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Die Privilegien
Am 14. August 1111 verlieh Kaiser Heinrich V. anlässlich der Beisetzung seines vom Bann gelösten Vaters Heinrich IV. den Einwohnern von Speyer grundlegende Privilegien, die er zusammen mit seinem Bild in goldenen Buchstaben über dem Domportal anbringen ließ.
„Demnach wir durch göttliche Gnade und Beistand der Stadt zum Gedächtnis unserer Ahnen und wegen der standhaften Treue ihrer Bürger gegen uns vor anderen Städten zu erhöhen uns vorgenommen haben, so haben wir beschlossen, deren Rechte aus kaiserlicher Macht auf den Rat unserer Fürsten zu befestigen“ – mit diesen feierlichen Worten beginnt der große Freiheitsbrief für die Speyerer Bürger.
Mit Zustimmung Bischof Brunos von Speyer befreite Heinrich V. alle Einwohner vom sogenannten „Buteil“. Diese drückende Erbschaftssteuer, die bis zur Hälfte des Nachlasses betragen konnte, mussten die Speyerer damals dem Bischof leisten. Die Befreiung von dem „verderblichen und schändlichen Gesetz“ kam allen Bürgern, ohne Rücksicht auf ihre Herkunft, zugute.
Im zweiten Teil des Freiheitsbriefes wurden einzelne Berufsgruppen von Markt- und Handelsabgaben befreit. Und die Gesamtheit der Bürger, die Bürgergemeinde, erhielt ein Einspruchsrecht gegen Münzveränderungen, die der Bischof oder seine Münzer durchführen wollten, sowie Zollfreiheit im ganzen Bistum und an königlichen Zollstätten. Von Bedeutung für die wirtschaftliche Sicherheit war auch die Bestimmung, dass Gerichtsstand aller beginnenden Prozesse Speyer sein sollte.
Mit den wichtigen Rechten von 1111 wurde das Leben des einzelnen und seine berufliche Arbeit wesentlich erleichtert. Diese Privilegien schufen die Voraussetzung dafür, dass sich eine persönlich freie Einwohnerschaft mit einheitlichem Rechtsstatus und Garantie für erworbenes Eigentum ausbilden konnte. Sie wurden der Stadt Speyer als erster deutscher Stadt verliehen und stellten den Höhepunkt der Maßnahmen der salischen Kaiser zur Förderung von Stadt und Bürgerschaft dar. Gleichzeitig leitete diese Privilegienverleihung den Beginn der Entwicklung zur Freien Reichsstadt Speyer ein, die 1294 mit dem Verzicht von Bischof Friedrich auf seine herrschaftlichen Befugnisse abgeschlossen werden konnte.
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