⇑ / 6 - Bauwesen / 61 - Stadtplanung, Stadtentwicklung / BebauungsplanLeistungsbeschreibungBevor Pläne gemacht werden, wie ein Grundstück bebaut wird, sollte geklärt werden, ob für das Grundstück ein Bebauungsplan besteht bzw. ggf welche Festsetzungen in diesem Bebauungsplan getroffen werden. Sollte kein Bebauungsplan bestehen, richtet sich die Zulässigkeit von Bauvorhaben nach § 34 des Baugesetzbuchs (BauGB) - unbeplanter Innenbereich - oder § 35 BauGB (Außenbereich). In einem qualifizierten Bebauungsplan werden mindestens Festsetzungen getroffen
Der einfache Bebauungsplan enthält nicht die v. g. Mindestfestsetzungen. Bei der Prüfung der Zulässigkeit von Vorhaben sind daher ergänzend die §§ 34 oder 35 BauGB heranzuziehen. Ein Bebauungsplan wird von der Gemeinde als Satzung beschlossen. Mit seiner ortsüblichen Bekanntmachung wird er rechtsverbindlich. Welche Gebühren fallen an?
Spezielle Hinweise für - Stadt Speyer
Kosten können nach dem allgemeinen Gebührenverzeichnis anfallen. Zuständige MitarbeiterZugeordnete Abteilungen | Rathaus Quickfinder
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