⇑ / 9 - Externe Behörden und Einrichtungen / Arbeitsmarktförderung / Grundsicherung für ArbeitssuchendeLeistungsbeschreibung
Spezielle Hinweise für - Stadt Speyer
Die Grundsicherung für Arbeitsuchende nach SGB II ist zu unterscheiden von der Grundsicherung im Alter und bei voller Erwerbsminderung nach SGB XII. Für diese ist dies Stadt (Fachbereich 4 - Soziales) zuständig - siehe auch Eintrag zu --> Grundsicherung im Alter Zuständige MitarbeiterZugeordnete Abteilungen | Rathaus Quickfinder
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