Informationen für Eltern


Kinder spielen im Außengelände


29.04.2020
Wiederaufnahme des Schulbetriebs ab 4. Mai 2020 – Schülerbeförderung mit öffentlichen Verkehrsmitteln

Nachdem diese Woche bereits die Schüler*innen der Abschlussklassen zurück in die Schulen gekommen sind, werden ab Montag, 4. Mai 2020 weitere Schulen in Speyer den Schulbetrieb für folgende Klassen- und Jahrgangsstufen wieder aufnehmen:

Grundschulen: Klassenstufe 4;
Realschulen Plus: Jahrgangsstufe 11 (FOS), Klassenstufe 10 und Klassenstufe 9;
Gymnasien: Jahrgangsstufen 12 und 11, Klassenstufe 10;
Integrierte Gesamtschule: Jahrgangsstufen 12 und 11, Klassenstufen 10 und 9;
Förderschule im Erlich : Klassenstufen 10 und 9;
Berufsbildende Schule/Wirtschaftsgymnasium: Jahrgangsstufe 11; Berufsvorbereitungsjahr (BVJ) und Berufsfachschule I (BF I).

„Wir wünschen den Schülerinnen und Schülern einen guten und vor allem gesunden Start“, so Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler. „Sicher wird die Rückkehr und der Schulbetrieb unter den geltenden Einschränkungen und Sicherheitsmaßnahmen zunächst ungewohnt sein. Zur weiteren Eindämmung der Corona-Pandemie sind wir allerdings auf die aktive Mithilfe und Unterstützung der Schülerinnen und Schüler angewiesen“, so die Stadtchefin weiter. Auch Bürgermeisterin und Schuldezernentin Monika Kabs schickt den Schüler*innen einen Appell mit auf den Weg: „Kommt bitte möglichst mit dem Rad oder zu Fuß zur Schule. Nutzt die öffentlichen Verkehrsmittel nur, wenn es unausweichlich ist und verzichtet, nicht zuletzt auch der Umwelt zuliebe, auf das „Elterntaxi““. Sollte der Schulweg mit den öffentlichen Verkehrsmitteln notwendig sein, ist das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung Pflicht.   

Die Mitarbeiter*innen der Abteilung Schule und Sport beantworten mögliche Fragen zum Schulbetrieb und zur Schülerbeförderung unter der Rufnummer 06232 14-2246.

Die DB Regio Bus hat indes darüber informiert, dass der Fahrplan ab Montag, 4. Mai 2020 wieder weitestgehend im Regelbetrieb laufen wird. Demnach entfallen bis auf weiteres nur noch alle Nachtfahrten ab 21:30 Uhr und alle Fahrten an Sonn- und Feiertagen.


Alle Informationen zum Coronavirus finden Sie stets aktualisiert unter speyer.de/corona


Weitere Pressemeldungen zum Thema:

  • 28.04.2020 Sommerferienprogramm in der Walderholung fällt aus – Alternativangebot geplant

    Aufgrund der weiterhin geltenden Einschränkungen zur Eindämmung der Corona-Pandemie muss leider auch das beliebte Ferienprogramm „Sommerferien in der Walderholung“ der städtischen Jugendförderung in diesem Jahr ausfallen. Betroffen sind auch die Abenteuerwochen und das Ferienpass-Programm.
    Um Kinder und Eltern dennoch zu unterstützen, plant die Jugendförderung derzeit alternativ ein dezentrales Betreuungs- und Spielangebot in den Stadtteilen.

    „Wir haben uns die Absage der Sommerferien in der Walderholung alles andere als leicht gemacht, gerade weil wir wissen, dass viele Eltern durch die coronabedingte Schließung der Kitas und Schulen schon seit Wochen besonderen Belastungen ausgesetzt sind und das Betreuungsangebot hier Erleichterung schaffen könnte. Trotzdem sind wir zu dem Schluss gelangt, dass eine Durchführung in bisherigem Umfang unter den geltenden Einschränkungen und Sicherheitsvorkehrungen nicht möglich ist“, erläutert Bürgermeisterin Monika Kabs die Entscheidung. „Der Gesundheitsschutz geht in diesem Fall einfach vor“, so Kabs weiter.

    Auch Markus Zimmermann, Leiter der Jugendförderung, bedauert die Absage: „Die Familien zu unterstützen ist eine Herzensangelegenheit für uns. Deswegen werden wir ein dezentrales und reduziertes Betreuungsangebot in den Stadtteilen machen. Daran können zwar deutlich weniger Kinder teilnehmen, als normalerweise in der Walderholung, aber immerhin können wir den Eltern und Familien so ein wenig unter die Arme greifen“.

    Sobald das Konzept zum Alternativangebot steht, wird die Stadtverwaltung entsprechend informieren. Anmeldungen werden voraussichtlich ab Ende Mai über www.jufö.de möglich sein. Der genaue Termin wird rechtzeitig bekannt gegeben.

  • 22.04.2020 Stadtvorstand fordert Konzept zur Öffnung von Spielplätzen

    Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler und Bürgermeisterin Monika Kabs fordern seitens der Landesregierung ein Konzept zur alltagstauglichen und schrittweisen Öffnung von Spielplätzen. „Es ist an der Zeit, dass wir die Familien und die Kleinsten in unserer Gesellschaft stärker in den Blick nehmen und ihnen allmählich wieder mehr Freiräume zum Spielen und für ausreichend Bewegung schaffen. Besonders für Familien in kleinen Wohnungen und ohne Garten wird die Situation mehr und mehr zur Belastung. Wir müssen hier Perspektiven bieten“, betont Oberbürgermeisterin Seiler.
    Auch Bürgermeisterin Kabs ist davon überzeugt, dass ein solcher Schritt notwendig ist: „Über die Kleinsten in unserer Gesellschaft wird zurzeit einfach verfügt. Es ist wichtig zu bedenken, welche physischen und psychischen Folgen die weitgehende Isolation der 14 Millionen Kinder – darunter fast 4 Millionen Kleinkinder – in Deutschland hat und welchen Preis wir gesellschaftlich auf Dauer unter Umständen dafür zahlen müssen“.

    Der Speyerer Stadtvorstand appelliert daher eindringlich an die Landesregierung, diese Problematik in den Fokus zu rücken und Familien eine Perspektive zu bieten. „Die Kinder sind die kleinen Helden des Alltags. Sie stecken derzeit oft zurück und arrangieren sich mit vielen Einschränkungen, obwohl sie teilweise noch gar nicht verstehen, warum diese Maßnahmen getroffen werden mussten. Ihnen sind wir als Erwachsene und als politische Entscheidungsträger verpflichtet. Es gilt jetzt, unter weiterer Berücksichtigung des nach wie vor eminent wichtigen Gesundheitsschutzes, wieder ein Stück Normalität herzustellen“, sind sich Oberbürgermeisterin und Bürgermeisterin einig. Darüber hinaus sei Eltern durchaus eine realistische Einschätzung der Situation auf Spielplätzen zuzutrauen: „Wir setzen darauf, dass Eltern sich nicht in Gruppen auf Spielplätzen verabreden, gut besuchte Anlagen meiden und darauf achten, dass ihre Kinder die geltenden Regeln einhalten“.

  • 22.04.2020 Stadt informiert über sukzessive Öffnung der Schulen

    Das Land Rheinland-Pfalz hat über die schrittweise Wiedereröffnung der Schulen entschieden. Demnach können zunächst die Schüler*innen Abschlussklassen und qualifikationsrelevanten Jahrgänge der allgemeinbildenden sowie berufsbildenden Schulen, die im nächsten Schuljahr ihre Prüfungen ablegen, und die vierte Klasse der Grundschule zurück in die Schule. Der Unterricht wird unter besonderen Hygiene- und Schutzmaßnahmen stattfinden, insbesondere unter Berücksichtigung des Abstandsgebotes durch reduzierte Lerngruppengrößen. Alle Schüler*innen werden vom Land mit einer wiederverwendbaren Alltagsmaske und die Stadt als Schulträger mit Desinfektionsmittel ausgestattet. Für alle anderen schulpflichtigen Kinder werden weiterhin Notbetreuungen angeboten und wie bisher alternative Unterrichtsangebote zur Verfügung gestellt.

    „Die sukzessive Wiedereröffnung der Schulen stellt uns vor große Herausforderungen. Auf allen Ebenen wird momentan auf Hochtouren gearbeitet, um einen sicheren und geordneten Schulstart zu ermöglichen“, betont Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler. „Dabei ist ganz klar, dass wir zur weiteren Eindämmung der Corona-Pandemie im Zuge der sukzessiven Öffnung der Schulen auf die Mithilfe und das Verständnis der Schülerinnen und Schüler angewiesen sind. In diesem Sinne möchte ich an alle Kinder und jungen Erwachsenen appellieren: Haltet euch an die Hygiene- und Abstandsregeln, tragt wenn möglich eine Mund-Nasen-Maske und schützt damit euch, eure Mitschülerinnen und Mitschüler und eure Familienangehörigen“, so die Stadtchefin weiter.

     „Die größte Planungsherausforderung stellt für uns aktuell der Bereich der Schülerbeförderung dar, weil es hier besonders schwierig sein wird, die Einhaltung des Mindestabstands zu gewährleisten und gleichzeitig die benötigten Kapazitäten vorzuhalten“, ergänzt Bürgermeisterin und Schuldezernentin Monika Kabs. Auch sie setzt auf Eigenverantwortung: „Ich hoffe, dass sich viele Schülerinnen und Schüler das gute Wetter zu Nutze machen und den Schulweg alleine mit dem Fahrrad zurücklegen werden.“

    Konkret bedeutet die schrittweise Öffnung der Schulen, dass ab dem 27. April 2020 die Prüfungsvorbereitungen bzw. der Unterricht für folgende Klassenstufen beginnt:

    • 12. Jahrgangsstufe der G8-Gymnasien
    • Kollegs und Abendgymnasien
    • 12. Jahrgangsstufe der Realschulen Plus und Fachoberschulen
    • 13. Jahrgangsstufe der Beruflichen Gymnasien
    • Höhere Berufsfachschulen
    • Berufsfachschulen II
    • Fachschulen Oberstufe (für die Altenpflege und Altenpflegehilfe gibt es eine gesonderte Regelung)
    • 3. Ausbildungsjahr der Berufsschulen
    • Dreijährige Berufsfachschulen

    Am 4. Mai 2020 beginnt dann der Unterricht für folgende Klassen und Jahrgangsstufen:

    • 4. Klassen der Grundschulen
    • Jahrgangsstufe 11 der Realschulen Plus (Fachoberschulen), Klassenstufen 11 und 10 der Realschulen Plus
    • Jahrgangsstufen 12 und 11 sowie Klassenstufe 10 der G9-Gymnasien
    • Jahrgangsstufen 11 und 10 der G8-Gymnasien
    • Jahrgangsstufen 11 und 10 sowie Klassenstufen 10 und 9 der Integrierten Gesamtschulen
    • Klassenstufen 10 und 9 der Schulen mit dem Förderschwerpunkt Lernen
    • Jahrgangsstufe 12 der Beruflichen Gymnasien
    • Alle Berufsvorbereitungsjahre und Berufsfachschulen I

    Der Präsenzunterricht der genannten Klassen- und Jahrgangsstufen soll möglichst nach dem bekannten Stundenplan erfolgen – Anpassungen des Stundenplans können allerdings nötig werden. Um den vorgeschriebenen Abstand von 1,5 Metern einhalten zu können, werden die Klassen und Lerngruppen in der Regel aufgeteilt werden müssen. Nach derzeitigem Stand sollen die Lerngruppen nicht größer als 15 Schüler*innen sein. Der Unterricht findet dann im wöchentlichen Wechsel zwischen Präsenzunterricht in der Schule und pädagogischen Angeboten zum Lernen zuhause statt.

    Darüber hinaus sei darauf hingewiesen, dass Lehrkräften und Schüler*innen, die selbst oder deren Angehörige des eigenen Haushalts an schweren Krankheiten leiden und die damit eine erhöhtes Risiko für einen schweren COVID-19-Krankheitsverlauf haben, empfohlen wird, zuhause zu bleiben. Lehrkräfte über 60 Jahren können auf freiwilliger Basis Unterricht halten.

    Das Land Rheinland-Pfalz hat einen umfangreichen Hygieneplan für die Schulen in Rheinland-Pfalz erarbeitet, welcher Informationen zur persönlichen Hygiene, Raumhygiene, Hygiene im Sanitärbereich, zum Infektionsschutz in den Pausen, zur Wegeführung, zu Konferenzen und Versammlungen sowie zur Meldepflicht enthält. Diese kann unter www.speyer.de/hygieneplan_schulen abgerufen werden.

  • 09.04.2020 Jugendförderung startet mit Online-Angebot in die Osterferien

    Aufgrund der Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus können die beliebten Osterferien in der Walderholung in diesem Jahr leider nicht wie gewohnt stattfinden. Damit bei den Grundschulkindern trotzdem keine Langeweile aufkommt, hat sich die Jugendförderung etwas einfallen lassen, getreu dem Motto: Wenn die Kinder nicht zur Walderholung kommen können, kommt die Jugendförderung eben zu den Kindern. Und zwar mit selbst erstellten Videos direkt ins heimische Wohnzimmer. Keine Angst, dabei klingelt niemand an der Haustür. Stattdessen wird „kontaktsperrenkonform“ an jedem Tag der Osterferien auf dem YouTube Channel der Stadt Speyer (URL: https://www.youtube.com/user/stadtspeyer) ein Video mit einfachen Bastel- und Spielideen zum Nachmachen veröffentlicht.

    Ihr habt auch eine tolle Spiel- oder Bastelidee? Nehmt sie auf und schickt euer Video per E-Mail an info@jugendfoerderung-speyer.de. Die JuFö veröffentlicht euer Video dann als Inspiration für andere Kinder auf ihrer Internetseite.

    Weitere Infos gibt es unter www.jufö.de.

    JuFö Onlineangebot der Osterferien
  • 30.03.2020 Frist für Anträge auf Lernmittelfreiheit verlängert

    Die Abteilung Schule und Sport darüber, dass die Abgabefrist für Anträge auf Lernmittelfreiheit für das Schuljahr 2020/2021 nun einmalig bis zum 30. April 2020 verlängert wurde. Die Antragsformulare liegen den Schüler*innen bereits vor und können schriftlich in Papierform oder per E-Mail als eingescannte Datei an die Abteilung Schule und Sport geschickt werden. Sollten Antragsformulare benötigt werden, können diese unter https://lmf-online.rlp.de/ heruntergeladen oder per E-Mail bei der Abteilung Schule und Sport angefordert werden. Die Anträge sollen bis auf Weiteres ausschließlich kontaktlos über die beschriebenen Wege gestellt werden.

    Kontaktdaten:

    Stadtverwaltung Speyer

    Abtl. Schule und Sport

    Maximilianstraße 12

    67346 Speyer

    +49 6232 14-2246

    +49 6232 14-2461

  • 30.03.2020 Information über finanzielle Unterstützung für Familien bei Verdienstausfällen

    Ab Ende März können Familien Lohnersatz wegen Schul- und Kitaschließung sowie einen Notfall Kinderzuschlag bei Verdienstausfällen beantragen.

    Die Schul- und Kitaschließung stellt viele Eltern vor große Herausforderungen. Daher wird auch in Speyer für systemrelevanten Berufsgruppen und Alleinerziehende ohne anderweitige Betreuungsmöglichkeiten eine Notbetreuung in Kitas und Schulen bereitgestellt. Eltern, die davon keinen Gebrauch machen können und wegen Schul- oder Kitaschließung nicht zur Arbeit können, sollen, so ein Beschluss des Bundestages vom 25. März 2020, durch eine Neuregelung des Infektionsschutzgesetz gegen übermäßige Einkommenseinbußen abgesichert werden. Diese Regelung soll Ende März in Kraft treten.

    „Viele Familien sind zurzeit mit großen Herausforderungen konfrontiert. Sie betreuen ihre Kinder zuhause, lernen mit ihnen, kochen und sorgen für Beschäftigung. Darüber hinaus sind nicht wenige von Kurzarbeit, Verdienstausfällen und - in letzter Konsequenz - existentiellen Sorgen betroffen. Es ist aus meiner Sicht daher wichtig und richtig, dass der Bund hier tätig wird und für finanzielle Entlastung sorgt“, so Bürgermeisterin und Sozialdezernentin Monika Kabs.

    Eltern erhalten nach der Neuregelung eine Entschädigung von 67 Prozent des monatlichen Nettoeinkommens (maximal 2.016 Euro) für bis zu sechs Wochen. Die Auszahlung übernimmt der Arbeitgeber, der bei der zuständigen Landesbehörde einen Erstattungsantrag stellen kann.

    Voraussetzung dafür ist:

    • dass die erwerbstätigen Eltern Kinder unter 12 Jahren zu betreuen haben, weil eine Betreuung anderweitig nicht sichergestellt werden kann,
    • das Gleitzeit- beziehungsweise Überstundenguthaben ausgeschöpft sind.

    Weiterhin wurde vom Bundestag eine befristete Neuregelung bei der Berechnungsgrundlage des Kinderzuschlags getroffen. Familien mit kleinen Einkommen haben die Möglichkeit einen monatlichen Kinderzuschlag (KiZ) von bis zu 185 Euro zu erhalten.

    Berechnungsgrundlage für den Kinderzuschlag ist bisher das Durchschnittseinkommen der letzten sechs Monate. Damit auch Familien vom KiZ profitieren können, die aufgrund der Corona-Pandemie kurzfristig Verdienstausfälle hinnehmen müssen, plant die Bundesregierung einen Notfall-KiZ:

    Ab April müssen Familien, die einen Antrag auf den KiZ stellen, nicht mehr das Einkommen der letzten sechs Monate nachweisen, sondern nur des letzten Monats vor der Antragstellung. Diese Regelung soll befristet bis zum 30. September 2020 gelten. Familien, die bereits im März erhebliche Verdienstausfälle hatten, können daher ab dem 1. April einen Antrag auf Kinderzuschlag stellen.

    Ob Anspruch auf Kinderzuschlag besteht, kann mithilfe des KiZ-Lotsen (https://www.arbeitsagentur.de/familie-und-kinder/kiz-lotse) der Familienkasse (Bundesagentur für Arbeit) geprüft werden. Die Beantragung ist digital hier möglich: https://con.arbeitsagentur.de/prod/kiz/ui/start

  • 26.03.2020 Beratungs- und Hilfsangebote für Schwangere, Eltern und Familien in Zeiten von Corona

    Aufgrund der Einschränkungen des öffentlichen Lebens in Zusammenhang mit der Corona-Pandemie entfallen derzeit viele Eltern-Kind-Angebote, Familienzentren mussten ihre Pforten schließen und viele Beratungsstellen sind für den Publikumsverkehr geschlossen. Wohin also können sich Schwangere, Eltern und Familien wenden, wenn sie Fragen und Sorgen haben? Wer hört ihnen zu oder berät sie, wenn sie in Not oder in einer Konfliktsituation sind? Die Familienbildung und die Netzwerkkoordination Kindeswohl der Stadt Speyer haben eine Übersicht an Beratungsmöglichkeiten zusammengestellt, bei denen eine Telefon- oder Online-Beratung möglich ist.

    „Auch und gerade in einer Ausnahmesituation wie dieser ist es wichtig, dass weiterhin Beratungsangebote zur Verfügung stehen“, weiß Bürgermeisterin und Sozialdezernentin Monika Kabs. „Ich bin froh, dass sich viele Stellen mit den außergewöhnlichen Bedingungen arrangiert haben und sich weiterhin, wenn auch auf andere Art und Weise, um die ganz individuellen Sorgen der Menschen kümmern“.

    Die vollständige Auflistung finden Sie hier.

  • 26.03.2020 Stadtbibliothek Speyer unterstützt Schüler*innen, Lehrkräfte und Schulen während der Schulschliessungen mit umfangreichem Digital-Angebot von Brockhaus

    Ab sofort in der Stadtbibliothek Speyer: Der Wissens- und Bildungsanbieter Brockhaus stellt zurzeit seine Online-Lernhilfe Schülertraining kostenfrei zur Verfügung. Mit dem Angebot erschließen sich Schülerinnen und Schüler der Klassen 5 bis 10 in einer sicheren, werbefreien Lernwelt den Schulstoff in spannenden Lernmodulen selbst. Mit einem gültigen Bibliotheksausweis kann jederzeit von zu Hause aus auf das Angebot zugegriffen werden.

    Aufgrund der Schulschließungen stehen viele Schülerinnen und Schüler, aber auch Eltern vor der Frage, wie sie das Lernen von zu Hause aus gestalten und organisieren können – eine zusätzliche Herausforderung für Familien. Die Stadtbibliothek Speyer und der Wissens- und Bildungsanbieter Brockhaus stellen allen Bibliothekskund*innen daher ab sofort für die Dauer der Schulschließungen das Online-Lernangebot Schülertraining kostenfrei zur Verfügung. Der Zugang erfolgt mit der Leseausweisnummer über die Homepage der Stadt Speyer oder den Katalog (Web-OPAC) der Stadtbibliothek.

    Brockhaus Schülertraining im Überblick

    Das Brockhaus Schülertraining für die Fächer Deutsch, Englisch, Französisch, Latein und Mathematik hilft Schüler*innen beim Verstehen von Unterrichtsinhalten, Schließen von Wissenslücken und bei der Vertiefung von bereits erlerntem Stoff. Schüler*innen wählen in dem digitalem Nachhilfe-Angebot einfach ihr Wunschfach und -thema aus und erhalten nach einer kurzen Einführung Zugang zu abwechslungsreichen, interaktiven Übrungen. Von Fachexpert*innen und Didaktiker*innen entwickelt, fördert das Brockhaus Schülertraining neben dem Umgang mit Computer und Internet auch Lesekompetenzen, Textverständnis und eigenständiges Arbeiten.

    Die Vorteile im Überblick:

    • Schüler*innen lernen im eigenen Tempo und damit ohne Stress
    • direktes Feedback und das Anzeigen des Lösungswegs helfen beim Aneignen des Unterrichtsstoffs
    • Schüler*innen bewegen sich in einer sicheren Lernumgebung mit geprüften Inhalten, die sich an den zentralen Lehrplaninhalten orientieren
    • durch Auswahl der Wunschmodule lernen sie gezielt und selbstbestimmt

    Für Rückfragen stehen die Mitarbeiter*innen der Stadtbibliothek gerne telefonisch zur Verfügung, Tel. 06232 14-1380.

  • 18.03.2020 Stadt erlässt Eltern- und Verpflegungskostenbeiträge

    Zur Entlastung der Eltern hat der Speyerer Stadtvorstand beschlossen, die Eltern- und Verpflegungskostenbeiträge für Kindertagesstätten und Kinderhorte in kommunaler und freier Trägerschaft auszusetzen.

    „Uns ist bewusst, dass die momentane Situation für viele Eltern, die durch die Schul- und Kitaschließungen anderweitige Betreuungsmöglichkeiten für ihre Kinder finden müssen, alles andere als einfach ist. Es ist uns wichtig, ein Zeichen zu setzen und den Eltern dafür zu danken, dass sie Verständnis zeigen und diese besondere Situation mittragen“, begründen Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler und Bürgermeisterin Monika Kabs ihre Entscheidung.

    Konkret bedeutet der Beschluss des Stadtvortandes, dass die Elternbeiträge für Krippen- und Hortbetreuung sowie die Verpflegungskosten für Kitas pauschal für alle Eltern, deren Kinder in Kindertagesstätten in kommunaler oder freier Trägerschaft betreut werden, zunächst für einen Monat entfallen. „Wir werden die weiteren Entwicklungen genau beobachten und dann entscheiden, ob wir gegebenenfalls nochmal nachjustieren“, so Seiler und Kabs.

    Seit Montag, 16. März 2020, wird in allen Kitas eine Notbetreuung für Kinder sichergestellt, deren Eltern folgende Berufsgruppen angehören und die anderweitig keine Betreuung ihrer Kinder realisieren konnten: Angehörige von Gesundheits- und Pflegeberufen, Polizei, Rettungsdiensten, Feuerwehr, Lehrkräfte, Erzieher/-innen, Justiz und Justizvollzugsanstalten, Angestellte von Energie- und Wasserversorgung, Angestellte in der Daseinsvorsorge (Verkauf Supermärkte).

  • 16.03.2020 Schulen und Kitas bis nach den Osterferien geschlossen

    Information des Landes Rheinland-Pfalz zum Coronavirus - Notbetrieb für Kitas und Schulen

    „Die weltweite Ausbreitung des Coronavirus stellt uns vor Herausforderungen, die es so noch niemals gab. Deshalb möchte ich zunächst voranstellen: Für uns stehen Schutz und die Gesundheit der Bürger und Bürgerinnen an erster Stelle. Die Lage ist ernst, deswegen handeln wir entschlossen. Wir wollen, dass Sie wissen: Es gibt keinen Grund zur Panik. Rheinland-Pfalz ist gut vorbereitet. Ziel all unserer Maßnahmen ist die Ausbreitung zu verlangsamen", so Ministerpräsidentin Malu Dreyer.

    Ab Montag, 16.März 2020, bleiben die Schulen und Kindergärten bis zum Ende der rheinland-pfälzischen Osterferien am 17. April 2020 für einen regulären Betrieb geschlossen. Eltern werden gebeten, ihre Kinder - wenn möglich - nicht in die Schulen und Kindertagesstätten zu schicken. Es wird eine Notfallbetreuung eingerichtet.

    Förderschulen, an denen überwiegend Schülerinnen und Schüler mit komplexen Behinderungen und gesundheitlichen Beeinträchtigungen unterrichtet werden, können nicht geschlossen werden.

    Für Lehrkräfte besteht weiterhin Dienst und Anwesenheitspflicht. Am kommenden Montag, 16. März 2020, wird an allen Schulen des Landes eine Dienstbesprechung zur Organisation des Notbetriebs durchgeführt.

    Zur Betreuung der Kinder, deren Eltern wichtige Berufe zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung und der Grundversorgung der Bevölkerung haben, wird ebenfalls eine Notbetreuung in den Kitas sichergestellt. Auch dies wird sich im Laufe der kommenden Woche einspielen.

    Weitere Infos gibt es hier