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Europäische Richtlinie über Dienstleistungen im Binnenmarkt
Die Dienstleistungsrichtlinie der Europäischen Union wurde am 12. Dezember 2006 vom Europäischen Parlament und vom Rat verabschiedet. In den Mitgliedstaaten ist sie seit dem 28. Dezember 2009 gültig.
Ziel
Ziel der Dienstleistungsrichtlinie ist es, die rechtlichen und administrativen Hindernisse für den Handel im Dienstleistungssektor zu beseitigen, damit das ungenutzte Wachstumspotenzial der Dienstleistungsmärkte in Europa freigesetzt wird.
Die in der Richtlinie vorgesehenen Vereinfachungsmaßnahmen sollten erheblich das Leben erleichtern, indem sie für Kleine/Mittlere Unternehmen und Verbraucher für Transparenz im Binnenmarkt sorgen, wenn sie Dienstleistungen erbringen oder in Anspruch nehmen.
Die Richtlinie will vor allem Folgendes erheblich erleichtern:
- die Niederlassung von Unternehmen, wenn zum Beispiel eine natürliche oder juristische Person eine dauerhafte Niederlassung in einem Mitgliedstaat errichten will, und
- die grenzüberschreitende Erbringung von Dienstleistungen, wenn zum Beispiel ein Unternehmen Dienstleistungen in einem anderen Mitgliedstaat anbieten will ohne dort eine Niederlassung zu errichten.
Bei den Mitgliedstaaten wurden „einheitliche Ansprechpartner“ (EAP) eingerichtet, über die Dienstleistungserbringer alle notwendigen Informationen erhalten und alle Verwaltungsformalitäten erledigen können, ohne sich an eine Vielzahl verschiedener Verwaltungsstellen und Behörden wenden zu müssen.
Zuständigkeiten:
Zuständiger Einheitlicher Ansprechpartner für Speyer und die Pfalz ist die
Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd Friedrich-Ebert-Straße 14 67433 Neustadt Telefon +49 (0)6321 - 99-2895 Telefax +49 (0)6321 - 99-32233 E-Mail: eap-sgdsued@poststelle.rlp.de
Die zentrale Telefonnummer des EAP lautet +49 (0)6321 - 99-2233
Über das Internetportal des Landes Rheinland-Pfalz können sich Dienstleister am Informationsdienst des Landes anmelden und elektronischen Kontakt mit dem EAP aufnehmen:
www.eap.rlp.de

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