
Betroffen von dieser Regelung ist insbesondere der Innenstadtbereich, nämlich die gesamte Maximilianstraße einschließlich Domplatz, Geschirrplätzel und Postplatz, sowie deren Seitenstraßen, aber auch der Berliner Platz und der Platz der Stadt Ravenna. Die Gesamtheit der betroffenen Bereiche kann der Verfügung entnommen werden.
Die Stadtverwaltung stützt sich damit auf die 29. CoBeLVO des Landes Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 22. Dezember 2021, mit der die Landesregierung in Folge der Beschlüsse der Ministerpräsidentenkonferenz auf das weiterhin rasch zunehmende Infektionsgeschehen und die damit einhergehende sich dramatisch verschlechternde Situation in den Krankenhäusern und auf den Intensivstationen in Rheinland-Pfalz reagiert hat. Daraus ergibt sich das bundesweite Verbot von Menschenansammlungen, die über zehn geimpfte/genesene Personen bzw. Ungeimpfte plus Personen des eigenen Hausstands und max. zwei weiteren Personen eines anderen Hausstands hinausgehen.
Dennoch kann es gerade in der Silvesternacht auf publikumsträchtigen Straßen und Plätzen zu unbeabsichtigten Kontakten kommen, die das Risiko einer Ansteckung deutlich erhöhen.
„Um das Gesundheitssystem nicht noch mehr zu belasten, ist die Maskenpflicht daher eine geeignete Maßnahme, die die Übertragungsmöglichkeiten und -wege minimiert. Sie stellt für die oder den Einzelnen auch keine unzumutbare Einschränkung dar“, erläutert Stefanie Seiler.
Die Einsatzkräfte der Polizei werden in der Silvesternacht verstärkt Präsenz zeigen und unterstützen den Kommunalen Vollzugsdienst bei den Kontrollen zur Einhaltung der Maßnahmen.
Auch vom Abbrennen von Feuerwerkskörpern rät die Stadt ebenso wie die Landesregierung dringend ab.
Bürgermeisterin Monika Kabs richtet einen dringenden Appell an die Bürgerschaft: „Nach dem Brandschutzgesetz darf allgemein keine Pyrotechnik in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen gezündet werden, und das aus gutem Grund. Aber besonders in der Pandemie ist jeder Feuerwerkskörper, der nicht gezündet wird, ein Gewinn für unsere Krankenhäuser. Ich möchte daher die Speyererinnen und Speyerer bitten, sich insbesondere vor dem Hintergrund der neuen Welle mit der Omikron-Variante an die Vorgaben und Empfehlungen zu halten und auch im heimischen Garten auf Feuerwerk zu verzichten. Auch ein gemütliches Abendessen im kleinen Kreis und vielleicht das friedliche Knistern einer Wunderkerze können den Jahreswechsel gebührend einleiten.“
Der genaue Wortlaut der erlassenen Allgemeinverfügung kann unter www.speyer.de/corona eingesehen werden.
Medieninformation der Stadt Speyer vom 29. Dezember 2021