Kfz-Zulassung: Wiederzulassung eines außer Betrieb gesetzten Kfz
Leistungsbeschreibung
Ist ein Fahrzeug abgemeldet (außer Betrieb gesetzt), so kann es auf den bisherigen oder einen neuen Halter wieder zugelassen werden.
Wurde das bisherige Kennzeichen reserviert, so kann es erneut zugeteilt werden. Daneben besteht die Möglichkeit ein anderes (Wunsch-) Kennzeichen zu erhalten.
Spezielle Hinweise für - Stadt SpeyerOnline Anträge zur Außerbetriebsetzung, Wiederzulassung, Erstzulassung und Umschreibung:
Verfügbare Online VerfahrenAusfüllbare örtliche Vordrucke:
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Ihr Fahrzeug ist abgemeldet? So können Sie dies auf sich oder einen neuen Halter wieder zulassen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- gültiger Personalausweis oder Reisepass mit Original der letzten Meldebescheinigung des Wohnortes; ausländische Staatsangehörige benötigen ein gültiges Ausweisdokument mit aktueller Meldebescheinigung
- eine Vollmacht, wenn ein Bevollmächtigter den Antrag stellt (der Ausweis des Bevollmächtigten und eine Ausweiskopie des Fahrzeughalters sind erforderlich
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) (nur bei Wiederzulassung auf einen neuen Halter)
- Nachweis über die technischen Daten des Fahrzeugs (EG-Übereinstimmungsbescheinigung (CoC-Papier), Datenbestätigung, Bescheinigung über eine Einzelgenehmigung), wenn . die Außerbetriebsetzung länger als sieben Jahre zurückliegt
- Ist keines dieser Papiere mehr vorhanden, ist die Vorlage eines Gutachtens eines amtlich anerkannten Sachverständigen für den Kraftfahrzeugverkehr oder eines benannten Technischen Dienstes erforderlich; dies gilt auch, wenn das das Fahrzeug nach der Abmeldung (Außerbetriebsetzung) verändert wurde
- bisherige(s) Kennzeichenschild(er) (wenn das bisherige Kennzeichen reserviert wurde und erneut zugeteilt werden soll)
- Prüfbericht der letzten Hauptuntersuchung (HU),
- Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
bei Firmen:
- zusätzlich Gewerbeanmeldung oder Handelsregisterauszug
bei Vereinen:
- zusätzlich Vereinsregisterauszug und Ausweis der verantwortlichen unterschriftsberechtigten Person/en (Vorstand)
bei minderjährigen Fahrzeughaltern:
- zusätzlich Einverständniserklärung beider Elternteile oder Erziehungsberechtigten (ggf. Sorgerechtsurteil) und deren Personalausweis/Reisepass mit Meldebescheinigung
Spezielle Hinweise für - Stadt SpeyerHandelregisterauszug und Gewerbeanmeldung zeitlich unbegrenzt gültig.
Welche Gebühren fallen an?
Die Gebühren werden nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) erhoben.
Die Höhe der Gebühren kann je nach Fallkonstellation variieren. Konkrete Auskünfte hierzu erteilt die jeweils örtlich zuständige Zulassungsbehörde.
Rechtsgrundlage