Broschüre: "Barrierefreie Arzt- und therapeutische Praxen sowie Apotheken in Speyer“ (pdf download, 496 KB)
Liebe Bürgerinnen und Bürger der Stadt Speyer, liebe Gäste,
das Zusammenleben mit behinderten Menschen zu fördern, ihre Rechte zu vertreten, ihre Wünsche zu artikulieren - das sind meine Ziele als Behindertenbeauftragter der Stadt Speyer und vormals langjähriger Vorsitzender der Interessengemeinschaft Behinderter und ihrer Freunde.
Als Behindertenbeauftragter ist es meine Aufgabe, die Umsetzung der Barcelona-Erklärung, die von unserem Stadtrat bereits 1998 unterzeichnet wurde, lokal voranzutreiben.
In der „Erklärung von Barcelona“ wurden richtungsweisende kommunalpolitische Einstellungen und Werthaltungen zusammengefasst, die zu einer optimalen Förderung behinderter Menschen in Städten führen sollen. Mit der Unterzeichnung hat sich die Stadt Speyer verpflichtet, für mehr Verständnis, für die Rechte, für die Förderung der Bedürfnisse und der gesellschaftlichen Teilhabemöglichkeiten von Menschen mit Behinderungen einzutreten und auf unterschiedlichen Ebenen alles zu tun, um diese Ziele zu fördern und umzusetzen.
Natürlich können innerhalb dieser verhältnismäßig kurzen Zeit nicht alle Barrieren in der Stadt entfernt werden. Jedoch ist Speyer in dieser Hinsicht sehr engagiert und die Verantwortlichen haben bereits viel für behinderte Menschen getan, sei es hinsichtlich barrierefreiem Bauen, sei es in der Unterstützung gesellschaftlicher Aktivitäten behinderter Menschen. Leider bleibt in Zeiten knapper Finanzmittel wenig Spielraum, d.h. die Kommune kann nicht alle förderungswürdigen Projekte realisieren.
Als Behindertenbeauftragter ist es mein Anliegen, Kontakte zu anderen Vereinen, Institutionen, Selbsthilfegruppen, Einrichtungen und Diensten der Behindertenhilfe sowie der Gesundheitshilfe aufzubauen und sie langfristig zu festigen; kurz, den Erfahrungsaustausch mit unterschiedlichsten gesellschaftlichen Gruppen zu sichern. Im Dialog betone ich immer wieder einen Aspekt der Barcelona – Erklärung, den ich persönlich für ausgesprochen wichtig erachte:
Wenn es uns gelingt, den Unterschied zwischen „normal“ und „behindert“ als Teil der Vielfalt zu betrachten, die die Gesellschaft ausmacht, und eine dementsprechende Änderung der Infrastruktur erfolgt, so dass sie von jedermann genutzt werden kann, ist die Existenz von spezifischen Einrichtungen nur noch in den seltensten Fällen notwendig.
Auch das Bundesbehindertengleichstellungsgesetz zielt grundsätzlich darauf, Sonderlösungen für behinderte Menschen oder für einzelne Gruppen behinderter Menschen zu vermeiden. Ferner wird das zu erwartende Landesgleichstellungsgesetz mehr Handhabe bieten, um dem Schritt der Integration näher zu kommen.
Wünsche und Anregungen nehme ich gerne entgegen und versuche ihnen Rechnung zu tragen.
Wolfgang Brendel