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Zukunft Rhein-Neckar-Dreieck
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Tauchen im Binsfeld

 
Kontingentierung und neue Gemeingebrauchsverordnung

Die Bestimmungen für die Freizeit-Nutzung der Binsfeldseen sind genauer gefasst worden. Ab der Saison 2004 gilt eine neue Gemeingebrauchsverordnung. Insbesondere für alle Tauchbegeisterten, die das Binsfeld als „Revier“ ausgewählt haben, hält die Verordnung wichtige Änderungen und Neuerungen bereit.

Die intensive Nutzung der Seen im letzten Sommer machten es notwendig, den Taucheransturm auf das Binsfeld zu reglementieren.

Im Kuhunter- und Gänsedrecksee wurde die maximale Anzahl von Tauchern auf 20 je Tag beschränkt. Das Tauchen ist außerdem rechtzeitig vor dem ersten Tauchgang bei der „Gemeinschaft Speyerer Tauchvereine" anzumelden. Diese Gemeinschaft ist ein Zusammenschluss der ortsansässigen Tauchvereine, der die Stadt Speyer die Vergabe der Kontingente übertragen hat. Hier erhält man auch nähere Informationen über das Anmelde- und Vergabeverfahren sowie freie Plätze und Termine. 

Neben dem Südeinstieg am Kuhuntersee in der Nähe der Gaststätte „Anglerstubb“ wurde ein zweiter Einstieg am Nordwestufer des Gänsedrecksees geschaffen. Beide Einstiege werden durch Schilder gekennzeichnet.

Der Volltext der Verordnung mit den farblich gekennzeichneten Änderungen und Neuerungen kann als pdf-Datei herunter geladen werden. 



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