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Das beliebte Naherholungsgebiet Binsfeld mit seinen insgesamt acht Landschaftsseen ist Bestandteil des Landschaftsschutzgebietes „Pfälzische Rheinauen“ und Teil eines EU–Vogelschutzgebietes. Folglich werden in einem ausgewogenen Nutzungskonzept sowohl die Freizeit– und Wassersportaktivitäten als auch die Belange des Landschaftsschutzes berücksichtigt. Die Nutzungsintensität nimmt im Gebiet von West nach Ost ab, bis letztlich die waldartigen Gehölzbestände am Ostufer des Gänsedrecksees zum benachbarten Rheinauenwald überleiten.
Die Binsfeldseen weisen eine sehr gute Badegewässerqualität auf. Um das Badevergnügen auch auf Dauer nachhaltig zu sichern, ist es erforderlich, einige Uferbereiche völlig zu beruhigen. Diese ökologischen Ausgleichsflächen, in denen keinerlei Freizeitnutzung stattfinden soll, dienen der Stabilisierung der Gewässerökosysteme. Sie sind Grundlage der hohen Wasserqualität und damit auch der künftigen Nutzung der Binsfeldgewässer.
Daher bitten wir alle Besucher des Naherholungsgebietes Binsfeld, diese Nutzungskonzeption zu beachten.
Tauchen im Binsfeld
Natur und Landschaft
Nutzungskonzept
Rechtsgrundlagen
- Rechtsverordnung Landschaftsschutzgebiet „Pfälzische Rheinauen“
- Rechtsverordnung über die Regelung des Gemeingebrauches an Gewässern im Naherholungsgebiet „Im Binsfeld"
- Gefahrenabwehrverordnung zur Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung auf öffentlichen Straßen, Wegen, Plätzen und in öffentlichen Anlagen in der Stadt Speyer
- Bebauungsplan aus dem Jahre 1996
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