außerdem Ausnahmen von der Pflicht zur Absonderung von Hausstandsangehörigen und sogenannten „engen Kontaktpersonen“ vorgesehen. So unterliegen vollständig geimpfte Personen, deren zweite Impfung 14 Tage zurückliegt und die keine typischen Symptome einer Coronavirus-Infektion aufweisen, nicht länger der Absonderungspflicht – es sei denn, sie sind Patient*innen oder Bewohner*innen von stationären Einrichtungen wie Krankenhäusern oder Pflegeheimen.       
    Zusätzlich sind für diese Personen Ausnahmen von der Absonderungspflicht nach Einreise aus einem Risikogebiet, das nicht Virusvariantengebiet ist, vorgesehen.

    Die 2. Änderungsverordnung der 18. CoBeLVO umfasst insbesondere Ausnahmen für vollständig geimpfte und zugleich symptomlose Personen. So sind geimpfte und symptomfreie Personen von der gemäß Verordnung vorgesehenen Testpflicht, wie bei der Inanspruchnahme bestimmter körpernaher Dienstleistungen oder bei Besuch der Außengastronomie, befreit.
    Der Nachweis über den vollständigen Impfschutz ist dem Betreiber der entsprechenden Einrichtung in schriftlicher oder digitaler Form vorzulegen.

    Die Stadt Speyer befindet sich mit dem Land im Austausch, wie ein solcher digitaler Impfnachweis konkret aussehen soll.

    Des Weiteren können Landkreise und kreisfreie Städte, die als Modellkommune RLP anerkannt sind, bei einer 7-Tages-Inzidenz unter 50 in Abstimmung mit dem Gesundheits­ministerium Allgemeinverfügungen erlassen, die Regelungen wie weitergehende Öffnungen enthalten.
    Die Stadt Speyer, deren Inzidenz aktuell bei 174,0 liegt und noch nicht als Modellkommune RLP fungiert, ist von dieser Regelung derzeit nicht betroffen.

    Außerdem wurden die Rahmenbedingungen für den Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen in Kindertagesstätten und die dortige Maskenpflicht konkretisiert: Die Kinderbetreuung soll grundsätzlich in festen Angeboten und bei konstanten Personalzuordnungen erfolgen. Zu den einzuhaltenden Hygieneregelungen zählt die Maskenpflicht in der Einrichtung einschließlich des Außengeländes nunmehr auch während der pädagogischen Interaktion mit den betreuten Kindern.

  • 09.04.2021 Johanniter-Unfall-Hilfe etabliert Schnellteststation auf dem Festplatz

    Die erste zusätzliche Teststation, die die Stadt Speyer und die verschiedenen Speyerer Hilfsorganisationen gemeinsam realisieren, startet schon am morgigen Samstag, 10. April 2021, auf dem Festplatz. Die Johanniter-Unfall-Hilfe e.V. Ortsverband Speyer wird dort ab 10 Uhr bereitstehen, um testwillige Speyerer*innen und Besucher*innen der Domstadt mittels PoC-Antigenschnelltest abzustreichen. Eine vorherige Anmeldung ist nicht erforderlich, es muss allerdings vor Ort mit Wartezeiten gerechnet werden. Die Teststation wird künftig samstags und sonntags von 10 Uhr bis nachmittags bzw. bei guten Witterungsbedingungen und entsprechend hoher Nachfrage bis 18 Uhr geöffnet sein.

    Aufgebaut wurde die verkehrs- und parktechnisch sehr günstig gelegene Schnellteststation am gestrigen Donnerstag von Kräften der Johanniter-Unfall-Hilfe, des THW Ortsverbands Speyer und des städtischen Baubetriebshofs.
     
    Schnelltestschulungen für Unternehmen, Betriebe und Gastronomen
    Private Unternehmen und Betriebe sind angehalten, ihren Mitarbeiter*innen regelmäßig eine Testmöglichkeit zu bieten. Auch die perspektivische Öffnung von Gastronomie und Einzelhandel ist eng an negative Schnelltestnachweise gebunden. Testen darf jedoch nur, wer in der Anwendung der PoC-Antigenschnelltests geschult ist. Solche Schulungen bieten die Johanniter in Theorie und Praxis in Kooperation mit und auf dem Gelände des Technik-Museums Speyer (Eventhalle) ab sofort zu festen Schulungsterminen an. Für diese Termine ist eine Anmeldung unter https://juh.link/m6e8xo erforderlich.
    Gerne schulen die Johanniter auch im eigenen Unternehmen vor Ort. Anfragen zu Schulungen richten Interessierte bitte an corona.speyer@johanniter.de oder telefonisch an 0 62 32 - 1009-10.
     
    Medizinisches Personal gesucht
    Die Johanniter sind weiterhin auf der Suche nach ehrenamtlichem Personal, insbesondere mit medizinischer Ausbildung, das gegen eine Aufwandsentschädigung aktiv in der Schnellteststation mitarbeiten möchten. Anfragen hierzu richten Interessierte an test.speyer@johanniter.de.


  • 08.04.2021 Stadt Speyer untersagt angemeldete Versammlung auf dem Domplatz

    Die Stadtverwaltung Speyer informiert, dass die Versammlungsbehörde die für Samstag, 10. April 2021 angemeldete Versammlung auf dem Domplatz unter dem Motto „Sans haine, sans armes, sans violence" nach eingehender Prüfung untersagt hat. Mit Blick auf das Infektionsgeschehen, die hohe und weiterhin deutlich über dem Landesschnitt liegende Inzidenz, steigende Patientenzahlen in den Speyerer Krankenhäusern sowie die weite Verbreitung der Virusmutation B.1.1.7. im Stadtgebiet ist die Durchführung einer solchen Veranstaltung aktuell nicht vertretbar.

    „Selbstverständlich sind wir uns der hohen Bedeutung des Rechts auf Versammlungsfreiheit bewusst. Wie wichtig eine genaue Abwägung ist, zeigt sich schon dadurch, dass die Ausübung der Versammlungsfreiheit mit der 18. CoBeLVO einem grundsätzlichen präventiven Verbot unterworfen wurde. Eine mögliche Erlaubniserteilung liegt im Ermessen der Verwaltung. Der Schutz von Leib und Leben einer breiten Bevölkerung ist ein herausragendes verfassungsrechtliches Schutzgut, das in diesem besonderen Fall über das Recht auf Versammlungsfreiheit zu stellen ist. Ein Verbot der Versammlung ist daher das einzig wirksame Mittel, um eine unmittelbare Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung zu verhindern. Das zeigen sowohl unsere Erfahrungen, als auch die anderer Städte“, führt Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler aus.

    „Die Versammlungsleitung ist bei einer Versammlung in Pandemiezeiten dafür verantwortlich, alles in ihrer Macht stehende dafür zu tun, die Virusausbreitung wirksam einzudämmen. Schon im Rahmen und im Nachgang des Kooperationsgespräches hat sich allerdings gezeigt, dass die Versammlungsleitung nur ein mangelndes Verantwortungsbewusstsein diesbezüglich an den Tag legt. Es wurde weder das zwingend notwendige Hygienekonzept eingereicht, noch wurden konkrete Aussagen dazu getroffen, wie die grundlegendsten Schutzmaßnahmen wie Abstandsgebot und Maskenpflicht durchgesetzt werden sollen“, fügt Ordnungsdezernentin Irmgard Münch-Weinmann hinzu.

    Da eine öffentliche Versammlung an prominenter Stelle im Stadtgebiet durchgeführt werden sollte, könnte durch die Versammlungsleitung weder sichergestellt noch verhindert werden, dass sich weitere Personen der Versammlung anschließen. Die angemeldete Teilnehmer*innenzahl von 66 Personen könnte daher deutlich nach oben variieren. Demnach handelt es sich bei den Teilnehmer*innen nicht um einen abgrenzbaren Personenkreis – was eine anschließende Kontaktnachverfolgung nahezu unmöglich macht. Für die Beurteilung der epidemiologischen Vertretbarkeit kommen etwaige Gegendemonstrant*innen hinzu, die nicht auszuschließen sind.

    Nach gewissenhafter Abwägung und Ausübung ihres pflichtgemäßen Ermessens hat die Versammlungsbehörde der Stadt Speyer die angemeldete Versammlung daher untersagt. Der Versammlungsleitung steht nun der Rechtsweg zum Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße offen.

  • 06.04.2021 Hohe Nachfrage: Schnelltestangebot der Stadt und des ASB über Ostern gut angenommen - Allgemeinverfügung verlängert

    Das Schnelltestangebot der Stadt und des Arbeiter-Samariter-Bundes (ASB) in den Räumlichkeiten der Jugendförderung wurde über die Osterfeiertage sehr gut angenommen. Insgesamt wurden von Gründonnerstag bis einschließlich Ostermontag 1.363 Personen getestet. Drei Testergebnisse fielen positiv aus.

    „Ich möchte mich ganz herzlich bei den Helfer*innen des ASB für ihren unermüdlichen Einsatz bedanken, insbesondere an den zurückliegenden Osterfeiertagen. Sie haben einmal mehr Ihre Zeit und Energie investiert, um anderen Menschen ein sichereres Gefühl bei Zusammentreffen im engen Familienkreis zu geben. Dafür verdienen Sie unser aller Respekt“, so Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler.

    Am Gründonnerstag, 1. April wurden 188 Personen getestet, ohne positives Testergebnis, am Karfreitag, 2. April wurden 280 Personen getestet, davon eine positiv, am Ostersamstag, 3. April wurden 408 Personen getestet, davon keine positiv, am Ostersonntag, 4. April wurden 296 Personen getestet, ohne positives Ergebnis und am Ostermontag, 5. April wurden 218 Personen getestet, davon zwei positiv.

    Die positiven Testergebnisse wurden dem Gesundheitsamt und der Unteren Infektionsschutzbehörde zur weiteren Veranlassung gemeldet. Die betroffenen Personen erhalten nun zur Validierung des Schnelltestergebnisses einen zusätzlichen PCR-Test.

    Da die Neuinfektionen im Stadtgebiet weiter dauerhaft den Inzidenzwert von 100 übersteigen, wurde außerdem die Allgemeinverfügung vom 25. März 2021 bis einschließlich 18. April 2021 verlängert. Erst wenn die Neuinfektionsrate für sieben Tage stabil unter dem Wert 100 liegt, können wieder erste Lockerungsschritte veranlasst werden.

  • 01.04.2021 Rücksicht und Vorsicht auch über die Osterfeiertage notwendig

    Die Stadtverwaltung Speyer rechnet an den bevorstehenden Osterfeiertagen damit, dass viele Menschen das gute Wetter für einen Ausflug nutzen werden. Da der Kommunale Vollzugsdienst (KVD) der Stadt Speyer bei seinen Kontrollen auf öffentlichen Plätzen mehrere Verstöße gegen die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung sowie die geltenden Kontaktbeschränkungen feststellen musste, richtet Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler einen Appell an die Speyerer*innen.

    „Je wärmer es wird, desto mehr Menschen zieht es nach draußen, um das schöne Wetter zu genießen. Osterspaziergänge an der frischen Luft sind selbstverständlich erlaubt und tun jedem gut. Wir dürfen aber nicht vergessen, dass wir uns mitten in der dritten Infektionswelle befinden und die Virusmutanten eine besonders rasche Verbreitung des Virus erzeugen. Wir haben es neben Infektionsfällen in Einrichtungen mit einem diffusen Infektionsgeschehen insbesondere in Familienverbänden zu tun. Das zeigt, dass es nicht an der Zeit ist, private Zusammenkünfte zu pflegen. So schwer es fällt, müssen daher auch und gerade über die Feiertage Kontakte auf den engsten Kreis beschränkt, die Abstände sowie die Hygieneregeln eingehalten werden“, so die Stadtchefin.

    Ordnungsdezernentin Irmgard Münch-Weinmann verweist auf die Verstöße gegen die Maskenpflicht in der Innenstadt: „Gerade in der Maximilianstraße missachten leider einige die Regelung, dass der Verzehr von Eis im Rahmen der Maskenpflicht in der Innenstadt nicht gestattet ist. Hier müssen auch die Gastronomietreibenden, die Lebensmittel zum Mitnehmen anbieten, in die Verantwortung genommen werden: Es muss darauf geachtet werden, dass die Menschen nicht vor dem Geschäft verweilen und ihr Eis oder ihren Kaffee zum Mitnehmen nicht in Bereichen verzehren, in denen Maskenpflicht besteht“, betont Ordnungsdezernentin Irmgard Münch-Weinmann und ergänzt: „Der KVD wird unterstützend zu den Einsätzen der Polizei verstärkt Präsenz zeigen. Insbesondere in der Innenstadt und am Rheinufer werden die geltenden Regelungen kontrolliert und bei Missachtung konsequent Maßnahmen ergriffen.“

    Mit Blick auf die Festtage rät Stefanie Seiler dazu, die Tage für eine ganz persönliche „Osterruhe“ zu nutzen: „Lassen Sie uns achtsam und solidarisch sein. Wenn wir alle zusammenhalten, uns schützen und unterstützen, dann können wir die Welle brechen und gemeinsam auf eine Perspektive nach der Pandemie hinarbeiten.“

  • Amtshilfe durch die Bundeswehr verlängert – Schnelltestangebot von Stadt und ASB über die Osterfeiertage

    Die Stadtverwaltung Speyer informiert, dass die Amtshilfe durch die Bundeswehr, mit der sich Besucher*innen von Alten- und Pflegeheimen seit dem 1. Februar 2021 mittels PoC-Test auf das Coronavirus testen lassen können, bis zum 16. April 2021 verlängert wurde.      
    Die Testungen finden wie bisher montags bis freitags von 9.00 bis 13.00 in den Räumlichkeiten der Jugendförderung statt.      
    Eine vorherige Terminvereinbarung ist für diese Zeiten weiterhin nicht notwendig.
    Das Angebot der Bundeswehr für Besucher*innen von Alten- und Pflegeheimen bleibt auch an Karfreitag und Ostermontag bestehen.

    Außerdem ist das umfassende Schnelltestangebot der Stadt und des Arbeiter-Samariter-Bundes (ASB) auch über die Osterfeiertage gewährleistet.     
    Alle Bundesbürger*innen können sich im Schnelltestzentrum in der Jufö (Seekatzstraße 5) in Speyer zu folgenden Zeiten testen lassen:

    Karfreitag, 2. April 2021: 9 bis 15 Uhr
    Karsamstag, 3. April 2021: 11 bis 16 Uhr
    Ostersonntag, 4. April 2021: 11 bis 15 Uhr
    Ostermontag, 5. April 2021: 9 bis 13 Uhr

    Für diese Tage ist keine Terminvereinbarung notwendig.

  • 25.03.2021 Stadt erlässt neue Allgemeinverfügung auf Grundlage der 18. CoBeLVO – Tägliche Testungen mittels PoC-Tests für Mitarbeiter*innen städtischer Kitas

    Aufgrund eines 7-Tage-Inzidenzwert von über 100 an dreiaufeinander folgenden Tagen in Speyer müssen nach Beschluss des Landes Rheinland-Pfalz weitere Maßnahmen zur Eindämmung des Infektionsgeschehens ergriffen werden.
    Die Stadt erlässt daher nach Einvernehmen des Landes eine Allgemeinverfügung, die am Freitag, 26. März 2021 in Kraft tritt und bis zum Ablauf des 5. April 2021 gilt. Sie ersetzt die Allgemeinverfügung vom 22. März 2021 und ergänzt die 18. Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz.

    Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler bemerkt hinsichtlich der eintretenden Notbremse: „Auch wenn es uns allen schwer fällt, das öffentliche Leben wieder zurückfahren zu müssen, so ist es doch der richtige Schritt angesichts der hohen Infektionszahlen in unserer Stadt. Besorgniserregend ist, dass die Mutation der britischen Virusvariante mittlerweile einen Anteil von 76 Prozent der Neuinfektionen hat. Die dritte Welle muss daher unbedingt abgeflacht werden, um unsere Krankenhäuser und das Gesundheitsamt nicht einer noch stärkeren Belastung auszusetzen.“

    ·         Die Regelungen der Allgemeinverfügung vom 22. März 2021 haben weiter Bestand und werden durch folgende Bestimmungen ergänzt:
     Abweichend von der 18. CoBeLVO ist der Aufenthalt im öffentlichen Raum nur alleine oder mit den Angehörigen des eigenen Hausstands und einer Person eines weiteren Hausstands gestattet. Kinder beider Hausstände bis einschließlich sechs Jahre werden nicht eingerechnet.

    ·         Gewerbliche Einrichtungen sind geschlossen und können nur öffnen, wenn nach vorheriger Vereinbarung Einzeltermine vergeben worden sind. Dabei haben ausschließlich Angehörige eines Hausstandes zeitgleich Zutritt. Spontanes Termin-Shopping ist nicht mehr möglich. Abhol-, Liefer-, und Bringdienste sind nach vorheriger Bestellung weiter zulässig.
    Abweichend von der vorangegangenen Allgemeinverfügung vom 22. März 2021 sind die Außenbereiche von Gärtnereien, Gartenbaubetrieben  und -baumärkten o.Ä. geöffnet, die Innenbereiche unterliegen den in der vorangegangenen Allgemeinverfügung aufgeführten Regelungen zur Kontakterfassung und den Hygienevorgaben.

    ·         Kosmetikstudios, Wellnessmassagesalons, Tattoo- oder Piercing-Studios und ähnliche Betriebe, die nicht medizinischen und hygienischen Gründen dienen, müssen schließen, da das Abstandsgebot gemäß 18. CoBeLVO nicht eingehalten werden kann.

    ·         Gastronomische Einrichtungen sind auch im Außenbereich zu schließen.

    ·         Museen, Ausstellungen und Galerien sind ebenso von der Schließung betroffen. Die Außenbereiche von Zoos, botanischen Gärten o.Ä. sind abweichend von der 18. CoBeLVO lediglich für den Publikumsverkehr geöffnet, wobei eine Vorausbuchungspflicht gilt.

    ·         Der Proben- und Auftrittsbetrieb der Breiten- und Laienkultur wird nicht mehr möglich sein.

    ·         Des Weiteren ist die sportliche Betätigung im Amateur- und Freizeitsport in Einzelsportarten auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen ausschließlich im Freien und maximal zu zweit oder mit Personen des eigenen Hausstands und mit dem geltenden Abstandsgebot zulässig. Mannschaftssport und Kontaktsportarten sind damit untersagt.

    Darüber hinaus wird eine Ausgangsbeschränkung zwischen 21 und 5 Uhr erlassen. Der Aufenthalt außerhalb der eigenen Wohnung oder Unterkunft ist in dieser Zeit untersagt. Ausnahmen von dieser Regelung gelten nur bei Vorliegen eines triftigen Grundes wie die Ausübung beruflicher Tätigkeiten, (akute) medizinische oder tierärztliche Versorgungsleistungen oder der Besuch des Partners oder der Partnerin.

    Auch Verkaufsstätten müssen ab 21 Uhr geschlossen sein. Zudem dürfen Tankstellen, Kioske, Einzelhandelsgeschäfte oder Supermärkte in der Zeit zwischen 21 Uhr und 6 Uhr keinen Alkohol verkaufen. Bestelltes Essen darf in dieser Zeit nicht abgeholt werden, der Lieferdienst vor die Haustür ist aber weiterhin erlaubt.

    Sonstige Regelungen aus der Allgemeinverfügung vom 22. März 2021 sowie der aktuellen Landesverordnung bleiben unberührt.

    „Dass nach der sehr kurzen Zeitspanne, in der Museen, Ausstellungen und Galerien geöffnet sein konnten, ist dieser Rückschritt für unsere Kulturschaffenden natürlich ein schwerer Schlag. Umso wichtiger ist es, die Infektionszahlen schnellstmöglich zu senken. Zum einen, indem wir alle unsere Kontakte noch stärker reduzieren, zum anderen mit einer stringenten Schnelltest- und Kontaktnachverfolgungsstrategie, die unserer Kulturszene eine langfristige Perspektive verschafft“, so Bürgermeisterin und Kulturdezernentin Monika Kabs und ergänzt: „Solange noch nicht genügend Impfstoff vorhanden ist, um in naher Zukunft eine Herdenimmunität in der Gesellschaft zu erreichen, sind die PCR- und Schnelltests hier in Speyer unser Schlüsselinstrument in der Pandemiebekämpfung. Daher hat die Stadt beschlossen, kostenlose Schnelltests für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in städtischen Kindertagesstätten ab dem 29. März täglich anzubieten, und richtet ihre dringende Empfehlung an die freien Träger von Kitas, dies ebenso zu handhaben.“

    Zu beachten ist, dass zu den Regelungen, die an eine Inzidenz zwischen 50 und 100 geknüpft sind, zurückgekehrt werden kann, wenn die Inzidenz an sieben aufeinanderfolgenden Tagen unter 100 liegt. 

  • 24.03.2021 Inzidenz erfordert Notbremse ab Freitag – Vorbereitungen für „Speyerer Tagesticket“ laufen weiter  

    Aufgrund der gestiegenen Infektionszahlen und einem 7-Tage-Inzidenzwert von über 100 an dreiaufeinander folgenden Tagen müssen nach Beschluss des Landes Rheinland-Pfalz weitere Maßnahmen zur Eindämmung des Infektionsgeschehens ergriffen werden. Die „Notbremse“ tritt in Form einer Allgemeinverfügung gemäß der 18. Corona-Bekämpfungsverordnung, die morgen veröffentlicht wird, ab Freitag, 25. März 2021, in Kraft. In der Folge müssen ab Freitag unter anderem die Außengastronomie und Museen wieder schließen und der Einzelhandel neben Abhol-, Bring- und Lieferservice wieder strengeres Termin-Shopping (Einzeltermine) einführen. Zudem muss eine Ausgangssperre von 21:00 bis 5:00 Uhr erlassen werden.

    „So sehr wir uns gewünscht hätten, dass das öffentliche Leben über einen längeren Zeitraum weniger eingeschränkt werden muss, so ist die vom Land vorgesehene Notbremse eine sinnvolle und leider nötige Maßnahme, um das Infektionsgeschehen einzudämmen“, erklärt Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler. Erst wenn die Stadt sieben Tage infolge unter einem Inzidenzwert von 100 liegt, kann wieder gelockert werden. „Wir hoffen, dass die Infektionszahlen nun rasch wieder sinken und die Maßnahmen entsprechend greifen“, so die Stadtchefin.

    Unabhängig davon arbeitet die Stadt ihr Konzept zum „Speyerer Tagesticket“ weiter aus, um es in den kommenden Tagen beim Land einreichen zu können und im Falle von baldigen Lockerungen mehr Handlungsspielraum sowie mehr Sicherheit zu haben. Gemäß den heute bekannt gewordenen Vorgaben des Landes Rheinland-Pfalz sollen Modellprojekte für Öffnungen in Gastronomie, Einzelhandel und kulturellen Einrichtungen ermöglicht werden, wenn die Inzidenz in der Kommune zu Projektbeginn unter 50 liegt. Die „Notbremsen“-Regelung greift dabei aber auch weiterhin bei einem Inzidenzwert von 100 an drei aufeinanderfolgenden Tagen.

    „Wir begrüßen den Entschluss des Landes, der die Einführung eines solchen Projekts ermöglicht, wenn auch der erforderliche Inzidenzwert niedriger als erwartet eingestuft wurde. Umso mehr müssen wir die Zeit, in der die Notbremse greift, nutzen und unsere Kontakte insbesondere im privaten Umfeld auf ein absolutes Minimum reduzieren – auch in der Zeit um Ostern. Nur so können wir die vom Land gebotene Chance ergreifen, auf sichere Weise verstärkt das öffentliche Leben in unsere Stadt zurückzuholen“, appelliert die Stadtchefin an die Speyerer Bürgerschaft, betont aber auch: „Die zweite Voraussetzung, an die die Einführung des Tagestickets geknüpft ist, ist eine stringente Kontaktnachverfolgungsstrategie anhand der Luca App. Da diese an die Software des zuständigen Gesundheitsamts gebunden ist, sind wir als Kommune leider abhängig von der Integration der Luca App durch das für uns zuständige Gesundheitsamt im Rhein-Pfalz-Kreis. Der Stadtvorstand hat daher bereits vor zwei Wochen dem Gesundheitsamt die Anbindung an die Software nahegelegt und hofft, dass dieses den zwingend notwendigen Schritt erkennt und entsprechende handeln wird.“

  • 22.03.2021 Stadt erlässt Allgemeinverfügung auf Grundlage der 18. CoBeLVO

    Aufgrund der gestiegenen Inzidenzzahlen müssen nach Beschluss des Landes Rheinland-Pfalz weitere Maßnahmen zur Eindämmung des Infektionsgeschehens ergriffen werden. Da die 7-Tage-Inzidenz pro 100.000 Einwohner in Speyer an drei aufeinander folgenden Tagen über 50 gestiegen ist, erlässt die Stadt nach Einvernehmen des Landes eine Allgemeinverfügung, die am Dienstag, 23. März 2021 in Kraft tritt und bis zum Ablauf des 28. März 2021 gilt. Sie ersetzt die Allgemeinverfügung vom 5. März 2021 und ergänzt die 18. CoBeLVO des Landes Rheinland-Pfalz.

    „Wir sind mit einer hohen Inzidenz ins Wochenende und einer Inzidenz über 100 in die neue Woche gestartet. Grund hierfür sind einrichtungsbezogene Infektionsfälle, aber auch ein diffuses Infektionsgeschehen, das insbesondere auf das private Umfeld zurückzuführen ist. Die vom Land geforderten Maßnahmen zur Eindämmung der Infektionszahlen sind daher unbedingt erforderlich, auch wenn die zeitgleiche Ermöglichung der Öffnung der Außengastronomie nur schwer damit in Einklang zu bringen ist. Wir tun alles dafür, unsere Gastronomie- und Einzelhandelbetreibenden zu unterstützen und erarbeiten daher zur Stunde einen entsprechenden Entwurf als Modellprojektstadt. Entscheidend hierbei ist für uns ein einheitliches, durchdachtes Schnelltest-Konzept, das niedrigschwellig und die komplette Woche über durchführbar ist“, erläutert Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler.

    Die Vorschriften der Allgemeinverfügung vom 5. März 2021 haben weiter Bestand und werden durch folgende Bestimmungen ergänzt:

    Gewerbliche Einrichtungen müssen für den allgemeinen Kundenverkehr schließen und zum „Termin-Shopping“ zurückkehren. Demnach darf lediglich nach vorheriger Vereinbarung geöffnet werden. Die Terminvereinbarung kann online, telefonisch oder im Geschäft vor Ort erfolgen. „Spontanes Termin-Shopping“ wird somit ebenfalls ermöglicht.      
    Termine sind so zu vergeben, dass die Vermeidung von Ansammlungen in oder vor der jeweiligen Einrichtung sichergestellt ist. Regelmäßiges Lüften zwischen den Terminen ist nach wie vor verpflichtend. Zutritt wird pro angefangene 40 qm Verkaufsfläche einer Kundin oder eines Kunden gewährt. Ein negatives Schnelltestergebnis ist derzeit nicht notwendig, da alle Personen eine medizinische Gesichtsmaske zu tragen haben.          

    Von der Schließung der Einrichtungen ausgenommen sind neben den bereits bekannten Einrichtungen für den täglichen Bedarf sowie dem Großhandel nun auch Baumärkte, Tierbedarfsmärkte und Futtermittelmärkte, Blumenfachgeschäfte, Gärtnereien, Gartenbaubetriebe und Gartenbaumärkte.

    Des Weiteren ist abweichend von der 18. CoBeLVO die sportliche Betätigung im Amateur- und Freizeitsport in Einzelsportarten auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen ausschließlich im Freien mit maximal fünf Personen aus zwei Hausständen und mit dem geltenden Abstandsgebot zulässig. Kontaktfreies Training ist in Gruppen von bis zu 20 Kindern bis einschließlich 14 Jahre und eine*r Trainer*in möglich. Für Personen über 14 Jahren ist Gruppentraining untersagt.

    Entgegen der aktuellen Landesverordnung ist zudem der Proben- und Auftrittsbetrieb der Breiten- und Laienkultur untersagt.

    Dringend zu beachten ist, dass bei einem über drei Tage hintereinander folgenden Inzidenzwert von über 100 die von Bund und Ländern beschlossene Notbremse greift. Damit ist eine neue Allgemeinverfügung gemäß der Mustervorlage des Landes zu erlassen, die das öffentliche Leben und den Einzelhandelsbetrieb weiter einschränkt. Zudem würde die Schließung von Museen, Galerien sowie Kosmetik-, Massage-, Tattoo- und Piercingstudios sowie der Außengastronomie verfügt werden müssen. Am heutigen Montag liegt die Stadt Speyer erstmals über der 100er Marke und müsste demnach ab Donnerstag weiter verschärfen, wenn der Inzidenzwert bis dahin nicht unter 100 sinkt.

    „Nicht nur der Inzidenzwert von 118,7 bereitet uns momentan Sorgen, auch das sich immer weiter ausbreitende Infektionsgeschehen in den Kitas ist bedenklich. Daher werden wir unser Schnelltestangebot auf Selbsttests für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Kitas und Schulen ausbauen. Nur mit einer breitgefächerten Teststrategie können wir vor die Lage kommen und Infektionsketten frühzeitig unterbrechen“, ergänzt Bürgermeisterin und Sozialdezernentin Monika Kabs.

  • 22.03.2021 Stadt und ASB erweitern Schnelltestangebot in Räumlichkeiten der Jufö: Zu bestimmten Zeiten PoC-Test ohne vorherige Terminvereinbarungen

    Das Schnelltestzentrum in den Räumlichkeiten der Jugendförderung erweitert seine Öffnungszeiten aufgrund der zuletzt sehr hohen Nachfrage sowie im Hinblick auf die mögliche Einführung des Speyerer Tagestickets mit Testpflicht.   
    So ist ab sofort zu bestimmten Zeiten ein kostenloser Schnelltest auf das Coronavirus ohne vorherige Terminvereinbarungen für alle Bundesbürger*innen möglich.

    Gemeinsam mit dem Arbeiter-Samariter-Bund (ASB) Speyer bietet die Stadt Speyer in der Seekatzstraße 5 ergänzend zu den bisherigen Terminen zu folgenden Zeiten spontane Testungen auf das Coronavirus mittels PoC-Test an:

    Kalenderwoche 12

    Am heutigen Montag, 22. März 2021, 17-19 Uhr

    Dienstag und Donnerstag 19-20 Uhr (17-19 Uhr mit Termin)
    Samstag 15-16 Uhr (11-15 Uhr mit Termin)

    Ab Kalenderwoche 13

    Dienstag, Mittwoch und Donnerstag 19-20 Uhr (17-19 Uhr mit Termin)
    Samstag 15-16 Uhr (11-15 Uhr mit Termin)

  • 22.03.2021 Schnelltest-Schulungsangebote der Johanniter-Unfall-Hilfe e.V.

    Die Stadtverwaltung Speyer bietet in Zusammenarbeit mit der Johanniter-Unfall-Hilfe e.V. weitere Schulungsangebote für die fachlich-korrekte Entnahme von Schnelltests bzw. die Überwachung von Selbsttests an. Diese finden bei den Johannitern vor Ort in der Karolingerstr. 4 in Speyer an folgenden Terminen statt:

    Donnerstag, 25. März 2021, von 13.00 – 14.30 Uhr
    Sonntag, 28. März 2021, von 15:30 – 17:30 Uhr
    Montag, 29. März 2021, von 10:00 – 11:30 Uhr und 18:00 – 19:30 Uhr
    Mittwoch, 31. März 2021, von 10:00 – 11:30 Uhr und 18:00 – 19:30 Uhr
    Donnerstag, 01. April 2021, von 13:00 – 14:30 Uhr
    Donnerstag, 08. April 2021, von 13:00 – 14:30 Uhr

    Auch Schulungen vor Ort für das Team der Gastronom*innen werden angeboten. Dabei kann auch eine Beratung bei der Planung und Umsetzung der Schnelltests erfolgen. Termine werden individuell auf Anfrage vergeben.

    In jedem Fall wird dringend um Anmeldung gebeten.

    Kontakt:
    Noah Sawallisch, E-Mail: noah.sawallisch@johanniter.de, Tel:  0174 1535398

  • 20.03.2021 18. Corona-Bekämpfungsverordnung ermöglicht Öffnung der Außengastronomie mit Testkonzept

    Am heutigen Samstag hat das Land Rheinland-Pfalz die 18. Corona-Bekämpfungsverordnung (18. CoBeLVO) veröffentlicht, die am Montag, 22. März 2021 in Kraft tritt. Sie ersetzt die 17. CoBeLVO und tritt mit Ablauf des 11. April 2021 außer Kraft.

    Nach Beschluss des Landes können ab dem 22. März 2021 weitere Öffnungen zugelassen werden, sofern ein entsprechendes Testkonzept vorliegt, das strenge Auflagen und Kontrollvorgaben enthält sowie das aktuelle Infektionsgeschehen berücksichtigt. Dies betrifft insbesondere die Außengastronomie, die bei einem Inzidenzwert unter 100 wieder öffnen darf. 

    Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler begrüßt das Vorhaben des Landes, mit einem ausgearbeiteten Schnelltestkonzept, weitere Bereiche öffnen zu lassen: „Wir erstellen unter Hochdruck ein Schnelltestkonzept nach dem „Tübinger Modell“, das ein sogenanntes "Speyerer Tagesticket" für die Innenstadt vorsieht und schnellstmöglich dem Land zum Einvernehmen vorgelegt werden soll. Die organisatorischen Strukturen werden zu diesen Stunden ausgearbeitet, um für die sichere Öffnung der Außengastronomie bestmöglich aufgestellt zu sein. Zugleich profitiert davon auch der Einzelhandel.“

    Die Stadtchefin weiter: „Die Stadtverwaltung setzt für die Wiedereröffnung derzeit alle Hebel in Bewegung und hat daher kurzfristig in Zusammenarbeit mit dem DRK Schulungen zur fachgerechten Schnelltestung für Gewerbetreibende auf die Beine gestellt. Wir danken dem DRK für die schnelle Reaktion, denn mit seiner Unterstützung können die Schulungen schon morgen und am Montag durchgeführt werden. Außerdem bieten wir Schulungsteilnehmenden kostenfreie Starterpakete mit bis zu 200 Schnelltests an.“

    Im Bereich Gastronomie ist bei Öffnung des Außenbereichs zu beachten, dass neben einem gültigen negativen Schnelltest für die Besucher*innen auch ein umfassendes Hygienekonzept erstellt werden muss. Zudem gilt, dass der gemeinsame Besuch nur für maximal fünf Personen aus höchstens zwei Hausständen erlaubt ist und die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Mund-Nase-Bedeckung besteht sowie die Pflicht zur Kontakterfassung und einer Vorausbuchung.

    Es ist wie schon bei körpernahen Dienstleistungen ohne Maske eine Bescheinigung über einen negativen, tagesaktuellen POC-Antigen-Test (Schnelltest) vorzulegen. Genau hier setzt das kostenfreie „Speyerer Tagesticket“ an. Zudem besteht je nach Betrieb die Möglichkeit vor Ort einen POC-Antigen-Test zur Eigenanwendung (Selbsttest) durchzuführen, der durch Einrichtung einer beauftragten Person kontrolliert werden muss. 

    Das Terminshopping, das ab einer Inzidenz von über 50 an drei aufeinander folgenden Tagen wieder eingeführt werden muss, wird um die spontane Terminbuchungsmöglichkeit erweitert.

    Der für den 22. März 2021 vorgesehene vierte Öffnungsschritt in Rheinland-Pfalz im Bereich Sport kann aufgrund der hohen und stetig steigenden Zahl der Neuinfektionen und dem sehr hohen Anteil an Virusmutanten nicht vorgenommen werden. Fitnessstudios und ähnliche Einrichtungen bleiben daher geschlossen. Sport im Innenbereich ist weiterhin unzulässig.

    Abweichend von den Regelungen der 18. CoBeLVO werden in Abhängigkeit von den jeweiligen regionalen Inzidenzwerten von den Kommunen Allgemeinverfügungen mit verschärften Regelungen erlassen. 

    Kommunen, deren Inzidenz drei Tage oberhalb von 50 liegt, wenn auch die Landesinzidenz in einem Zeitraum von drei Tagen über die Marke von 50 gestiegen ist, müssen entsprechende Lockerungen zurücknehmen. Bei einer Inzidenz von über 100 sind die Kontaktbeschränkungen im öffentlichen Raum, die Außengastronomie, körpernahe Dienstleistungen, zoologische Gärten und ähnliche Einrichtungen sowie Museen, Ausstellungen, Gedenkstätten betroffen.

    Ab einer Landes-Inzidenz von 100 greift die Notbremse, wonach wieder die Regeln des Shutdowns vor dem 8. März gelten.

  • 19.03.2021 Osterferienprogramm der Jugendförderung abgesagt – Reaktivierung des Kettcar-Angebots

    Aufgrund der weiterhin geltenden Einschränkungen zur Eindämmung der Corona-Pandemie muss leider auch das Osterferienprogramm der städtischen Jugendförderung in der Walderholung und an anderen dezentralen Standorten in diesem Jahr ausfallen.

    „Wir sind alle traurig darüber, dass das Osterferienprogramm nicht wie geplant stattfinden kann, allerdings können wir, anders als im Sommer, schon wetterbedingt nicht auf ausreichend geeignete Standorte zurückgreifen, um dort ein Alternativprogramm zu schaffen“, bedauert Bürgermeisterin und Sozialdezernentin Monika Kabs.

    Damit trotzdem keine Langeweile aufkommt werden die Kettcar-Touren, die bereits letztes Jahr in den Oster- und Herbstferien äußerst erfolgreich stattgefunden haben, auch in diesem Jahr wieder angeboten.

    Von Montag, 29. März bis einschließlich Sonntag, 11. April 2021 starten die Touren täglich von 10 bis 17 Uhr im Halbstundentakt. Familien reservieren sich die Kettcars für eine Zeitstunde. Das Angebot ist kostenfrei. Als kleines Oster-Special kann man sich während der Tour rund um die Walderholung zusätzlich auf Ostereier-Suche begeben.

    Terminreservierungen sind über die Website der Jugendförderung www.jufö.de ab heute möglich.

    Um die Einhaltung der Kontaktbeschränkungen zu gewährleisten, richtet sich das Angebot ausschließlich Familien, also Angehörige eines Hausstandes. Ehrenamtliche Helfer*innen werden die Kettcars auf dem Gelände der Walderholung an die Familien ausgeben und die Fahrzeuge nach jeder Benutzung gründlich desinfizieren. Durch die vorab gebuchten Zeiten ist gewährleistet, dass sich weder Warteschlangen bilden noch mehrere Gruppen auf dem Gelände zusammentreffen. 

  • 18.03.2021 Städtische Kitas bieten Betreuung in festen, voneinander getrennten Stammgruppen

    Aufgrund des erhöhten Infektionsgeschehens in mehreren Kindertagesstätten hat sich der Verwaltungsstab in Abstimmung mit der zuständigen Abteilung dazu entschlossen, die städtischen Kitas ab Montag, 22. März 2021 wieder in festen, voneinander getrennten Stammgruppen betreuen. Das bedeutet, dass wieder komplett in voneinander unabhängigen Betreuungssettings gearbeitet wird. Demnach werden Kinder und Erzieher*innen festen Gruppen zugeordnet - ein Wechsel zwischen den Gruppen ist dann nicht mehr möglich. Im Falle eines Infektionsgeschehens muss so nicht die ganze Einrichtung geschlossen werden und es wird nur die betroffene Gruppe isoliert.

    „Wir haben mit diesem Modell bereits über viele Wochen gute Erfahrungen gemacht, konnten in den meisten Fällen Einrichtungsschließungen verhindern und so Familien durch ein gesichertes Betreuungsangebot entlasten. Das ist besonders deshalb wichtig, weil den Familien in dieser Pandemie ohnehin sehr viel zugemutet wird“, führt Bürgermeisterin und Sozialdezernentin Monika Kabs aus. „Durch das System kann es allerdings auch zu Einschränkungen im Betreuungsumfang kommen. Bei einer Unterschreitung des Personalschlüssels oder bestätigten SARS-CoV-2-Infektionen in der Kindertagesstätte müssen wir kurzfristig reagieren und Maßnahmen einleiten, die die Betreuung einschränken. Hierfür möchte ich die Eltern schon vorab und Verständnis und Unterstützung bitten. Ich versichere Ihnen, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Einrichtungen täglich alles geben, um eine bestmögliche Betreuung dauerhaft zu gewährleisten“.

    Die Eltern und Erziehungsberechtigten wurden heute Nachmittag bereits über diesen Schritt informiert und werden, sollte eine aktuelle Lage eintreten, selbstverständlich auf dem Laufenden gehalten.

  • 17.03.2021 Schnellteststrategie geht auf: Infektionsgeschehen in städtischer Unterkunft und Kindertagesstätten entdeckt

    Am gestrigen Dienstagabend, 16. März 2021, wurden zwei Bewohner*innen der städtischen Unterkunft für wohnungslose Menschen im Schlangenwühl im Rahmen des Schnelltestangebots der Stadt und des Arbeiter-Samariter-Bundes in den Räumen der Jugendförderung mittels PoC-Antigentest positiv auf das Coronavirus getestet. Eine unmittelbar danach erfolgte Reihenschnelltestung vor Ort ergab drei weitere positive Ergebnisse. Die fünf betroffenen Personen sowie sechs Familienangehörige und Kontaktpersonen der Kategorie 1 wurden unmittelbar unter häusliche Quarantäne gestellt. Anders als beispielsweise in der Unterkunft für Asylbewerber*innen in der Engelsgasse, haben alle Familien im Schlangenwühl eigene Küchen und sanitäre Anlagen, sodass nicht die gesamte Unterkunft unter Quarantäne gestellt werden muss.

    „Das Infektionsgeschehen in der Unterkunft ist auf Kontakte im privaten Bereich zurückzuführen, was uns allen noch einmal verdeutlicht, wie wichtig es ist, immer und in allen Bereichen darauf zu achten, dass Abstands- und Hygieneregeln eingehalten werden. Die Familie oder der Arbeitsplatz werden oft als sichere Umgebung wahrgenommen, was dazu führt, dass die Schutzmaßnahmen nicht ausreichend eingehalten werden, weshalb sich eingeschleppte Infektionen hier besonders schnell verbreiten. Das ist, insbesondere mit Blick auf die deutlich ansteckenderen Mutationen, ein enormer Risikofaktor für das Infektionsgeschehen. Es ist daher jetzt an uns allen, uns bewusst und stringent an die geltenden Regeln zu halten, um die Zahlen zu stabilisieren“, so der Appell Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler.

    Weiterhin wurde im Rahmen des Schnelltest-Pilotprojektes in der Kita WoLa heute eine Erzieherin positiv getestet.

    Das mobile Team des DRK Speyer wird daher am heutigen Nachmittag eine PCR-Reihentestung an den bereits mittels Schnelltest positiv getesteten Personen sowie an allen weiteren Bewohner*innen der Unterkunft, Angehörigen der Kita WoLa und deren engen Kontaktpersonen vornehmen, um einerseits die positiven Schnelltestergebnisse zu validieren und um andererseits einen besseren Überblick über das Infektionsgeschehen zu erhalten. Auf Initiative der Stadt wird gleichzeitig auf das Vorliegen von Mutationen getestet und allen Personen der Kontaktkategorie 2 ein PCR-Test angeboten.

    Im Schlangenwühl sind aktuell 44 Personen untergebracht. In der Kita WoLa sind neun Kinder als Kontaktpersonen eingestuft.

    Darüber hinaus sind in zwei weiteren Kindertagesstätten Infektionsfälle aufgetreten, die bereits mittels PCR-Test bestätigt sind. In der katholischen Kita Don Bosco wurden zwei Mitarbeiterinnen positiv auf das Coronavirus getestet, im städtischen Spielhaus Sara Lehmann ein Mitarbeiter. Die Kontaktpersonen wurden umgehend ermittelt und unter häusliche Quarantäne gestellt. Beide Einrichtungen bleiben bis auf Weiteres geschlossen. Auch in diesem Fall wurden in Rücksprache mit dem Gesundheitsamt des Rhein-Pfalz-Kreises PCR-Reihentestungen angeordnet, die heute und morgen stattfinden werden.

  • 12.03.2021 Stadtverwaltung sendet Livestream zum Thema „Corona-Schutzimpfung“

    Am Montag, 15. März 2021 um 14 Uhr sendet die Stadtverwaltung Speyer einen Livestream zum Thema „Corona-Schutzimpfung“ über die städtische Facebookseite.

    Stadtfeuerwehrinspekteur und Interimsimpfkoordinator des Impfzentrums in Speyer, Peter Eymann, Betriebsärztin der Stadt Speyer, Dr. Stephanie Grabs, sowie der medizinische Fachberater der Stadt, Dr. Klaus-Peter Wresch, werden Fragen rund um das Thema Impfen beantworten.

    Die Mitarbeiter*innen der Stadt aller Abteilungen und Altersgruppen konnten zuvor (anonym) Fragen zum Impfen und den verschiedenen Impfstoffen einreichen, die im Gespräch am Montag besprochen und über unterschiedliche Sachverhalte aufgeklärt werden soll.

    Interessierte können das Gespräch unter folgendem Link live verfolgen www.facebook.com/Speyer.Stadt.

    Im Anschluss wird das Video sowohl auf die städtische Facebookseite als auch auf den städtischen YouTube-Kanal online gestellt.

  • 12.03.2021 Stadtvorstand spricht sich für Einsatz der Luca App zur Kontaktnachverfolgung aus

    Die kürzlich entwickelte Luca App soll durch die Anbindung an bestehende Gesundheitsamtsysteme die schnelle Abfrage von verifizierten Kontaktdaten im Infektionsfall mit Corona und damit eine lückenlose Kontaktnachverfolgung ermöglichen.

    Der Speyerer Stadtvorstand begrüßt die Verwendung der Luca App als Instrument in der Pandemiebekämpfung, und auch die Leistungsgemeinschaft „Das Herz Speyers e.V.“ hat bereits ihre Bereitschaft zum Einsatz der App für ihre Mitglieder signalisiert.

    Daher hat die Stadt Speyer dem zuständigen Gesundheitsamt Rhein-Pfalz-Kreis gegenüber angeregt, die Software zur Kontaktnachverfolgung als Pilotprojekt für das Land Rheinland-Pfalz zu nutzen.

    „Die stringente Kontaktnachverfolgung ist eine zentrale Säule der Bekämpfungsstrategie in der Corona-Pandemie, weshalb die Stadtverwaltung Speyer bereits vor Weihnachten dem Gesundheitsamt im Bereich Kontaktnachverfolgung Unterstützung geboten hat“, so Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler, und fügt hinzu: „Gerade jetzt, da von Bund und Ländern diverse Öffnungsschritte beschlossen und in Rheinland-Pfalz zum Teil auch schon umgesetzt wurden, ist eine einheitliche, niedrigschwellige Kontakterfassung, wie sie die App Luca bietet, relevant – nicht nur lokal, sondern für ganz Rheinland-Pfalz. Wenn der digitale Kontaktdatentausch zwischen Bürger*innen, Gesundheitsämtern und Betreibern dazu führt, dass Gesundheitsämter entlastet und auf diese Weise schnelle Kontakterfassungen und die Unterbrechung von Infektionsketten möglich werden, kann ich das nur begrüßen.“

    Mit der Anbindung von Luca sollen relevante Informationen wie Bewohnerlisten, Sitzplätze oder Einlasszeiten bereitgestellt sowie Kontaktdaten von Pflegeheimen, Restaurants und Veranstaltungen abgerufen werden können.

    „Die Luca App bietet einen simplen verschlüsselten Datenaustausch zwischen Bürger*innen, dem jeweiligen Gesundheitsamt und den Betreibern von Restaurants und Veranstaltungen. Für die Bürger*innen ist die intuitive Benutzeroberfläche der App sowie die Transparenz über Datenzugriffe vorteilhaft, da dies Vertrauen schafft. Gerade für die Gastronomie ist die App entlastend, da sie Papierlisten mit Adressdaten abschafft und so eine unkomplizierte Alternative zur bisherigen Kontakterfassung darstellt. So werden Aufenthaltsorte und Kontakte wie bei einem Besuch in einem Restaurant oder einer kulturellen Veranstaltung verschlüsselt an das Gesundheitsamt übermittelt und müssen nicht mehr einzeln abgefragt und ermittelt werden“, erläutert Beigeordnete und Digitalisierungsbeauftragte Sandra Selg.

    Weitere Informationen zur Luca App gibt es auf der Website www.luca-app.de.

  • 09.03.2021 Wiedereröffnung des Kulturhofs Flachsgasse und des Purrmann-Hauses unter Corona-Bedingungen

    Gemäß der aktuell gültigen 17. Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz (17. CoBeLVO) dürfen auch Museen und Ausstellungen wieder ihre Pforten öffnen – selbstverständlich unter strengen Schutz- und Hygienemaßnahmen.

    Der Kulturhof Flachsgasse öffnet wieder am Donnerstag, 11. März 2021. Zu sehen sind die Ausstellungen „Rupert Eder, Jo Schöpfer und Ivo Ringe: Trio“ in der Städtischen Galerie, die ursprünglich am 6. November 2020 hätte eröffnet werden sollen und die nun bis 11. April 2021 verlängert wird, und „Hommage à Prof. H. Dellwing“, die vor dem Lockdown bereits ein Wochenende zugänglich war und noch bis 14. März 2021 zu sehen ist, in den Räumen des Kunstvereins. Geöffnet ist wie üblich von Donnerstag bis Sonntag von 11 bis 18 Uhr.
    Gemäß §15 Abs. 4 der 17. CoBeLVO gilt eine Vorausbuchungspflicht. Diese kann telefonisch von Montag bis Mittwoch zwischen 8 und 13 Uhr sowie während der Öffnungszeiten unter 06232/14-2399 erfolgen..

    Das Purrmann-Haus öffnet am Freitag, 12. März 2021. Es zeigt die größte öffentliche Sammlung an Werken des bedeutenden Künstlerpaares der Klassischen Moderne Hans Purrmann (1880-1966) und Mathilde Vollmoeller-Purrmann (1876-1943).
    Die Öffnungszeiten sind begrenzt auf freitags, 15 bis 17 Uhr, samstags, 11 bis 16 Uhr und Sonn- und Feiertage, 11 bis 13 Uhr.
    Auch hier gilt die Vorausbuchungspflicht. Diese kann telefonisch von Montag bis Donnerstag, 8 bis 13 Uhr sowie während der Öffnungszeiten unter 06232/14-2020 erfolgen.

    Der Zutritt zu beiden Einrichtungen ist nur mit einer OP- oder FFP2-Maske möglich.

  • 06.03.2021 17. Corona Bekämpfungsverordnung des Landes und überarbeitete Allgemeinverfügung der Stadt veröffentlicht 

    Am späten Freitagabend hat das Land Rheinland-Pfalz die 17. Corona Bekämpfungsverordnung (17. CoBeLVO) veröffentlicht, die am Montag, 8. März 2021 in Kraft tritt und die in dieser Woche durch Bund und Länder beschlossenen Regelungen in einer Rechtsverordnung umsetzt. Sie ersetzt die 16. CoBeLVO und tritt mit Ablauf des 28. März 2021 außer Kraft. Parallel hat die Stadt Speyer ihre Allgemeinverfügung verlängert und die bestehende Maskenpflicht in der Innenstadt auf die Gilgenstraße und den Berliner Platz ausgeweitet.

    „Es handelt sich beim Berliner Platz um einen zentralen, häufig stark frequentierten Platz. Wie der Kommunale Vollzugsdienst  bei seinen Kontrollen in den letzten Wochen feststellen musste, wurden auf dem Platz die Abstandsvorschriften regelmäßig nicht eingehalten bzw. konnten aufgrund des großen Besucheraufkommens auch nicht eingehalten werden. Da sich vor Ort ein Spielplatz befindet, verlassen viele Eltern den Spielplatzbereich, um in unmittelbarer Nähe ohne Maske und zum Teil in Gruppen zu verweilen. 

    Hinzu kommt, dass Virusmutanten entscheidend das Infektionsgeschehen in unserer Stadt mitbestimmen. Da die Stadt  auch angesichts der anstehenden Lockerungen seitens des Landes vor große Herausforderungen gestellt wird, müssen wir entsprechende Schutzmaßnahmen beibehalten und ergreifen", erläutert Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler die Entscheidung.

    Gemäß der Beschlüsse von Bund und Ländern wird der Lockdown grundsätzlich bis 28. März 2021 verlängert. Gleichzeitig wurden jedoch weitere Lockerungsschritte beschlossen, die eng an die jeweiligen Inzidenzwerte gekoppelt sind und durch einen Notbremsmechanismus abgesichert werden.

    Nachdem der erste Öffnungsschritt bereits zum 1. März vollzogen worden ist, können ab Montag, 8. März 2021 Buchhandlungen, Blumengeschäfte und Gartenmärkte bundesweit öffnen, da sie ab sofort den Geschäften des täglichen Bedarf gleichgesetzt werden. Die Kundenzahl muss auf einen Kunden pro zehn Quadratmeter für die ersten 800 Quadratmeter Verkaufsfläche und ein weiterer für jede weiteren 20 Quadratmeter Verkaufsfläche begrenzt werden. Auch die bisher noch geschlossenen körpernahen Dienstleistungsbetriebe sowie Fahr- und Flugschulen können wieder öffnen. Können nicht dauerhaft Masken getragen werden, ist ein tagesaktuellen Schnelltest und ein Testkonzept für das Personal erforderlich.

    Da Rheinland-Pfalz mit einer Inzidenz von derzeit 43,7 unter der Marke von 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner*innen liegt, darf ab Montag auch der Einzelhandel unter Einhaltung der bereits beschriebenen Begrenzung der Kundenanzahl öffnen. Auch die bislang untersagte Warenauslage wird daher wieder in gewohnten Umfang gestattet. Auch Museen, Galerien, zoologische und botanische Gärten sowie Gedenkstätten können öffnen und kontaktfreier Sport ist in kleinen Gruppen mit bis zu zehn Personen im Freien wieder erlaubt.

    Sollte der Inzidenzwert wieder über 50 steigen, aber unter 100 bleiben, darf der Einzelhandel zwar geöffnet bleiben, aber nur noch Termin-Shopping anbieten. Die Regelung sieht vor, dass jeweils ein Kunde pro 40 Quadratmeter Verkaufsfläche nach Anmeldung in einem bestimmten Zeitraum einkaufen darf.

    Auch Museen, Galerien, zoologische und botanische Gärten sowie Gedenkstätten dürfen dann nur noch besucht werden, wenn die Gäste vorher einen Termin gebucht haben. Individualsport ist dann nur noch mit maximal fünf Personen aus zwei Haushalten im Freien erlaubt.

    Steigt die Sieben-Tage-Inzidenz wieder über 100, treten die strengen Regeln wieder in Kraft, die bis 7. März 2021 gegolten haben - die sogenannte Notbremse greift.

    Verschlechtert sich die Sieben-Tage-Inzidenz nach diesem Öffnungsschritt in dem Land oder der Region 14 Tage lang nicht und bleibt unter 50, dann dürfen auch die Außengastronomie, Theater, Konzert- und Opernhäuser sowie Kinos wieder öffnen. Der kontaktfreie Sport ist dann auch im Innenbereich erlaubt, Kontaktsport im Außenbereich.

    Bei einer stabilen Sieben-Tage-Inzidenz von unter 100 können Besucher*innen sind die beschriebenen Öffnungen und Lockerungen nur möglich, wenn die Besucher*innen bzw. Gäste jeweils einen tagesaktuellen negativen Schnelltest vorweisen können. In der Außengastronomie ist dass außerdem eine vorherige Terminbuchung erforderlich.
    Steigt die Inzidenz wieder auf über 100, greift die Notbremse und es gelten wieder die alten Lockdown-Regeln.

    Bleibt die Sieben-Tage-Inzidenz weitere zwei Wochen lang stabil unter 50, können wieder Freizeitveranstaltungen mit bis zu 50 Menschen im Außenbereich und Kontaktsport in Hallen durchgeführt werden.

    In Regionen mit einer Inzidenz zwischen 50 und 100, in denen der Einzelhandel bisher nur für das Termin-Shopping geöffnet war, kann dieser nun auch mit der bekannten Kundenbegrenzung geöffnet werden. Auch kontaktfreier Sport im Innenbereich und Kontaktsport im Außenbereich ist  dann wieder möglich.

    Außerdem sind Montag Treffen mit bis zu fünf Freunden aus zwei verschiedenen Haushalten erlaubt - Kinder bis 14 Jahre zählen nicht für die Personenbegrenzung. In Regionen mit einer Sieben-Tage-Inzidenz von unter 35 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner kann dies auf maximal zehn Personen und sogar drei Haushalte erweitert werden. Kinder bis 14 Jahre sind hier ebenfalls ausgenommen.

    „Ich bin froh, dass die durch den Lockdown hart getroffenen Branchen nun eine Perspektive haben. Umso wichtiger ist es aber, dass wir die geplanten Öffnungsschritte mit einer stringenten und gut durchdachten Schnellteststrategie begleiten und uns weiterhin die AHA-Regeln halten, damit wir nicht in eine Spirale aus ständigen Öffnungen und Schließungen zu geraten. Ich appelliere hier eindringlich an Bund und Länder, das dringend benötigte Konzept so schnell als möglich zu veröffentlichen, um den Menschen und auch den Kommunen und Kreisen die nötige Sicherheit zu geben“, führt die Stadtchefin aus.

    Das kostenlose Schnelltestangebot der Stadt Speyer in den Räumen der Jugendförderung wurde inzwischen auf vier Termine pro Woche ausgeweitet:
    Jeden Dienstag, 17 bis 19 Uhr 
    Jeden Mittwoch, 18 bis 20 Uhr '
    Jeden Donnerstag, 17 bis 19 Uhr
    Jeden Samstag, 11 bis 15 Uhr 

    Die 17. CoBeLVO kann im Wortlaut unter www.speyer.de/corona nachgelesen werden. Für alle nicht-medizinischen Fragen steht von Montag bis Freitag von 10 bis 12:30 Uhr und von Montag bis Donnerstag darüber hinaus von 13:30 bis 16 Uhr das Bürgertelefon der Stadt Speyer unter 0 62 32 - 14 13 12 zur Verfügung.

  • 05.03.2021 Ausbau des Speyerer Schnelltestangebots

    Die Stadtverwaltung Speyer informiert, dass das umfassende Corona-Schnelltestangebot der Stadt Speyer in Zusammenarbeit mit dem ASB weiter ausgebaut wird. So gibt es aufgrund freier Kapazitäten nicht nur für Lehrkräfte mittwochs die Möglichkeit für einen Schnelltest. Ab dem 10. März 2021 können sich mittwochs alle Speyerer Bürger*innen zwischen 18 und 20 Uhr in den Räumlichkeiten der Jugendförderung in der Seekatzstraße 5 auf das Coronavirus testen zu lassen.

    Termine können online unter www.termine-reservieren.de/termine/speyer/ oder telefonisch montags bis freitags zwischen 12 und 14 Uhr unter 06232-6959967 vereinbart werden.

    Außerdem wird die Amtshilfe durch die Bundeswehr, mit der sich Besucher*innen von Alten- und Pflegeheimen seit dem 1. Februar 2021 montags bis freitags von 9.00 bis 13.00 Uhr auf das Coronavirus testen lassen können, bis zum 26. März 2021 verlängert und erfolgt zu den gleichen Zeiten wie bisher. Eine vorherige Terminvereinbarung ist für diese Zeiten nicht notwendig.

  • 03.03.2021 Stadt erweitert Corona-Testangebot und zieht erste Bilanz zu Schnelltestangebot in der Kita WoLa

    Das umfassende Corona-Testangebot der Stadt Speyer in Zusammenarbeit mit dem ASB wird erweitert. So ist es ab dem 4. März 2021 allen Speyerer Bürger*innen möglich, sich donnerstags zwischen 17 und 19 Uhr in den Räumlichkeiten der Jugendförderung in der Seekatzstraße 5 auf das Coronavirus testen zu lassen.

    „Als Stadt sind wir sehr froh, dass wir vor Ort schon seit Beginn des Jahres eine niedrigschwellige Möglichkeit aufgebaut haben, sich mehrmals pro Woche auf das Coronavirus zu testen, dies vermindert das Risiko einer Verbreitung des Virus erheblich. In Rücksprache mit dem ASB werden wir nun auch den Donnerstag für alle Bürgerinnen und Bürger anbieten“, erläutert Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler die Entscheidung.

    Außerdem kann zwei Wochen nach dem Start des Pilotprojekts der Stadt Speyer zur selbstständigen SARS-CoV-2-Schnelltestung in der Kindertagesstätte WoLA vorläufig Bilanz gezogen werden. Nach erfolgter Schulung sind freiwillige Mitarbeiter*innen der städtischen Kita mittels PoC-Test dazu befugt, selbstständig Nase-Rachen-Abstriche bei Kolleg*innen vorzunehmen.         

    „Wir stehen in ständigem Austausch mit der Kita WoLa und können ein erstes positives Fazit ziehen“, zeigt sich Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler erfreut über die Rückmeldungen aus der Kita. „Die Testungen werden sowohl von den praktizierenden als auch den getesteten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sehr gut angenommen. Wichtig war uns insbesondere, dass das Angebot nicht nur für Erzieherinnen und Erzieher, sondern für alle, die in der Kita tätig sind, bereitgestellt wird.“

    27 von 33 Mitarbeiter*innen nehmen das Angebot wahr, sich regelmäßig, d.h. drei Mal in der Woche, im Haus auf das Coronavirus testen zu lassen. Bislang waren alle Testergebnisse negativ.

    "Die Testbereitschaft meiner Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ist nach anfänglicher Skepsis im Laufe der Zeit deutlich gestiegen. Das Angebot erfährt viel Zustimmung, da es nicht nur im Arbeitsalltag, sondern auch gegenüber den Familienmitgliedern eine gewisse Sicherheit mit sich bringt", berichtet Sabrina Wöhlert, Leiterin der Kita WoLa. „Wir freuen uns, dass unsere Situation ernst genommen wird und wir das Pilotprojekt für die Stadt Speyer erproben dürfen.“

    In den ersten drei Tagen wurden bereits über 60 Testungen durchgeführt, was eine hohe Dichte an Testergebnissen darstellt. „Die Chance, positive Fälle herauszufiltern, wird dank dieser Teststrategie erhöht und damit das Risiko einer Infektionsübertragung reduziert“, so Bürgermeisterin und Bildungsdezernentin Monika Kabs. „Sollte sich das Pilotprojekt weiterhin bewähren, könnte es sich als wichtige Säule in der Pandemiebekämpfung erweisen. Eine Fortführung des Projekts auch in anderen Einrichtungen wäre damit der nächste stringente Schritt.“

  • 01.03.2021 Bilanz der Kontrollen des Kommunalen Vollzugsdienstes vom vergangenen Wochenende

    Da seit dem Anstieg der Temperaturen mehrere Verstöße gegen die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung sowie die geltenden Kontaktbeschränkungen im öffentlichen Raum festgestellt wurden, hat die Stadtverwaltung verstärkt auf die Einhaltung der Regelungen hingewiesen.           

    Auch am vergangenen Wochenende wurden bei den Kontrollen des Kommunalen Vollzugsdienstes (KVD) einige Verstöße gegen das (korrekte) Tragen einer MNB festgestellt, im Naherholungsgebiet Binsfeld musste der Ordnungsdienst allerdings nicht eingreifen.

    „Angesichts der starken Frequentierung des Binsfeldes am Wochenende zuvor ist die jüngste Bilanz des Kommunalen Vollzugsdienstes erfreulich. Das zeigt, dass die Menschen unseren Appell beherzigen und ihren Teil zum Infektions- sowie Naturschutz beitragen. Nun gilt es, diesen Weg fortzuführen und auch bei wärmeren Temperaturen störende Eingriffe in die Natur durch den Menschen wie durch Wassersport zu vermeiden“, führt Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler aus.

    Bei den Kontrollen auf Spielplätzen wurden am Samstag und Sonntag insgesamt rund 100 Verstöße gegen das korrekte Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung festgestellt. Im Innenstadtbereich jedoch waren es mit unter 20 Belehrungen deutlich weniger Verstöße als am Wochenende zuvor.

    „Ein Großteil der kontrollierten Personen zeigte sich einsichtig nach Belehrung durch den Ordnungsdienst und auch die Abstände zu anderen Personen wurden eingehalten“, so die Bilanz der Beigeordneten und Ordnungsdezernentin Irmgard Münch-Weinmann.

  • 27.02.2021 16. Corona Bekämpfungsverordnung des Landes veröffentlicht – Erste vorsichtige Lockerungen  

    Am gestrigen Freitagabend hat das Land Rheinland-Pfalz die 16. Corona Bekämpfungsverordnung (16. CoBeLVO) veröffentlicht, die am Montag, 1. März 2021 in Kraft tritt und die am 23. Februar von der Landesregierung beschlossenen Lockerungen in einer Rechtsverordnung umsetzt. Sie ersetzt die 15. CoBeLVO und gilt bis zum 14. März 2021.

    „Leider sind die ansteckenderen Virusmutanten, insbesondere die britische, inzwischen auch bei  uns angekommen und bestimmen entscheidend das Infektionsgeschehen in unserer Stadt mit. Mit den nun anstehenden Lockerungen ist es daher umso wichtiger, dass wir uns alle weiterhin gewissenhaft an die bekannten Schutzmaßnahmen halten. Ich verstehe, dass das außergewöhnlich gute Wetter die Menschen im Moment nach draußen zieht, aber auch dort müssen die Abstandsregeln und Kontaktbeschränkungen eingehalten werden“, führt Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler aus.

    Die erweiterte Maskenpflicht und die bekannten Kontaktbeschränkungen der 15. CoBeLVO gelten unverändert weiter.

    Im Bereich des Einzelhandels kommt es ab Montag, 1. März 2021 zu moderaten Lockerungen. Demnach dürfen Blumenläden für Schnittblumen, Topfpflanzen und Grabschmuck wieder öffnen, Gärtnereien, Gartencenter und Gartenbaubedarfe dürfen mit dem Verkauf im Außenbereich starten. Diese Regelung gilt, bei einer Beschränkung auf ein Gartencenter-typisches Sortiment aus Gleichbehandlungsgründen auch für die Außenbereiche von Baumärkten. Für den allgemeinen Kundenverkehr bleiben Baumärkte jedoch geschlossen..

    Einzelhändler*innen können ab Montag außerdem ein "Termin-Shopping" ermöglichen, bei dem nach vorheriger Vereinbarung Einzeltermine vergeben werden können, bei dem dann immer nur ein Hausstand das Geschäft betreten darf.  

    Unter Einhaltung strenger Hygieneregeln dürfen ab Montag außerdem die Friseursalons wieder öffnen. Eine vorherige Terminvereinbarung ist obligatorisch.

    Außerdem dürfen Fahrschulen ab dem 1. März wieder Praxisunterricht anbieten. Auch Musikschulen dürfen wieder öffnen und Einzelunterricht durchführen. In beiden Fällen sind strenge Hygieneregeln einzuhalten.

    Die rheinland-pfälzischen Grundschulen befinden sich seit dem 22. Februar wieder im Wechselunterricht mit Präsenzpflicht. Am 8. März sollen nun die fünften und sechsten Klassen folgen, alle anderen dann eine Woche später, am 15. März.

    Die 16. CoBeLVO kann im Wortlaut unter www.speyer.de/corona nachgelesen werden. Für alle nicht-medizinischen Fragen steht von Montag bis Freitag von 10 bis 12:30 Uhr und von Montag bis Donnerstag darüber hinaus von 13:30 bis 16 Uhr das Bürgertelefon der Stadt Speyer unter 0 62 32 - 14 13 12 zur Verfügung.

  • 24.02.2021 Nachrückerliste: Impfwillige Bürger*innen über 80 Jahren können sich melden

    Die Stadtverwaltung Speyer informiert, dass sich impfwillige Bürger*innen über 80 Jahren, die in Speyer wohnen und bisher noch keinen oder einen späten Impftermin erhalten haben, freiwillig auf eine im Impfzentrum geführte Nachrückerliste setzen lassen können. Diese kommt zum Einsatz, wenn am Ende eines Tages Impfdosen übrig sind, die aufgrund kurzfristig abgesagter oder nicht wahrgenommener Termine nicht verimpft werden konnten. Die Personen auf der Nachrückerliste werden dann abtelefoniert und können noch am selben Tag geimpft werden.

    „Seit Beginn der Impfungen verfahren wir auf diese Weise und haben so erreicht, dass im Impfzentrum Speyer bisher alle zur Verfügung stehenden Dosen auch tatsächlich verbraucht werden konnten. Wir impfen derzeit mit den Impfstoffen von Biontech und Astra Zeneca. Nur ersterer kommt für den Personenkreis über 80 Jahren in Frage und sollte daher zumindest im Moment noch primär für diesen verwendet werden, um möglichst schnell eine möglichst hohe Impfrate zu erreichen. Ich möchte die Bürger*innen über 80 Jahren, die bisher noch nicht geimpft wurden oder die noch keinen Impftermin erhalten haben, ausdrücklich dazu ermutigen, sich auf die Liste setzen zu lassen“, so Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler.

    Neben dem Alter ist es eine wichtige Voraussetzung, dass die Personen, die sich auf die Nachrückerliste setzen lassen, mobil sind und innerhalb einer Stunde im Impfzentrum sein können. Mitzubringen ist ein gültiges Ausweisdokument und wenn möglich auch der Impfpass.

    Wer über die Nachrückerliste kontaktiert wird und so einen kurzfristigen Impftermin bekommt, erhält automatisch auch einen regulären Termin für die Zweit- bzw. Auffrischungsimpfung im richtigen zeitlichen Abstand.

    Speyerer Bürger*innen, die sich selbst oder einen impfwilligen Angehörigen auf die Nachrückerliste setzen lassen möchten, wenden sich bitte per E-Mail an heidi.jester@stadt-speyer.de. Alternativ ist eine telefonische Kontaktaufnahme unter 0 62 32 – 14 11 62 möglich. 

  • 23.02.2021 Stadt ermöglicht anlassbezogene mobile PCR-Reihentestung an Salierschule

    Die Stadtverwaltung informiert darüber, dass am gestrigen Montag ein Schüler aus der Notbetreuung der Salierschule positiv auf das Coronavirus getestet wurde.
    Da nach Einschätzung des Gesundheitsamtes alle Hygienevorschriften eingehalten wurden, wurden keine Quarantänemaßnahmen für die Mitschüler*innen und Lehrkräfte erlassen, die vergangene Woche mit dem betroffenen Schüler Kontakt hatten. Zudem sah das Gesundheitsamt keine Veranlassung für eine Reihentestung, weil zwischen Test und Erhalt des Testergebnisses mehr als 48 Stunden vergangen waren.
    Um aber mögliche SARS-CoV-2-Infektionen frühzeitig zu erkennen, sieht die Stadtverwaltung eine umfassende Reihentestung als unerlässlich an und hat allen betroffenen Lehrkräften bzw. Betreuer*innen und Schüler*innen eine freiwillige und kostenlose PCR-Testung angeboten. Auch die Kosten für eine Untersuchung der Tests auf Mutanten werden von der Stadt getragen.

    Die Stadtverwaltung steht mit dem Gesundheitsministerium bezüglich der Regelung zur Veranlassung einer Reihentestung im Austausch und regt an, diese zu überdenken.
    Denn gerade wenn sich der Zeitraum zwischen Test und Testergebnis über ein Wochenende und somit mehr als 48 Stunden erstreckt, wird eine unverzügliche Reihentestung verhindert und das Risiko einer Verbreitung des Virus somit erhöht.

  • 22.02.2021 Verstöße gegen Corona-Regelungen am Wochenende – Rücksicht und Vorsicht weiterhin nötig

    Am vorigen Wochenende stellte der Kommunale Vollzugsdienst (KVD) der Stadt Speyer bei seinen Kontrollen auf öffentlichen Plätzen mehrere Verstöße gegen die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung sowie die geltenden Kontaktbeschränkungen fest.

    Mit Blick auf die wieder leicht ansteigenden Infektionszahlen bittet die Stadtverwaltung um Rücksicht und Vorsicht bei allen Aktivitäten, bei denen viele Menschen in der Natur zusammenkommen.

    „Die frühlingshaften Temperaturen nach den langen Wintermonaten haben die Menschen vor die Tür gelockt, was ich sehr gut verstehen kann. Allerdings kam es auf mehreren öffentlichen Plätzen zu Ansammlungen, die mit unseren Maßnahmen zum Infektionsschutz nicht im Einklang stehen. Wir befinden uns noch immer im Lockdown und nach den derzeitigen Infektionszahlen ist leider noch keine Entspannung Sicht“, bemerkt Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler und verweist auf das Mutationsgeschehen in Speyer, aber auch im benachbarten Landkreis Germersheim.

    An den Wochenendtagen sind zahlreiche Personen am Rheindamm, auf Spielplätzen und auf der Maximilianstraße vom Ordnungsdienst auf die (korrekte) Tragweise der Mund-Nase-Bedeckung sowie das Einhalten der Kontaktbeschränkungen und des Abstands zu anderen Personen hingewiesen worden. Obwohl der Großteil Verständnis zeigte, waren leider auch einige „unbelehrbare“ Personen unterwegs.

    „Da der Straßenverkauf und somit auch der Verkauf von Speiseeis zugelassen ist, wurden auf Streifgängen des KVD etliche Menschen auf der Maximilianstraße beobachtet, die ein Eis verzehrten. So sind allein am Samstag auf der Maximilianstraße zum Zeitpunkt der Kontrollen 98 Personen ohne den korrekten Mund-Nasen-Schutz angetroffen worden. Im Innenstadtbereich herrscht gemäß Allgemeinverfügung aber noch immer Maskenpflicht“, klärt Beigeordnete und Ordnungsdezernentin Irmgard Münch-Weinmann auf und appelliert an die Bürger*innen, sich an die geltenden Bestimmungen zu halten.

    „Andernfalls müssen leider Konsequenzen gezogen werden, die mit Schließungen bzw. Sperrungen öffentlicher Anlagen und verstärkten Kontrollen einhergehen“, ergänzt Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler und verweist zudem auf ein anderes dieser Tage beobachtetes Problem: „Es wurde jede Menge Abfall achtlos auf den Gehwegen oder in der Natur entsorgt, was insbesondere in Anbetracht der Vielzahl an öffentlichen Entsorgungsmöglichkeiten nicht nachvollziehbar ist.“ 

    Die Stadtchefin richtet daher ihren Appell an die Bürger*innen insbesondere für die nächsten Tage mit warmen Temperaturen: „Verbringen Sie gerne Zeit in der Natur und an der frischen Luft, aber bitte achten Sie darauf, dass Sie die Plätze ordentlich hinterlassen und vermeiden Sie das Aufsuchen stark frequentierter Orte. Es liegt doch in unser aller Sinne, dass wir nicht unkontrolliert auf den nächsten Lockdown zusteuern, sondern gemeinsam und mit Bedacht auf eine Lockerungsperspektive hinarbeiten.“ 

  • 18.02.2021 Stadt erweitert Schnelltestangebot für Lehrkräfte sowie für Mitarbeiter*innen der Kindertagesstätte WoLa – Bundeswehr verlängert Amtshilfe

    Die Stadtverwaltung Speyer hat ihr Schnelltestangebot ausgeweitet und bietet allen Lehrkräften an Schulen eine regelmäßige Testung auf das Coronavirus mittels Antigen-Schnelltests an. Zudem können Mitarbeiter*innen der städtischen Kindertagesstätte WoLa nach erfolgter Schulung mittels PoC-Test in Zukunft selbstständig Nase-Rachen-Abstriche bei Kolleg*innen vornehmen.

    „Um mögliche SARS-CoV-2-Infektionen frühzeitig zu erkennen und den Mitarbeiter*innen eine Einschätzung hinsichtlich einer potenziellen Infektion zu gewähren, hat die Stadt Speyer entschieden, ihr niedrigschwelliges, kostenfreies Testangebot aufzustocken. Ab sofort sind auch die Mitarbeiter*innen der städtischen Kindertagesstätte WoLa dazu befähigt, Testungen selbstständig durchzuführen“, führt Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler aus und ergänzt: „Dass nun auch bundesweit ein verstärktes Schnelltestangebot verfolgt wird, freut mich und zeigt uns, dass mit unserer stringenten Teststrategie, die wir bereits seit Ende 2020 verfolgen, ein maßgeblicher Beitrag zur Eindämmung des Infektionsgeschehens geleistet werden kann.“

    Am gestrigen Mittwoch, 17. Februar 2021 wurden insgesamt 31 Personen, davon 25 pädagogische Fachkräfte, in der Kindertagesstätte WoLa durch den medizinischen Fachberater der Stadt, Dr. Klaus-Peter Wresch sowie den stellvertretenden Brand- und Katastrophenschutzinspekteur der Feuerwehr, Christian Kölsch, zur Handhabung sogenannter SARS-CoV-2-Schnelltests geschult.
    Nicht nur die pädagogischen Fachkräfte, sondern auch die Hauswirtschaftskräfte und externe Integrationskräfte konnten freiwillig an der Schulung teilnehmen und wurden umfassend informiert. Acht Personen wurden gezielt dahingehend geschult, bei den Kolleg*innen die Antigen-Schnelltests vor Ort durchzuführen und sind ab sofort zu dieser Tätigkeit befugt.          

    Schutzmaterial wie FFP2-Maske, Schutzbrille und -kittel werden in ausreichendem Maße durch die Stadt bereitgestellt.
    Vorgesehen ist, dass sich symptomfreie Mitarbeiter*innen der Einrichtung WoLa drei Mal wöchentlich vor der Aufnahme der Tätigkeit in der Kita einem SARS-CoV-2-Schnelltest unterziehen.
    Es ist ausdrücklich darauf hinzuweisen, dass es sich hierbei um eine Momentaufnahme handelt. Auch bei einem negativen Testergebnis müssen daher die Hygienevorgaben eingehalten werden, um das Risiko einer Infektionsübertragung zu reduzieren.

    Im Falle eines positiven Testergebnisses wird nach Rücksprache mit dem medizinischen Fachberater bzw. dem zuständigen Gesundheitsamt unverzüglich ein PCR-Test veranlasst sowie vorsorglich Quarantäne für die oder den Betroffenen angeordnet.
    Je nach Höhe der dadurch hervorgerufenen Personalschlüsselunterschreitung sind nach Absprache mit der Kita-Leitung entsprechende Maßnahmen wie Reduzierung der Öffnungszeiten oder Schließung der Gruppe einzuleiten.

    Des Weiteren hat die Stadt ihr gemeinsam mit dem ASB bereitgestelltes Schnelltestangebot für Lehrkräfte ausgeweitet.
    Die Testungen, die von medizinischem Personal durchgeführt werden, werden ab dem 24. Februar 2021 mittwochs von 18 bis 20 Uhr in den Räumlichkeiten der Jugendförderung in der Seekatzstraße 5 angeboten.

    Auch für Besucher*innen von Pflegeeinrichtungen wird das umfassende Schnelltestangebot weiterhin angeboten. Die Amtshilfe durch die Bundeswehr, mit der sich Besucher*innen von Alten- und Pflegeheimen seit dem 1. Februar 2021 montags bis freitags von 9.00 bis 13.00 Uhr auf das Coronavirus testen lassen können, wird zunächst bis zum 5. März 2021 verlängert und erfolgt voraussichtlich zu den gleichen Zeiten wie bisher.

    „Da die schrittweise Rückkehr zum Präsenzunterricht und zur Ausweitung des Kita-Angebots von Landesseite ansteht und angesichts der hohen gesellschaftlichen Bedeutung von Bildung und Betreuung für Kinder, sollte gerade in diesen Einrichtungen das Infektionsrisiko minimiert werden“, verweist Bürgermeisterin und Bildungsdezernentin Monika Kabs auf die Dringlichkeit der einrichtungsbezogenen Schnelltestungen. „Nach wie vor muss aber auch die vulnerable Gruppe bestmöglich geschützt werden, weshalb ich besonders dankbar für die verlängerte Amtshilfeleistung durch die Bundeswehr bin“, fügt Kabs hinzu.

  • 18.02.2021 Veranstaltungsabsagen

    Die Stadt Speyer informiert, dass aufgrund der weiterhin anhaltenden Corona-Pandemie auch in diesem Jahr einige beliebte städtische Großveranstaltung entfallen müssen. Dies betrifft die Frühjahrsmesse, die Kult(o)urnacht und das Fest der Kulturen. Die zuständigen Abteilungen planen analog zum letzten Jahr bereits alternative Veranstaltungsformate unter Pandemiebedingungen.

    Auch der für den 5. und 6. März geplante Dreck weg Tag kann nicht wie geplant stattfinden. Stattdessen sollen die Aktionstage im späteren Jahresverlauf nachgeholt werden, wenn es das Infektionsgeschehen und die geltenden Regelungen zulassen.

    Sobald Alternativangebote und Ausweichtermine feststehen, wird die Stadt entsprechend informieren. 

  • 15.02.2021 Neue Absonderungsverordnung – Land passt Quarantäne-Regeln an

    Vor dem Hintergrund der sich ausbreitenden Corona-Mutationen hat das Land Rheinland-Pfalz am vergangenen Freitag eine neue Absonderungsverordnung erlassen, die die geltenden Quarantäne-Regelungen maßgeblich anpasst. Sie gilt ab sofort.

    Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler begrüßt die Anpassung der Regelungen ausdrücklich: „Wir haben in Speyer bereits seit Wochen systematisch Kontaktpersonen der Kategorie I durchgetestet und so viele Fälle identifiziert, die wir sonst wahrscheinlich nicht festgestellt hätten. Das hat uns in die Lage versetzt, so frühzeitig wie möglich in die Kontaktnachverfolgung einzusteigen und Infektionsketten sehr früh zu unterbrechen. Dass das Land mit der neuen Absonderungsverordnung nun eben dies vorschreibt, zeigt, dass wir mit unseren Maßnahmen auf dem richtigen Weg waren und sind. Es ist begrüßenswert, dass dies nun landesweit so gehandhabt wird. Gerade auch mit Blick auf weitere mögliche Lockerungen im März ist eine stringente Teststrategie unabdingbar. Nur so können wir den Lockdown endlich Schritt für Schritt verlassen“.

    Gemäß der geänderten Absonderungsverordnung dauert die Quarantäne nun stets mindestens 14 Tage. Neu ist, dass Kontaktpersonen der Kategorie I sowie Hausstandsangehörige einer positiv getesteten Person einen PCR-Test vornehmen lassen müssen, sobald sie von der Infektion der Kontaktperson erfahren haben.

    Konkret sehen die Regelungen wie folgt aus:

    Symptomatische Personen ohne Kategorie I-Kontakt haben sich gemäß der Landesverordnung unverzüglich in häusliche Quarantäne zu begeben. Sind die Testkriterien des Robert Koch Institutes erfüllt, ist ein PCR-Test durchführen zu lassen. Bis zum Vorliegen eines negativen Testergebnisses muss die häusliche Quarantäne eingehalten werden. Bei einem positiven Testergebnis endet die Quarantäne 48 Stunden nach Eintritt der völligen Symptomfreiheit, frühestens aber 14 Tage nach Testdatum.

    Asymptomatische Personen ohne Kategorie I-Kontakt aber mit positivem Schnelltest haben sich unverzüglich in häusliche Quarantäne zu begeben. Ein PCR-Test zur Bestätigung oder Entkräftung des Testergebnisses ist angezeigt. Bei einem positiven Testergebnis sind die weiteren Abläufe identisch zu den bereits beschriebenen. Ein negatives PCR-Ergebnis beendet die Quarantäne sofort.

    Kontaktpersonen der Kategorie I haben sich unverzüglich in häusliche Quarantäne zu begeben, unabhängig davon, ob sie selbst Symptome haben. Neu ist hier die Verpflichtung, unverzüglich einen PCR-Test durchführen zu lassen. Bei positivem Testergebnis endet die Quarantäne 48 Stunden nach Eintritt der völligen Symptomfreiheit, frühestens aber 14 Tage nach Testdatum. Auch bei einem negativen Testergebnis bleibt die Kontaktperson für 14 Tage nach Testdatum in Quarantäne. Sollten bei bislang asymptomatischen Personen in dieser Zeit Krankheitssymptome auftreten, ist ein zweiter PCR-Test angezeigt.

    Für Personen, die über die Corona-Warn-App ein „erhöhtes Risiko“ gemeldet bekommen und Symptome haben, ist ein PCR-Abstrich indiziert. Für sie gilt häusliche Quarantäne bis zum Nachweis eines negativen Testergebnisses. Danach ist für 14 Tage strenge Kontaktreduktion und die stringente Beachtung der AHA-Regeln für 14 Tage ab der letzten Risikobegegnung erforderlich. Bei positivem Testergebnis endet die Quarantäne analog 48 Stunden nach Eintritt der völligen Symptomfreiheit, frühestens aber nach 14 Tage nach Testdatum.

    Für Personen, die über die Corona-Warn-App ein „erhöhtes Risiko“ gemeldet bekommen und keine Symptome haben, ist ein PCR-Abstrich dann empfohlen, wenn am Tag des Risikokontakts enge Kontakte stattgefunden haben, wenn die Person beruflich oder privat Kontakt zur Risikogruppe hat oder wenn sie in einer Kita, Schule oder einer anderen Gemeinschaftseinrichtung arbeitet. Auch in diesem Fall sollte für 14 Tage streng alle Kontakte reduziert und die AHA-Regeln eingehalten werden.

    Beim Nachweis von Virus-Mutanten ist zur Beendigung der Quarantäne 48 Stunden nach Eintritt der Symptomfreiheit grundsätzlich ein negativer PCR-Test erforderlich. Möglich ist dieser frühestens am 11. Tag nach Testdatum. Sollte dieser Kontrolltest positiv ausfallen, verlängert sich die Quarantäne um weitere sieben Tage, beginnend mit dem Tag nach Vornahme der Kontrolltestung, frühestens jedoch beginnend mit dem 15. Tag der Absonderung. Nach Ablauf dieser Zeit ist keine weitere Testung erforderlich.

    Reiserückkehrer*innen aus Risikogebieten müssen sich über www.einreiseanmeldung.de  registrieren und sich für zehn Tage oder bis zur Aufhebung der Quarantäne durch das Ordnungsamt häuslich absondern. Ein PCR-Test ist 48 Stunden vor oder nach der Einreise aus Hochinzidenzgebieten oder Virusvarianten-Gebieten verpflichtend.

    Das Corona-Testzentrum in der Halle 101 führt nach wie vor PCR-Tests durch. Eine vorherige telefonische Terminvereinbarung ist zwingend erforderlich. Diese kann von montags bis freitags von 9 bis 13 Uhr unter der Telefonnummer 06232 – 133 100 erfolgen.

  • 13.02.2021 15. Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes und Allgemeinverfügung der Stadt bis 7. März 2021 verlängert

    Am Freitagabend, 12. Februar 2021, hat das Land Rheinland-Pfalz die Gültigkeit der 15. Corona Bekämpfungsverordnung mittels der 2. Änderungsverordnung zur 15. CoBeLVO bis einschließlich 7. März 2021 verlängert und die geltenden Regeln in einigen Punkten angepasst. Basierend darauf hat die Stadt Speyer auch ihre Allgemeinverfügung bis zu diesem Zeitpunkt verlängert.

    „Ich hätte mir gewünscht, dass sich Bund und Länder bei ihren Beratungen am Mittwoch auf einen einheitlichen Stufenplan verständigt hätten. Nach Wochen des harten Lockdowns benötigen die Bürger*innen und allen voran die Inhaber*innen und Beschäftigten der zahlreichen nach wie vor geschlossenen Branchen Perspektiven. Gleichzeitig müssen wir mit Bedacht vorgehen, denn obwohl die Zahlen sinken, sorgen die Virus-Mutanten für die realistische Gefahr, dass die Infektionszahlen schnell wieder steigen“, resümiert Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler.

    Zur weiteren wirkungsvollen Eindämmung des Coronavirus wurden die Regelungen der 15. Corona-Bekämpfungsverordnung grundsätzlich verlängert. Die erweiterte Maskenpflicht sowie die Kontaktbeschränkungen gelten demnach unverändert weiter.

    Trotzdem sollen die Maßnahmen nun moderat gelockert werden. Am 22. Februar werden die Klassen 1 bis 4 der rheinland-pfälzischen Grundschulen in den Präsenzunterricht zurückkehren. Je nach den individuellen Voraussetzungen der jeweiligen Klassen zum Teil in voller Klassenstärke und zum Teil im Wechselunterricht. Die bekannten AHA+L-Regeln gelten weiterhin.

    In einem weiteren Schritt dürfen Friseurbetriebe ab 1. März unter strengen Hygieneauflagen wieder öffnen – zu nennen ist hier insbesondere die Pflicht zur vorherigen Terminvereinbarung sowie zum Tragen einer medizinischen Maske für Kund*innen und Personal.

    Mit der Verlängerung der städtischen Allgemeinverfügung bleibt die Maskenpflicht in der Innenstadt weiter gültig. „Die Maskenpflicht ist eine unserer stärksten Waffen im Kampf gegen die Pandemie. Daher werden wir sie auch beibehalten. Das gilt insbesondere mit Blick auf hoffentlich mögliche Öffnungen von Einzelhandel und Gastronomie im März“, erklärt die Stadtchefin.

    Weiterhin beibehalten werden auch die Besuchsbeschränkungen für Senioren- und Pflegeeinrichtungen sowie die Pflicht zur Vorlage eines negativen PoC-Antigentests. „Es ist einfach noch nicht an der Zeit in diesem Bereich an Lockerungen zu denken“, führt Bürgermeisterin und Sozialdezernentin Monika Kabs aus. „Die Bewohner*innen solcher Einrichtungen sind die am stärksten gefährdete Gruppe in dieser Pandemie. Sie müssen wirksam geschützt werden, bis in allen Einrichtungen ausreichend Impfschutz besteht“, ergänzt sie.

    Die 2. Änderungsverordnung zur 15. CoBeLVO und die aktuelle Allgemeinverfügung der Stadt Speyer können im Wortlaut unter www.speyer.de/corona nachgelesen werden. Für alle nicht-medizinischen Fragen steht von Montag bis Freitag von 10 bis 12:30 Uhr und von Montag bis Donnerstag darüber hinaus von 13:30 bis 16 Uhr das Bürgertelefon der Stadt Speyer unter 0 62 32 - 14 13 12 zur Verfügung.

  • 29.01.2021 Stadt erlässt erneut Allgemeinverfügung - Ausgangssperre und Schließung von Sportstätten nicht verlängert

    Basierend auf der 15. Corona-Bekämpfungsverordnung (15. CoBeLVO) des Landes Rheinland-Pfalz und deren 1. Änderungsverordnung vom 22. Januar 2021 hat die Stadt Speyer in Abstimmung mit den zuständigen Landesbehörden die aktuell gültige Allgemeinverfügung zum 31. Januar 2021 auslaufen lassen und zugleich eine neue Allgemeinverfügung auf den Weg gebracht. Sie ersetzt die Allgemeinverfügung vom 8. Januar 2021 und tritt am 1. Februar 2021 in Kraft, zunächst bis einschließlich 14. Februar 2021.

    In der neuen Allgemeinverfügung der Stadt wird die Ausgangssperre von 21:00 bis 5:00 Uhr ebenso aufgehoben, wie die Schließung von Sportstätten für den Profi- und Spitzensport. „Die Inzidenz in Speyer liegt seit zwei Wochen unter 100, womit ein Teilziel erreicht wurde, nämlich über einen längeren Zeitraum die Infektionszahlen stabil auf einem niedrigeren Niveau zu halten“, erläutert Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler den Beschluss, die Ausgangssperre nicht zu verlängern. „An dieser Stelle gilt mein großes Lob den Speyererinnen und Speyerern, die sich fast ausnahmslos an die nächtlichen Beschränkungen gehalten und somit dazu beigetragen haben, das Infektionsgeschehen einzudämmen. Nun gilt es, weiterhin verantwortungsbewusst zu handeln und Sozialkontakte gering zu halten – egal zu welcher Uhrzeit. Denn nach aktuellem Kenntnisstand infizieren sich nach wie vor zu viele Menschen im privaten wie im beruflichen Umfeld und tragen so das Virus weiter.“ Bei allen Maßnahmen müsse aber immer auch die Verhältnismäßigkeit im Blick behalten werden, weshalb die Allgemeinverfügung vom 8. Januar 2021 auch nicht verlängert, sondern eine neue Allgemeinverfügung erlassen wird.

    In diesem Zusammenhang begrüßt es die Stadt Speyer, dass das Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie die Auslegung des § 23 Abs. 3 der CoBeLVO konkretisiert hat, wie in einem heutigen Rundschreiben des Städtetages nachzulesen ist. Demnach spiele die Erreichung der Inzidenz von 50 eine maßgebliche Rolle für die Lockerung von Maßnahmen. Zum Stichtag 3. Februar 2021 mache bereits ein Inzidenzwert von über 100 daher die Abstimmung über die Landesverordnung hinausgehender zusätzlicher Schutzmaßnahmen erforderlich. „Unser Weg, die Allgemeinverfügung inklusive Ausgangsperre bis Ende Januar beizubehalten, obwohl wir schon unter 200 waren, wird damit bestätigt“, so die Stadtchefin.

    In der ab Montag geltenden neuen Allgemeinverfügung bleibt daher weiterhin die Pflicht zum Tragen einer Maske in bestimmten Bereichen öffentlicher Straßen und Plätze, ergänzend zur Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz, bestehen. In Bezug auf die Regelungen in den Senioren- und Pflegeheimen werden ebenfalls keine Lockerungen erfolgen. „Das wird uns auch immer wieder von den Einrichtungen wiedergespiegelt: Die in der Allgemeinverfügung festgehaltenen Beschränkungen hinsichtlich der Besuche in den Heimen tragen immens zur Entlastung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei. Denn auf diese Weise wird der organisatorische Ablauf erleichtert, sodass mehr Zeit für die Bewohnerinnen und Bewohner zur Verfügung steht“, betont Bürgermeisterin Monika Kabs. Zum Schutz der nach wie vor besonders gefährdeten Gruppen bleibt als Schutzmaßnahme auch die Schnelltestpflicht von Besucher*innen von Senioreneinrichtungen bestehen.

    So betont Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler: „Wir sind davon überzeugt, dass ein wesentlicher Baustein der Pandemiebekämpfung die in Rheinland-Pfalz einmalige Teststrategie der Stadt Speyer ist. Diese umfasst einerseits die konsequente Testung von sowohl symptomatischen, als auch asymptomatischen Kontaktpersonen der Kategorie 1 in der Halle 101 sowie die Durchführung von Reihentestungen bei Clustern. Andererseits das seit Jahresbeginn bestehende kostenlose Schnelltestangebot zusammen mit dem ASB für alle Speyerer Bürgerinnen und Bürger, die Mitarbeiterschaft der Stadt, Stadtwerke und GEWO sowie Personen, die ihre Angehörigen in einer stationären Pflegeeinrichtung in Speyer besuchen. Dadurch können wir mögliche unentdeckte Infektionen frühzeitig aufspüren und die Bevölkerung vor Ansteckungen und dem unentdeckten Weitertragen von Infektion schützen.“ Zudem waren und sind die stringente Quarantäne-Überprüfung, die die Stadt Speyer in ihrer Zuständigkeit übernommen hat, sowie die Kontaktnachverfolgung essentielle Schritte, um die Zahlen zu senken und Infektionsketten zu unterbrechen.

     

  • 25.01.2021 Stadtverwaltung setzt Beschlüsse der Änderungsverordnung zur Maskenpflicht um

    Am heutigen Montag, 25. Januar 2021 ist die 1. Änderungsverordnung zur 15. Corona-Bekämpfungsverordnung (15. CoBeLVO) des Landes Rheinland-Pfalz in Kraft getreten und gilt bis zum 14. Februar 2021. Dies hat auch Auswirkungen auf die Verwaltungsgebäude, in denen gemäß der Landesverordnung wie auch in anderen Bereichen eine verschärfte Maskenpflicht gilt.

    Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler begrüßt die vom Land beschlossenen Maßnahmen: „Wir befinden uns auf einem guten Weg, das Infektionsgeschehen nachhaltig einzudämmen. Jetzt gilt es, diesen Weg weiter zu bestreiten, um zu vermeiden, dass die Infektionszahlen nach einer vermeintlichen Entspannung umso rasanter in die Höhe steigen, wie es andernorts zu beobachten war.“

    Da die ergänzend zur Landesverordnung vom 11. Januar 2021 erschienene Änderungsverordnung auch eine verschärfte Maskenpflicht vorsieht, sind medizinische Masken, also OP-Masken oder virenfilternde Masken wie KN95- oder FFP2-Masken, ab Mittwoch, 27. Januar 2021 in allen Gebäuden der Stadtverwaltung verpflichtend zu tragen.

    Die Stadtverwaltung stellt ihren Mitarbeiter*innen kostenlos einen Grundstock an FFP-2-Masken zur Verfügung. Zudem wird in bestimmten Bereichen wie in Kindertagesstätten oder dem Kommunalen Vollzugsdienst für einen zusätzlichen Bestand an medizinischen Masken gesorgt.

    Gemäß der Änderungsverordnung des Landes gilt die Pflicht zum Tragen von OP- bzw. virenfilternden Masken im Einzelhandel, Geschäften und dem ÖPNV ebenso wie bei Gottesdiensten, Abhol-, Liefer- und Bringdiensten und dem Wochenmarkt. „Gerade auch mit Blick auf die Virus-Mutante aus Großbritannien ist es wichtig, dass überall dort, wo der Abstand nicht immer eingehalten werden kann, ein größtmöglichen Schutz vor einer Infektion gewährleistet ist. Hierzu ist das Tragen einer medizinischen Maske notwendig, auch auf dem Wochenmarkt“, erklärt Stefanie Seiler.


  • 21.01.2021 Oberbürgermeisterin im Austausch mit umliegenden Gebietskörperschaften hinsichtlich einer möglichen Aufhebung der Allgemeinverfügung

    Sowohl die aktuell geltende 15. Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz als auch die Allgemeinverfügung der Stadt Speyer sind bis zum 31. Januar 2021 befristet. Nachdem in dieser Woche Bund und Länder über Maßnahmen über den 31. Januar hinaus beraten haben, sind auch die Stadt Speyer und die umliegenden Gebietskörperschaften in den Austausch getreten, wie im kommenden Monat mit den regional getroffenen Maßnahmen weiter zu verfahren ist.

    „In den letzten Tagen und Wochen beobachten wir, dass die Inzidenz in Speyer kontinuierlich sinkt, was mich in Anbetracht der dramatischen Entwicklung vor Weihnachten sehr erleichtert“, äußert sich Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler zum aktuellen Infektionsgeschehen in der Stadt. „Unsere initiativ vorangetriebenen Handlungsschritte, nämlich eine umfassende Teststrategie, die Quarantäneüberprüfung und ganz besonders unsere Kontaktnachverfolgungsstrategie – scheinen endlich zu greifen und ausschlaggebend dafür zu sein, das Infektionsgeschehen eindämmen zu können.“

    Das zeigt sich insbesondere an der Lage in den Krankenhäusern, die zwar noch immer angespannt ist, allerdings nicht mehr so wie zuletzt im Dezember 2020. Da dies einen maßgeblichen Faktor bei der Planung der nächsten Schritte darstellt, befindet sich die Stadt aktuell im Gespräch mit den umliegenden Gebietskörperschaften im Zuständigkeitsbereich des Gesundheitsamtes des Rhein-Pfalz-Kreises, ob die Aufhebung der jeweiligen Allgemeinverfügung in Betracht gezogen werden kann. 

    „Eine zeitnahe Lockerung der Maßnahmen wie die Aufhebung der Ausgangsbeschränkung in unserem Stadtgebiet halte ich angesichts der derzeitigen Entwicklung für erwägenswert“, so Stefanie Seiler. „Voraussetzung hierfür ist aber eine andauernde verhältnismäßig niedrige Inzidenz, nicht nur in Speyer, sondern auch im Umland. Wir dürfen nicht vergessen, dass es gerade einmal einen Monat her ist, seit die Inzidenz in Speyer über 500 lag – einen „Rückfall“ gilt es dringend zu vermeiden“, mahnt die Stadtchefin und verweist auf die dringende und konsequente Einhaltung der Schutznahmen und die geltenden bzw. ab Februar ergänzenden Bestimmungen der Corona-Bekämpfungsverordnung. „Wenn wir weiterhin standhaft bleiben und so verantwortlich handeln wie bisher, bin ich zuversichtlich, dass das Infektionsgeschehen nachhaltig gemildert werden kann.“


  • 20.01.2021 Ausschusssitzung der Stadt Speyer findet zum ersten Mal digital statt 

    Zum ersten Mal tagt ein Ratsgremium der Stadt Speyer digital. Am Donnerstag, 21. Januar 2021 ab 17 Uhr kann die öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bauen und Konversion sowie des Verkehrsausschusses per Livestream verfolgt werden.

    „Besondere Umstände erfordern besondere Maßnahmen, das hat die Pandemie uns deutlich aufgezeigt. Wir müssen Kontakte reduzieren, wo immer es möglich ist, weshalb wir uns nach entsprechender Schaffung der Rahmenbedingungen für ein digitales Format als adäquaten Ersatz entschieden haben. Auch wenn dies mit einem enormen organisatorischen Aufwand verbunden war“, betont Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler, die sich bei allen Beteiligten für ihren Einsatz bedankt.

    Der Videokonferenz beiwohnen können interessierte Bürger*innen über den städtischen YouTube-Kanal: https://www.youtube.com/channel/UCjLpuQwqUF7-M6R9INNi5yg.

  • 15.01.2021 Besuch von Bewohner*innen von Alten- und Pflegeheimen

    Die Stadt Speyer befindet sich in stetigem, engem Austausch mit den Alten- und Pflegeheimen der Stadt. Diesezeigten sich zuletzt besorgt hinsichtlich der Folgen für die Bewohner*innen, die ihre Angehörigen besuchen. Denn die Vorgaben im Zusammenhang mit der Eindämmung des Corona-Infektionsgeschehens sehen es vor, dass die Bewohner*innen im Falle eines Aufenthaltes außerhalb ihrer Einrichtung für eine gewisse Zeit isoliert werden müssen, um die anderen Bewohner*innen und die Mitarbeiter*innen der Einrichtung vor einer potenziellen Infektion zu schützen.

    Dies kann aber zum Teil schwere Auswirkungen auf die seelische Gesundheit der Betroffenen haben, wie Bürgermeisterin Monika Kabs nach Gesprächen mit den Trägern der Einrichtungen zu Bedenken gibt: „Gerade in den Wintermonaten kann längere Zeit ohne direkten Kontakt, Teilhabe und Bewegung außerhalb des eigenen Zimmers sehr belastend sein. Viele der Bewohner*innen leiden unter dieser Isolation, die zwar im Rahmen der Eindämmung der Pandemie notwendig, für einige aber nicht in vollem Maße nachzuvollziehen ist. Ich habe großes Verständnis dafür und finde es sogar überaus wichtig, dass die Menschen ihre Liebsten sehen und Zeit mit ihnen verbringen können. Gerade in dieser speziellen Situation dürfen wir die älteren Menschen nicht alleine lassen. Um nach dem Besuch bei der Familie aber nicht einer großen psychischen Belastung ausgesetzt zu sein, wäre ein Besuch in der Einrichtung sinnvoller und hätte letztendlich für viele eine nachhaltigere ausgleichende Wirkung auf das seelische Befinden. Daher bitte ich diejenigen, die den Kontakt zu ihren Angehörigen in Alten- und Pflegeheimen suchen, dieser Option Gewicht zu verleihen und im Sinne ihrer Liebsten zu handeln.“


  • 09.01.2021 15. CoBeLVO veröffentlicht - Allgemeinverfügung der Stadt verlängert

    Am gestrigen Freitagabend hat das Land Rheinland-Pfalz die 15. Corona Bekämpfungsverordnung (15. CoBeLVO) veröffentlicht, die am Montag, 11. Januar 2021 in Kraft tritt und die in dieser Woche im Rahmen der Bund-Länder-Beratungen verkündeten Beschlüsse in eine gültige Rechtsverordnung umsetzt. Sie ersetzt die 14. CoBeLVO und tritt mit Ablauf des 31. Januar 2021 außer Kraft. Ebenso verlängert die Stadt Speyer basierend auf der 15. CoBeLVO ihre Allgemeinverfügung.

    „Die Inzidenz in Speyer sinkt seit einigen Tagen kontinuierlich, was mich hoffnungsvoll stimmt, dass die Maßnahmen nun endlich greifen und dazu geeignet sind, das Infektionsgeschehen nachhaltig einzudämmen. In einigen Tagen werden wir auch wissen, wie genau sich die Feiertage auf die Infektionszahlen auswirken. Wichtig ist, dass wir jetzt nicht nachlassen, sondern alles dafür tun, um die Zahlen weiter zu senken und sie schließlich auf niedrigem Niveau zu stabilisieren, damit die Gesundheitsämter wieder in der Lage sind, Kontakte vollständig nachzuverfolgen und das Gesundheitswesen dauerhaft entlastet wird. Das muss unser vordringlichstes Ziel sein“, betont Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler.

    Die Verlängerung des Winter-Lockdowns bedeutet, dass alle derzeit geschlossenen Geschäfte und Einrichtungen weiterhin und bis mindestens 31. Januar 2021 geschlossen bleiben müssen.

    Außerdem treten am Montag strengere Kontaktbeschränkungen in Kraft. Demnach sind Zusammenkünfte nur noch im Kreise der Angehörigen des eigenen Hausstands und einer weiteren Person erlaubt. Kinder bis einschließlich sechs Jahren sind von der Regelung ausgenommen.

    Der angekündigte Bewegungsradius von maximal 15 Kilometern um den eigenen Wohnort in Städten und Kreisen mit einer Inzidenz von über 200 wurde nicht als automatisch in Kraft tretende Einschränkung in die Landesverordnung aufgenommen. Er kann aber nach Abstimmung mit dem Land von einzelnen Gebietskörperschaften erlassen werden, sofern erforderlich. Die Stadt Speyer sieht davon ab und ist inzwischen mit einer Inzidenz von 98,9 auch deutlich unter den ausschlaggebenden Wert gefallen.

    Weiterhin entfällt die Präsenzpflicht an Schulen für den ganzen Monat Januar. Neben einer Notbetreuung wird in diesem Zeitraum Fernunterricht angeboten. Abiturprüfungen und sonstige nicht aufschiebbare Prüfungen können stattfinden.

    Die Allgemeinverfügung der Stadt Speyer wird in ihrer bisherigen Form verlängert. Das bedeutet, dass sowohl die Maskenpflicht in der Innenstadt zwischen 8 und 20 Uhr als auch die Ausgangsbeschränkungen zwischen 21 und 5 Uhr weiterhin gelten. Dies betrifft auch das Alkoholkonsumverbot in der Öffentlichkeit. Öffentliche und private Sportstätten müssen weiterhin geschlossen bleiben.

    „Ich möchte die Speyerer*innen ermutigen weiterhin durchzuhalten, die Maßnahmen zu befolgen und solidarisch miteinander zu sein. Die kommenden Wochen werden für uns alle sicher noch einmal hart, aber die Maßnahmen zeigen Wirkung und die im Dezember bzw. Januar gestarteten Impfungen sorgen für Licht am Ende des Tunnels. Gemeinsam schaffen wir das“, so die Stadtchefin.

    Die 15. CoBeLVO kann im Wortlaut unter www.speyer.de/corona nachgelesen werden. Für alle nicht-medizinischen Fragen steht von Montag bis Freitag von 10 bis 12:30 Uhr und von Montag bis Donnerstag darüber hinaus von 13:30 bis 16 Uhr das Bürgertelefon der Stadt Speyer unter 0 62 32 - 14 13 12 zur Verfügung.

  • 09.01.2021 Ab Montag: Mobile Impfungen auch durch den DRK Kreisverband Speyer

    Ab dem kommenden Montag, 11. Januar 2021 wird auch der DRK Kreisverband Speyer mobile Impfungen in Speyerer Einrichtungen durchführen. Nachdem zum Impfstart im Dezember überraschenderweise nur ein mobiles Impfteam für den Großraum zur Verfügung stand, hatten sich die Oberbürgermeisterin und das DRK Speyer dafür eingesetzt, dass auch der Kreisverband ein mobiles Team stellen darf.

    Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler zeigt sich angesichts der positiven Neuigkeiten erleichtert: „Ich bin sehr froh, dass das Land unserer Bitte entsprochen und den DRK Kreisverband ins Boot geholt hat. Von einem zusätzlich einsatzbereiten Team, das auch noch in der Stadt verankert ist, können wir nur profitieren“.

    Das DRK Speyer wird das mobile Impfteam des Landesverbands zur Einarbeitung am Montag bei den Impfungen im Sankt-Martha-Heim begleiten und ab dann voll einsatzfähig sein.

    „Das DRK leistet seit Beginn dieser Pandemie Unglaubliches und ist für uns ein verlässlicher Partner, auf den wir bei allen neuen Herausforderungen zählen können. Das ist in unsteten Zeiten wie diesen Gold wert. Roger Munding und seinem Team gilt daher unser herzlichster Dank. Wir können nicht aufwiegen was Sie und viele andere für unsere Stadt leisten“, unterstreicht die Stadtchefin.

  • 08.01.2021 Stadtbibliothek ermöglicht Abholung von Medien

    Wegen der coronabedingt weiterhin geltenden Einschränkungen und der Verlängerung des Lockdowns bleibt die Stadtbibliothek bis voraussichtlich einschließlich 31. Januar 2021 geschlossen.

    Allerdings wird ab Dienstag, 12. Januar  2021 eine Abholung von Medien nach vorheriger Terminvereinbarung möglich sein. Bestellungen werden dienstags und donnerstags von 15 bis 18 Uhr sowie mittwochs und freitags von 11 bis 15 Uhr unter der Rufnummer 06232-141380 oder per E-Mail an stadtbibliothek@stadt-speyer.de entgegengenommen. Abenteuerlustigen Bücherwürmern, die sich gerne überraschen lassen, richten die Mitarbeiter*innen gerne ein Überraschungspaket, zum Beispiel eine Krimitüte.

    Verlängerungen der Leseausweise und Neuanmeldungen sind ebenfalls telefonisch möglich. Bereits entliehene Medien werden automatisch bis zur regulären Wiederöffnung der Stadtbibliothek verlängert.

  • 05.01.2021 Stadt Speyer und Arbeiter-Samariter-Bund etablieren erneut Schnelltestangebot

    Gemeinsam mit dem Arbeiter-Samariter-Bund (ASB) Speyer etabliert die Stadt Speyer ein dauerhaftes und nicht-anlassbezogenes Schnelltestangebot für asymptomatische Privatpersonen sowie für bestimmte, definierte Personengruppen in den Räumlichkeiten der Jugendförderung, Seekatzstraße 5.

    „Die intensiv genutzten Schnelltestangebote der Stadt und des ASB an den Weihnachtsfeiertagen bzw. zwischen Jahren haben uns gezeigt, dass ein großer Bedarf an einem solchen Angebot besteht. Die Möglichkeit präventiv und ohne Symptome oder konkreten Anlass einen Schnelltest durchführen zu lassen und sich so ein Stückchen mehr Sicherheit zu verschaffen, ist in meinen Augen ein wichtiger Baustein im Gesamtkonzept der Pandemiebekämpfung. Das ist zum Beispiel vor einem Besuch bei älteren Angehörigen oder anderen Risikopatient*innen sinnvoll“, führt Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler aus.

    Das Schnelltestangebot startet bereits am heutigen Dienstag, 5. Januar 2020. Zwischen 17 und 19 Uhr können sich Mitarbeiter*innen von Kindertagesstätten in städtischer und freier Trägerschaft im Erdgeschoss der Jugendförderung testen lassen. Ab Donnerstag, 7. Januar 2021, folgt dann immer donnerstags ein Testangebot für Mitarbeitende der Stadtverwaltung Speyer, der Stadtwerke Speyer und der GEWO, ebenfalls zwischen 17 und 19 Uhr. Das erste offene Angebot, das alle Speyerer*innen wahrnehmen können, gibt es am Samstag, 9. Januar 2021 und ab dann jeden Samstag zwischen 11 und 15 Uhr sowie ab dem 19. Januar 2021 zusätzlich jeden Dienstag zwischen 17 und 19 Uhr. Ein Nachweis darüber, dass die zu testende Person in Speyer wohnhaft ist, ist erforderlich (z.B. Personalausweis). Personen, die zwar nicht in Speyer wohnhaft sind, aber eine*n Angehörige*n in einer stationären Pflegeeinrichtung in Speyer besuchen möchten, benötigen eine Bescheinigung der Pflegeeinrichtung, einen sogenannten „Besuchsschein“, und können sich damit ebenso testen lassen. Darüber hinaus gibt es am Dienstag, 12. Januar 2021, 17 bis 19 Uhr ein Testangebot für Lehrer*innen vor einer möglichen Rückkehr in den Präsenzunterricht.

    Am gestrigen Montag hat das Land Rheinland-Pfalz dem Kita- und Lehrpersonal bis 18. Januar 2021 einen einmaligen, anlasslosen und kostenlosen Schnelltest in den Landestestzentren zugesagt. Dieses betreibt in Speyer das Sankt Vincentius Krankenhaus. „Das Testzentrum leistet hervorragende Arbeit, ist aber mit den rund 100 täglich durchgeführten PCR-Tests verständlicherweise ausgelastet. Für die PoC-Antigentests müsste kurzfristig ein neues, parallellaufendes Angebot etabliert werden. Um diesen Zusatzaufwand zu vermeiden und das Testzentrum in dieser Hinsicht zu entlasten, kann sich der berechtigte Personenkreis stattdessen in der Jugendförderung testen lassen“, erklärt die Stadtchefin.

    Besonders wichtig dabei ist, dass sich das Schnelltestangebot ausdrücklich nicht an symptomatische Personen und Personen der Kontaktkategorie I richtet, sondern an solche, die nicht von der Nationalen Teststrategie des Bundes für PCR-Testungen erfasst werden. Die Schnelltests sind im Vergleich zum PCR-Test weniger sensitiv und damit zur alleinigen sicheren Klärung von vermuteten oder bereits eingetretenen Infektionen nicht ausreichend. Symptomatischen und Kontaktkategorie I-Personen ist daher dringend ein PCR-Test im Testzentrum oder beim Hausarzt empfohlen, da dieser ein qualitativ aussagekräftigeres Ergebnis und höhere Sicherheit bietet.

    Im Rahmen des zusätzlichen Testangebots in den Räumen der Jugendförderung werden PoC-Antigentest verwendet, die nach 15 Minuten ein Ergebnis anzeigen. Durchgeführt werden sie ausschließlich von medizinischem Fachpersonal des ASB Speyer. „Die Medizinprodukte-Abgabeverordnung sieht bei sogenannten In-Vitro-Diagnostika, welche Krankheitserreger direkt oder indirekt nachweisen können, vor, dass diese ausschließlich an medizinisches Fachpersonal abgegeben werden dürfen, da medizinische Vorkenntnisse für eine korrekte Durchführung und damit für ein aussagekräftiges Testergebnis unbedingt erforderlich sind. Ich möchte die Speyerer Bürger*innen daher dafür sensibilisieren, wie wichtig es ist, keine PoC-Antigentests im Internet zu bestellen oder irgendwo selbst zu kaufen und durchzuführen. Sie werden damit kein aussagekräftiges Ergebnis erhalten und verschwenden nur Geld“, unterstreicht Seiler.

    Die Tests werden für die Bürger*innen kostenfrei angeboten – alle anfallenden Kosten trägt die Stadt Speyer. Vor Ort wird allerdings eine Spendenbox aufgestellt sein, deren Inhalt der wichtigen Arbeit des ASB zugutekommt.

    „Ich bin sehr froh, dass wir erneut mit der Stadt zusammenarbeiten und ein gemeinsames Schnelltestangebot auf die Beine stellen konnten, das – und das dürfte auch überregional Vorbildcharakter haben – niederschwellig und kostenfrei einen zusätzlichen Beitrag zur Eindämmung des Coronavirus leistet“, betont Andreas Wiedemann, zuständiger Fachbereichsleiter des ASB Speyer .

    Aktuell findet für das Schnelltestangebot in der Jugendförderung keine Terminvergabe statt und es muss vor Ort mit Wartezeiten gerechnet werden. Die Stadt arbeitet aber aktuell an einem Online-Tool zur Terminvereinbarung, das voraussichtlich bis Ende der Woche installiert werden kann. Sobald es einsatzbereit ist, wird die Stadt entsprechend informieren.

    Bei einem positiven Schnelltestergebnis ist bei der betroffenen Person ein PCR-Test unbedingt erforderlich und sie muss sich unverzüglich in Quarantäne begeben. Es ist ausdrücklich darauf hinzuweisen, dass ein negatives Ergebnis nicht davon befreit, sich an die bekannten AHA-Regeln zu halten. Diese gelten weiterhin und sind unabdingbar, wenn es darum geht, das Infektionsgeschehen in den Griff zu bekommen.

    Weitere Informationen zum Testablauf können dieser PDF entnommen werden.