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Zukunft Rhein-Neckar-Dreieck

Stiftungen

 
Folgende Stiftungen werden von der Stadt Speyer verwaltet:
  • Bürgerhospitalstiftung
    errichtet 1799

    Die Stiftung fördert und unterstützt alte Menschen in Speyer, insbesondere solche, die gebrechlich, krank oder pflegebedürftig sind. Die Stiftung hat auch zum Zweck, Einrichtungen in Speyer, in denen sich alte und bedürftige Menschen befinden, zu fördern.
    Die Stiftung dient ausschließlich und unmittelbar gemeinnützigen und mildtätigen Zwecken.
    Die durch die Stiftung begünstigten Personen haben gegenüber der Stiftung keinen Rechtsanspruch auf Leistungen, die sich aus dem Stiftungszweck ergeben.

  • Waisenhausstiftung
    errichtet 1799

    Stiftungszweck ist die Verwendung von Stiftungserträgnissen als Beitrag zu den Kosten insbesondere der Unterbringung von Waisen, die durch das Jugendamt der Stadt Speyer betreut werden, darüber hinaus die Unterstützung von bedürftigen Kindern in den städtischen Einrichtungen der Jugendhilfe, insbesondere in Kinderkrippen, Kindergärten und Kinderhorten. Die Stiftung kann sich an der Finanzierung von Einrichtungen beteiligen, die der Behebung besonderer Schwierigkeiten der Kinderbetreuung dienen (z.B. Problemgebiete, Sozialwaisen und ähnliches).  Die Stiftung dient ausschließlich und unmittelbar gemeinnützigen und mildtätigen Zwecken. Die durch die Stiftung begünstigten Personen haben gegenüber der Stiftung keinen Rechtsanspruch auf Leistungen, die sich aus dem Stiftungszweck ergeben.

  • Kolbstiftung
    errichtet 1925

    Die Stiftung fördert in Speyer die Wohnungsfürsorge für Bedürftige und/oder die Erziehung von Kindern, z. B. durch Unterbringung von Kindern, die durch das Jugendamt der Stadt Speyer betreut werden, Leistung von Erziehungsbeiträgen usw.

  • Stiftung der Stadt Speyer für Kunst und Kultur
    errichtet am 13.12.1999

    Zweck der Stiftung ist die Förderung von Kunst und Kultur in Speyer. Die Stiftung fördert insbesondere den Erwerb und die Sicherung von Kulturgütern und deren öffentliche Präsentationen. Die Stiftung unterstützt den Kunstverein Speyer beim Betrieb der Ausstellungsräume in den Gebäuden Flachsgasse / Kleine Pfaffengasse. Zur Erreichung des Stiftungszwecks kann die Stiftung mit anderen Einrichtungen zusammenarbeiten. Ein Rechtsanspruch auf Förderung aus Stiftungsmitteln besteht nicht.

  • Remlein-Münch- und Merbel-Stiftung
    errichtet 1895/1954

    Förderung der Jugendhilfe mit der Verpflichtung, dass der Teil des Stiftungszwecks der Remlein-Münch-Stiftung "Unterhaltung des Familiengrabes Remlein-Münch" bis zur Auflassung des Friedhofes weiter besteht.

  • Bauchhenß-Spies-Stiftung
    errichtet 1965

    Die nach Erfüllung der testamentarischen Auflagen verbleibenden Restbeträge der Erlöse aus dem Stiftungsvermögen dienen zur Unterstützung der Armen der Stadt Speyer. Ein Rechtsanspruch wird damit nicht begründet.

  • Adolf-Cuntz-Stiftung
    errichtet 1985

    Der Betrag von 150.000,00 DM ist so anzulegen, dass er die bestmöglichen Erträgnisse bringt. Die jährlichen Erträge sollen für die Unterstützung aller Kindergärten in der Stadt Speyer verwendet werden. Über die Verteilung entscheidet der Jugendhilfeausschuss.

  • Meier-Schenk-Stiftung
    errichtet 1987

    Die Stiftungserträge sind zugunsten bedürftiger älterer Menschen zu verwenden. Vor allem ist daran gedacht, bedürftigen älteren Menschen die Nutzung altenheimverbundener Wohnungen zu ermöglichen.
    Der Stiftungsertrag ist so anzulegen, dass er möglichst gute Erträgnisse bringt.

  • Heinz-Schott-Stiftung
    errichtet 1993

    Zweck der Stiftung ist es, Menschen, die durch körperliche oder geistige Gebrechen oder Behinderung in schlechten wirtschaftlichen Verhältnissen leben, keine Verwandten haben, die ihnen helfen und aus eigener Kraft ihre Verhältnisse nicht verbessern können, zweckentsprechende Unterstützung zukommen zu lassen, soweit anderweitige öffentlich-rechtl. oder private Leistungsträger keine ausreichende Finanzierung für zweckentsprechende Maßnahmen sicherstellen können.
    Die jährlichen Erträgnisse können in diesem Sinne auch für Stiftungszwecke nach § 2 der Satzung der Bürgerhospitalstiftung verwendet werden.

  • Katharina-Cajar-Stiftung
    errichtet 1997

    Jederzeit für eine angemessene Pflege des Grabes der Stifterin zu sorgen und dieses stets in gutem Zustand zu erhalten. Die restlichen Erträge aus dem Stiftungsvermögen sind für den Speyerer Friedhof zu verwenden, z. B. für Erhaltungs-, ggf. auch Erweiterungsmaßnahmen und Verschönerungen.

  • Stiftung für Bildung und Sport
    errichtet 2007

    Die Stiftung ist eine rechtsfähige öffentliche Stiftung des bürgerlichen Rechts. Zweck der Stiftung ist die Förderung der Bildung und des Sports von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen in Speyer.
    Die Stiftung will das gesellschaftliche Verantwortungsbewusstsein für die Belange und die Bedeutung der Bildung stärken und insbesondere erreichen, dass Bürger, Unternehmen und andere sich der Stadt Speyer verbunden fühlende Personen und Institutionen durch Zustiftungen und Spenden Mitverantwortung für die lokale Gestaltung und Förderung der Bildung und des Sports übernehmen.

    Dieser Zweck wird insbesondere verfolgt durch die Förderung und Unterstützung von Einrichtungen und Organisationen, die den Stiftungszweck verfolgen, wie beispielsweise Kindertagesstätten, Schulen, Sportvereine und Sportstätten, durch die Förderung von Veranstaltungen und Projekten, sowie die Gewährung von Zuwendungen zur Fort- und Ausbildung, insbesondere von Kindern und Jugendlichen.

    Stiftungsorgane sind der Stiftungsvorstand und der Stiftungsrat. Vorsitzender des Stiftungsvorstandes ist Herr Karlheinz Zech. Vorsitzender des Stiftungsrates ist Oberbürgermeister Werner Schineller. Das Vermögen der Stiftung für Bildung und Sport besteht aus dem Anfangsvermögen i. H. v. 25.000 Euro, das vom Rotary Club Speyer zur Verfügung gestellt wird und aus sonstigen Zustiftungen. Das derzeitige Stiftungskapital beläuft sich auf 109.684,97 Euro
    (Stand: Mai 2008)

    Für weitere Zustiftungen lautet die Bankverbindung der Stiftung für Bildung und Sport wie folgt:  
    Kontoinhaber: Stiftung der Stadt Speyer für Bildung und Sport
    Maximilianstraße 100
    67346 Speyer
    Bankverbindung: Konto- Nr. 26 bei der Kreis- und Stadtsparkasse Speyer, BLZ 547 500 10.



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