Offenlage des Bebauungsplans Nr. 008 B



Die Offenlage des Entwurfs zum oben genannten Bauleitplanverfahren erfolgt gemäß § 3 Abs.1 des Planungssicherstellungsgesetzes (PlanSiG) in elektronischer Form durch eine Veröffentlichung auf der Homepage der Stadt Speyer.

Um Einsicht in die auszulegenden Unterlagen nehmen zu können, bietet die Stadt Speyer im oben genannten Zeitraum zudem den Versand der Unterlagen in Papierform an. Zusätzlich können der Planentwurf, die Gutachten und eventuell zitierte DIN-Normen an einer Informationstafel im Stadthaus (Maximilianstraße 100, Erdgeschoss) während der Dienstzeiten von Montag bis Donnerstag von 8.00 bis 12.00 und 14.00 bis 16.00 Uhr und freitags von 8.00 bis 12.00 Uhr sowie nach Vereinbarung eingesehen werden. Im Stadthaus gelten die gültigen Hygiene- und Abstandsregelungen sowie die Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung.

Stellungnahmen zum Bebauungsplan können schriftlich, per E-Mail oder per Online-Formular unter www.speyer.de/feuerwache-beteiligung jeweils unter Angabe von Namen und Adresse und vor Ort abgeben werden. Unter der Telefonnummer 06232-14-2408 sowie per E-Mail unter stadtplanung@stadt-speyer.de und der Postadresse Stadt Speyer, Abteilung 520 Stadtplanung, Maximilianstraße 100, 67346 Speyer können die Unterlagen angefordert, Auskünfte erteilt und entsprechende Rücksprachetermine vereinbart werden.


Medien-Information der Stadt Speyer vom 23. November 2020