⇑ / 3 - Recht, Sicherheit, Ordnung, Verkehr und Umwelt / 31 - Sicherheit, Ordnung, Verkehr, Umwelt / Spielautomaten, SpielgeräteLeistungsbeschreibung
Spezielle Hinweise für - Stadt Speyer
Leistungsbeschreibung
Die Aufstellung von Geldspielgeräten und -automaten mit Gewinnmöglichkeit bedarf der Erlaubnis (§ 33c Abs.1 GewO) .
Die Aufstellung nur in Gaststätten und Spielhallen möglich.
Spezielle Hinweise für - Stadt Speyer
Für gewerberechtliche Erlaubnisse im Allgemeinen sind "Führungszeugnisse für Behörden" erforderlich.
An wen muss ich mich wenden?
Anträge / Formulare
Rechtsgrundlage
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Rechtsgrundlage
Gewerbeordnung Welche Dokumente resultieren aus dieser Leistung?
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Antragsformulare der Stadt Speyer (Adobe pdf) herunterladen unter: Zuständige Mitarbeiter | Rathaus Quickfinder
Allgemeine Dienstleistungs-auskünfte erhalten Sie unter der Rufnummer 115. |