Bebauungsplanentwurf „Östliches Erlichgebiet - Änderungsplanung Waldstraße“



 

Die Auslegung des Entwurfs zum oben genannten Bauleitplanverfahren erfolgt gemäß § 3 Abs. 1 des Planungssicherstellungsgesetzes (PlanSiG) in elektronischer Form durch eine Veröffentlichung auf der Homepage der Stadt Speyer unter Standort

Um Einsicht in die auszulegenden Unterlagen nehmen zu können, bietet die Stadt Speyer im oben genannten Zeitraum zudem den Versand der Unterlagen in Papierform an.

Zusätzlich kann der Planentwurf im Foyer im Erdgeschoss des Rathauses der Stadt Speyer, Maximilianstraße 12, während der Dienstzeiten montags bis donnerstags von 8.00 bis 12.00 und 14.00 bis 16.00 Uhr und freitags von 8.00 bis 12.00 Uhr sowie nach Vereinbarung eingesehen werden.        
Im Stadthaus gelten die Hygiene- und Abstandsregelungen sowie die Verpflichtung zum Tragen einer OP-Maske oder einer Maske des Standards KN95/N95 bzw. FFP2. Bei einer Aufenthaltszeit von mehr als 15 Minuten im Dienstgebäude ist die Kontaktnachvollziehbarkeit mittels ausgelegter Erfassungsbogen sicherzustellen.

Stellungnahmen zum Bebauungsplan können schriftlich, per E-Mail oder per Onlineformular unter Angabe von Namen und Adresse abgeben sowie nach Terminvereinbarung vor Ort abgegeben werden. Unter der Telefonnummer 06232 14-2408 sowie per Mail an Stadtplanung@Stadt-Speyer.de und der Postadresse Stadt Speyer, Abteilung 520 Stadtplanung, Maximilianstraße 100, 67346 Speyer können die Unterlagen angefordert, Auskünfte erteilt und entsprechende Rücksprachetermine vereinbart werden.

Medieninformation der Stadt Speyer vom 23. März 2021