⇑ / 3 - Recht, Sicherheit, Ordnung, Verkehr und Umwelt / 37 - Umwelt / LandschaftsschutzLeistungsbeschreibungDer Landschaftsschutz umfasst alle Maßnahmen zum besonderen Schutz und zur Pflege von Natur und Landschaft eines bestimmten Gebietes.
Um Landschaften zu schützen, können bestimmte Teile zu Landschaftsschutzgebieten erklärt werden. In diesen Landschaftsschutzgebieten sind alle Handlungen verboten, die den Charakter des Gebietes verändern, das Landschaftsbild oder die Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes beeinträchtigen oder dem besonderen Schutzzweck zuwiderlaufen. RechtsgrundlageLinks:
Was sollte ich noch wissen?
Weitere Infos finden Sie auch beim Landschaftsinformationssystem der Naturschutzverwaltung Rheinland-Pfalz.
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