⇑ / 3 - Recht, Sicherheit, Ordnung, Verkehr und Umwelt / 32 - Einwohner-, Meldewesen, Kfz-Zulassung, Führerscheine / Kfz: FahrerkarteLeistungsbeschreibungFür bestimmte Kraftfahrzeuge, die ab 01.05.2006 erstmals in den Verkehr gebracht wurden, ist die Verwendung eines digitalen Kontrollgeräts vorgeschrieben. Betroffen sind Fahrzeuge, die zur Güterbeförderung dienen und deren zulässige Höchstmasse, einschließlich Anhänger oder Sattelanhänger, 3,5 Tonnen übersteigt sowie Fahrzeuge, die zur Personenbeförderung dienen und die nach ihrer Bauart und Ausstattung geeignet und dazu bestimmt sind, mehr als neun Personen - einschließlich des Fahrers - zu befördern. Das digitale Kontrollgerät zeichnet die Lenk- und Ruhezeiten auf, erschwert Manipulationen, die zu Lasten der allgemeinen Verkehrssicherheit gehen und erleichtert Kontrollen. Ist ein digitales Kontrollgerät in ein Fahrzeug, das zusammen mit einem Anhänger über mehr als 2,8 t und nicht mehr als 3,5 t zulässige Höchstmasse verfügt, eingebaut, muss das Kontrollgerät bei einer aufzeichnungspflichtigen Fahrt betrieben werden.
Spezielle Hinweise für - Stadt Speyer
Bitte wenden Sie sich an die Stadtverwaltung Speyer -Führerscheinstelle-, sofern sie in Speyer ihren Hauptwohnsitz haben. VoraussetzungenDer Antragsteller soll einen Hauptwohnsitz in Deutschland haben bzw. ein Beschäftigungsverhältnis in Deutschland nachweisen. Die Fahrerkarte können nur Inhaber einer gültigen Fahrerlaubnis in Form des Kartenführerscheins erhalten. Sollte noch kein Kartenführerschein vorliegen, muss dieser bei Antragstellung der Fahrerkarte gleichzeitig mit beantragt werden (dann werden zwei Lichtbilder benötigt). Es muss wenigstens eine der folgenden Fahrerlaubnisklassen nachgewiesen werden: B, BE, C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D oder DE. Welche Unterlagen werden benötigt?
Spezielle Hinweise für - Stadt Speyer
Das o. g. mitzubringende Lichtbild muss biometrietauglich sein. Welche Gebühren fallen an?Für die Bearbeitung des Antrages auf Erteilung der Fahrerkarte können durch die zuständige Kreis- oder Stadtverwaltung bei der Erst- und der Folgeausstellung Gebühren zwischen 20,00 – 50,00 EUR erhoben werden. Neben den Gebühren können Auslagen für Fremdleistungen Dritter und Gebühren und Auslagen anderer Behörden erhoben werden. Sollte ein Direktversand durch das Kraftfahrtbundesamt an den Antragsteller gewünscht werden, fällt eine zusätzliche Gebühr von 5,00 Euro für das Kraftfahrtbundesamt für den Direktversand an. Der Direktversand ist jedoch nur möglich, wenn der Antragsteller im Besitz eines Kartenführerscheins ist.
Spezielle Hinweise für - Stadt Speyer
Bei der Stadtverwaltung Speyer fallen bei der Bestellung einer Fahrerkarte eine Gebühr von 35,-- Euro zuzüglich 12,-- Euro KBA-Gebühren an. Welche Fristen muss ich beachten?Die Fahrerkarte ist fünf Jahre gültig und kann frühestens sechs Monate vor Ablauf, muss jedoch spätestens 15 Werktage vor Ablauf der Gültigkeit neu beantragt werden. RechtsgrundlageLinks:
Was sollte ich noch wissen?Weitere Informationen zur Fahrerkarte und zum digitalen Kontrollgerät finden Sie auf den Internetseiten des Kraftfahrtbundesamtes (KBA) und des Bundesamtes für Güterverkehr (BAG). Links: Zuständige MitarbeiterZugeordnete Abteilungen | Rathaus Quickfinder
Allgemeine Dienstleistungs-auskünfte erhalten Sie unter der Rufnummer 115. |