⇑ / 3 - Recht, Sicherheit, Ordnung, Verkehr und Umwelt / 31 - Sicherheit, Ordnung, Verkehr, Umwelt / Befreiung von der Gurtanlege- und HelmtragepflichtLeistungsbeschreibungDer Gesetz- und Verordnungsgeber hat zum Schutz der Verkehrsteilnehmer vorgeschrieben, dass während der Fahrt Sicherheitsgurte anzulegen sind und dass beim Führen von Krafträdern geeignete Schutzhelme zu tragen sind. Es besteht im Einzelfall jedoch die Möglichkeit, von dieser Verpflichtung auf Antrag befreit zu werden. Das dadurch entstehende erhebliche Sicherheitsrisiko geht zu Lasten des Antragstellers. Sie können von der Gurtanlegepflicht im Ausnahmewege befreit werden,
Sie können von der Schutzhelmtragepflicht im Ausnahmewege befreit werden,
Welche Unterlagen werden benötigt?Sofern die Voraussetzungen für eine Befreiung von gesundheitlicher Art sind, ist eine ärztliche Bescheinigung vorzulegen, dass die zu beantragende Befreiung aus medizinischen Gründen zwingend notwendig ist. Eine Diagnose braucht die Bescheinigung nicht zu enthalten. Für die Körpergröße unter 150 cm ist ebenfalls ein ärztliches Attest mit der gemessenen Körpergröße mitzubringen. Welche Gebühren fallen an?Die Gebühr beträgt gemäß der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) zurzeit zwischen 10,20 Euro und 767,00 Euro.
Spezielle Hinweise für - Stadt Speyer
Die Gebühr beträgt in Speyer 11,00 Euro je Befreiungsausweis Welche Fristen muss ich beachten?Die Ausnahmegenehmigung wird widerruflich und in der Regel befristet für ein Jahr erteilt - es sei denn, die ärztliche Bescheinigung attestiert einen gesundheitlich nichtbesserungsfähigen Dauerzustand; dann kann die Ausnahmegenehmigung unbefristet erteilt werden. RechtsgrundlageZuständige MitarbeiterZugeordnete Abteilungen | Rathaus Quickfinder
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