
30.04.2020
Ab Montag, 4. Mai 2020 öffnet die Stadtverwaltung schrittweise und zu den üblichen Bürozeiten wieder für den Publikumsverkehr. Zur Sicherheit der Mitarbeiter*innen und Besucher*innen und zur besseren Steuerung des Besucheraufkommens ist allerdings nach wie vor eine vorherige telefonische Terminvereinbarung erforderlich. Darüber hinaus sei darauf hingewiesen, dass alle städtischen Dienststellen nur noch mit einer Alltagsmaske bzw. einer Mund-Nasen-Bedeckung betreten werden dürfen. Es gelten die Ausnahmeregelungen des Landes, wonach Kinder unter sechs Jahren und Personen, denen die Verwendung einer Alltagsmaske bzw. Mund-Nasen-Bedeckung wegen einer Behinderung oder aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich oder unzumutbar ist, keine Maske tragen müssen. Der gebotene Sicherheitsabstand von 1,5 Metern zu Mitarbeiter*innen und anderen Besucher*innen ist jederzeit einzuhalten.
Leicht abweichende Regelungen und Öffnungstermine gelten für folgende Stellen:
Für die Bürgerbüros Industriestraße und Maximilianstraße können unter 14-1333 (Bürgerbüro Maximilianstraße) oder 14-1334 (Bürgerbüro Industriestraße) Termine vereinbart werden. In der Industriestraße werden nach wie vor nur Kfz-Angelegenheiten. Gegen Vorlage der Coupons können ab Montag in beiden Bürgerbüros wieder Müllsacke abgeholt werden – hierfür ist keine Terminvereinbarung erforderlich.
Die Tourist-Information steht ab Montag, 4. Mai 2020 für den Publikumsverkehr montags bis freitags von 10:00 bis 13:00 Uhr offen. Persönliche Vorsprachen außerhalb dieser Öffnungszeiten sind nur nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung möglich. Die telefonische Erreichbarkeit ist ebenfalls montags bis donnerstags von 09:00 bis 16:00 Uhr und freitags von 09:00 bis 13:00 Uhr gewährleistet.
Die Stadtbibliothek bietet ihren Service wieder ab Dienstag, 5. Mai 2020 an. Geöffnet ist dort bis auf Weiteres dienstags und donnerstags von 15:00 bis 18:00 Uhr sowie mittwochs und freitags von 11:00 bis 15:00 Uhr. Zur besseren Besuchersteuerung befindet sich der Eingang künftig auf der Rückseite der Villa Ecarius. Möglich sind die Rückgabe und Ausleihe von Medien sowie das Verlängern abgelaufener Benutzerausweise oder Neuanmeldungen. Bis auf Weiteres nicht verfügbar sind Zeitungen, PC-Arbeitsplätze, Onlinekataloge, Spielausleihe und Sitzmöglichkeiten. Aktuelle Zeitschriften sind entleihbar. Die Stadtverwaltung weist darauf hin, dass es zu Wartezeiten am Eingang kommen kann. Mit Rücksicht auf die Wartenden wird die Aufenthaltsdauer im Gebäude beschränkt. Die Leihfrist aller bereits entliehenen Medien wurde auf Anfang Juni gesetzt, sodass nicht jeder, der bereits Medien entliehen hat, unbedingt in der ersten Öffnungswoche in die Bibliothek kommen muss.
Der Zugang zur Volkshochschule ist nach wie vor nur nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung möglich. Kurse, die inzwischen online stattfinden, werden in dieser Weise weitergeführt. Kurse, die gar nicht erst aufgenommen werden konnten, werden für das laufende Semester eingestellt.
Das Stadtarchiv Speyer und die Musikschule der Stadt Speyer öffnen im Laufe der kommenden Woche unter Auflagen. Weitere Informationen hierzu folgen.
Weitere Pressemeldungen zum Thema
20.03.2020 Dienstbetrieb der Stadtverwaltung Speyer wird beschränkt – Funktionsfähigkeit bleibt gewährleistet
Weiterhin breiten sich die Infektionen mit dem Coronavirus/SARS-CoV-2 zügig aus. Die Stadt Speyer hat bereits mit verschiedenen Maßnahmen auf die Entwicklungen reagiert. Um die Zahl von sozialen Kontakten und damit die Ansteckungsgefahr auch am Arbeitsplatz zu minimieren und so die Ausbreitung des Virus weiter einzudämmen, wird der Dienstbetrieb der Stadtverwaltung bis auf Weiteres auf das zwingend Notwendige reduziert. Die Anwesenheit in den Dienstgebäuden wird auf das unbedingt erforderliche Maß beschränkt.
„Die Corona-Pandemie verlangt jetzt nach besonderen Maßnahmen. Mit der Entscheidung möchte ich dazu beitragen, dass die Ausbreitung des Virus eingedämmt wird. Gleichzeitig möchte ich als Chefin der Verwaltung damit aber auch meiner Fürsorgepflicht gegenüber meinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern Rechnung tragen“, erklärt Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler. Dadurch, dass sich ein Teil der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dauerhaft im Home-Office befindet oder sich zuhause auf Abruf bereit hält, könne die Funktionsfähigkeit der Stadtverwaltung auch gewährleistet werden, wenn die Kolleginngen und Kollegen vor Ort aufgrund von Krankheit oder Quarantänemaßnahmen ausfallen sollten.Bitte beachten Sie, dass die Stadtverwaltung Speyer bis auf Weiteres für den Publikumsverkehr geschlossen ist. Persönliche Vorsprache ist in allen Bereichen ausschließlich nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung möglich. Bitte nutzen Sie nachfolgende Kontaktmöglichkeiten.
Bürgerbüro I – Maximilianstraße
Tel.: 14-1333
E-Mail: buergerbuero@stadt-speyer.de
Bürgerbüro II – Industriestraße
Tel.: 14-1334
E-Mail: buergerbuero@stadt-speyer.deOrdnungs- und Ausländerbehörde
Tel.: 14-2725
E-Mail: ordnungswesen@stadt-speyer.de
Straßenverkehrsbehörde
Tel.: 14-2480
E-Mail: strassenverkehr@stadt-speyer.de
Standesamt/Friedhof
Tel.: 14-2503
E-Mail: standesamt@stadt-speyer.de
Kultur, Tourismus, Bildung und Sport
Tel.: 14-2207
E-Mail: kultur@stadt-speyer.de
Familie, Jugend und Soziales
Tel.: 14-2400
E-Mail: fb4@stadt-speyer.de
Bauamt
Tel.: 14-2302
E-Mail: bauordnung@stadt-speyer.de
Alle anderen Abteilungsrufnummern und Funktionspostfächer können Sie hier abrufen.