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Einleitung und Eröffnung des Zugangs
Die Stadt Speyer bietet Möglichkeiten zur elektronischen Kommunikation an. Für den Bereich der Verwaltungsverfahren richtet sich die elektronische Kommunikation nach dem Landesverwaltungsverfahrensgesetz i.V.m. § 3 a des Verwaltungsverfahrensgesetzes. Danach ist die Übermittlung elektronischer Dokumente zulässig, soweit der Empfänger hierfür einen Zugang eröffnet hat. Die Stadt Speyer hat diesen Zugang nach Maßgabe der folgenden technischen Rahmenbedingungen für die elektronische Kommunikation eröffnet.
Mailadressen
Für die elektronische Kommunikation per E-Mail sind folgende Haupt-E-Mail- Adressen eingerichtet:
Darüber hinaus finden Sie in unserem Internetangebot weitere E-Mail-Adressen einzelner Dienststellen oder Personen. Auch an diese Adressen können Sie E-Mails senden.
Dateiformate
Möchten Sie E-Mails mit Dateianhängen an die Verwaltung versenden, so beachten Sie bitte, dass die Verwaltung nicht alle auf dem Markt gängigen Dateiformate und Anwendungen unterstützen kann. Folgende Dateiformate können verarbeitet werden:
- Adobe Acrobat (*.pdf)
- Rich Text Format (*.rtf)
- Microsoft Word (*.doc)
- Microsoft Exel (*.xls)
- Grafikformat (*.jpg)
Verwenden sie abweichende Dateiformate, so kann die Mail unter Umständen nicht bearbeitet werden.
Verschlüsselung
Die Stadt Speyer kann aus technischen und organisatorischen Gründen zurzeit noch keine verschlüsselten E-Mails entschlüsseln. Falls Sie uns vertrauliche Informationen senden wollen, bitten wir Sie, hierzu die Briefpost zu verwenden.
Signatur
Leider kann die Stadt Speyer aus technischen und organisatorischen Gründen zurzeit noch keine elektronischen Signaturen auf Echtheit und Gültigkeit prüfen.
Dies hat zur Folge, dass Sie Dokumente, die einem Schriftformerfordernis unterliegen, nicht in elektronischer Form übersenden können. Wir bitten Sie deshalb, in diesen Fällen auf die Papier gebundene Kommunikation auszuweichen.
Angebote Dritter
Diese Hinweise gelten nur für die Kommunkation mit der Stadt Speyer und gelten nicht für Verweise auf Angebote von Dritten, wie z.B. anderen Behörden.
E-Mail nicht verarbeitbar
Sofern eine E-Mail nicht verarbeitbar ist, werden Sie, soweit möglich, durch den Empfänger darüber informiert. Dieser Fall kann z.B. durch Computerviren, allgemeine technische Probleme oder Abweichungen von den vorstehenden technischen Rahmenbedingungen ausgelöst werden.
In seltenen Fällen ist es jedoch möglich, dass eine Information Ihrerseits von uns nicht durchgeführt werden kann. Wir bitten dies zu beachten.
Fragen zur Verschlüsselung und elektronischen Signatur
Sollten Sie Fragen zur Verschlüsselung und elektronischen Signatur haben, wenden Sie sich bitte an
Stadtverwaltung Speyer Ernst Müller Telefon: (0 62 32) 14 23 83
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