
„Der ÖPNV gehört zu den Aufgaben der Daseinsvorsorge. Ich bin daher froh, dass das Land die Notwendigkeit, den ÖPNV zur Pflichtaufgabe aufzuwerten, erkannt und ein entsprechendes Gesetz auf den Weg gebracht hat. Ich hoffe, dass dies auch damit einhergehen wird, dass die Kommunen die nötige finanzielle Ausstattung erhalten werden, um den Personennahverkehr effizient und zukunftsfähig ausbauen zu können“, so Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler.
„Wenn die Verkehrswende gelingen soll und wir unsere Umwelt- und Klimaschutzziele erreichen wollen, muss der ÖPNV ein attraktives Verkehrsmittel sein, der den Bürgerinnen und Bürgern ein enges, gut getaktetes Netz und ansprechende Rahmenbedingungen bietet. Um das zu erreichen muss die Stadt in der Lage sein, finanzielle Mittel in nachhaltige Mobilität zu investieren, ohne dass diese an anderer Stelle eingespart oder durch Mehreinnahmen ausgeglichen werden müssen“, betont Verkehrsdezernentin Irmgard Münch-Weinmann und unterstreicht damit, warum die Aufwertung zur kommunalen Pflichtaufgabe so wichtig ist.
Auf den Beschluss des Ministerrates folgt nun noch eine öffentliche Anhörung und schließlich eine finale Beratung und Entscheidung über den Gesetzesentwurf im Landtag.
Medien-Information der Stadt Speyer vom 13.05.2020