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Fahrdienste für Rollstuhlfahrer

 

Speyerer Bürgerinnen und Bürger, deren außergewöhnliche Gehbehinderung in ihrem Schwerbehindertenausweis (Vermerk aG) nachgewiesen ist, können auf Antrag den Fahrdienst für behinderte Menschen nutzen. Dieser Fahrdienst ist darauf eingerichtet, bei Bedarf Menschen im Rollstuhl zu befördern.

Der Antrag ist beim Fachbereich für Jugend, Familie, Senioren und Soziales (zuständig Frau Burkhardt), Johannesstraße 22a, 67346 Speyer zu stellen. Dort sind auch die Berechtigungsscheine (Märkchen) erhältlich, bzw. sie werden dem Nutzer auf dem Postweg zugestellt.

Zwei Mitarbeiter einer Hilfsorganisation assistieren einer Rollstuhlfahrerin beim Einstieg ins FahrzeugFahrdienste in der Stadt Speyer bieten:

  • Interessengemeinschaft Behinderter und ihrer Freunde e. V., Kutschergasse 6,
    Tel. 2 52 34


  • Malteser Hilfsdienst St. Guido – Straße 21,
    Tel. 60 04 44
  • Johanniter–Unfall–Hilfe e.V., Karolingerstr. 4, Tel. 62 99 62

Es besteht freie Auswahl, welcher Verband fahren soll und es steht jede Woche eine Freifahrt (hin und zurück) innerhalb des Speyerer Stadtgebietes bei einer Selbstbeteiligung von je 0,50 Euro zu. Eine Begleitperson kann mitfahren.



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